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A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 16:25

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930

Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?

Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.

Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Zitat:

@Ramses297 schrieb am 23. Mai 2016 um 16:12:09 Uhr:

Zitat:

@VlV schrieb am 23. Mai 2016 um 14:14:12 Uhr:

Du willst oder kannst es wohl einfach nicht verstehen ? Es soll Leute geben die mit der S1000RR gedrosselt sehr glücklich sind, nur weil du dir das nicht vorstellen kannst wird sich daran nichts ändern.

Glaube ich sogar!

Aber wieviele Leute fahren mit einer gedrosselten S1000RR, OBWOHL es ihnen erlaubt wäre, sie offen zu fahren? :confused:

Es gibt nichts, was es nicht gibt, aber diese Leistungseinschränkung wird eben von fast allen als Beschränkung empfunden.

Meine Fresse, soviel Borniertheit hier, das gibt's gar nicht. Ich selbst fahre eine von 98 auf 48 PS gedrosselte FZ6 Fazer. Natürlich sind die 48 PS eine Einschränkung. Aber selbst mit dieser Einschränkung ist mir dieses Motorrad immer noch lieber als alles andere, was am Markt ist, vielleicht mit Ausnahme einer noch stärkeren FZ1 Fazer. Aber die ist mir (noch) zu teuer. Ein Motorrad besteht aus weit mehr als einem Motor mit einer bestimmten Leistung. Aber selbst wenn ich keine 48 PS Einschränkung hätte, würde ich nichts anderes fahren wollen als eine FZ6 Fazer. Das ist nun mal meine persönliche Ansicht.

Mit allen anderen Motorrädern könnte man mich jagen, das hat Gründe, die ich detailliert beschreiben könnte. Es hieße also ich müsste mir jetzt für 10 Monate eine andere Maschine kaufen, um dann 2017 wieder eine FZ6 Fazer zu kaufen.

Es soll Leute geben, die fahren einen alten luftgekühlten 911er mit 250 PS, die wöllten einen nagelneuen Turbo S mit 872 PS und allem Firlefanz gar nicht. In solchen Fällen wird das selbstredend akzeptiert.

Ich habe heute die Fachbereichsleiterin der Führerscheinstelle in meinem Landratsamt angerufen. Die wusste von nichts, hat die Frage aber weitergeleitet ans Regierungspräsidium. Sobald sie Antwort hat, bekomme ich diese von ihr weitergeleitet und damit auch ihr hier. Bis dahin verlasse ich mich auf das, was der Fahrlehrer gesagt hat. Es wird Bestandsschutz geben, unter welcher Schlüsselnummer der letztenendes konkret im Führerschein dann aufgeführt wird, ist aber noch unklar. So steht es auch im Newsletter des Bundesverbandes der Fahrleherverbände.

Es wird also niemand sein Mopped stehen lassen müssen.

Ansonsten sehe ich hier eine Schadensersatzpflicht dämmern. Denn, hat jemand einen Fehler gemacht, dann der deutsche Staat. Und Staatshaftungsklagen gibt's am laufenden Band.

Ich darf an der Stelle übrigens daran erinnern, dass die ganzen Betrugsdiesel mit Defeat-device auch nie eine Zulassung hätten erhalten dürfen, aber selbstredend weiter im Straßenverkehr betrieben werden dürfen, und zwar solange bis die Schnarchnasen aus Wolfsburg eine Umrüstung organisiert und durchgeführt haben. Und in dem Fall werden wirklich Menschen praktisch geschädigt (Abgase) und nicht nur theoretisch.

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:00:08 Uhr:

würde ich nichts anderes fahren wollen als eine FZ6 Fazer. Das ist nun mal meine persönliche Ansicht.

Was bringst du denn als Referenz mit um diese Aussage zu tätigen? In meinen Augen eine sehr enge Sichtweise. Erst recht, wenn man erst angefangen hat.

Ich glaube nicht an Erfolg von Klagen. Der FS sieht 48PS vor. Nur begrenzung von der Ausgangsleitung wird hinzukommen. Das ganze ggf. auf eine Frist von X Jahren.

Aber es soll jeder versuchen, gg. geänderte Gesetzeslage vorzugehen. Davon gehen auch genug nach hinten los. Zudem bleibt noch der Aufstieg. Das wäre wohl der billigere Weg als Jahrelang dagegen zu klagen. Das wird einem aber auch ein cleverer Anwalt sagen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 23. Mai 2016 um 17:30:40 Uhr:

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:00:08 Uhr:

würde ich nichts anderes fahren wollen als eine FZ6 Fazer. Das ist nun mal meine persönliche Ansicht.

Was bringst du denn als Referenz mit um diese Aussage zu tätigen? In meinen Augen eine sehr enge Sichtweise. Erst recht, wenn man erst angefangen hat.

Ich glaube nicht an Erfolg von Klagen. Der FS sieht 48PS vor. Nur begrenzung von der Ausgangsleitung wird hinzukommen. Das ganze ggf. auf eine Frist von X Jahren.

Aber es soll jeder versuchen, gg. geänderte Gesetzeslage vorzugehen. Davon gehen auch genug nach hinten los. Zudem bleibt noch der Aufstieg. Das wäre wohl der billigere Weg als Jahrelang dagegen zu klagen. Das wird einem aber auch ein cleverer Anwalt sagen.

Erstens mal brauche ich keine Referenz für eine persönliche Vorliebe/einen bestimmten Geschmack, oder bestimmte Ansprüche. Wo kommen wir denn da hin? Wie arrogant ist das? Du kannst dir sicher sein, dass ich einen ganzen haufen Maschinen gefahren bin, bevor ich mich entschieden habe. Für meinen speziellen Ansprüche/Vorlieben gibt es nichts besseres als diese beiden Maschinen, wobei die eine momentan zu teuer ist (und sowieso nicht zulässig wäre, daher Makulatur). Im Übrigen, was ist dann erst die Referenz des Harley Fahrers mit den drei gleichen Mascheinen? Dass es ne Virago XV 250 auch tut? Dass sich jede 25 jahre alte verlotterte BMW besser fährt?

zweitens: "Ein Aufstieg wäre billiger als ein Rechtsstreit". Was du nicht sagst. Bekommen die Betroffenen, die eben ihren A2 gemacht haben eine Sondergenehmigung von dir, nicht zwei Jahre warten zu müssen für den nächsten Aufstieg?

 

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:00:08 Uhr:

Es soll Leute geben, die fahren einen alten luftgekühlten 911er mit 250 PS, die wöllten einen nagelneuen Turbo S mit 872 PS und allem Firlefanz gar nicht. In solchen Fällen wird das selbstredend akzeptiert.

Hmmm!

Ich frage mich, ob Du in Deinem Beispiel den Unterschied erkennst!

Ein Oldtimerfahrer hat eine andere Sicht der Dinge.

Ihm ist das Design und das Lebensgefühl, die "alten Zeiten", wichtig.

Und er fährt sein Fahrzeug womöglich auch niemals voll aus.

Ich finde das Beispiel etwas krass.

Also lass mich bitte ein ebenfalls krasses Beispiel vorbringen, vielleicht verstehst Du dann, was und wie ich es meine.

Ich habe eine Klasse 3 Fahrerlaubnis (die ich um A erweitert habe).

Stell Dir vor ich fände 40 Tonner super und supercool!

Dann dürfte ich die auch nicht mit meiner Fahrerlaubnis fahren. Selbst dann nicht, wenn ich stets unbeladen fahren würde. Nicht einmal dann, wenn ich nur in der Stadt fahren wollte.

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:00:08 Uhr:

Ich selbst fahre eine von 98 auf 48 PS gedrosselte FZ6 Fazer. Natürlich sind die 48 PS eine Einschränkung. Aber selbst mit dieser Einschränkung ist mir dieses Motorrad immer noch lieber als alles andere, was am Markt ist, vielleicht mit Ausnahme einer noch stärkeren FZ1 Fazer.

Ja, aber warum fahrst Du die Fazer mit nur 48 PS?

Weil sie sich mit 48 PS besser fährt?

Das Wort das du überlesen hast, heisst "selbst". Ich werde mich jetzt aber nicht weiter rechtfertigen für meine Vorlieben. Das ist absurd. Genauso wie der Vergleich mit LKW.

Ich melde mich wieder, wenn ich Antwort vom Regierungspräsidium bekommen habe.

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:55:35 Uhr:

Bekommen die Betroffenen, die eben ihren A2 gemacht haben eine Sondergenehmigung von dir, nicht zwei Jahre warten zu müssen für den nächsten Aufstieg?

Warum forderst Du nicht gleich noch als Entschädigung oben drauf eine fabrikneue Panigale mit 151 kW? Schließlich ist Dein altes Moped ja nichts mehr wert, wie es in diesem Thread schon mehrfach behauptet wurde... *Kopfschüttelsmilie*

 

Gruß Michael

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 23. Mai 2016 um 17:55:35 Uhr:

 

Erstens mal brauche ich keine Referenz für eine persönliche Vorliebe/einen bestimmten Geschmack, oder bestimmte Ansprüche.

zweitens: "Ein Aufstieg wäre billiger als ein Rechtsstreit". Was du nicht sagst. Bekommen die Betroffenen, die eben ihren A2 gemacht haben eine Sondergenehmigung von dir, nicht zwei Jahre warten zu müssen für den nächsten Aufstieg?

Von deinen paar Probefahrten hast du keine Referenz. Davon lernt man eine Maschine nicht kennen. Diese fährst du, weil sie deinem Geschmack entspricht und deinem Buget. 10 Jahre jüngere Maschinen fahren sich vllt besser? Daran schonmal gedacht? Sowas schonmal gefahren? Da du nur den A2 hast, fehlen dir einfach entsprechende Erfahrungen die man sich über Jahre erfährt.

Der Staat muss dir keinen Ausgleich geben. Warum auch? Du darfst 48PS fahren, später auch nicht mehr oder weniger. Wenn du eine Maschine hast, die den Vorraussetzungen nicht mehr entspricht, musst du dir halt was anderes kaufen. Oder hast du davon gehört, dass die "Grüne Umweltplakette" einen Bestandsschutz für alte Fahrzeuge beinhaltet? Wenn die Kiste die Anforderung nicht erfüllt, darf sie nicht fahren.

am 23. Mai 2016 um 17:21

@FZ6 warum hast du überhaupt einen A2? Altersgründe?

Die meisten Modelle stehen kastriert ja gar nicht zur Probefahrt bereit; wie kann man da sagen, ob einem nicht was anderes besser gefallen würde.

Müsste ich die VFR gedrosselt fahren, würde mir nur ein Wort einfallen: Geldverschwendung. Und das, obwohl ihre unbestreitbaren Qualitäten in erster Linie nichts mit Leistung zu tun haben.

Auch die NC atmet mit seit kurzem 52 PS deutlich freier als mit 48.. und das, obwohl die Drossel ab Werk war.

Fazit ist für mich eigentlich nur, dass man den A2 noch stärker meiden sollte, als das vernünftigerweise bisher schon der Fall gewesen sein sollte.

Zitat:

@Sonntagnachtsfahrer schrieb am 23. Mai 2016 um 19:21:20 Uhr:

@FZ6 warum hast du überhaupt einen A2? Altersgründe?

Die Betroffenen schreiben und erklären und schreiben und erklären. Und es wird einfach nicht begriffen.

Ein Stufenführerschein von A1 auf A2 auf A hat immer eine zweijährige Wartefrist, egal wie alt man ist.

Wer den Stufenführerschein macht zahlt bei A1 ca. 1300 EUR, für den Aufstieg auf A2 ca. 450, auf A ca. 450 EUR. Also insgesamt 2100 EUR. So war das bei mir. Insgesamt teurer als A von Anfang an, aber dafür durfte ich mit 16 schon Mopped fahren (A1). Da zu erwarten nochmal 1800 EUR für A offen außerhalb der Stufen draufzuzahlen, nur weil nachträglich herauskam, dass das Stufensystem seitens des Staates innhärent korrumpiert ist, finde ich schon frech. Das wären dann 4.000 EUR. Für 2000 mehr bekam ich meinen PPL(A) in den Staaten.

Das wird so nicht kommen, wie es sich hier einige wünschen. (Man kann fragen, was motoviert ein Biker dazu sowas zu wollen? Sind wir hier Biker oder sind wir in einem Damenclub, in dem man der anderen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt und bei jeder sich bietenden Gelegenheit andere wegbeisst? Einige argumentieren hier ja mit Giftmüllvergleichen, dem man Einhalt gebieten müsse, sowas lässt imho tief auf den Charakter blicken)

Mir hat zu dem Thema ein Fachanwalt für Verkehrsrecht (Grüße nach Berlin) gesagt, dass in der Konstellation so ein quasi Fahrverbot alleine aus rechtlichen Gründen gar nicht durchführbar wäre. Ich kann die Begründung bei Interesse gerne nachliefern, da ich mir das nicht im Detail gemerkt habe, denn ich bin glücklicherweise nicht Inhaber dieses Problems ;)

am 23. Mai 2016 um 18:05

Alles wurde eigentlich gesagt, persönliche Präferenzen muss man auch nicht begründen! Wer sich dir neue R1 auf 48ps drosselt nur weil sie ihm optisch gefällt sollte das tun dürfen.

Lg

Kalr, soll er das dürfen. Er darf sie auch offen fahren. Nur halt nicht auf einer öffentlichen Strasse.

am 24. Mai 2016 um 6:27

Mal ein kleiner Hinweis.

Als Besitzer der Führerscheinklasse 3 darf ich LKW Gespanne bis 17,5 Tonnen und einer Zuglänge von 21 Meter fahren.

NUR darf ich das für Privatfahrten.

Wenn ich das Gewerblich machen will, ist mein Führerschein plötzlich nicht mehr gültig.

Bei diesem Gesetz wussten alle, dass D einen Sonderweg geht (der nicht vorgesehen oder zulässig war)

Jetzt gibt es eine Normenkontrollklage und D ändert das Gesetz - so wie es in der EU vorgesehen war.

Allerdings machen wir eine Bestandsregelung rein - gut die ist auch wieder illegal - und OH WUNDER:

Es gibt WIEDER eine Bestandsregelung die gegen die EU Vorgabe verstößt und die ?

Glaubt wer das die EU zuschaut und der Führerschein dann plötzlich in anderen ländern gilt?

Das gibt die nächste Normenkotnrollklage.

D zieht dann in 2 Jahren dann wieder den Schwanz ein...

In zwei Jahren ist es ja auch wurscht, weil dann alle A2-Besitzer die Wartezeit für den offenen A hinter sich haben.

Wer sich nach der Gesetzesänderung dann noch eine >70kw Maschine kauft um sie zu drosseln, hat sich dann wohl ohnehin die Hose mit der Kneifzange angezogen.

Heisst aber nicht, dass alle den aufstieg machen wollen...

am 24. Mai 2016 um 10:17

Soeben veröffentlicht:

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Drucksache 253/16 (pdf)

Es wird Bestandsschutz geben (falls der Entwurf so vom Bundesrat verabschiedet wird):

Zitat:

20. § 76 wird wie folgt geändert:

....

c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.“

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