8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?
hallo zusammen,
hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?
wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?
ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.
würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!
Beste Antwort im Thema
Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von picard95
Zu Deinem Fall: Wenn ein siebenjähriges Kind (also ein Grundschüler in der 2. Klasse) im Bereich des Wohnortes (Häuserblock/Wohnsiedlung) herumläuft/spielt oder mit dem Fahrrad fährt (er darf mit 7 auf dem Gehweg fahren), steht die Chance, die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht haftbar zu machen bei so ziemlich 0%.
Genau so sieht es aus.
In dem Sinne kann der TO nur hoffen, das das Gutachten noch im Bargeldrahmen des Kindvaters liegt, damit keine Versicherung mit involviert wird. Diese würde den Sachverhalt prüfen und die Zahlung verweigern.
Und der Vater darf natürlich auch keinen Wind von der Rechtssprechung bekommen...
... dann könnte es gut ausgehen für den TO
vG
Der Junge war acht und nicht sieben. Das macht haftungstechnisch einen Riesenunterschied.
Bei einer guten Haftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder mitversichert egal wie alt sie sind. Das Beispiel hier vom TE ist doch der Klassiker - wäre der Schaden am Auto noch größer und es wären "befreundete" Nachbarn wäre es noch ärgerlicher. Dann wird man wohl kaum sagen wollen , "Nö, müssen wir nicht zahlen". Im falle das der Vater eher nichts zahlen möchte könnte man vllt. noch Halbe/Halbe anbieten - wegen der guten Nachbarschaft...
Wieviele Familienväter gibt es hier? Wer davon hat alle eine Privathaftpflicht?
Es ist leider so, das die Eltern von Kindern unter 10 nicht regresspflichtig sind. Wenn die Eltern nun nicht mal keine Privathaftpflicht haben, was ich auch als ein MUSS ansehen würde, also, dass eine Versicherung abgeschloßen wird, hat man als Geschädigter Pech gehabt.
Mir ist auch mal ein Kind vor's Auto gelaufen und hat einen Scheinwerfer beschädigt. Erstens bekam ich Post vom Staatsanwalt, weil von meinem Auto eine Betriebsgefahr ausgeht. Dem Kind ist zum Glück nix passiert. Da die Eltern, die bei dem Unfall dabei waren, nicht aufgepasst haben, wurde der Scheinwerfer bezahlt. Sonst wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.
In dem Fall des TE kann er nur hoffen, dass die Eltern den Schaden zahlen. Den Umweg über die Schwester würde ich nicht mal Ansatzweise andenken. Die Versicherung ist nicht doof und durchschaut das Manöver ganz schnell. Dann wird es für alle Beteiligten haarig ... Versicherungsbetrug! Das mögen Versicherungen überhaupt nicht!
Bei vorhandener VOLL-Kasko würde ich den Schaden über die abwickeln und die Differenz beim Schadenfreiheitsrabatt von den Eltern zurück fordern.
Hier war es nur ein Blechschaden. Interessant wird es erst, wenn so'n Zweitklässler ein Gebäude abfackelt bei dem ein Millionenschaden entsteht. Deshalb bei Kindern: Privatversicherung!!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Gelbbremser
Bei einer guten Haftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder mitversichert egal wie alt sie sind.
Stimmt, aber die Versicherung kann sich bei Kindern bis sieben im Schadenfall darauf berufen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Straßenverkehr liegt die Grenze, glaube ich, sogar bei 10 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Bei vorhandener VOLL-Kasko würde ich den Schaden über die abwickeln und die Differenz beim Schadenfreiheitsrabatt von den Eltern zurück fordern.
Das wäre auch für mich der wesentliche Punkt.
Es muss möglich sein, beim Versicherer die Differenz zum "ungeschehenen" Vorfall und erhaltener SF-Klasse ermitteln zu können und diesen Betrag an die Eltern weiterzureichen.
Denn es kann doch nicht sein, dass man praktisch steht, nichts verhindern konnte und trotzdem wird man hochgestuft und zahlt das auch nach Jahren noch ab. Da steht man dann in zehn Jahren vorm xten Auto, will versichern und kriegt zu hören "na, da war doch was, gleich fünf Prozent mehr".
Unerträglicher Umstand.
Auch wenn es 80 Euro im Jahr sind, es ist Geld.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Stimmt, aber die Versicherung kann sich bei Kindern bis sieben im Schadenfall darauf berufen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Straßenverkehr liegt die Grenze, glaube ich, sogar bei 10 Jahren.Zitat:
Original geschrieben von Gelbbremser
Bei einer guten Haftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder mitversichert egal wie alt sie sind.
Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist es für den Geschädigten noch besser, weil dann muss doch Haftpflicht erst recht zahlen.
Doch in diesem Fall hier ist ja dämlicherweise keine Haftpflicht vorhanden. Wenn aber wie gesagt die Eltern zwei Straßen weiter zuhause saßen müsste der TE mal prüfen lassen ob da nicht doch die Aufsichtspflicht verletzt wurde - dann müssten die Eltern haften.
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Der Junge war acht und nicht sieben. Das macht haftungstechnisch einen Riesenunterschied.
Jein, da Strassenverkehr. Siehe z.B. hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/haftung-von-kindern"Die Haftungsprivilegierung greift jedoch dann wieder, wenn ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und Unachtsamkeit gegen ein verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug stößt (BGH 17.04.2007 - VI ZR 109/06)."
und auch:
"Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ist nicht geeignet, eine Billigkeitshaftung des ansonsten nicht haftenden Kindes bzw. seiner nicht haftenden Eltern zu begründen."
Zitat:
Original geschrieben von Gelbbremser
Stimmt, aber die Versicherung kann sich bei Kindern bis sieben im Schadenfall darauf berufen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Im Straßenverkehr liegt die Grenze, glaube ich,sogar bei 10 Jahren.
Kleine Korrektur: Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, so haften sie. Habe sie das nicht getan, so haften sie nicht.
Hierzu siehe:
http://www.abc-recht.de/.../aufsichtspflichtverletzungen.phpDas sind alles Einzelfallentscheidungen...da braucht man Glück vor Gericht.
Amen
Grau ist alle Theorie. Wenn die lieben Eltern kein Geld haben und von der Stütze leben, hast du einen schönen vollstreckbaren Titel, vor dem du zu Weihnachten Kerzen anstecken kannst.Und die Prozeßkosten darfst du auch noch bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Der-0815-Joe
In dem Sinne kann der TO nur hoffen, das das Gutachten noch im Bargeldrahmen des Kindvaters liegt, damit keine Versicherung mit involviert wird. Diese würde den Sachverhalt prüfen und die Zahlung verweigern.
Und der Vater darf natürlich auch keinen Wind von der Rechtssprechung bekommen...
So sehe ichs auch.
Der TO sollte hoffen daß der Vater bezahlt solange dieser noch glaubt, daß er das muß.
Sobald sich der Vater über die rechtlichen Hintergründe aufgeschlaut hat dürfte es Essig sein, mit der Überweisung, möglicherweise sind dann vom TO dann auch die ggf. von ihm verursachten Schäden am Fahrrad zu begleichen.
Die Chancen dem Vater eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, wenn der 8-jährige im Wohngebiet mit dem Fahrrad herumgondelt sehe ich als - vorsichtig ausgedrückt - nicht so hoch an.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wieviele Familienväter gibt es hier? Wer davon hat alle eine Privathaftpflicht?
+1
Zitat:
Es ist leider so, das die Eltern von Kindern unter 10 nicht regresspflichtig sind. Wenn die Eltern nun nicht mal keine Privathaftpflicht haben, was ich auch als ein MUSS ansehen würde, also, dass eine Versicherung abgeschloßen wird, hat man als Geschädigter Pech gehabt.
Erstens stimmt das so pauschal nicht, man ist durchaus regresspflichtig, WENN man seine Aufsichtspflicht verletzt.
Zweitens hilft einem im anderen Fall eine Versicherung genau GAR NICHTS, da diese wie schon von anderen gesagt ohnehin nicht zahlen würde.
Zitat:
Mir ist auch mal ein Kind vor's Auto gelaufen und hat einen Scheinwerfer beschädigt. Erstens bekam ich Post vom Staatsanwalt, weil von meinem Auto eine Betriebsgefahr ausgeht.
Das ist auch richtig so. Wo kämen wir hin, wenn die Unfallopfer für die Fehler der Autofahrer verantwortlich gemacht würden und deren Schäden zu begleichen hätten.
Leute gibts😰.
Kinder laufen einfach so auf die Straße.
Mancher wirds wohl nicht glauben wollen, aber es ist so.
Wo es welche geben kann muß man halt langsam fahren. Wenns kracht war man eben zu schnell.
Eigentlich einfach.
Zitat:
Hier war es nur ein Blechschaden. Interessant wird es erst, wenn so'n Zweitklässler ein Gebäude abfackelt bei dem ein Millionenschaden entsteht. Deshalb bei Kindern: Privatversicherung!!!
Was ist eine Privatversicherung?
Wenn Du eine private Haftpflicht meinst: Wie schon oft geschrieben wurde ist auch dann keineswegs gesagt , daß Geld fliesst.
Die nützt Dir in den meisten Fällen einfach nichts (deswegen kosten mitversicherte Kinder auch keinen bis kaum Prämienaufschlag).
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Der Junge war acht und nicht sieben. Das macht haftungstechnisch einen Riesenunterschied.
Nein, nicht zwingend im "nicht ruhenden" Straßenverkehr.
Dort liegt der "Riesenunterschied" erst zwischen 10 und 11.
Wäre das Auto des TO geparkt gewesen sähe das möglicherweise anders aus.
Übrigens interessanter Artikel:
8-jähriger rammt fahrendes Auto
Zitat:
Fährt ein 8-jähriges Kind mit dem Fahrrad zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Straße und wird es dort von einem vorbeifahrenden PKW erfasst, haftet das Kind nicht für einen Schaden am PKW. Der Halter des Kraftfahrzeugs haftet jedoch dem verletzten Kind auch ohne Verschulden aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr auf Schadensersatz. Diese Haftung aus Betriebsgefahr würde nur entfallen, wenn der Halter nachweisen könnte, dass der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Ein solcher Nachweis ist regelmäßig nicht zu erbringen.
Der TO sollte wirklich hoffen, daß der Vater des Jungen den Spieß nicht umdreht.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Die Chancen dem Vater eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, wenn der 8-jährige im Wohngebiet mit dem Fahhrad herumgondelt sehe ich als - vorsichtig ausgedrückt - nicht so hoch an.
Wenn dies dem Kind schon 10mal passiert ist könnten die Chancen aber wieder steigen. Jeder Fall ist da anders...
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
+1Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wieviele Familienväter gibt es hier? Wer davon hat alle eine Privathaftpflicht?
++
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wie schon oft geschrieben wurde ist auch dann keineswegs gesagt , daß Geld fliesst.
Die nützt Dir in den meisten Fällen einfach nichts (deswegen kosten mitversicherte Kinder auch keinen bis kaum Prämienaufschlag).
Doch! Dafür ist der Aufschlag ja da wenn z.b. der 4jährige Nachbars-Auto mit Sand paniert. Es werden aber meisst nur schäden bis höchstens 30K Eur beglichen. Begleichen lassen musst du dies dann aber nicht! Da kannst du dich auf Gesetzt berufen. Wenn es das Auto von Freunden war würde ich es der Versicherung melden, wenn es der Wagen vom gehassten Nachbarn war bekommt das Kind einen extra Lolli und der Nachbar keine Kohle. Und wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde zahlt die PHV ja so oder so.
Zitat:
Doch! Dafür ist der Aufschlag ja da wenn z.b. der 4jährige Nachbars-Auto mit Sand paniert. Es werden aber meisst nur schäden bis höchstens 30K Eur beglichen. Begleichen lassen musst du dies dann aber nicht! Da kannst du dich auf Gesetzt berufen. Wenn es das Auto von Freunden war würde ich es der Versicherung melden, wenn es der Wagen vom gehassten Nachbarn war bekommt das Kind einen extra Lolli und der Nachbar keine Kohle. Und wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde zahlt die PHV ja so oder so.
Jein, das kommt wie so oft auf die Versicherung an. Diese muß schon extra beinhalten, daß sie eben auch bei NICHT verletzter Aufsichtspflicht zaht, aus genau den von dir genannten Gründen.
Einfach so ist das - da rechtlich eben gegenteilig abgesichert- nicht zwingend dabei.
Bei meinem Vertrag nennt sich das "Schäden durch deliktsunfähige Kinder" und deckt bis 100000€ je Schadensfall ab.
Ob die jetzt aber im Fall des Falles einfach so tausende von € zahlen würden nur weils meinen Nachbar getroffen hat und ich mich ihm gegenüber daher gerne kulant verhalten möchte kann ich nicht beurteilen, ich hege jedoch leichte Zweifel.
Das was Du meinst ist schon klar, da liegt natürlich der Punkt:
Klingelt ein unbekannter, der sofort und lautstark mit der Advocard wedelt wäre ich natürlich weit eher bereit ihn mit netten Worten des Grundstücks zu verweisen als wenn das mein Nachbar ist, bei dem der kleine nett wie er ist das Auto mit seinem Nylonbesen abgefegt hat.
Nur weil man im Recht ist, muß das nicht bedeuten daß man das auch in jedem Fall durchpauken will.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Jein, das kommt wie so oft auf die Versicherung an. Diese muß schon extra beinhalten, daß sie eben auch bei NICHT verletzter Aufsichtspflicht zaht, aus genau den von dir genannten Gründen.Zitat:
Doch! Dafür ist der Aufschlag ja da wenn z.b. der 4jährige Nachbars-Auto mit Sand paniert. Es werden aber meisst nur schäden bis höchstens 30K Eur beglichen. Begleichen lassen musst du dies dann aber nicht! Da kannst du dich auf Gesetzt berufen. Wenn es das Auto von Freunden war würde ich es der Versicherung melden, wenn es der Wagen vom gehassten Nachbarn war bekommt das Kind einen extra Lolli und der Nachbar keine Kohle. Und wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde zahlt die PHV ja so oder so.
Ja das meinte ich ja mit guter Haftpflichtversicherung. Wann soll sie denn sonnst zahlen. Das ist doch der Fall der nicht gedeckt ist weil es laut Gesetzt keinen schuldigen gibt. Wenn ich die Aufsichtspflicht verletzt habe bin ich ja schuld und meine PHV zahlt dann so oder so.
Ok, jetzt wirds zum Kettenbrief.
Aber hier meinten halt ein paar User, es sei in diesem Fall Pech für den TO daß der Vater des Kindes keine PHP hat.
Ich wollte lediglich anmerken, daß auch wenn er eine hätte keineswegs garantiert wäre, daß der TO von dieser einen müden Cent sehen würde.
Ganz einfach weils hier u.U. keinen schuldigen außer dem Autofahrer selbst gibt.