8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?
hallo zusammen,
hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?
wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?
ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.
würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!
Beste Antwort im Thema
Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ok, jetzt wirds zum Kettenbrief.
Aber hier meinten halt ein paar User, es sei in diesem Fall Pech für den TO daß der Vater des Kindes keine PHP hat.
Ich wollte lediglich anmerken, daß auch wenn er eine hätte keineswegs garantiert wäre, daß der TO von dieser einen müden Cent sehen würde.
Ganz einfach weils hier u.U. keinen schuldigen außer dem Autofahrer selbst gibt.
Stimmt.
Und wie gesagt, selbst wenn der Vater eine PHV hätte die auch den 8 Jährigen einschliesen würde, müsste der Vater dies nicht von seiner Versicherung bezahlen lassen, wenn er dies nicht will.
Freunden von mir wurde z.b. die PHV gekündigt weil die Zwerg-Hooligans von denen innerhalb von drei Jahren 4 Schäden im hohen dreistelligen Euro Bereich verursacht haben.
Moin!
War der PKW zum Zeitpunkt des Unfalles in Bewegung, oder war er geparkt?
Wenn das Auto fuhr, würde ich anstelle des Vaters des Kindes mir das neue Fahrrad vom Autofahrer bzw. von dessen KfZ-Haftpflichtversicherung versuchen lassen zu ersetzen.
Anstelle des Autofahrers würde ich in diesem Fall schnell bezahlen und hoffen, dass keine Anzeige gegen mich erstattet würde...
Gruß,
M. D.
Da Du aber nicht derjenige welche bist, ist das eh irrelevant.
cheerio
Um ein wenig Klarheit in die Altersangaben zur bringen ein Stückchen aus dem BGB:
§ 828 Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
... und ohne Pflicht zur Haftung zahlt auch eine Haftpflicht nicht (aber das Stand ja schon oben).
Gruß
Trambolubi
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Es ist befremdlich zu sehen, wie es manchen Zeitgenossen gelingt selbst einfachste Sachverhalten nicht zu verstehen. In Haftung für einen Schaden treten kann nur, wer für selbigen verantwortlich ist. Ein Kind unter acht Jahren ist für seine Handlungen nicht verantwortlich, ein Kind zwischen 8 und 11 Jahren ist bei Verkehrsunfällen nur verantwortlich, wenn Vorsatz vorliegt. Daß diese nicht zur Haftung für einen Schaden herangezogen werden können, für den sie nicht verantwortlich sind, ist dem Gesetz der Logik folgend zwingend. Gleiches gilt für die Eltern, die ebenfalls keine Verantwortung tragen und dementsprechend von der Haftung frei sind.
Will man die aus Unfällen mit o.g. Kindern resultierenden Schäden nicht aus eigener Tasche begleichen, so muß man sich entsprechend versichern. Wer die Aufwendungen für derartige Versicherungen scheut hat das Nachsehen.
Zitat:
Original geschrieben von stahlheim
Daß diese nicht zur Haftung für einen Schaden herangezogen werden können, für den sie nicht verantwortlich sind, ist dem Gesetz der Logik folgend zwingend. Gleiches gilt für die Eltern, die ebenfalls keine Verantwortung tragen und dementsprechend von der Haftung frei sind.
So ist es. Dieser Kernsatz des Haftungsrechts ist leider immer sehr schwer zu vermitteln.
Zitat:
Original geschrieben von stahlheim
Es ist befremdlich zu sehen, wie es manchen Zeitgenossen gelingt selbst einfachste Sachverhalten nicht zu verstehen. In Haftung für einen Schaden treten kann nur, wer für selbigen verantwortlich ist. Ein Kind unter acht Jahren ist für seine Handlungen nicht verantwortlich, ein Kind zwischen 8 und 11 Jahren ist
... unter sieben Jahren ( wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat), und zwischen 7 und 10 (also wenn das Kind seinen 10ten Geburtstag feiert wird es ernst).
Zitat:
bei Verkehrsunfällen nur verantwortlich, wenn Vorsatz vorliegt. Daß diese nicht zur Haftung für einen Schaden herangezogen werden können, für den sie nicht verantwortlich sind, ist dem Gesetz der Logik folgend zwingend. Gleiches gilt für die Eltern, die ebenfalls keine Verantwortung tragen und dementsprechend von der Haftung frei sind.
... wenn wie gesagt eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt sieht es für die Eltern aber anders aus, egal ob das Kind unter 7 oder 11 Jahre ist. Das Kind ist dann immer noch nicht schuld, die Eltern aber schon.
Zitat:
Will man die aus Unfällen mit o.g. Kindern resultierenden Schäden nicht aus eigener Tasche begleichen, so muß man sich entsprechend versichern. Wer die Aufwendungen für derartige Versicherungen scheut hat das Nachsehen.
Dies wäre z.b. ? Bei einer Vollkasko zahlt man dann ja wegen der Hochstufung auch wieder drauf.
EDIT: ausserdem wird meistens eine Selbstbeteiligung gezahlt werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von stahlheim
Es ist befremdlich zu sehen, wie es manchen Zeitgenossen gelingt selbst einfachste Sachverhalten nicht zu verstehen. In Haftung für einen Schaden treten kann nur, wer für selbigen verantwortlich ist. Ein Kind unter acht Jahren ist für seine Handlungen nicht verantwortlich, ein Kind zwischen 8 und 11 Jahren ist bei Verkehrsunfällen nur verantwortlich, wenn Vorsatz vorliegt. Daß diese nicht zur Haftung für einen Schaden herangezogen werden können, für den sie nicht verantwortlich sind, ist dem Gesetz der Logik folgend zwingend. Gleiches gilt für die Eltern, die ebenfalls keine Verantwortung tragen und dementsprechend von der Haftung frei sind.Will man die aus Unfällen mit o.g. Kindern resultierenden Schäden nicht aus eigener Tasche begleichen, so muß man sich entsprechend versichern. Wer die Aufwendungen für derartige Versicherungen scheut hat das Nachsehen.
Moin stahlheim !
Eine Frage - Du bist nicht zufällig mal in einem früheren Leben "Kaiser & Gott" gewesen 🙄 😉 ?
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Moin stahlheim !
Eine Frage - Du bist nicht zufällig mal in einem früheren Leben "Kaiser & Gott" gewesen 🙄 😉 ?
Könnte glatt ein entfernter Verwandter sein.....😁
Wie kommt es, dass aus einem reiselustigen Kaiser des römischen Reichs nun so ein prosaischer Abklatsch wie "stahlheim" geworden ist.
Da hätte ich schon ein wenig mehr Spiritualität bei der Auswahl des Benutzernamens erwartet.
Bin schon etwas enttäuscht 😁
cheerio
Moin!
Da ich weiter oben so billig abgebügelt worden bin, hier noch einmal im Klartext:
falls das Auto in Betrieb / in Fahrt war, könnte die Schuldfrage ganz anders aussehen. Die Schuld könnte zu einem großen teil beim Autofahrer liegen.
Eine Diskussion über die Rechts- und Schuldfähigkeit des Kindes wäre dann sekundär.
M. D.
Die Rechts- und Schuldfähigkeit des Kindes haben wir ja inzwischen eindeutig geklärt. Da kein Vorsatz vorlag, ist das Kind wegen seines Alters auch nicht haftbar zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
falls das Auto in Betrieb / in Fahrt war, könnte die Schuldfrage ganz anders aussehen. Die Schuld könnte zu einem großen teil beim Autofahrer liegen.
So wie ich es verstanden habe fuhr der TE noch Schrittgeschwindigkeit. Das Auto parkte also noch nicht.
Zitat:
Eine Diskussion über die Rechts- und Schuldfähigkeit des Kindes wäre dann sekundär.
M. D.
Wenn der Vater des Kindes doch noch auf diese Idee kommen sollte wäre ein Anwalt angebracht. Dann sollte man vielleicht doch Prüfen ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag.
- 8 Jähriger liefert sich ein
Rennenzwischen geparkten Autos. Wurde das Kind belehrt?
- Eltern wohnen zwei Häuserblocks entfernt. Wann haben sie zuseltzt nach dem Kind geschaut?
... ich weiss, die Chancen sind sehr gering. Hat der TE eine Rechtsschutzversicherung?
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Gelbbremser
So wie ich es verstanden habe fuhr der TE noch Schrittgeschwindigkeit. Das Auto parkte also noch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
falls das Auto in Betrieb / in Fahrt war, könnte die Schuldfrage ganz anders aussehen. Die Schuld könnte zu einem großen teil beim Autofahrer liegen.
Zitat:
Original geschrieben von Gelbbremser
Wenn der Vater des Kindes doch noch auf diese Idee kommen sollte wäre ein Anwalt angebracht.Zitat:
Eine Diskussion über die Rechts- und Schuldfähigkeit des Kindes wäre dann sekundär.
M. D.
Ob man damit durchkommt?
Man könnte es zunächst so sehen, dass ein Kind mit dem Auto angefahren worden ist.
Zitat:
Dann sollte man vielleicht doch Prüfen ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag.
- 8 Jähriger liefert sich ein Rennen zwischen geparkten Autos. Wurde das Kind belehrt?
- Eltern wohnen zwei Häuserblocks entfernt. Wann haben sie zuseltzt nach dem Kind geschaut?... ich weiss, die Chancen sind sehr gering. Hat der TE eine Rechtsschutzversicherung?
Die wäre ihm zu wünschen, falls das so ablief.
Denn die Aufsichtspflichtverletzung, so sie denn festgestellt werden würde, würde höchstens zu einer Teilschuld des Kindes führen.
Die Diskussion hier ging m.E. in die völlig falsche Richtung.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Man könnte es zunächst so sehen, dass ein Kind mit dem Auto angefahren worden ist.
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann ist das Kind im Bereich des hinteren Seitenteils mit dem PKW kollidiert. Wie soll da das Auto das Kind angefahren habe?