8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?

hallo zusammen,

hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?

wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?
ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.

würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!

Beste Antwort im Thema

Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Wäre ihm ein wilder Eber gegen den Wagen gerannt, dann sähe es doch ähnlich aus.
Kla, da haste Recht, von wegen "Haarwild usw."

@ TE: Hast du eine VOLLKASKO???

Wildschaden wär doch ne Idee! 😁

Der Junge ist wild (Rennen mit nem Freund) mit dem Rad gefahren,

und Haare wird er ja auch haben.

Also Unfall mit Haarwild. 😁

Der TE kann froh sein, wenn er (bzw. seine KH) nicht für das Fahrrad und evtl. Verletzungen des Kindes aufkommen muss.

Amen

ich versteh meist nuur bahnhof muss ich sagen...ich habe keine vollkaskoaber dafür rechtschutz! ich seh auch nicht ein dass ich einen müden cent bezahlen soll. wie kann das sein dass ein junge mir einen schade am fahrzeug verursacht und die seite des schädigers nichts bezahlen muss, kann ich ehrlich gesagt nicht glauben...

wegen der versicherung: sollte der schaden nicht zu hoch sein, will der vater das aus der tasche bezahlen. ist er doch zu hoch, will er das über die schwester laufen lassen, undzwar so dass das kind der schwester den schaden verursacht hat. ich soll auf jeden fall ein gutachten erstellen lassen und das dann mit ihm absprechen.

frage an den TE ..... die zufahrt zu deinem parkplatz ist das ein verkehrsberuhigter bereich oder eine privatzufahrt, also nicht öffentlich  ..... und mußt du hier auf jeden fall mit spielenden kindern rechnen ..... wenn es nämlich ein privatgrundstück ist, wird es m.m. nach schwer den eltern eine aufsichtspflichtsverletzung nachzuweisen .... 

edit:

dennoch bin ich der meinung, dass eltern immer für den verursachten schaden ihrer kinder aufkommen sollten ..... auch bin ich der meinung, dass eine privathaftpflicht endlich eine mußversicherung werden sollte .....  

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Zitat:

Original geschrieben von CSEK


ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben.

Wo ist dann Dein Problem? Er hat doch nicht gesagt, dass er den Schaden nun doch nicht zahlen will.

Zitat:

Original geschrieben von CSEK


nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?

Na und? Ist in erster Linie sein Problem, und hat mit Deinem Fall nichts zu tun.

Warum immer so negativ? Jetzt warte doch mal ab, und wenn es (wider Erwarten) dann doch irgendwelche Probleme geben sollte, dann mach einen neuen Jammerthread auf.

das mit der Haftpflicht der Schwester ist jedenfalls keine gute Idee. Darauf würde ich mich auch als Geschädigter nicht einlassen. Aufgabe der PHV ist es nämlich auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


das mit der Haftpflicht der Schwester ist jedenfalls keine gute Idee. Darauf würde ich mich auch als Geschädigter nicht einlassen.

Da braucht der Geschädigte sich sowieso keine Gedanken drum zu machen, da die Abwicklung ganz in den Verantwortungsbereich des Schädigers bzw. Hafters fällt.

Zitat:

Original geschrieben von CSEK


wie kann das sein dass ein junge mir einen schade am fahrzeug verursacht und die seite des schädigers nichts bezahlen muss, kann ich ehrlich gesagt nicht glauben...

Doch, das ist ja das Irre.

Deshalb nur auf geschlossenem Grundstück parken. Nicht in Spielstraßen wohnen. Das geht fast immer in die Hose.

Selbst als parkendes Auto besteht eine Betriebsgefahr. Am Ende ist man immer der Gelackmeierte.

Weil sich die Eltern da immer rausreden können, warum sie nichts dafür konnten (Fussel auf dem Tisch, eine Ufolandung beim Nachbarn)

Und wenn man wie Du schon Schritt fährt, bald nur noch auf der Bremse steht, und das Kind peilt 12 Uhr den Kotflügel an, da weiß ich nicht, was ich mit dem Rat "pass halt besser auf" anfangen sollte.

cheerio

Tja, da ist eben unser " tolles " Rechtssytem: Täterschutz vor Opferschutz.

Hier gibt es m.E. nach nur eins: Sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen, das sollte man bei Unfällen mit Personen (egal ob nun offensichtlich verletzt oder nicht) sowieso immer tun. Alles andere ist Spekulation. Gerade bei Unfällen mit Kindern gibt es einen großen Ermessens- und fallspezifischen Spielraum.

Zitat:

Original geschrieben von CSEK



Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter
die eltern waren auch keinesweegs anwesend! die wohnen zwei häuserblocks von mit entfernt, d.h. da war keinerleri einsicht von denen aus!

Ich will Dir Dein Weltbild nicht zerstören, aber:

Als ein knapp 2-jähriger Junge aus der Kita verschwand und zwei Stunden in Berlin auf den Strassen herumirrte, konnte die Kita wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nicht herangezogen werden.
Auch nicht wenn die alle im Raucherzimmer oder im Cafe auf der anderen Strassenseite sitzen.

Zu Deinem Fall: Wenn ein siebenjähriges Kind (also ein Grundschüler in der 2. Klasse) im Bereich des Wohnortes (Häuserblock/Wohnsiedlung) herumläuft/spielt oder mit dem Fahrrad fährt (er darf mit 7 auf dem Gehweg fahren), steht die Chance, die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht haftbar zu machen bei so ziemlich 0%.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


das mit der Haftpflicht der Schwester ist jedenfalls keine gute Idee. Darauf würde ich mich auch als Geschädigter nicht einlassen.
Da braucht der Geschädigte sich sowieso keine Gedanken drum zu machen, da die Abwicklung ganz in den Verantwortungsbereich des Schädigers bzw. Hafters fällt.

Das stimmt. In diesem Fall könnte das aber trotzdem tricky sein. Es könnte nämlich sein, dass der Schuldanerkenntnis-Vertrag zwischen der SCHWESTER des Vaters und dem TE geschlossen wurde, um den Schaden dann bei der Haftpflicht der SCHWESTER einreichen zu können. Dann könnte es sein, dass der TE seine Ansprüche an die Haftpflicht der SCHWESTER abgetreten hat, so dass diese dann direkt mit der Werkstatt abrechnet. Und jetzt kommt die Werkstatt ins Spiel und sagt, ich glaube, die Haftpflicht zahlt nicht, weil für Schäden von Kindern die ELTERN verantwortlich sind und nicht die SCHWESTER. Deshalb muss ein Vormund zustimmen. Lieber TE, war es so? Dann ist der Fall wirklich schwierig.

EDIT: Kinder sind in der Privathaftpflicht immer automatisch mitversichert. Der Vater braucht keine spezielle Familienhaftpflicht, nur seine eigene. Weiß er das?

andere Frage: wenn der Vater eine PHV haben sollte (ich vermute hat er nicht), weis die Haftpflicht, das er Kinder hat? Wäre dann möglicherweise ein anderer Tarif.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Tja, da ist eben unser " tolles " Rechtssytem: Täterschutz vor Opferschutz.

Das ist so pauschal ziemlich polemisch formuliert, ich gebe Dir aber in soweit recht, als daß es vor allem in Strafsachen oft den Anschein hat, daß eine Berücksichtigung der Motive des Täters mehr gesehen wird, als die Leiden und Schäden des Opfers. "Anschein" deswegen, weil wir alle den Medien ausgeliefert sind, die selektiv berichten oder sogar verfälscht darstellen können.

Im Fall strafunmündiger oder nicht haftender Kinder geht der Gesetzgeber sehr wohl von Opferschutz aus, da er Kinder einer bestimmten Altersgruppe pauschal als "Opfer" und nicht als "Täter" sieht. Darüber kann man diskutieren, ich würde eine solche Regelung aber nicht grundsätzlich verdammen.

Das Problem sind nicht Kinder die eine Unreife haben sondern der Unfug, daß man als Autofahrer ggf. einen Unfall nicht vermeiden konnte - was auch anerkannt wird, da man keine Schuld hat - aber seinen Schaden selber bzw. den des Kindes u.U. noch dazu zahlen muß. Das ist schlicht ein Mangel in den Ausführungsbestimmungen der Gesetzgebung. Hier müsste es eine Haftpflichtversicherungspflicht geben, notfalls bei sozial Schwachen z.B. über einen gemeinsamen Fond der Versicherer (wie bei Unfällen mit Ausländern, die nicht zahlen können).

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


als daß es vor allem in Strafsachen oft den Anschein hat, daß eine Berücksichtigung der Motive des Täters mehr gesehen wird, als die Leiden und Schäden des Opfers. "Anschein" deswegen, weil wir alle den Medien ausgeliefert sind, die selektiv berichten oder sogar verfälscht darstellen können.

Nein. Kein

Anschein

.Persönliche Erfahrung vor Gericht 😛 . Aber die Idee mit der Zwangshaftpflicht untersütze ich sofort.

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