8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?
hallo zusammen,
hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?
wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?
ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.
würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!
Beste Antwort im Thema
Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter
118 Antworten
Der TE tut mir jetzt schon Leid 🙁
Deutsche Rechtssprechung....
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter
die eltern waren auch keinesweegs anwesend! die wohnen zwei häuserblocks von mit entfernt, d.h. da war keinerleri einsicht von denen aus!
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Der TE tut mir jetzt schon Leid 🙁Deutsche Rechtssprechung....
Wäre ihm ein wilder Eber gegen den Wagen gerannt, dann sähe es doch ähnlich aus.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wäre ihm ein wilder Eber gegen den Wagen gerannt, dann sähe es doch ähnlich aus.
Kla, da haste Recht, von wegen "Haarwild usw."
@ TE: Hast du eine VOLLKASKO???
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Zitat:
Original geschrieben von CSEK
die eltern waren auch keinesweegs anwesend! die wohnen zwei häuserblocks von mit entfernt, d.h. da war keinerleri einsicht von denen aus!
Hast Du Kinder? Musst Du einen 8-Jährigen ständig im Auge behalten?
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehe ich hier nicht - aber das ist ja eh alles nicht relevant in diesem Fall.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
die eltern waren auch keinesweegs anwesend! die wohnen zwei häuserblocks von mit entfernt, d.h. da war keinerleri einsicht von denen aus!
und das ändert was, wenn sie nicht haftpflichtversichert sind? Auf die Idee mit der Schwester kommen die aus welchem Grund? Wie soll das in der Praxis ablaufen? Ist das plötzlich das Kind der Schwester, oder ist dir die Schwester rein gefahren?
Wenn die selbst bezahlen sollen, kommen die rechtzeitig auf die Idee, das das Kind nicht haftet. Die wollten dich einfach erst mal los werden, ohne weiteres Theater.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
und das ändert was, wenn sie nicht haftpflichtversichert sind? Auf die Idee mit der Schwester kommen die aus welchem Grund? Wie soll das in der Praxis ablaufen? Ist das plötzlich das Kind der Schwester, oder ist dir die Schwester rein gefahren?
Wenn die selbst bezahlen sollen, kommen die rechtzeitig auf die Idee, das das Kind nicht haftet. Die wollten dich einfach erst mal los werden, ohne weiteres Theater.
Wenn die so anfangen, bin ich ganz klar der Meinung, dass sie nichts selbst bezahlen würden!
Mein Vater hatte so einen Fall. Hat es einem Rechtsanwalt übergeben. Nach drei Jahren wurde die volle Schadenssumme überwiesen. Kind bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haftbar, danach ja. Sobald es über Geld verfügt. Schadensregulierung kann beschleunigt werden, wenn man die Eltern haftbar machen kann, z.B. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
was aber voraus setzt, das da in absehbarer Zeit was zu holen ist. Sonst wirft man gutes Geld schlechtem hinterher.
Wer Geduld hat, kann auch warten. Holt man sich einen Titel beim Amtsgericht und man kann seine Ansprüche 30 Jahre geltend machen. So ist das eben im Rechtsstaat.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wer Geduld hat, kann auch warten. Holt man sich einen Titel beim Amtsgericht und man kann seine Ansprüche 30 Jahre geltend machen. So ist das eben im Rechtsstaat.
Wenn wir unsere Bürokratie nicht hätten, wären 90% der Beamten arbeitslos 😉
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wer Geduld hat, kann auch warten. Holt man sich einen Titel beim Amtsgericht und man kann seine Ansprüche 30 Jahre geltend machen. So ist das eben im Rechtsstaat.
ist schon klar. Und da so ein Titel ja auch kein Geld kostet können sich irgendwann in der Zukunft die Erben freuen.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Kind bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nicht haftbar, danach ja.
Das Haftungsprivileg wurde vor 10 Jahren dahingehend erweitert, dass Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nicht für Schäden, die sie bei Unfällen mit Fahrzeugen verursachen, haftbar sind, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Grundsätzlich ist das wohl richtig. Bei Unfällen mit Fahrzeugen muss aber eine Überforderung des Kindes vorliegen, um die Haftung auszuschließen. Im vorliegenden Fall - verkehrsberuhigter Bereich, Schrittgeschwindigkeit - kann ich eine solche Situation aber nicht erkennen. Der TE sollte mal googeln.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Grundsätzlich ist das wohl richtig. Bei Unfällen mit Fahrzeugen muss aber eine Überforderung des Kindes vorliegen, um die Haftung auszuschließen.
Genau diese sieht die Gesetzgebung (und auch die Rechtsprechung) doch als gegeben an, der BGH geht sogar soweit zu sagen, dass die Überforderung nicht zwingend Ursache für den Unfall sein muß.