700km Probefahrt nach Reparatur

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich hatte meinen Corsa dem Autohändler zur (dritten!!!) Mängelbeseitigung seit dem Kauf überlassen.

Bei der Rückgabe kam mir der km- Stand hoch vor, leider hatte ich ihn mir vorher nicht notiert. Tank war fast voll.

Jetzt kam ein Strafzettel aus dem benachbarten Bundesland, 370km entfernt. Auf dem Bild ein mir unbekannter Mann.

Der Händler sagt, er musste es zur Ermittlung des Fehlers und nach der Reparatur zur Überprüfung so viel fahren und hat mich hingestellt, als wäre ich total doof und das völlig üblich.

Den Fragebogen des Strafzettels fülle ich natürlich aus und schicke ihn zurück. Aber kann ich rechtlich was gegen die offensichtlich private Nutzung, wenn nicht sogar unerlaubte Ausleihe des Autos machen? Das ärgert mich maßlos.

Grüße, Tanja

Beste Antwort im Thema

Wow. Such' dir bitte nach Möglichkeit eine andere Werkstatt - die Dauer der Reparaturen sind ein ganz schlechter Witz!

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Ich habe meiner Werkstatt gekündigt. Dort waren nach einer dreitägigen Reparatur (Austausch Koppelstangen) genau 107 Kilometer mehr auf dem Tacho. Ein hilfloser Erklärungsversuch: man habe ja die Ersatzteile holen müssen... Hä?

Ich hatte sofort eine Strafanzeige im Sinn, habe es dann aber gelassen. Das Erzählen der Geschichte im Bekanntenkreis dürfte viel wirkungsvoller sein.

Später habe ich erfahren, dass die Werke im Rahmen von "Probefahrten" auch schon mal jemanden schnell nach Hause fährt, der sein Auto gerade abgegeben hat. Können sie ja gerne machen, aber doch nicht mit dem Fahrzeug und auf Kosten eines anderen Kunden, oder?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 18. Februar 2020 um 13:48:45 Uhr:


Ich hatte sofort eine Strafanzeige im Sinn, habe es dann aber gelassen. Das Erzählen der Geschichte im Bekanntenkreis dürfte viel wirkungsvoller sein.

was hättest Du auch anzeigen wollen? § 248b StGB greift nicht, denn das Fahrzeug war der Werkstatt überlassen.

Wertverlust/ Verschleiß könnte man bestimmt geltend machen. Wenn auch nicht für die vollen 700km, denn ein paar km für Probefahrten dürften legitim sein.

Vielleicht noch bei der Innung anklopfen ob Probefahrten über mehrere Bundesländer hinweg branchenüblich sind.

Interessant wäre mMn auch ob die geblitzte Person Mitarbeiter der Werkstatt oder irgendeine Privatperson ist. Hätte nochmal eine andere Qualität wenn rauskommt das dort ein anderer Kunde den Wagen als Ersatzfahrzeug gekriegt hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Februar 2020 um 14:50:27 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 18. Februar 2020 um 13:48:45 Uhr:


Ich hatte sofort eine Strafanzeige im Sinn, habe es dann aber gelassen. Das Erzählen der Geschichte im Bekanntenkreis dürfte viel wirkungsvoller sein.

was hättest Du auch anzeigen wollen? § 248b StGB greift nicht, denn das Fahrzeug war der Werkstatt überlassen.

Für derartige Fahrten? Das Fahrzeug wurde der Werkstatt für eine Reparatur überlassen und ausschließlich die damit im Zusammenhang stehende Fahrten sind stillschweigend genehmigt.

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Man gibt seine Frau im Krankenhaus zur Reparatur ab.
Beim Abholen stellt man fest, dass .....🙄

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Februar 2020 um 15:42:59 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Februar 2020 um 14:50:27 Uhr:



was hättest Du auch anzeigen wollen? § 248b StGB greift nicht, denn das Fahrzeug war der Werkstatt überlassen.

Für derartige Fahrten? Das Fahrzeug wurde der Werkstatt für eine Reparatur überlassen und ausschließlich die damit im Zusammenhang stehende Fahrten sind stillschweigend genehmigt.

So sehe ich das auch.
Und selbst wenn z.B. längere Probefahrten notwendig sein sollten, sollte man doch in Nähe der Werkstatt bleiben. Das Auto 300km entfernt abzuholen ist ja auch nochmal ne Nummer.

Wenn ich mein Auto abgebe, erwarte ich die Reparatur unter notwendigem Aufwand. Dazu zählt sicherlich auch (nach Defekt) eine Probefahrt. Die sollte aber im Rahmen bleiben, bzw. bei deutlichem Mehrbedarf abgesprochen werden. Und ab 10km wäre bei mir schon eine deutliche Erklärung fällig, wenn nicht vorher abgesprochen. Mal eben 700km sind mein Monats"pensum". Da gibts im Zweifel ja auch Probleme mit der Versicherung, wenn ich deutlich über meiner jährlichen Angabe zur Fahrleistung lande.

@ All
Wir können die Diskussion hier beenden!
Der oder die TE hat sich seit Samstagabend keine Veranlassung mehr gesehen sich zu beteildigen = Thema wohl erledigt!

MfG Günter

700 km sind ja auch mal eben 7 oder mehr Arbeitsstunden. War bestimmt Kulanz das die nicht berechnet wurden🙂

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 18. Februar 2020 um 18:58:05 Uhr:


@ All
Wir können die Diskussion hier beenden!
Der oder die TE hat sich seit Samstagabend keine Veranlassung mehr gesehen sich zu beteildigen = Thema wohl erledigt!

Und wieso soll man ohne TE nicht weiter diskutieren dürfen?

Bei 370km-Entfernung zur Werkstatt sind es Minimum 740km. Da der TE nicht den genauen km-Stand vor der Abgabe weiß können es auch locker 1000-2000km sein. Es ist halt sehr unwahrscheinlich, daß man 370km von der Werkstatt wegfährt, geblitzt wird und genau dann wieder umkehrt.
Die Fahrt diente ja einem Zweck. Und sicher nicht einer Probefahrt, denn diese würde man ja in der Nähe der Werkstatt machen (falls man liegen bleibt); zudem viel zu lang für eine Probefahrt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Februar 2020 um 09:25:58 Uhr:


Ich habe hier vor der Haustüre auch ein Autohaus, welches nur Ärger verbreitet.
Ist ein größerer Gebrauchtwagenhändler mit Werkstatt.
Da kommt auch mal ein oder zwei Mitarbeiter hoch ins Wohngebiet, holt dort ein abgestelltes Kundenfahrzeug, welches dann aber nicht in die Werkstatt oder auf das Gelände gefahren wird.
Kann sein, daß das Auto mal nen halben Tag fehlt.

Die Probleme, dass Autos von einem Händler irgendwo geparkt werden gibt es immer wieder. Die werden gekauft, in einem Wohngebiet abgestellt, und nach der Aufbereitung stehen sie erst auf dem Gelände.

Oder es sind Autos von den Mechanikern, die sich nebenbei noch was verdienen. Kaufen sich defekte Autos, reparieren sie, wenn wenig los ist, und verkaufen sie dann wieder.

Darum kommen für mich nur Markenwerkstätten in frage und natürlich auch Versicherungstechnisch, um alles bezahlt zu bekommen nach einem Unfall z.B.
Keine Fahrzeugabgabe ohne dass der Kilometerstand auf der Auftragserteilung notiert wird.

Ich weiß gar nicht, worüber man sich hier über die Werkstätten aufgeregt wird, wenn man selber Schuld hat und das Auto nicht korrekt in Auftrag gibt, das ist auch bei freien Werkstätten möglich.

Weil das anders läuft, wenn ein Händler nachbessert....

Zitat:

@manvo schrieb am 19. Februar 2020 um 12:35:00 Uhr:


Ich weiß gar nicht, worüber man sich hier über die Werkstätten aufgeregt wird, wenn man selber Schuld hat und das Auto nicht korrekt in Auftrag gibt, das ist auch bei freien Werkstätten möglich.

Ich weiß gar nicht, ob du da mitreden kannst. Wahrscheinlich hättest du den Wagen erst gar nicht bei einem kleinen Händler gekauft, und müssest dir darüber keine Gedanken machen. 😉

Manche wollen einen günstigen Wagen (was nichts mit Geiz zu tun hat), und lassen auftretende Garantie- (falls vorhanden) und Gewährleistungsansprüche kostenlos auf dem Grundtück des Händlers beseitigen. Da dies keine richtige Werkstatt ist, wo ein Kunde seinen Wagen kostenpflichtig reparieren lassen kann, werden die Daten nicht benötigt. Es gibt keine Gewährleistung auf die Reparatur, weil der Wagen an sich bereits die Gewährleistung hat.

Klar kann man den Wagen auch auf eigene Kosten in eine richtige Werkstatt reparieren lassen, aber das ist ein anderes Thema.

Merkwürdig, paar tausend € aus der Hand geben ohne Beleg?

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