7,5x17 ET35 Felgen - TÜV-Abnahme?
Hallo zusammen 🙂
Hätte da mal ne Frage an Euch als Neuling:
Habe mir Alufelgen für meinen Octavia 1Z (BJ 2004- Mod. 2005) gekauft (Serienfahrwerk).
Felgen: 7,5 J x 17 ET 35 (ABE ist vorhanden)
Zu diesen Felgen wollte ich mir ganz gerne 225/45 R17 Sommerreifen kaufen.
Hat von Euch vielleicht jemand Erfahrung wie es anschließend beim TÜV aussieht? Gemäß ABE ist keine Eintragung notwendig bzw die Eintragung würde mich gar nicht stören, nur wenn jemand ankommt mit "Radkästen bördeln" und so aufgrund der Einpresstiefe. Sowas möchte ich meiden 😁
Vielleicht stand ja jemand bereits selber vor diesem Problem.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
MFG
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomK203
Bei 215/45 R17 sind unter anderem die Auflagen A01 + K1a (Auflage R37 gibt es NICHT)Bei 225/45 R17 sind unter anderem die Auflagen A01 + K1c
Wenn ich Deinen Post richtig deute, wäre die Auflage K1a "entschärft" somit stehen die Chancen besser das keine Nacharbeiten gemacht werden müssen?
Vielen Dank bereits im Voraus für Rückmeldungen.
gruß
Shit .... Auflage R37 steht ja tatsächlich bei der Reifengröße 215/45 R17.
oh man, zumindest lernt man von euch allen dazu sodass man beim näcgsten mal weiss worauf man achten sollte 😁
I
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Bei 215/45 sind die Auflagen, die "Dir Sorge bereiten" :Zitat:
Original geschrieben von tomK203
Naja also ein Händler vor Ort meinte das man das sehen muss wenn sie drauf sind (mega aussage) :-DIch habe jetzt die ABE durchstudiert und fast alle Hinweise und Auflagen stimmen überein. Die Einzigen die mir Sorgen bereiten sind A01 und K1c.
Habt ihr vielleicht aus Erfahrung ne Idee ob bei diesen Hinweisen Nacharbeiten notwendig sind?
AlfT hat schon Recht, Reifen würde ich kaufen müssen. Sowieso dachte ich an 225/45 R17. Wisst igr vielleicht ob ich mit 215/45 R17 mehr Glück hätte??
> ebenfalls A01 und K1a statt K1c,
also eine etwas "entschärfte " Auflage für die " Radabdeckung der VA "außerdem bei 215/45 Auflage R37
= nicht geprüft (nicht zulässig), wenn in Deinen Papieren
inclusive > EU-Übereinstimmungsbescheinigung> nur größere und/oder breitere Reifen aufgeführt sind.
Hab mir jetzt ein aktuelles Gutachten besorgt und die Auflagen sind richtig die du gepostet hast. Hatte anscheinend noch ein altes Ding. Naja gut dann wäre jetzt nur Reifenkombi 225/45 R 17 möglich. K1a sollte als auflage auch durchgehen eigentlich, wie gesagt wagen ist nicht tiefergelegt etc. Muss nochmal rumfragen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AlfT
Naja - die Felgen hat er schon gekauft - die Reifen wohl noch nicht - und die kosten auch nochmal so um die 400,- €. Und das auf gut Glück, mit der Gefahr, dass der TÜV sagt "nö - geht nicht"...?
Ich würde es vorher checken und mich vor Ort vom Fachmann beraten lassen - zumal er die Reifen ja eh beim Händler kaufen oder aber zumindest aufziehen lassen wird...
sorry das hatte ich überlesen.
das wäre natürlich quatsch die auch noch auf gut Glück zu kaufen.
Habe gerade noch vom O2 Ronal R42 in 7,5 x 16 mit ET46 zu verkaufen.
Es sind 5 Felgen 2 x mit Sommer-Reifen und 70'% Profil und zwei mit ganz neuen Reifen.
Eine Felge ist als Reserve ganz neu.
Wenn jemand Interesse hat bitte melden
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