7,5x17 ET35 Felgen - TÜV-Abnahme?

Skoda Octavia 2 (1Z)

Hallo zusammen 🙂

Hätte da mal ne Frage an Euch als Neuling:

Habe mir Alufelgen für meinen Octavia 1Z (BJ 2004- Mod. 2005) gekauft (Serienfahrwerk).

Felgen: 7,5 J x 17 ET 35 (ABE ist vorhanden)

Zu diesen Felgen wollte ich mir ganz gerne 225/45 R17 Sommerreifen kaufen.

Hat von Euch vielleicht jemand Erfahrung wie es anschließend beim TÜV aussieht? Gemäß ABE ist keine Eintragung notwendig bzw die Eintragung würde mich gar nicht stören, nur wenn jemand ankommt mit "Radkästen bördeln" und so aufgrund der Einpresstiefe. Sowas möchte ich meiden 😁

Vielleicht stand ja jemand bereits selber vor diesem Problem.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

MFG

19 Antworten

Und Du bist dir ganz sicher, dass Du das Gutachten zu den Felgen richtig interpretiert hast?
Es kann nämlich auch sein, dass die Kombination mit bestimmten Reifengrößen erst zur Prüf- und Eintragungspflicht führt...
Wo hast Du die Felgen denn gekauft - im Web oder gebraucht? Wenn ja, dann lass dich am besten bei einem Reifenhändler vor Ort dazu beraten (zusammen mit dem Gutachten). Wenn Du die Felgen beim Händler gekauft hast, sollte der Wissen, was notwendig ist.
Interessant ist dann auch noch, ob das Fahrzeug tiefergelegt ist, das könnte dann auch gewisse Arbeiten nach sich ziehen.
Die Materie ist reichlich komplex - deshalb der Rat, die bei einem Profi beraten zu lassen!

In der Tat... Dieses Thema ist wirklich sehr komplex...

Also das Fahrzeug hat das serienmäßige Fahrwerk drin, also nicht tiefergelegt und somit viel Platz in den Radkästen 😁

Die Felgen habe ich gebraucht gekauft und in der ABE ist mein Fahrzeug mit Bereifung aufgeführt (natürlich mit ein paar Hinweisen und Auflagen, allerdings nicht sonderlich aussagekräfrig).

Soweit ich mich über die Skoda Serienbereifung informieren konnte, geben die folgende Bereifung an:

225 45 R17 , ALLERDINGS mit Felgenmaß 7 J x 17 ET 54

Meine Felge hat ja 7,5 J x 17 ET 35. In diversen Foren habe ich gelesen, dass die Einpresstiefe darüber Auskunft gibt, wie weit die Felge raussteht. Deshalb bekomme ich langsam Zweifel an der ganzen Sache 🙂 Die ET von 35 ist doch allerdings nicht sonderlich exotisch oder? sondern schon eher ein Standardmaß denke ich mal...

Absolut keine ahnung wie ich vorgehen soll. Hat der TÜV vielleicht nicht eine Auskunftdatei? oder jemand die Felge vielleicht schon verbaut?

Vielen Dank bereits im Voraus.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von tomK203


Die Felgen habe ich gebraucht gekauft und in der ABE ist mein Fahrzeug mit Bereifung aufgeführt (natürlich mit ein paar Hinweisen und Auflagen, allerdings nicht sonderlich aussagekräfrig).

Genau das meinte ich damit. Wenn Du das Gutachten also nicht selbst komplett entschlüsseln kannst, dann geht zum Händler vor Ort. Eine nicht zulässige Rad-Reifen-Kombination lässt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen!

das werde ich auch mal tun...danke dir 🙂

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Hi,

die Felgen sind breiter und durch die geringere ET stehen die Felgen auf jeder seite fast 2cm weiter raus.

Das ist schon ne recht hohe Abweichung zu Serie.

Die Auflagen in dem Gutachten sind eigentlich im Anhang immer recht gut beschrieben.

Gruß Tobias

am einfachsten wäre es die felgen samt reifen auf das Auto zu schrauben und dann ab damit zum tüv .dann wirst du sehen ob es geht.
du hast die felgen ja eh schon gekauft.
ansonsten hätte man das vorher klären können.

Naja - die Felgen hat er schon gekauft - die Reifen wohl noch nicht - und die kosten auch nochmal so um die 400,- €. Und das auf gut Glück, mit der Gefahr, dass der TÜV sagt "nö - geht nicht"...?
Ich würde es vorher checken und mich vor Ort vom Fachmann beraten lassen - zumal er die Reifen ja eh beim Händler kaufen oder aber zumindest aufziehen lassen wird...

Naja also ein Händler vor Ort meinte das man das sehen muss wenn sie drauf sind (mega aussage) :-D

Ich habe jetzt die ABE durchstudiert und fast alle Hinweise und Auflagen stimmen überein. Die Einzigen die mir Sorgen bereiten sind A01 und K1c.

Habt ihr vielleicht aus Erfahrung ne Idee ob bei diesen Hinweisen Nacharbeiten notwendig sind?

AlfT hat schon Recht, Reifen würde ich kaufen müssen. Sowieso dachte ich an 225/45 R17. Wisst igr vielleicht ob ich mit 215/45 R17 mehr Glück hätte??

Besten Dank für Eure Antworten 🙂

Gruß

Das sollte im Gutachten stehen, ob 215er eine zulässige Größe sind - und wenn ja, wie damit zu verfahren ist.

Nur als Beispiel: bei meinen 8x17 Felgen war es so, dass ich diese zusammen mit den 215er Reifen im Rahmen des Gutachtens ohne Probleme hätte fahren können. Für 205er und 225er Reifen stand im Gutachten hingegen, dass eine Einzelabnahme und Eintragung notwendig ist.
Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen - schlau wirst Du nur aus der vollständigen und korrekten Interpretation des Gutachtens...
Wenn dieser Händler vor Ort dir solche Rätschläge gibt, würde ich nach einem anderen Ausschau halten!

Übrigens gelten die 215er Reifen in dieser Größe eher als "Exoten" - üblicher sind die 225er - deshalb sind dieser i.d.R. auch um Einiges preiswerter als die 215er.

Hi,

A01 heißt das du auf jeden Fall zum Tüv mußt (bzw. auch eine andere Prüforganisation).

Und K1c ist nun mal K -> Karosserie das heißt es muß eigentlich was angepasst werden in dem Fall an der Vorderachse. Allerdings haben die Prüfer da etwas Entscheidungsspielraum. Wenn der sagt das ist ok kann er es auch so abnehmen.

Aber wie gesagt ingesammt fast 4cm breitere Spur ist schon ne Menge.

Gruß tobias

Auflage A01 bedeutet ja schon mal das Du die Räder vom TÜV abnehmen lassen musst.
Inwiefern dann die Auflage K1C umgesetzt werden muss kommt dann drauf an wie der Prüfer es einschätzt und ob er es für notwendig ansieht.

EDIT:
Hier ist eine umfangreiche Auflistung von Usern über mögliche Kombinationen:
Felgengrößen inklusive Reifentyp und Einpresstiefe
Einiges zu lesen...

Stoppelfahrer

Zitat:

Original geschrieben von tomK203


AlfT hat schon Recht, Reifen würde ich kaufen müssen. Sowieso dachte ich an 225/45 R17. Wisst igr vielleicht ob ich mit 215/45 R17 mehr Glück hätte??

wo kaufst du die reifen (reifenhändler oder internet?)

wenn reifenhändler, dann würde ich mich beraten lassen - die wissen meist was geht und was nicht.

wenn internet, dann müsstest du ja noch jemanden finden der die aufzieht - ggf. fragst du den mal vorher, denn jemand der reifen aufzieht kennt sich ja auch damit aus.

Zitat:

Original geschrieben von tomK203


Naja also ein Händler vor Ort meinte das man das sehen muss wenn sie drauf sind (mega aussage) :-D

Ich habe jetzt die ABE durchstudiert und fast alle Hinweise und Auflagen stimmen überein. Die Einzigen die mir Sorgen bereiten sind A01 und K1c.

Habt ihr vielleicht aus Erfahrung ne Idee ob bei diesen Hinweisen Nacharbeiten notwendig sind?

AlfT hat schon Recht, Reifen würde ich kaufen müssen. Sowieso dachte ich an 225/45 R17. Wisst igr vielleicht ob ich mit 215/45 R17 mehr Glück hätte??

Bei 215/45 sind die Auflagen, die "Dir Sorge bereiten" :

> ebenfalls A01 und K1a statt K1c,
also eine etwas "entschärfte " Auflage für die " Radabdeckung der VA "

außerdem bei 215/45 Auflage R37
= nicht geprüft (nicht zulässig), wenn in Deinen Papieren
inclusive > EU-Übereinstimmungsbescheinigung

> nur größere und/oder breitere Reifen aufgeführt sind.

Bei 215/45 R17 sind unter anderem die Auflagen A01 + K1a (Auflage R37 gibt es NICHT)

Bei 225/45 R17 sind unter anderem die Auflagen A01 + K1c

Wenn ich Deinen Post richtig deute, wäre die Auflage K1a "entschärft" somit stehen die Chancen besser das keine Nacharbeiten gemacht werden müssen?

Vielen Dank bereits im Voraus für Rückmeldungen.

gruß

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