65 km/h- Moped geblitzt

Moin Freunde,

soeben wurde ich leider von den Kollegen des Ordnungsamtes mit einem Mobilen Blitzer geblitzt.

Leider besitze ich nur einen einen Autoführerschein (bin erst 17) und ein Moped, mit Mopedkennzeichen und somit einer zugelassen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Nun ja:
Ich wurde mit warscheinlich und im schlimmsten Fall 65 km/h geblitzt.Erlaubt waren 50 km/h.
Ich habe jetzt schon daraus gelernt und werde mich wohl an die Geschwindigkeiten halten müssen.

Blitzer: Es war ein mobiler Blitzer (Auto), ich habe gesehen, dass es vorne 2 Kameras hat. Außerdem saß jmd. im Auto.

Problem:
1. Ich war 15 km/h zu schnell, das ist okay für mich. Ich muss wohl das Bußgeld bezahlen, aber damit kann ich irgendwie leben.
Zugelassen ist das Moped auf meinem Bruder, aber mein Visier ist nicht stark abgedunkelt, deswegen vermute ich, dass man mich erkennt.

2. Ich war schneller, als ich sein darf, im Bezug auf Führerschein und Zulassung des Mopeds.
Wird da jetzt was auf mich zukommen?
Also wird der Führerschein mir entzogen oder sonstiges.
Ich habe am Moped nichts gemacht, wir haben es so gekauft, sogar beim Händler, ob ihr es mir glaubt oder nicht.Also bitte: keine Predigen, dass tunen nicht gut ist. Ich weiß es selber.

Danke, ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Hinter den meisten Blitzer steht nichts anderes und nur die reine Abzocke.

Dem möchte ich heftigst Widersprechen. In meiner Heimatstadt wird beispielsweise ausnahmslos an Stellen überwacht, die auch wirklichen Sinn machen. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies in den letzten 40 Jahren anders war. Auch die vielen zum Teil stationären Anlagen in den Umlandgemeinden sind mit Bedacht aufgestellt. Das hat nichts mit Abzocke zu tun.

Damit will ich nicht sagen, dass es überhaupt keine Fälle von bewusst zur Einnahmeverbesserung aufgestellten Überwachungsanlagen gibt, aber nach meinem Eindruck ist eher so, dass die Leute die von Abzocke sprechen, meist ein Problem mit der STVO haben.

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Ich habe mal im Vorbeigehen gesehen dass der Fahrer alle Kennzeichen nochmal aufgeschrieben hat von denen die geblitzt wurden. Wenn der das auch gemacht hat, dann haben sie dich auch

Mal etwas anderes zum Thema Blitzer... Ist es nicht so, das Blitzer nicht versteckt / getarnt sein dürfen? Oder hab ich da mal was falsch gehört?

@TE: Hier hilft nur abwarten und Tee trinken. Wenn der Blitzer nur von Vorne kostenpflichtige Fotos gemacht hat hat der TE glück gehabt.

Wie die meisten schreiben, hast du eventuell Glück und es wurde nur von vorne geblitzt. In dem Fall bringt auch ein Aufschreiben durch den Fahrer nichts. Solltest du auch von hinten geblitzt worden sein, kannst du hoffen, dass sie dir außer der Geschwindigkeit nix vorwerfen... Da hilft nur abwarten.

Zitat:

@koelsch schrieb am 31. Oktober 2019 um 11:13:05 Uhr:


Ich habe mal im Vorbeigehen gesehen dass der Fahrer alle Kennzeichen nochmal aufgeschrieben hat von denen die geblitzt wurden. Wenn der das auch gemacht hat, dann haben sie dich auch

Wenn nur von vorne geblitzt wurde hilft das Aufschreiben auch nicht

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Machen wir es doch ganz einfach so

Wir legen es auf Beobachten und du wirst berichten was in einigen Tagen für Post kommt oder nicht?

Wäre schön wenn du keine Eintagsfliege wärst.
Sondern unter Umständen ein Vorbild für die die immer noch nach dem Tuning bei Rollern fragen und dich daher mit deiner "Erfahrung" hier ein bringst.
Mit Verlaub : Wie hast du geschlafen?

Herzlichen Glückwunsch - sie sind Hauptgewinner der Warte Show!
innerhalb der nächsten Wochen können sie von 15 Euro bis hin zur Anzeige im Briefkaten erwarten -
Expect no mercy

ABER - du hast es ja jetzt schon bereut (haha) - und dein Bruder dessen Fahrzeug es ist -
Hat der auch schon bereut dir den Roller geliehen zu haben?
im Besten Fall haben sie euch beide am Arsch!

Übertreibt bitte nicht schon wieder. Bei 65 laut Tacho, sind dann was? 60? Dann kommt noch die Tolleranz weg dann liegt er knapp über 50. Und die wissen ja nicht, ob der Roller nicht sogar echte 50 laufen darf. Das gibt (wenn überhaupt) ein paar Euro strafe, das wars dann.

Du bist doch sicher von vorne geblitzt worden. Bin ich mit meinem Roller vor ein paar Woche auch an einer Bus-Haltestelle.
Hast Du vorne ein Kennzeichen - sicher nicht wie ich!
Ich habe aber ein großes Kennzeichen (du ein kleines) und dies hätte man nach dem Vorbeifahren lesen können. Dein kleines Kennzeichen aber weniger.
Nun das ist bei mir wohl nicht gemacht worden und deshalb ist auch nichts gekommen.
Also erst mal ruhig Blut und abwarten!
Zudem müssen die dir auch erst mal nachweisen gefahren zu sein - ist mit einem Integralhelm dann schon schwierig.

Mich interessiert hier eher, ob es das Fahrzeug auf dem Bild ist, aus dem heraus geblitzt worden ist und aus welcher Enternung heraus das Foto aufgenommen worden ist? Immerhin scheint ja, was nicht gerade üblich ist, der Fahrer nicht an seinem (Arbeits)Platz zu sein. Bei uns jedenfalls sitzen die städtischen Mitarbeiter vom Ordnungsamt immer im Auto.

Kleiner Rat von mir:
Ich bin, als ich noch nen Führerschein hatte, mit dem Auto meiner Mutter auf der Autobahn mit 130 in einer 100er Zone geblitzt worden.
Sie bekam den Bescheid, kreutzte an, sie ist nicht gefahren und möchte vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Die sind dann wirklich auch zu ihr nach Hause gekommen und ihr Mann sagte, er erkennt nicht genau wer auf dem Bild zu sehen ist. Fertig war das Thema.

Deshalb, der Roller läuft ja auf deinen Bruder. Wenn er Post bekommt soll er ebenfalls ankreuzen, er ist nicht gefahren und mit Integralhelm erkennt man auch nicht, wer gefahren ist. Dazu nimmt er sein Aussageverweigerungsrecht wahr und der Drops ist gelutscht. Im schlimmsten Fall bekommt er nen Fahrtenbuch auferlegt.
Und noch ein Tipp:
Gerne machen die auch beides separat. Zuerst das Bußgeld rausschicken und später erst die Anzeige weil das Ding schneller fährt als erlaubt. Zahlt er das Bußgeld ist das ein Eingeständnis und er würde für das Fahren belangt werden.
Deshalb soll er beim Bußgeldbescheid in jedem Fall angeben, nicht gefahren zu sein und von seinem Recht gebrauch machen, Familienangehörige nicht belasten zu müssen.

Der Mythos, dass bei Mopeds nichts passieren wird weil man ja von vorne geblitzt wird, ist für mich zerstört. Vor einigen Wochen in der 30er Zone ein Blitzer der kommunalen Verkehrsüberwachung. Ich bin von vorne geblitzt worden. Mein Kennzeichen wurde ganz einfach und primitiv vom Mitarbeiter auf einen Zettel notiert. Ein paar Tage später war die Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Trotz Visier und Sonnenblende war ich auf der Ausschnittsvergrösserung des Fotos ausreichend erkennbar. Okay, es waren zwar nur 25 Euro, aber trotzdem ärgerlich. Eine Aussage, dass man als Mopedfahrer beim geblitzt werden nichts zu befürchten hat, ist einfach Quatsch.

Zitat:

Eine Aussage, dass man als Mopedfahrer beim geblitzt werden nichts zu befürchten hat, ist einfach Quatsch.

Das ist auch richtig. Aber bei Integralhelm sieht man Augen, Nasenbein und vllt noch ein wenig von der Stirn.

Und bei Geschwistern ist in der Regel auch eine gewissen Ähnlichkeit vorhanden.

Der Bruder soll ja auch nicht lügen. Er gibt an, er ist nicht gefahren, was die Wahrheit ist, MUSS aber auch NICHT angeben, wer gefahren ist, da es unter Familienangehörigen ein Aussageverweigerungsrecht gibt.
Und wenn der TE dann auch die Aussage verweigert (ohne zu lügen, er wäre nicht gefahren) dann gäbe es 2 Verdächtige und damit eben keinen eindeutigen Schuldigen.
Daher gehe ich dann von einer Fahrtenbuchauflage aus.

Die Aussageverweigerung kann schwer nach hinten losgehen. Das drohende Fahrtenbuch hast du ja schon angesprochen. Und das sollte nicht unterschätzt werden. Jede Bewegung des Fahrzeugs muss vermerkt werden. Wer will sowas? Unterlassungen werden drastisch bestraft.

Außerdem ist es gängige Praxis der Verfolgungsbehörde, mit den übrigens im original gestochen scharfen Bildern in der Nachbarschaft herumzufragen, was nicht selten zum Erfolg führt. Das erscheint zwar in diesem Fall eher unwahrscheinlich - sofern es nur um eine kleinere Ordnungswidrigkeit geht - zeigt aber die Möglichkeiten. Bei schwerwiegenden Strafsachen wird auch gerne die Kleidung in den Schränken untersucht.

Bei einer möglichen Ermittlung in Sachen 'Fahren ohne Fahrerlaubnis', was bekanntlich eine Straftat ist, kann es wieder anders aussehen. Hier ist die Fragestunde bei den Nachbarn sicher zu erwarten.

Also bitte nichts verharmlosen, aber auch nicht dramatisieren. Klarheit wird der Fragesteller in geraumer Zeit haben.

Mythen vom Fahrtenbuch...

Zitat:

@Melcus schrieb am 31. Oktober 2019 um 17:57:27 Uhr:


Mythen vom Fahrtenbuch...

Da wäre ich mal ganz vorsichtig mit solchen Äußerungen. Außerdem hast du in Sachen Rechtskunde deinen Offenbarungseid bereits mit deinen 100ccm bei AM geleistet. Also erst mal schlau machen, bevor die Tasten bemüht werden.

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