50er Tuning und Motorradführerschein....
Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ich mit 1er (jetzt "A"😉 Führerschein ein frisiertes Mopped fahre und angehalten werde.... Versicherung erscheint mir noch klar...
Danke!
Gruß jetme
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Künne
das habe ich ja auch nicht behauptet.
nur es ist nunmal so, dass die scheiß roller nur in deutschland 45 kmh laufen.
In der Europäischen Union.
Zitat:
die sind für 60 ausgelegt. bremsen, fahrwerk und so. schließlich sind sie für 60 kmh gebaut worden.
Dann mach doch einfach die technische Abnahme im offenen Zustand.
Wo ist das Problem!? 😉
Natürlich mit Abgasgutachten. Nicht nur nach Euro2 Grenzwerten für Kleinkraftrad im ECE-15 Zyklus mit maximal 45km/h, sondern mit Euro3 Grenzwerten und zusätzlich EUDC Zyklus mit bis zu 120km/h.
33 Antworten
In der Schweiz fahren die 50er auch ungedrosselt als Leichtkraftrad für Führerausweis Klasse A1 bei Jugendlichen.
Ganz legal, natürlich mit Abgasgutachten nach Euro-Norm.
Die nächstkleinere Klasse bei den Eidgenossen ist ja nur 30km/h Töffli.
Und wenn das Abgasgutachten mal gemacht ist, ist es ein "Klacks", das auch hier als Leichtkraftrad zuzulassen. Es fahren ja auch einige so rum. Sogar in Deutschland nagelneu ab Händler zu haben! Z.B.:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=90770765
Aaaber: Da die alle <=80km/h fahren, ist die Versicherung als Leichtkraftrad hier entsprechend teuer.
Wie Blei stehen die offiziell zugelassenen "schnellen 50er" beim Händler. (Wie auch der Ludix von oben schon jahrelang inseriert wird!)
Und einen 50ccm legal unter Einhaltung der Abgasvorschriften auf >80km/h zu bringen hat halt noch keiner gemacht/geschafft.
Hubraum ist halt durch nichts zu ersetzen ausser durch ... Aufladung.
Aber Aufladung bei einem 50er wäre technisch perfekt und zulassungsfähig eine noch größere technische Herausforderung.
Also was soll der Aufwand?
Einfach einen (alt) 80er 2T oder (neu) 125er und man hat keinen Ärger.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
In der Schweiz fahren die 50er auch ungedrosselt als Leichtkraftrad für Führerausweis Klasse A1 bei Jugendlichen.
Ganz legal, natürlich mit Abgasgutachten nach Euro-Norm.
Die nächstkleinere Klasse bei den Eidgenossen ist ja nur 30km/h Töffli.Und wenn das Abgasgutachten mal gemacht ist, ist es ein "Klacks", das auch hier als Leichtkraftrad zuzulassen. Es fahren ja auch einige so rum. Sogar in Deutschland nagelneu ab Händler zu haben! Z.B.:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=90770765
Aaaber: Da die alle <=80km/h fahren, ist die Versicherung als Leichtkraftrad hier entsprechend teuer.
Wie Blei stehen die offiziell zugelassenen "schnellen 50er" beim Händler. (Wie auch der Ludix von oben schon jahrelang inseriert wird!)
Das wird wohl eher an folgenden Sätzen liegen:
Im Bereich der deutschen StVO nicht zulässig. Ideal für den Export.
Mal ganz konkret: Den Neo's 4T gibt es sicher auch in der Schweiz. Wie käme man an ein solches Gutachten und wäre so ein Teil wirklich so problemlos als Leichtkraftrad ummeldbar?
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Und einen 50ccm legal unter Einhaltung der Abgasvorschriften auf >80km/h zu bringen hat halt noch keiner gemacht/geschafft.Hubraum ist halt durch nichts zu ersetzen ausser durch ... Aufladung.
Aber Aufladung bei einem 50er wäre technisch perfekt und zulassungsfähig eine noch größere technische Herausforderung.Also was soll der Aufwand?
Einfach einen (alt) 80er 2T oder (neu) 125er und man hat keinen Ärger.
Darum geht's doch gar nicht. Es geht einfach darum, den vorhandenen Roller entdrosseln lassen zu können, wenn man A hat. Keine sinnlosen, teuren Kaufaktivitäten (50er weg, 125er her). Für Stadtfahrten reicht ja ein ungedrosselter 50er völlig aus. Ober der dann nun 68 km/h oder 85 km/h fährt, ist zweitrangig. Die Versicherungen zwingt sicherlich auch niemand, solche Roller exakt wie gedrosselte 125er zu behandeln, denn rein versicherungstechnisch macht ein solches Zusammenwerfen nicht viel Sinn.
Gruß
Michael
Schweiz bringt aber nichts. Es sollte schon ein EU-Land sein.
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Mal ganz konkret: Den Neo's 4T gibt es sicher auch in der Schweiz. Wie käme man an ein solches Gutachten
Mit Hilfe eines Schweizer Händlers und seinen Kontakten zum Hersteller.
Zitat:
und wäre so ein Teil wirklich so problemlos als Leichtkraftrad ummeldbar?
Irgendeine Rollerzeitschrift hat das mal exemplarisch gemacht und einen Artikel darüber geschrieben.
Da es diesen schnellen 50er in Deutschland ja nicht serienmäßig gibt, ist eine Einzelabnahme fällig.
Behördenärger ist es immer noch, weil in Deutschland - entgegen EU-Recht! - Leichtkrafträder eigentlich >50ccm haben sollten.
Völlig problemlos ist das nicht (was der deutsche Beamte nicht kennt, das will er nicht) und lohnen wird es auch nicht. Aber machbar ist es.
Ob Schweiz oder sonstein Land ist prinzipiell egal.
Natürlich ist es viel einfacher, wenn das andere Land auch nach EU-Normen handelt und Gutachten 1:1 übertragen werden können.
Z.B. kennt sogar Indien den TÜV (und zwar eine Zweigstelle des deutschen TÜV Süd!) und Euro-Abgasnormen.
Noch einfacher übrigens für Einwanderer als Umzugsgut.
Da fällt das Abgasgutachten usw. ganz einfach weg.
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Ich wollte kein neues Thema eröffnen und gleich hier fragen.
Da sich im Laufe der Zeit die Gesetze und vorallem das Punktesystem geändert hat:
Wie sieht es aktuell aus, wenn man mit der Führerscheinklasse A ein 50ccm Roller fährt der sagen wir mal 70 fährt.
Im Bußgeldkatalog habe ich gesehen, dass es ein Bußgeld i.H.v. 50€ nach sich zieht.
Nur bei einer zusätzlichen Gefährdung wird es erhöht auf 90€ und dann gibts auch einen Punkt.
Die Strafe gilt übrigens für den erloschenen Betriebserlaubnis.
Gibt es da noch zusätzlich eine Strafe wegen erloschener Versicherungsschutz? Wenn ja, wie hoch ist es?
Habe diesbezüglich nur was gefunden über Pflichtversicherung, jedoch nicht über erloschener Versicherungsschutz.
Das man keine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommt und bei einem Unfall die Versicherung bis zu 5k zurück verlangen kann, ist mir bekannt. Das ist nicht die Frage.
Nein, kein erloschener Versicherungsschutz. Auch wenn das immer wieder gern behauptet wird, so handelt es sich lediglich um eine Obliegenheitsverletzung und es besteht schon alleine aus Gründen des Opferschutzes Kontraktionszwang. Das ist aber eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und ist nicht mit einem Bußgeld belegt. Solange also ein gültiges Versicherungsschild drauf ist, hat man auch Versicherungsschutz.
Somit sind wir auf einem entdrosselten 50er dank Klasse 1 nur mit der erloschenen Betriebserlaubnis dabei. Also 50€ und keinen Punkt. Im schlimmsten aller denkbaren Fälle könnte uns aber aufgrund des illegalen Zustands die Weiterfahrt untersagt werden. Aber ich kann dir aufgrund eigener Erfahrungen sagen, dass dies mehr wie unwahrscheinlich ist.
Sofern du nicht vorher den größten Mist gebaut hast, ist die Kontrolle sowieso spätestens beim zeigen des Führerscheins gelaufen. Ab da interessiert sich die Ordnungsmacht nicht mehr für uns und es lohnt sich sicher auch nicht für die Ahndung einer möglichen erloschenen Betriebserlaubnis einen Halles zu machen.
Vielen Dank für die Antwort.
Dann ist es ja unterm Strich deutlich harmloser als ursprünglich angenommen.
Jetzt ja, aber früher vor der letzten Reform nach dem alten Punktesystem waren es noch 90€ und ich glaube sogar zwei Punkte. Einer jedoch mindestens.
Aber wie schon gesagt, für uns interessieren die sich nicht. Der Polizei geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sofern du nicht echt Mist gemacht hast. Und da kann irgendwo mit 70 lang ballern schon dazu gehören. Mache ich mit einem 50er schon mal nicht.
Zitat:
@jetme schrieb am 2. Februar 2011 um 14:42:21 Uhr:
Hallo,wie ist das eigentlich, wenn ich mit 1er (jetzt "A"😉 Führerschein ein frisiertes Mopped fahre und angehalten werde.... Versicherung erscheint mir noch klar...
Danke!
Gruß jetme
Die Strafe beläuft sich zwischen 50-90€ und max. 1 Punkt. Bußgeldkatatog
Ach, ne Gefährdung etc kann man in der Stadt immer Mal schnell dazubekommen. Offener 50er wächst auch nicht am strasssenrand... Schnell ist Vorsatz im Spiel...
Aber nachdem nun alle den B196 gemacht haben, wird doch hoffentlich niemand mit einem offenen 50er den Verkehr aufhalten wollen?!
Zitat:
@Papstpower schrieb am 07. Feb. 2020 um 08:17:23 Uhr:
Aber nachdem nun alle den B196 gemacht haben, wird doch hoffentlich niemand mit einem offenen 50er den Verkehr aufhalten wollen?!
Aber die Kosten für einen neues Fahrzeug sparen, denke mal dass ist der Hintergrund der Frage.
Aber ich könnte mir vorstellen dass es da sowas ähnliches gibt wie als wenn man zweimal im Jahr über 26 km/h zu schnell ist. Paar mal aufgefallen und weg ist der neue B 196...
Der Fragesteller hat genau wie ich auch mehrere große Motorräder und Roller. Daher glaube ich nicht, dass hier ein B196-Zusammenhang besteht oder ein Fahrzeug gespart werden soll. Es gibt auch andere Gründe, warum man sich mit Klasse 1 auf einen 50er setzt.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 7. Februar 2020 um 09:36:03 Uhr:
Es gibt auch andere Gründe, warum man sich mit Klasse 1 auf einen 50er setzt.
Diese Gründe würden mich mal interessieren.
Da ich die in den letzten 40 Jahren nicht gefunden habe, bin ich seit dem Erwerb der (damaligen) Klasse 1 auch nicht auf die Idee gekommen, nochmal mit einer 50er durch den Verkehr zu schleichen.
Na schön, dann werde ich mich mal zu den Gründen äußern.
Objektive Betrachtung:
Ein 50er ist sicher die wohl billigste Möglichkeit der individuellen Fortbewegung. Zwar ist ein 125er kaum teurer, aber dennoch ist der 50er von den absoluten Kosten nicht zu schlagen. Außerdem kann der 125er im bevorzugten Einsatzgebiet - nämlich dem Stadtverkehr - dem 50er nicht davon fahren und somit seinen Leistungsvorteil nicht umsetzen. Es ist völlig egal, ob ich jetzt 50 bis 55 Km/h mit einem offenen 50er oder mit einem 125er fahre.
Auch ist für normale Fahrernaturen die Beschleunigung absolut ausreichend und immer geeignet mit dem Verkehr mitzuhalten. Hier nützt die Mehrleistung des 125ers auch nichts, da diese aufgrund des allgemeinen Verkehrsflusses doch nicht ausgefahren werden kann. Selbst wenn, dann nur kurzfristig um entweder durch andere langsamere Verkehrsteilnehmer wieder eingebremst zu werden oder durch Ampeln.
Weiterhin ist ein 50er leichter und wendiger, was sich gerade im Stadtverkehr positiv bemerkbar macht. Natürlich gibt es auch kleine und leichte 125er, aber ein 50er liegt in der Regel immer darunter.
Subjektive Betrachtung:
Ich sehe das Fahren eines 50ers als reine Entschleunigung an und genieße es sehr, aufgrund der geringen Geschwindigkeiten in keinerlei Konkurrenz zum übrigen Verkehr zu stehen. Das betrifft besonders ausgedehnte Touren außerhalb des Stadtverkehrs. Auf der Landstraße wird schön rechts gefahren und der übrige Verkehr kann an einem vorbei ziehen, als wenn man gar nicht da wäre. Sollte es seltener Weise mal etwas zu eng zum Überholen werden, macht man dem nachfolgenden Verkehr in geeigneter Manier Platz. Mir ist es egal, da halte ich durchaus auch mal für an, was allerdings höchst selten vorkommt. Und wenn mal ein bisschen knapp überholt wird, mache ich mir auch nicht gleich in die Hose. Ich bin da nicht so empfindlich.
So fahre ich schon mal an die 200Km auf einer Tour und ob man es mir glaubt oder nicht, ich bin danach entspannter als mit jedem Motorrad oder Großroller. Man muß sich jedoch total auf das Fahrzeug einstellen, sonst funktioniert es nicht.
Das geht natürlich nicht immer, zwischen durch muß es auch richtig vorwärts gehen. Aber da ich ja noch mehrere stärkere Krafträder habe, kann ich da je nach Lust und Laune variieren.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 7. Februar 2020 um 09:36:03 Uhr:
Der Fragesteller hat genau wie ich auch mehrere große Motorräder und Roller. Daher glaube ich nicht, dass hier ein B196-Zusammenhang besteht oder ein Fahrzeug gespart werden soll. Es gibt auch andere Gründe, warum man sich mit Klasse 1 auf einen 50er setzt.
Guten Morgen!
Das Thema wurde neu aufgenommen. Nichts mit Klasse 1! Im Übrigen gibt's die aktuell auch nicht mehr....
Zum Thema kosten und 50er musst du einfach mal aus dem Kloster auf die Strasse gehen. Keine Ahnung wie bei dir der Verkehrsfluss ist. Aber selbst mit einer 125er fahre ich einen offenen 50er im normalen Verkehrsfluss weg. Und ja, das ist nunmal ein Vorteil vom 2 Rad. Genaue Werte Werde ich nicht nennen.
Herrlich, eine 50er ist leichter und weniger? Vor deiner Haustür vllt. In der Stadt ist der 50er einfach zu lahm.