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50ccm Roller doppelt anmelden?

Themenstarteram 13. August 2018 um 11:55

Hallo Ihr lieben,

ich habe eine 50ccm Roller bekommen. Ich darf diesen mit meinem Kl.B Führerschein Fahren. Er ist auch in der Betriebserlaubnis als 50ccm Roller geführt.

Meine Frau hat nur einen Mofa Schein und darf nur 25er fahren...

Meine Frage ist jetzt, kann ich den Roller über eine CDI auf 25km/h drosseln mir das dann vom TÜV abnehmen lassen...Dann mit den neuen Papieren den Roller bei der einen Versicherung als 25er anmelden mit einem Kennzeichen und bei einer anderen Versicherung mit den 50er papieren mit anderem Kennzeichen als 50er anmelden...

Dann halt vor jeder Fahrt das Kennzeichen und z.B. die CDI wechseln??

 

 

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24 Antworten

Es gilt immer nur die neuste Betriebserlaubnis, ob das jemand bei der Kontrolle merkt, wenn man die entsprechende Betriebserlaubnis vorlegt? Rechtlich geht das bestimmt nicht.

Würde meiner Frau einen 25er Roller kaufen

Leute, der TE hatte nicht nach Führerschein gefragt......

Das Vorhaben geht nicht weil es ja immer nur eine Betriebserlaubnis gibt, dadurch ist dann entweder die Frau ohne Führerschein oder der TE ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Die einzige Lösung: Der TE muss sich an die 25km/h gewöhnen :)

Grüße

Steini

am 15. August 2018 um 19:17

Nö,sieht in der Praxis doch ganz anders aus ,viele Händler bieten dir doch bei Neukauf gleich 2 an,einmal so einmal so

incl. Umrüstsatz.

Ist auch nachzräglich kein Problem,zumindest nicht hier in Berlin und Alles legal,

.B 19

Legal und üblich sind aber zwei Paar Schuhe ;)

Normalerweise fallen die fraglichen Roller als "50er" mit 45 km/h bbH aus dem Container, der sie von ihrem Produktionsort in Übersee nach Europa gebracht hat. Dazu gibt es ein CoC als L1e mit bbH 45 km/h.

Wenn der Kunde das Fahrzeug nun als "Mofa" (bzw. L1e mit 25 km/h) kaufen will, gibt es zwei Möglichkeiten:

Meistens wird ein Drosselsatz verbaut, zu dem ein Teilegutachten existiert. Danach ist dann eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO und eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach §13 FZV durchzuführen. Man muss also mit dem CoC und dem 19(4)-Nachweis zur Zulassungsstelle; diese kann dann beide Dokomente verbinden oder alternativ einen "Fahrzeugschein" mit den neuen Daten erstellen.

Zumindestens theoretisch wäre es auch möglich, dass die 25 km/h Version ebenfalls bereits in der EG-BE definiert ist. Dann müsste aber der Umbau von der einen in die andere Version ebenfalls in der BE dokumentiert und im Rahmen einer Änderungsabnahme abgenommen werden (weiteres Prozedere wie oben). Auf keinen Fall darf der Hersteller für eine Fahrgestellnummer zwei verschiedene CoC-Papiere ausstellen!

In der Praxis soll es wohl öfter vorkommen, dass der Gang zur Zulassungsstelle eingespart wird und einfach nur der 19(4)-Nachweis neben dem CoC mitgeführt wird. Das ist aber so nicht der legale und richtige Weg.

Stopp! Der TE spricht hier vom "Anmelden". Was ist das? Ein Moped oder Mofa muss man nicht anmelden wie ein Motorrad oder Auto. Man braucht auch kein TÜV. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und man muss ein Versicherungskennzeichen haben. So darf man fahren.

Der TE darf dann 50cm³ bis 45 km/h. Seine Frau dann nur mit Drosselsatz und 25 km/h.

Die km/h sind doch der Versicherung egal. Oder irre ich mich? Die Versicherung versichert das Teil mit 50cm³ Hubraum. Einfach das Gerät versichern. Man meldet ja nichts an. Und will Deine Frau fahren, musst Du ihr den Distanzring einbauen. Dann beschleunigt das Ding nur bis 25 km/h (wäre aber bis 45 km/h versichert wenn man so will) und alles ist i.O. Dafür gibt es ja das Ding mit eine zugehörige ABE. Diese zeigt dann Deine Frau vor.

Nur, wird Deine Frau mit dem Moped ohne der Drossel angetroffen und angehalten, dann führt sie ein Fahrzeug ohne Berechtigung. Mit der Drossel ist alles paletti. Denn die Prüfbescheinigung gilt ja auch bis 50cm³, nur eben bis 25km/h. So denke ich. Berichtigt mich, wenn ich falsch liege...

Um sicher zu sein würde ich aber mal bei einer Polizeistation vorbei fahren und dort einen Beamten fragen. Ein TÜV-Prüfer nicht. Was will er denn für Auskunft geben? Wenn, dann hält Dich oder Deine Frau ein Polizist an.

Zitat:

@romanusko schrieb am 16. August 2018 um 04:01:20 Uhr:

Stopp! Der TE spricht hier vom "Anmelden". Was ist das? Ein Moped oder Mofa muss man nicht anmelden wie ein Motorrad oder Auto. Man braucht auch kein TÜV. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und man muss ein Versicherungskennzeichen haben. So darf man fahren.

Der TE darf dann 50cm³ bis 45 km/h. Seine Frau dann nur mit Drosselsatz und 25 km/h.

Nein, leider nicht (auch wenns praktisch wäre).

Jeder Roller mit Versicherungskennzeichen hat - auch wenn er zulassungsfrei ist - eine Betriebserlaubnis.

Die lautet entweder auf 50ccm/45 km/h ODER 50ccm/25 km/h.

Nicht beides.

 

Themenstarteram 16. August 2018 um 11:11

Ich sage ja das ist ne verzwickte Sache^^

Nein, da ist nichts verzwicktes dran.

Die Sache ist eindeutig, was du planst ist legal nicht machbar.

Zitat:

@marapale schrieb am 16. August 2018 um 13:11:12 Uhr:

Ich sage ja das ist ne verzwickte Sache^^

Nein, das ist NICHT verzwickt.

Was Du vor hast geht nicht auf legalem Weg, es ist nicht möglich, es bleibt illegal wenn man es auf irgendeinem Weg doch tut.

Noch mehr Infos brauchst Du eigentlich nicht.

Was Du trotzdem tust ist eine andere Sache, legal wird es auf keine Weise.

Kauf einfach zwei Roller, einen 25er und einen 45er. Gebraucht gibt’s die Teile zum Teil für ne Kiste Bier ;-)

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