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50ccm Roller doppelt anmelden?

Themenstarteram 13. August 2018 um 11:55

Hallo Ihr lieben,

ich habe eine 50ccm Roller bekommen. Ich darf diesen mit meinem Kl.B Führerschein Fahren. Er ist auch in der Betriebserlaubnis als 50ccm Roller geführt.

Meine Frau hat nur einen Mofa Schein und darf nur 25er fahren...

Meine Frage ist jetzt, kann ich den Roller über eine CDI auf 25km/h drosseln mir das dann vom TÜV abnehmen lassen...Dann mit den neuen Papieren den Roller bei der einen Versicherung als 25er anmelden mit einem Kennzeichen und bei einer anderen Versicherung mit den 50er papieren mit anderem Kennzeichen als 50er anmelden...

Dann halt vor jeder Fahrt das Kennzeichen und z.B. die CDI wechseln??

 

 

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24 Antworten

Nein, ist nicht erlaubt.

Was ist ein Mofa-Führerschein? Klasse M?

Wer die Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M.

Mit der Klasse M dürfen Fahrzeuge bis 45 Km/h bzw. mit bis 50 ccm Hubraum gefahren werden.

Wer einen alten (grauen) 3er Führerschein besitzt darf bis 250 ccm fahren.

Wer einen rosanen 3er Führerschein besitzt darf auch Mofa wie beim B/M fahren.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. August 2018 um 14:16:39 Uhr:

Nein, ist nicht erlaubt.

Was ist ein Mofa-Führerschein? Klasse M?

Es ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Pr%C3%BCfbescheinigung

Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

Kan man den nicht auf einen Klasse M umschreiben? Die Prüfung für Klasse M ist auch nicht schwerer. Dann hätte man das Problem nicht. Deine Frau hat keinen PKW Führerschein? Da ist der M mit drinn. Würde Ihr dringend raten einen PKW Schein zu machen. :)

Ansonsten ist es am einfachsten das FZG so zu drosseln, dass beide damit fahren dürfen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. August 2018 um 15:16:13 Uhr:

 

Kan man den nicht auf einen Klasse M umschreiben?

Eine Prüfbescheinigung zu einer Führerscheinklasse umzuschreiben, da wird die Führerscheinstelle nicht mitmachen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. August 2018 um 14:16:39 Uhr:

 

....

Wer einen alten (grauen) 3er Führerschein besitzt darf bis 250 ccm fahren.

...

????

Das wage ich zu bezweifeln.

Mein alter grauer hat das nicht hergegeben.

Das war noch früher die waren aus so leinenähnlichem Zeug und aus den 60ern.

Moorteufelchen

Der alte Graue erlaubte 125 ccm - so einen hatte ich, war von 1974.

Edit - der ist zwar weg, jetzt habe ich eine Scheckkarte, die mir immer noch 125 ccm erlaubt...

Zitat:

@tomold schrieb am 13. August 2018 um 20:33:27 Uhr:

Der alte Graue erlaubte 125 ccm - so einen hatte ich, war von 1974.

Edit - der ist zwar weg, jetzt habe ich eine Scheckkarte, die mir immer noch 125 ccm erlaubt...

Mag hinkommen, das wurde sukzessive reduziert.

Mein grauer von 85 hatte nur noch 80er drin.

Es gab aber mal 250er und sogar alles inclusive.

Ist aber schon sehr lange her.

Und die Aussage die alten grauen.... ist definitif so falsch.

Moorteufelchen

(...) das liegt daran, dass die damaligen Werte aus dem grauen ..., ggf. über den rosa farbigen ..., hin bis zur Scheckkarte übernommen wurden.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 13. August 2018 um 20:54:04 Uhr:

(...) das liegt daran, dass die damaligen Werte aus dem grauen ..., ggf. über den rosa farbigen ..., hin bis zur Scheckkarte übernommen wurden.

Schon richtig.

Es dürften sich hier allerdings nur wenige User mit einem ca 60 jahre alten Führerschen tummeln.

Ich habe es nicht genau nachgesehen. In diesem Zeitraum waren aber 250er includiert.

Moorteufelchen

Bei einer Erteilung vor dem 01.12.1954 war das so.

Damals durften mit der Klasse 4 Motorräder bis zu 250ccm gefahren werden.

Und dieser war im "3er" includiert.

Die Eigner dieser "Beinahe-rundum-sorglos-Pappe" sind dann mittlerweile so um die >82 Jahre alt.

 

am 14. August 2018 um 5:28

Nicht nur Motorräder,sondern Kraftfahrzeuge bis 250 ccm mit Verbrennungsmotor.

Dies haben Damals viele genutzt und sich ein Goggomobil mit dem 250 er Motor gekauft.

B 19

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. August 2018 um 06:44:18 Uhr:

Bei einer Erteilung vor dem 01.12.1954 war das so.

Damals durften mit der Klasse 4 Motorräder bis zu 250ccm gefahren werden.

Und dieser war im "3er" includiert.

Die Eigner dieser "Beinahe-rundum-sorglos-Pappe" sind dann mittlerweile so um die >82 Jahre alt.

Jup, mein Vater hat so einen und ist Bj 1935. :)

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 14. August 2018 um 07:28:58 Uhr:

Nicht nur Motorräder,sondern Kraftfahrzeuge bis 250 ccm mit Verbrennungsmotor.

Dies haben Damals viele genutzt und sich ein Goggomobil mit dem 250 er Motor gekauft.

B 19

Ah, OK, wieder was gelernt.

Ich dachte das galt sogar bis 700ccm.

Edit: Hast natürlich recht. Mit dem "bis 54-4er" durfte man bis 250ccm fahren, egal mit wievielen Rädern.

Erst 1981 hat man die Grenze für Besitzer von 4er Führerscheinen von vor 01.12.54 auf 700ccm für Nicht-Zweiräder angehoben.

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. August 2018 um 06:44:18 Uhr:

Bei einer Erteilung vor dem 01.12.1954 war das so.

Damals durften mit der Klasse 4 Motorräder bis zu 250ccm gefahren werden.

Und dieser war im "3er" includiert.

unter der lfd. Nr. 15 in Anlage 3 finde ich die Regelung, dass mit einer Klasse 3 (West) von vor dem 01.12.1954 heute der komplette Umfang aller A-Klassen gefahren werden darf?!

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