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KFZ am Zweitwohnsitz anmelden,geht das?

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 23:23

Hallo,

ich ziehe nächsten Monat in einer anderen Stadt um. Wollte mich dann als Zweitwohnsitz bei meinen Eltern melden, wo ich mich dann auch oft aufhalte! Kann ich meinen Wagen dann am Zweitwohnsitz anmelden, da ich dann die Nummer behalten könnte. Versicherung wäre dann auch günstiger als in der neuen Statd. Hat da jemand Erfahrug damit?

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30 Antworten

Man kann das Auto beim Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden.

Man muss das Auto eigentlich dort anmelden, wo es überwiegend steht.

Das kann im Zweifelsfall aber nur schwer nachgeprüft werden.

Hallo!

Dies ist eine Thematik für die ich mich auch sehr interessiere. Man muss also in der anderen Stadt seine Wohngelgenheit als Zweitwohnsitz angeben...das geht kostenlos beim Einwohnermeldeamt? Was hat das für nachteile an zwei Orten gemeldet zu sein?

Gruß TD

Ach ja und vor allem: Gibt das Probleme mit der Versicherung? Weil sinn und Zweck der Sache ist ja, dass im entsprechenden Landkreis die Regionalklasse besser ist was meine Versicherungskosten drücken täte.

inzwischen erheben einige Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer. Theoretisch muss man auch GEZ zahlen (wer macht das schon?)

Das Auto kannst Du problemlos beim Zweitwohnsitz anmelden. Du kannst das Auto auch versichern. Wo das Auto überwiegend genutzt wird, kann sowieso niemand überprüfen.

Der Versicherung ist das eigentlich wurscht... Macht nur ein Bisschen mehr Arbeit ;)

Die Zulassungsbehörden akzeptieren sogar Deckungskarten auf denen die Erstanschrift des Versicherungsnehmers angedruckt ist, wenn man die abweichende Halteranschrift zusätzlich einträgt. Also nehmen die das offensichtlich auch nicht so ernst...

Ich muss dann einfach zum Einwohnermeldeamt der betreffenden STadt gehen und sagen: Hallo! Ich hab mich daundda eingemietet und hätte hier gern nen zweitwohnsitz!?

Ohne geht es garantiert nicht. ;)

Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

also so richtig interessiert das irgendwie keinen.

habe in LU gewohnt und bin jetzt nach DD gezogen, hab meinen Hauptwohnsitz in DD angemeldet und Nebenwohnung in Lu gelassen.

Somit spar ich mir das ganze ummelden und neu austellen der Kennzeichen. Und bleibe in der Versicherung ca 60 € günstiger als wenn ich mein Auto in DD zulassen würde.

 

 

Wo du jetzt deinen Haupt bzw Nebensitz hast, scheint irgendwie auch niemand zu interessieren, wie jetzt rauskam gab es bei mir vor 2 Jahren einen ummelde Fehler d.h ich habe zwar auf meinem Ausweis den Aufkleber mit meiner Wohnung (LU- Hauptwohnsitz) bekommen, allerdings stand diese Adresse nicht im System und war da mit meiner eigentlichen Nebenwohnung (noch bei meinen Eltern, halt damals wegen alten Auto und KFZ Kennzeichen (FG)) eingetragen.

KFZ Steuern bezahl ich in Lu, da dort zugelassen (die kucken immer nur was auf deinem Ausweis steht) und da die eine Einzugsermächtigung haben, werden die das auch nicht nachprüfen ob ich wirklich noch da wohne.

Gibt auch glaube ich keine beschränkung wieviel Nebenwohnungen du haben kannst.

Hallo,

ich hab da auch mal ne Frage dazu.

Wie ist das, wenn man das Auto am Zweitwohnsitz angemeldet hat und am Erstwohnsitz GEZ bezahlt. Muss man dann für den Zweitwohnsitz extra noch GEZ fürs Auto bezahlen (am Zweitwohnsitz befinden sich sonst keine Rundfunkgeräte)?

Kfz-Zulassung

 

Wenn mein zuständiges Landratsamt auf seiner Homepage Recht hat, dann gilt ab 01.03.2007 die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) und ersetzt teilweise die StVZO.

Zitat LRA Donau-Ries:

Im Zulassungsverfahren geht man vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" über. Für Privatpersonen ist nicht mehr die Behörde zuständig, wo das Fahrzeug den überwiegenden Standort hat, sondern immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. Zulassungen auf einen 2. Wohnsitz sind nicht mehr möglich.

Ja dieses Problem kenne ich auch. Wollte mein Hauptwohnsitz mit dem Nebenwohnsitz tauschen, weil ich mir die Zweitwohnsteuer sparen wollte. Jedoch werde ich laut Bürgerbüro aufgefordert auch das Auto zum Hauptwohnsitz umzumelden. Ist doch nur wieder Abzockerei !

Bei der Ummeldung (Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz) wird man gefragt ob man ein PKW hat. Was ist denn, wenn man nein sagt ? Ist das Straßenverkehrsamt denn mit den Behörden des neuen Wohnsitzes verbunden ? Ich meine würde die das denn überhaupt erfahren ?

Danke für Antwort im voraus !

Maik

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ohne geht es garantiert nicht. ;)

Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

ICH GLAUBE DAS NICHT SO RICHTIG!

1. Dann müsste jeder Trucker auf Ferntour sein Fahrzeug ummelden, weil er zum Beispiel seine Standort jetzt Landkreis XY ist .

2. Jedes Betriebsfahrzeug was in der Zentrale zugelassen ist, dürfte den Landkeis nicht für immer verlassen. (Schlecht wenn die Firma nicht überlall Zweigstellen hat)

ALSO:

Das Fahrzeug wird da zugelassen, wo der Halter wohnt. Das kann auch der Zweitwohnsitz sein! Wichtig ist , das Versicherungsunterlagen und Steuerbescheinigung zugestellt werden können. Kann theoretisch auch eine Briefkastenadresse sein!

am 28. Mai 2007 um 9:04

Hi,

falsch.

Es gilt mittlerweile die FZV (und nicht meh wie noch bei madcruisers Post die StVZO) --> hier im §46 Abs. 2 stehen die Regeln im einzelnen.

Für Privatpersonen gilt der Erstwohnsitz (!) - ohne Ausnahme.

Bei juristischen Personen ist dies selbstvertändlich auf die Niederlassung oder Dienststelle bezogen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von DTI-Fahrer

ALSO:

Das Fahrzeug wird da zugelassen, wo der Halter wohnt. Das kann auch der Zweitwohnsitz sein! Wichtig ist , das Versicherungsunterlagen und Steuerbescheinigung zugestellt werden können. Kann theoretisch auch eine Briefkastenadresse sein!

Ok, das wird dann das LRA aber nicht machen: Rechtsänderung ab 01.03.2007 (wie schon oben gesagt)!!!

Die neue Fahrzeug‐Zulassungs‐Verordnung (FZV) ab 01.03.2007

Zulassung nicht mehr am Standort des Fahrzeuges – es gilt jetzt das Wohnortprinzip: Bislang ist die Kfz‐Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist. In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters sein. In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen („Standortzulassung“) Ab dem 01.03.07 ist für die

Zulassung auf Privatpersonen (hierunter fallen auch Gewerbetreibende, Freiberufler) künftig

die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich!

Quelle: FAQ Schreddi bzw. FZV

Ergänzung: Upps, Schreddi war schneller!

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