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50 ccm Roller fährt 55 km/h

Themenstarteram 12. Juni 2014 um 20:12

Hallo Leute,

ich habe mir vor gut einem Monat einen 50 ccm Roller gekauft (Kymco Vitality, 50 ccm 2 Takter). Auf dem Tacho fährt das Ding 55 km/h.

Der Händler meinte, dass sei normal, die Tachos sind nicht genau geeicht. Jetzt bin ich letztes Wochenende aber skeptisch geworden, als ich einen anderen 50 ccm Roller überholen konnte.

Das dürfte ja eigentlich gar nicht passieren, wenn ich tatsächlich auf 45 gedrosselt wäre.

Nur, was soll ich jetzt machen? Der Händler meint, dass Ding sei gedrosselt. Nur soweit ich weiß, bringt mir das rein gar nix, wenn die Rennleitung mich trotzdem kontrolliert und feststellt, dass das Ding über 50 km/h fährt. Oder?

Wie gesagt, ich bin gerade planlos. Technisch habe ich auch keine Ahnung, wie ich das weiter drosseln könnte. Und ich mache zwar gerade einen Führerschein, habe ihn aber noch nicht (dauert noch bestimmt 3 Wochen).

Das heißt, ich fahre derzeit ohne gültigen Führerschein, und mache mich damit theoretisch strafbar. Ich bin gerade ziemlich verunsichert, muss ich sagen.

Beste Grüße,

henry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho

Was soll passieren wenn nichts verändert wurde?

Nix!

Gefährlicher Unsinn!!

Der Halter ist in jedem Fall für die korrekte Einhaltung der Topspeed incl. Toleranz zuständig. Interessiert die Grünen nicht die Bohne wer, wie, was gemacht hat und auch nullkommanix wenn der Roller nagelneu so aus der Fabrik gerollert ist.

@henry

Du musst auf Nachbesserung beim Händler bestehen! Im Nachhinein verklagen wird nicht klappen.

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Hallo,

Hab mir die Frage gestellt, ob generell 50ccm Roller nur max. 45(50) km/h fahren dürfen oder ob es darin liegt das auch Roller mit dem Autoführerschein gefahren werden darf?

Wenn dem so ist, warum fahren einige Roller wesentlich schneller? Auch ab Werk?

Oder kann ich mit dem Motorradführerschein auch 50ccm Roller fahren die wesentlich schneller sind, wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden müssen. Ohne dann Probleme mit den Gesetzeshütern zu bekommen.

Oder ist Versicherungsbedingt nicht mehr an Geschwindigkeit erlaubt bei Rollern?

Danke für Infos zu dem Thema.

Gruß

Lemgo

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Ein Roller mit kleinem Nummernschild darf je nachdem was in den Papieren steht max. 45 oder 50 laufen. Bei den alten Simson gab es Ausnahmen wegen Altbestand, die durften 60 rennen. Die neueren sind so gedrosselt, das sie ab Werk auch nur ihre 45 laufen. Die "alten" gingen gerne von Werk aus schneller, oder waren eben sehr leicht zu entdrosseln. Was die Sache aber nicht legaler macht. Und auch mit einem Motorradschein darf er nicht schneller gehen. Dann bekommst vll. keine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein, aber wegen fahren ohne Zulassung. Zudem ist es streng genommen Versicherungsbetrug

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Danke für die Antwort. So hatte ich es mir auch gedacht. War mir aberzieht sicher.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

am 1. April 2013 um 14:19

Du kannst ein 50ccm Fahrzeug (Roller oder Mofa) als Leichtkraftrad zulassen,

dann darfst auch schneller fahren.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von zuckerbaecker

Du kannst ein 50ccm Fahrzeug (Roller oder Mofa) als Leichtkraftrad zulassen,

dann darfst auch schneller fahren.

Darum habe ich extra "mit kleinem Nummernschild" geschrieben;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

am 1. April 2013 um 15:33

Mein Beitrag war auch für Elmo.

Das Du das weist, hab ich mir schon gedacht ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

am 2. April 2013 um 9:53

Manche Chinaroller sind schlecht gedrosselt.

Bei Kontrollen hilft es nichts zu sagen "der ist aber Original und ich habe nix dran verändert".

Nach Deutschem Recht muss jeder Roller-Besitzer dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht schneller als in Papieren angegeben fährt.

Heißt: Wenn Du merkst, dass Dein Chinaroller 60 fährt, aber nur mit 45 km/h angegeben ist, dann sollteste schleunigst ne Werkstatt aufsuchen die das überprüft und gegebenenfalls die Drossel nachbessert.

Macht zwar kaum einer - aber bei Kontrolle gibt´s dann richtig ärger.

Da Du Motorrad-Führerschein hast, wäre es kein Verstoß gegen Führerscheinrecht, dafür aber zB fahren ohne Betriebserlaubnis und fahren ohne Versicherungsschutz...

Bei nur 10 km/h zu schnell tut es die Polizei beim ersten Male (wenn also noch nix vorliegt) zumeist mit nem einfachen Bußgeldbescheid ab. Bei Wiederholung oder mehr als 10 km/h zu schnell geben sie es aber zumeist an Staatsanwaltschaft ab (und dann wirds eben richtig teuer).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht einschlägig. Sonst wäre Strafanzeige nach §1,6 PflVG nötig.

Bußgeldbescheid gibt es bei Straftaten nicht. Die Polizei muß solche immer der Staatsanwaltschaft vorlegen (darf natürlich gerne eine Empfehlung dazu abgeben). Erst die StA darf einstellen (ggf. mit Auflagen), die Polizei nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

am 3. April 2013 um 5:37

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Bußgeldbescheid gibt es bei Straftaten nicht. Die Polizei muß solche immer der Staatsanwaltschaft vorlegen (darf natürlich gerne eine Empfehlung dazu abgeben). Erst die StA darf einstellen (ggf. mit Auflagen), die Polizei nicht.

Bei bis 10 km/h zu schnell liegt es im Ermessensspielraum der Polizei ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist. Wenn sie keinen Vorsatz feststellen kann es auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ;)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Wenn einmal "zu schnell" festgestellt wurde, gibt es kein Ermessen der Polizei. Frag mal einen Staatsanwalt.

Wenn Polizei Straftaten nicht verfolgt, macht sie sich selber wegen Strafvereitelung im Amt strafbar.

Es kann allenfalls mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen sein, unter gewissen Umständen z.B. nur eine Mängelkarte auszustellen. Aber das entscheidet der StA, nicht der Polizist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Vielen Dank für die Antworten.

Der Roller bleibt so wie er ist und wird für die Kurzstrecken benutzt :-)

Gruß Elmo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Elmo1006

Wenn dem so ist, warum fahren einige Roller wesentlich schneller? Auch ab Werk?

Vielen Dank für die Antworten.

Der Roller bleibt so wie er ist und wird für die Kurzstrecken benutzt :-)

Gruß Elmo

Ab WERK - laufen die "etwas schneller"- den rest des VIEL SCHNELLER übernimmt der "Tuner!"

andere CDI (ohne Drossel) und gut!

dann sind das schon - so 10-15 km/h.

Der Führerschein spielt da nur eine Untergeordnete Rolle!

Alex

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

am 5. April 2013 um 7:28

Das ist eine Verallgemeinerung die SO nicht stimmt.

Jeder Hersteller macht das von Modell zu Modell unterschiedlich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorradführerschein, Roller fahren max. 50km/h' überführt.]

Das ist normal. Mein Bali fährt auch 54 km/h laut Navi, obwohl alles orginal ist.

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