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5 Module neu gemacht und so viel erfahren

Themenstarteram 25. August 2015 um 13:57

Ich war ja eigendlich gegen die Module usw.

Aber letzte woche habe ich wieder so viel erfahren das ich mir nicht alles merken konnte.

z.b nicht über Orange fahren. Wie es alle machen. Sondern aufs anhalten vorbereiten.

Es waren so viele Infos das war unglaublich. Ich finde autofahrer sollten Auch so ne schulung machen müssen. So sind wir LKw doch im normalen Arbeitszeitgesetzt. Wir dürfen keine 12 Stunden arbeiten weil irgend was von 2014 auf 2015 usw geändert wurde. Auch nur eine höchst arbeitszeit von 10 stunden. Im Nahverkehr z.b Beim abladen bloss nicht auf pause stehen lassen. Kostet richtig geld. Weil die BAG sagt dann so oft pause können sie nicht machen usw usw. MIt erfahrungsfällen usw.

Alos wenn ich wieder anfange zu arbeiten halte ich an de gesetze da kan der arbeitgeber machen was er will dann zeige ich ihn an. Mehr als 10 Stunden mache ich nicht.

Beste Antwort im Thema

Was genau ist jetzt Deine Frage?:confused::confused::confused:

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Ganz so einfach ist es leider dann doch nicht...

Denn nach eingelegter Ruhezeit beginnt ein neuer 24std. Zeitraum... Hier quasi 19 Uhr...

Da achtet auch zunehmend die BAG drauf...

Da kann man mal ganz schnell sich die Zeiten böse verschießen... So kann es dann sein, dass dann eine Ruhezeit zwar innerhalb eines Tages eingelegt wird, aber nicht innerhalb des 24std. Zeitraums. Somit kann es passieren, dass man quasi eine Ruhezeit schitzeiten übergreifend einlegt.

Somit hat man dann beispielsweise für diesen 24std. Zeitraum die Pause von mind. 9 Stunden verkürzt und hat dann z.b. innerhalb dieses einen 24std. Zeitraums nur 5 std. Ruhezeit eingelegt.

Das sagt aber einem der digi tacho net...

Das sieht man erst beim auslesen...

Steht dann sowas wie: Beginn verspätet um xxx Minuten...

Zitat:

@t.knetsch schrieb am 27. August 2015 um 04:41:44 Uhr:

Richtig.

Dies aber auch im Durchschnitt von 16 Wochen. So kann ein Tag durchaus auch mal mehr als 10std. Arbeitszeit haben, 13std. Beispielsweise. -> 10std. Lenkzeit, 3std. Arbeit, Rest Pause/Bereitschaft.

 

 

Hallo t.knetsch

Du must dich jetzt mal entscheiden,wie du es formulierst.

Fakt ist,das ein Arbeitstag niemals mehr als 10 Stunden Arbeitszeit haben darf.

Ein Arbeitstag setzt sich zusammen aus

1.Arbeitszeit

2.Pausen

3. evtl. Bereitschaftszeit

4.Ruhezeit

Um auf die (übrigens nichtexistierende Schichtzeit) von 15 Stunden zu kommen,müssen zu den 10 Stunden Arbeitszeit noch 5 Stunden Bereitschafts-und Pausenzeiten dazukommen.Dabei müssen von den 5 Stunden mindestens 45 Minuten Pause sein,Rest Bereitschaft.

P.s.10 Stunden Lenkzeit+3 Std Arbeitszeit=13 Stunden Arbeitszeit.Denn Lenkzeit=Arbeitszeit.Dein Beispiel ist demnach nicht legal.

Guten morgen,

bei einem Arbeitstag werden die Pausen aber nicht hinzu gezählt. Denn Pause ist keine Arbeitszeit.

Bereitschaft ist auch keine Arbeitszeit:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Ich weiss, dass es den Begriff der Schichtzeit nicht gibt... Aber das ist ein gebräuchliches Wort womit jeder weiss, was gemeint is.

Zu den max 10 Stunden Arbeitszeit am Tag:

Da hat der Gesetzgeber das für uns etwas aufgelockert:

(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Wenn wir jetzt von den 60 Stunden in einer 5 Tage Woche ausgehen:

60/5=12 also, am Tag max 12 Stunden.

Da wir aber nicht jeden Tag 12 Stunden machen bleibt uns ja Zeit übrig, an der wir an einem anderen mehr machen können.

Der Gesetzgeber sagt aber, dass im Durchschnitt von 16 Wochen 48 stunden nicht überschritten werden dürfen...

48/5= 9,6. somit sind wir wieder bei den 10std am Tag nach Arbeitszeitgesetz.

Somit hat der Gesetzgeber dem europäischen recht der lenk- und Ruhezeit Rechnung getragen.

Denn dort heisst es: Es muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingelegt werden. Diese kann aber auf 9 Stunden verkürzt werden.

Die Ruhezeit muss innerhalb eines 24std Zeitraums eingelegt werden.

24-9=15

Daraus resultiert, dass man 15std. Zum lenken, arbeiten, Bereitschaft und Pause hat... Umgangssprachlich: Schichtzeit.

Wenn man jetzt danach geht, dass man eine 15er "Schichtzeit" hat, und von den Erlaubten 60std in der Woche ausgeht, kann man auf z.b. 13std Arbeitszeit am Tag kommen.

Ansonsten könnte man ja niemals auf z.b. 10std (nach europäischem Recht) Lenkzeit kommen, denn Arbeitszeit hat man auf jeden Fall... Und wenns nur morgens die abfahrtskontrolle ist. Damit wäre man ja schon über 10 Stunden.

Der Gesetzgeber sagt max. 10 Stunden am Tag Arbeitszeit, richtig, er hat uns aber die Möglichkeit gegeben an mehreren tagen auch mehr zu machen. Es darf halt nur im Durchschnitt nicht mehr als 10 sein.

Somit ist das deutsche Arbeitszeitgesetz mit dem europäischem Gesetz der lenk- und Ruhezeit im Einklang.

Andere Mitgliedsstaaten, in denen es ein solches Arbeitszeitgesetz wie bei uns nicht gibt, haben demnach auch nicht mehr den Wettbewerbsvorteil, den sie sonst hätten, denn diese unterliegen dem europäischen Recht der lenk- und Ruhezeiten.

Zitat:

@scaniafan66 schrieb am 26. August 2015 um 19:29:53 Uhr:

Lkw-Fahrer fallen komplett unters Arbeitszeitgesetz.Auch wenn es für sie Ausnahmen gibt,zum Beispiel,das Bereitschaftszeit keine Arbeitszeit ist.§21a.

Und nichts anderes hat der TE geschrieben:10 Stunden Arbeitszeit.Dazu kommen dann noch Pausen und/oder Bereitschaftszeiten.Und somit kann es dann zu einem 15 Stunden Arbeitstag kommen.

Hallo t.knetsch

Du must dich jetzt mal entscheiden,wie du es formulierst.

Fakt ist,das ein Arbeitstag niemals mehr als 10 Stunden Arbeitszeit haben darf.

Ein Arbeitstag setzt sich zusammen aus

1.Arbeitszeit

2.Pausen

3. evtl. Bereitschaftszeit

4.Ruhezeit

Wie jetzt?

Hier werden mal wieder das Arbeitzeitgestz und die EU sozialvorschriften durcheinander geschmissen. Das eine hat mit dem anderen nur gar nix zu tun.

Ausserdem wird bei Verstößen gegen das Arbeitszeit Gesetz nur der Unternehmer bestraft nicht der Fahrer.

Zitat:

@t.knetsch schrieb am 27. August 2015 um 04:41:44 Uhr:

Richtig.

So kann ein Tag durchaus auch mal mehr als 10std. Arbeitszeit haben, 13std. Beispielsweise. -> 10std. Lenkzeit, 3std. Arbeit, Rest Pause/Bereitschaft.

 

Lg

Ich habe jetzt nochmals deinen Beitrag zitiert,da meine letzte Zitiererei nicht so ganz glücklich war :rolleyes:

Ich meinte genau diesen Satz.

10 Std Lenkzeit+3 std Arbeitszeit ergibt 13 Std Arbeitszeit--und das ist definitiv nicht legal.

Was meine anderen Betrag angeht,hab ich den Arbeitstag falsch definiert,da geb ich dir recht.

Der Arbeitstag beginnt ja nach der Ruhezeit,und endet vor der nächsten Ruhezeit.Ist also die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende.Und der Arbeitstag setzt sich zusammen aus Arbeitszeit,Pausen und eventuellen Bereitschaftszeiten.

Der Arbeitstag darf niemals mehr als 10 Std Arbeitszeit beinhalten,der rest muss sich aus Pausen und Bereitschaftszeiten zusammensetzen

Hoffentlich hab ichs jetzt verständlicher ausgedrückt :)

lg Manne

Hallo,

was hast Du für die Module gezahlt,muß sie auch machen.

Jan-Marinus

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