49ccm Roller: Integral- oder Jethelm?
Moin allerseits!
Seit Neustem darf ich mich Rollerfahrer nennen (wenn man meine erste 4km Fahrt als "Fahren" bezeichnen kann) und während meiner Recherchen bin ich über dieses Forum gestolpert. Zunächst möchte ich anmerken, dass mir durchaus bewusst ist, dass es zahlreiche "Integral- oder Jethelm"-Threads gibt - da diese jedoch nicht zu meinem Sachverhalt passen, suche ich hier aktiv Tipps/Ratschläge.
Folgendes Profil:
- Student, bis dahin nur einen Uralt-Pkw gefahren, der nun den Geist aufgegeben hat. Habe abgesehen von der erwähnten Erstfahrt keine Erfahrungen auf dem Zweirad.
- Fahre täglich 20-25km, die ich mit dem Roller zurücklegen möchte, falls es die Zustände zulassen; d. h. ich möchte auch im Herbst fahren. Im Winter würde ich bei Frost u. ä. mit der Bahn fahren, auch wenn das meine Fahrtzeit verdreifachen würde.
- Fahre zu 95% in 50er Zonen, jedoch außerhalb der Innenstädte, sodass in der Realität mit 50-60km/h gefahren wird. Die anderen 5% sind kurze 70er Zonen, die Ortschaften miteinander verbinden.
Nun war ich bei meine örtlichen Louis und habe mich beraten lassen, in die engere Auswahl sind folgende Modelle gekommen:
https://www.louis.de/.../215922?list=6d420bb868fc7c5e93586cc159972f55
https://www.louis.de/.../215751?list=ee1eab0246d93a6e6d12aa43f6677b27
Meine Frage richtet sich an alle Roller-Fahrer, die am besten schon ein Weilchen fahren: Was würdet ihr mir empfehlen?
- Mir ist bewusst, dass ein Integralhelm sicherer ist, jedoch fühlt sich das Tragen nach 5min wie eine Saunalandschaft an. Spätestens im Sommer sehe ich mich in dem Teil sedieren, wobei ich natürlich nicht einschätzen kann, ob bzw. inwiefern einen der Fahrtwind "herunterkühlt". Der Jethelm scheint eine perfekte Kombi zu sein: Im Sommer ist die Klappe oben, im Herbst/Winter unten, gepaart mit einem Schall dürfte sich die Kälte in Grenzen halten. Andererseits sind 9/10 Rollerfahrern mit Integralhelm ausgestattet, was mich zögern lässt. Außerdem bin ich Brillenträger.
- Wie wahrscheinlich ist es, dass man sich (als eher vorsichtiger Fahrer) auf die Nase legt? Brauche ich den Kieferschutz oder ist es eher für Motorradfahrer, 125ccm Roller usw. zu empfehlen?
Ich bedanke mich bei allen im Voraus, die ihre Erfahrungen mit mir teilen! 🙂
Beste Antwort im Thema
Mit 25 kannst du dir genauso die Birne verbeulen wie mit 100! Wenn Holland so attraktiv ist, was hält dich hier?! Zwingt dich keiner... Und dran denken, wenn der Holländer nach Deutschland kommt, tanzt er zu deutscher Musik.
Als Beispiel, mein Helm ist ein Abverkauf gewesen. Somit bekommt man Markenware mit Vollausstattung zu günstigen Preisen. Dann braucht es auch kein gekürztes Visier. Meins beschlägt auch so nicht zu. Dank pinlock.
83 Antworten
Zitat:
@tomS schrieb am 9. November 2019 um 14:21:08 Uhr:
Bedienungsanleitung des Helmes, z.B. von Schuberth.
Wenn schon der Hersteller sagt "so nicht", dann ist es wohl auch nicht geeignet.
Im Sinne der Zertifizierung...aber diese ist irrelevant...
Meine Tochter kam mal vor Jahren fast heulend nach hause,sie musste 15€ bezahlen weil sie den Verschluss vom Riemen nicht zu gemacht hatte. Sie machte es immer,nur da einmal nicht weil sie bloß von einem Geschäft zum nächsten musste ca 200 m. Da bekommt man das Gefühl als müsste man solche Polizisten an einem gewissen Körperteil aufhängen. Integralhelm der nicht mal eben so vom Kopf fällt.
Zitat:
@tomS schrieb am 9. November 2019 um 14:21:08 Uhr:
Ganz genaues erfährt man vom jeweiligen Richter.
Du hast ein Aktenzeichen für mich parat? Habe gerade auf die Schnelle im Netz nichts entsprechendes finden können.
Ein Klapphelm hat in der Regel nur ein P im Prüfzeichen, somit nur geschlossen erlaubt. Kann man hier nachlesen Klick
Und Kranenburger, jetzt kommst mit "ist ja nur ein 50er" da hast schon recht, aber zum einen hast vorher selber von einem Helm mit abnehmbaren Kinnteil geredet, den bekommst auch nicht für 50€ und ist m.M nach bei einem 50er dann auch zu teuer. Zum anderen hast was von rum geeiere mit offenen Helm geredet, was auch Blödsinn ist.
Und wie schon mal gesagt, auf meinem 150er Roller benutze ich fast nur den Jethelm. Aber man kann ja auch mal andere Beispiele erwähnen, das heißt ja nicht das der TE sich den auch kaufen muss. Gibt ja hier auch viele die was größeres fahren
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Zitat:
@Wauhoo schrieb am 9. November 2019 um 13:06:24 Uhr:
Wenn dann diese Seitenkoffer die zulässige Gesamtbreite des Fahrzeuges ausreizen und der Fahrer/die Fahrerin zusätzlich gelernt haben, Beine und Hände am Fahrzeug zu halten und nicht darüber hinausragen, sollte da nicht so viel passieren.
Selbst breitere Lenker vergrößern nicht die eingetragene breite. Abnehmbare Zubehörteile verbreitern auch nicht das Fahrzeug. Das gehört offiziell zu Ladung. Also darfst du bis zur zulässigen Gesamtbreite für Fahrzeuge von glaube 2,5m gern dein Fahrzeug "verbreitern".
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 9. November 2019 um 15:23:31 Uhr:
Ein Klapphelm hat in der Regel nur ein P im Prüfzeichen, somit nur geschlossen erlaubt. Kann man hier nachlesen Klick
Irgendwie dreht sich die "Diskussion" im Kreis...nochmal...Prüfzeichen sind völlig gegenstandslos...der Gesetzgeber hält sich ?bewusst? schwammig an "geeignet". Und im Raum steht die Behauptung, es sei verboten mit geöffnetem Klapphelm zu fahren. Wobei vom Grundsatz her alles was nicht explizit verboten, erlaubt ist.
Ich suche dieses Verbot. Schwammige Verweise auf irgendwelche Richter oder Bedienungsanleitungen sind nicht wirklich zielführend den Sachverhalt zu klären. Es geht um eine restriktive Vorgabe. Diese hätte ich gerne benannt. Mehr nicht.
Nur zum Verständnis, ein Klapphelm der offen gefahren wird, hat selbstverständlich eine verringerte Schutzwirkung. Diese wird offenkundig auf das Niveau eines offenen Jethelmes absinken. Wenn ein offener Jethelm aber als geeignet angesehen wird, kann ein offener Klapphelm nicht ungeeignet sein. Und bevor wieder jemand die Leier von der Zertifizierung spielen will...in Deutschland völlig ohne Belang...und genau deshalb interessiert mich persönlich, wie das hier in den Raum gestellte Verbot mit Klapphelmen offen zu fahren begründet wird...wie bereits geschrieben, der Gesetzgeber ist hier in D scheinbar nicht in der Lage derartiges klar zu formulieren...zumindest für mich...ich erweitere aber gerne meinen sprichwörtlichen Horizont und würde es in diesem Fall auch gerne tun...jedoch bedarf es dazu etwas Substantielles...die obige Verlinkung bezieht sich übrigens auf die Aussage eines eingetragenen Vereins aus Essen (IfZ)...dass diese neuerdings gesetzescharakter haben soll, verwundert mich jetzt...
Auf meinem Klapphelm, stand es damals drauf das ich nicht offen fahren darf.
Ob das immer so ist, kann ich nicht sagen.
Ich habe den wieder verkauft. War nicht mein Ding. Schwerer als mein Integralhelm, darum habe ich den abgegeben.
Ich muss dir da ja vom Prinzip her recht geben. Das ganze Thema ansich ist selbst in der STVO sehr schwammig formuliert. Wenn man das wörtlich nimmt, dann muss der Helm weder eine ECE Nummer haben, noch müsste es ein spezieller Motorradhelm sein. Da würde auch ein Schutzhelm reichen. Ich habe auch nichts gefunden, das ein Helm zwingend geschlossen sein muss. Aber bei einer Kontrolle wird da ein Bußgeld erhoben. Jetzt müsste man genau nach Urteilen suchen, was mir aber zu viel Aufwand ist. Ich fahre einfach mit Helm (alleine schon aus Eigensicherung) so habe ich das Problem erst gar nicht.
Mit diesen Braincaps gab es doch auch schon einige Urteile. Einmal bekommt der Träger recht, dann wieder der Gesetzgeber. Wie es da zur Zeit steht weiß ich ehrlich gesagt aber auch nicht. Wäre mir eh zu unsicher
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 9. November 2019 um 15:23:31 Uhr:
Ein Klapphelm hat in der Regel nur ein P im Prüfzeichen, somit nur geschlossen erlaubt. Kann man hier nachlesen KlickUnd Kranenburger, jetzt kommst mit "ist ja nur ein 50er" da hast schon recht, aber zum einen hast vorher selber von einem Helm mit abnehmbaren Kinnteil geredet, den bekommst auch nicht für 50€ und ist m.M nach bei einem 50er dann auch zu teuer. Zum anderen hast was von rum geeiere mit offenen Helm geredet, was auch Blödsinn ist.
Und wie schon mal gesagt, auf meinem 150er Roller benutze ich fast nur den Jethelm. Aber man kann ja auch mal andere Beispiele erwähnen, das heißt ja nicht das der TE sich den auch kaufen muss. Gibt ja hier auch viele die was größeres fahren
Das ich von einem 50er geredet habe das stimmt,habe aber nichts mit rumgeeiere und abnehmbaren Kinnteil erwähnt und das der TE nur ein 50er hat ist wohl fakt,also erst nachschauen bevor man was in die Welt setzt.
Nicht so viel He-Man spielen da wird vom fallen so einiges weich.😠
Sorry, da habe ich deinen Beitrag und den von Papstpower zusammen geschmissen. Mein Fehler. Ist ja eigentlich auch alles gar nicht so wild. Jeder kann seine Erfahrungen sagen, was der TE daraus macht bleibt dann ihm überlassen. Und wie schon mal gesagt, das kann ja evtl. auch mal einen anderen hier zu gute kommen
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. November 2019 um 15:27:14 Uhr:
Abnehmbare Zubehörteile verbreitern auch nicht das Fahrzeug. Das gehört offiziell zu Ladung. Also darfst du bis zur zulässigen Gesamtbreite für Fahrzeuge von glaube 2,5m gern dein Fahrzeug "verbreitern".
Du hast meine Aussage nicht wirklich verstanden?
Es geht nicht um die Breite des Fahrzeuges, sondern darum, zu erkennen, daß stabiles Seitengepäck die Sicherheit des Fahrers/der Fahrerin erhöht, weil dieses stabilen Seitengepäck zuerst im Falle des Unfalles Bodenkontakt hat und nicht der Fahrer/die Fahrerin.
Ich bin überzeugter Jethelm-fahrer. Auch bei Minusgraden. Den Integralhelm benutz ich nie. Den Helm kann man beim bezahlen an der Tankstelle einfach auflassen. Wenn man jemanden trifft, kann man auch mit Helm mit ihm sprechen und er versteht einen.
Im Integralhelm fühl ich mich so "abgekapselt" von der Umwelt. Mit Jethelm fühle ich mich mehr "dabei" und "pur".
Dichter Bart und Halstuch reicht gegen alle Witterungseinflüsse 😁
Auch wenn es dem TE nicht weiterhilft, aber Bamako's Beitrag ist der bisher einzige, mit dem ich mich identifizieren kann. Ich trage einen Jethelm selbst auf dem Motorrad. Bis 120 Km/h geht das problemlos und schneller bin ich ja sowieso nie.
Wenn ich wirklich so große Sicherheitsbedenken hätte, dürfte ich gar kein Zweirad mehr fahren. Auch mein airbagloser Zweitwagen (Mercedes-Youngtimer) wäre dann nur noch eine Standuhr.
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 9. November 2019 um 16:44:47 Uhr:
Ich muss dir da ja vom Prinzip her recht geben. Das ganze Thema ansich ist selbst in der STVO sehr schwammig formuliert. Wenn man das wörtlich nimmt, dann muss der Helm weder eine ECE Nummer haben, noch müsste es ein spezieller Motorradhelm sein. Da würde auch ein Schutzhelm reichen. Ich habe auch nichts gefunden, das ein Helm zwingend geschlossen sein muss. Aber bei einer Kontrolle wird da ein Bußgeld erhoben. Jetzt müsste man genau nach Urteilen suchen, was mir aber zu viel Aufwand ist. Ich fahre einfach mit Helm (alleine schon aus Eigensicherung) so habe ich das Problem erst gar nicht.
Mit diesen Braincaps gab es doch auch schon einige Urteile. Einmal bekommt der Träger recht, dann wieder der Gesetzgeber. Wie es da zur Zeit steht weiß ich ehrlich gesagt aber auch nicht. Wäre mir eh zu unsicher
Richtig. Einschlägige Urteile gehen dahin, dass ein Helm weit genug in den Nacken gehen muss und die Ohren abdecken muss. Weder ein Alter, ein Prüfzeichen noch eine Bauform wird gefordert. Gegen eine vor Ort Entscheidung der Exekutive darf selbstverständlich Widerspruch eingelegt werden.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 9. November 2019 um 20:13:44 Uhr:
Du hast meine Aussage nicht wirklich verstanden?Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. November 2019 um 15:27:14 Uhr:
Abnehmbare Zubehörteile verbreitern auch nicht das Fahrzeug. Das gehört offiziell zu Ladung. Also darfst du bis zur zulässigen Gesamtbreite für Fahrzeuge von glaube 2,5m gern dein Fahrzeug "verbreitern".Es geht nicht um die Breite des Fahrzeuges, sondern darum, zu erkennen, daß stabiles Seitengepäck die Sicherheit des Fahrers/der Fahrerin erhöht, weil dieses stabilen Seitengepäck zuerst im Falle des Unfalles Bodenkontakt hat und nicht der Fahrer/die Fahrerin.
Nochmal, dein Gepäck ist vollkommen uninteressant. Egal in welcher Form, es ist seperat zu betrachten. Ist auch zur Helmfrage nicht interessant.
Ganz grober Fehler, mit dem 2 Rad zu rutschen und sich nicht davon zu trennen.