4 Wochen zu Fuß, Tipps und Tricks

Hallo zusammen,

nun hat es mich nach 23 Jahren Führerschein doch noch erwischt. 2 x innerhalb von 12 Monaten (genauer gesagt, 11,5) mit mehr als 25 km/h zu viel (einmal 26 und einmal 29) auf AB und Landstrasse (beim 2. mal echt nicht aufgepasst, da der Motorradtacho doch so klein ist und ich nach LKW-Überholmanöver auf übersichtlicher Landstrasse (aber nicht übersichtlich genug, um aus über 400 m unerkannt gelasert zu werden) doch zu sehr am Griff gedreht habe.

Folge: 1 Monat Fahrverbot :-( Also keine Belehrungen bitte, bin schon belehrt worden und zeige Reue, Schadenfreude ist erlaubt ;-)

Wie habt Ihr den Monat so rumgebracht, Ausgangslage ist: Homeoffice, d.h. Wege zur Arbeit fallen nicht an bzw. Kunden- und ähnliche Termine müssen dann mit der Bahn gemacht werden.

Mir geht es in diesem Fred darum, Anregungen zu erhalten, welche Erleichterungen, Tipps und ggfls. auch Chancen Ihr genutzt habt, um diesen Status (Fußgänger, Rad-, Bus-, Bahnfahrer) so angenehm wie möglich zu gestalten. Vielleicht haben es ja einige auch genutzt, um Lebensgewohnheiten nachhaltig zu ändern (auch nach dem Fahrverbot).

Beste Antwort im Thema

Im Internet nach einem größeren Tacho googeln 🙂

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aber nicht auf FS-freien Gewässern?

In der Badewanne darfst Du bestimmt weiter Dein gelbes Quietscheentchen benutzen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von rnevik


Gleich entzürnt sich das halbe Forum gegen mich, aber: Ich würde auch den Fahrverbotszeitraum auf den Urlaub legen und dort fröhlich Auto fahren.

Gute Idee,um in einigen Ländern vierstellige Summen abdrüccken zu dürfen oder Knast zu riskieren.

Es gibt genügend Ländern bei denen die einfachte Regel gilt das man den Besitz der Fahrerlaubnis mittels Führerschein nachweist,kann man den nicht vorzeigen = fahren ohne Fahrerlaubnis. Deutschland ist eines der wenigen Länder bei der Führerschein und Fahrerlaubnis entkoppelt sind.

Dazu noch viel Spass wenn du im Ausland mit nicht vorhandenen Sprachkenntnissen dem Polizisten erklären willst weshalb du keinen Führerschein vorzeigen kannst.😁

Sicher könnten die sich in Deutschland informieren,nur das dauert dann ...

wo gibts denn bitte führerscheinfreie Gewässer? Dein Gartenteich?
Selbst im Müritzbereich musst du deine Eignung nachweisen . welche bei einem Fahrverbot nunmal nicht mehr gegeben ist

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Ich frage gern nochmal: Hast du dafür eine Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


wo gibts denn bitte fhrerscheinfreie Gewässer? Dein Gartenteich?
Selbst im Müritzbereich musst du deine Eignung nachweisen . welche bei einem Fahrverbot nunmal nicht mehr gegeben ist

für motorbetriebene Boote? Und ich meine damit nicht die 5PS Schlauchboote sondern z.B. Hausboote bis 15m Länge und deutlich mehr PS.

nahezu alle Gewässer, die nicht großenteils von der Berufsschiffahrt genutzt werden (wobei ich bis jetzt immer gechartet/gemietet habe)

in Deutschland z.B. Mecklenburgischen Großseen einschließlich der Müritz (am Westufer entlang der Betonnung) und die Kleinseenplatte in Brandenburg und Mecklenburg bis Zehdenick (Schleuse Liebenwalde, südlich von Zehdenick). Saar-Kohle Kanal ab Saarbrücken nach Frankreich, dort die Kanäle, auch größere Flüsse wie z.B. die Saone.

"nahezu alle Gewässer" : Na dann lass dich dort mal ohne Schein oder Patent erwischen 🙄

@ menge nutzt mal Googel
Man darf auch nicht weiter seinem Pilotentum nachkommen, wenn man ein Fahrverbot hat

Eigentlich sollte derjenige Belege beibringen, der Behauptungen aufstellt, aber ich will mal nicht sein.

Hier und hier wird ein Zusammenhang verneint. Wenn man sich dann noch mal die Sportbootführerscheinverordnung ansieht, so findet sich dort auch keine direkte Kausalität. Es heisst lediglich im § 2: "Als unzuverlässig kann auch eine Person angesehen werden, die gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften außerhalb des Schiffsverkehrs erheblich verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist."

Da stellt sich die Frage, ob dies bei einem einmonatigen Fahrverbot der Fall ist. Aber selbst wenn, dann kann eine Person als unzuverlässig angesehen werden.

Einen Automatismus, wie du ihn hier postulierst kann ich dem Gesetz nicht entnehmen.

Edit: Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du meinen Usernamen nicht verunstalten würdest.

Bin zwar immer noch im Besitz meiner CE (soll auch so bleiben) und habe anfang des Jahres den Staplerschein und den Hubarbeitsbühnenschein gemacht. Bei beiden Scheinen ist der FS keine Voraussetzung. Ein Verlust des FS hat keinen Zusammenhang mit Staplerschein und Hubarbeitsbühnenschein. Wer etwas anderes behauptet möge dies bitte mit Quelle nachweisen. Wo ist dann Schluss? Kranschein für Deckenkrane, Waffenschein für Sportwaffen (KK usw), Ski-Jahrespass, Freibad-Dauerkarte??? Öhmmm..... 😕😕😕

Mit dem Auto hätte ich gesagt das du ganz schön dämlich bist... mit dem Motorrad kann man es dir verzeihen. Wer öfters auf so einer Nähmaschine sitzt weiß wie schnell man bei kurzem Zucken am Gashahn jenseits von Gut und Böse ist... Ist keine Entschuldigung, macht die Sache aber deutlich erklärbarer.

Bei meinem Fahrverbot mußte mein Gewissen abwägen zwischen: "Scheiß drauf und fahr trotzdem, du wirst eh nicht kontrolliert" und die Angst, daß ich doch kontrolliert werde. Habe mir dann eine Fahrgemeinschaft gesucht, das ging einen Monat auch ganz gut.

Zum Thema "Im Ausland erwischt werden".. je nach Ausland. Denkt doch nicht alle in deutschen Würfeln 😉.
Ausserdem: Ist zwar ein anderes The,a, aber wenn ich sehe, dass auf einer Autobahn von unbeschränkt auf 500m 80 km/h Tempolimit gilt und die Bullen am Blitzen sind, habe ich kein schlechtes GEwissen mehr, wenn ich trickse.

@der-schrittmacher: Äusserst du dich eigentlich noch zu deinen widerlegten Aussagen?

Es ist bei MT mittlerweile echt lästig geworden ...
Der TE bittet schon in vorauseilendem Gehorsam darum, von Belehrungen und allgemeinem Blabla abzusehen, aber schon zwei oder drei Beiträge später geht es genau um solche Dinge.

Ich versuche mal mich auf die eigentliche Fragestellung zu beschränken, weil die dem TE vermutlich auch am ehesten weiterhilft:

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Mir geht es in diesem Fred darum, Anregungen zu erhalten, welche Erleichterungen, Tipps und ggfls. auch Chancen Ihr genutzt habt, um diesen Status (Fußgänger, Rad-, Bus-, Bahnfahrer) so angenehm wie möglich zu gestalten.

Du hast zunächst mal die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots bis zu 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verlagern. Das gestattet sehr oft, dass man das FV in eine Zeit legen kann, in der man (beruflich) den Führerschein nicht braucht.

Anders als zuvor geschrieben wurde, ist dafür nicht Voraussetzung, dass du "in Flensburg clean bist", sondern nur, dass du in den 2 Jahren vor der Ordnungswidrigkeit nicht bereits ein Fahrverbot hattest. Und das trifft ja laut deines Eingangsbeitrags zu, da es dein erstes FV ist.

Falls es erforderlich sein sollte, kann man die 4 Monate weiter "hinauszögern", was aber gewisse taktische Maßnahmen erfordert, nicht immer sinnvoll ist und auch nicht immer gelingt. Weitere Ausführungen dazu erspare ich mir mal vorerst, weil ich davon ausgehe, dass dir die 4 Monate reichen.

Wie man nun während des 1-monatigen Fahrverbots genau verfährt, hängt von vielen Details ab. In der Regel ist es eine Kombination aus Bus, Bahn, Fußmarsch, Frau/Bruder/Vater/Sohn fährt, in Ausnahmefällen auch mal das Taxi.

Ganz schwierig ist übrigens das Thema "Fahren im Ausland". Prinzipiell gilt nämlich ein FV nur im Inland, man ist weiterhin im Besitz einer Fahrerlaubnis. Es gibt aber Länder, die die Gültigkeit der Fahrerlaubnis auch an das Vorhandensein eines Führerscheins koppeln (m.W. Italien), zudem kann man in keinem Land ohne Führerschein den Besitz der Fahrerlaubnis nachweisen. Das Fahren im Ausland kann also eine gravierende Straftat oder auch nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit sein. Ganz exakt kann ich das für kein Land sagen - im Zweifelsfall also auch im Ausland nicht fahren.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Auch auf dem Wasser gibts Kontrollen. Wenn man den FS abgeben musste, darf man auch kein Boot (edit: mit Motor und Segeln ab qm X )mehr fahren - auch nicht in der Ausbildung.
Verstöße auf dem Wasser gehen auch auf die Fahrerlaubnis des Straßenverkehrs über und umgekehrt

Das ist in dieser Form - mit Verlaub - Blödsinn. Richtig ist, dass straßenverkehrsrechtliche Dinge durchaus Auswirkungen auf die Schiff- und Luftfahrt haben können. Der Bewerber um eine PPL-C oder einen Sportboots-Führerschein kann beispielsweise neben dem BZR-Auszug einen VZR-Auszug ("Punktekonto" in Flensburg) beibringen müssen, um seine persönliche Zuverlässigkeit zu belegen. Ein Fahrverbot bewirkt aber kein Verbot für die Schiff- oder Luftfahrt.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


yepp, bei Führerscheinverlust darfst du auch kein Sportboot mehr fahren oder Mofa oder Stapler oder sonstwas

Das ist schlichtweg falsch. (Dass man bei einem Fahrverbot auch kein Mofa fahren darf, ist allerdings richtig.)

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Selbst im Müritzbereich musst du deine Eignung nachweisen . welche bei einem Fahrverbot nunmal nicht mehr gegeben ist

Auch falsch. Wäre (straßenverkehrsrechtlich) die Eignung nicht mehr gegeben, dann wäre die Folge nicht ein Fahrverbot, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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