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4 Wochen zu Fuß, Tipps und Tricks

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 7:06

Hallo zusammen,

nun hat es mich nach 23 Jahren Führerschein doch noch erwischt. 2 x innerhalb von 12 Monaten (genauer gesagt, 11,5) mit mehr als 25 km/h zu viel (einmal 26 und einmal 29) auf AB und Landstrasse (beim 2. mal echt nicht aufgepasst, da der Motorradtacho doch so klein ist und ich nach LKW-Überholmanöver auf übersichtlicher Landstrasse (aber nicht übersichtlich genug, um aus über 400 m unerkannt gelasert zu werden) doch zu sehr am Griff gedreht habe.

Folge: 1 Monat Fahrverbot :-( Also keine Belehrungen bitte, bin schon belehrt worden und zeige Reue, Schadenfreude ist erlaubt ;-)

Wie habt Ihr den Monat so rumgebracht, Ausgangslage ist: Homeoffice, d.h. Wege zur Arbeit fallen nicht an bzw. Kunden- und ähnliche Termine müssen dann mit der Bahn gemacht werden.

Mir geht es in diesem Fred darum, Anregungen zu erhalten, welche Erleichterungen, Tipps und ggfls. auch Chancen Ihr genutzt habt, um diesen Status (Fußgänger, Rad-, Bus-, Bahnfahrer) so angenehm wie möglich zu gestalten. Vielleicht haben es ja einige auch genutzt, um Lebensgewohnheiten nachhaltig zu ändern (auch nach dem Fahrverbot).

Beste Antwort im Thema

Im Internet nach einem größeren Tacho googeln :)

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am 26. Dezember 2007 um 2:36

Hallo! Da ich meinen Autoführerschein erstmal abgeben durfte, und ich langsam zugrunde gehe aus langeweile ;) wolltisch fragen ob ich noch Mofa fahren darf.. weil ich dazu ja meine Prüfbescheinigung habe.. der Polizist meinte ja das darf ich, aber da die ja auch nicht allwissend sind und ich nicht nachher inner Kontrolle da stehen möchte wegen fahren ohne Fahrerlaubnis, wollte ich mal das liebe Forum fragen :) Also ich hatte nämlich vor meinen Senator erstmal einzumotten^^ und mir ein Piaggio Ciao Mofa zu holen (25KmH) da ich nicht mehr als 250€ ausgeben wollte! Wenn man die Prüfbescheinigung nichtmehr hat, wo könnte man sich diese besorgen? ich hab noch eine aber das foto :D nene^^ ich werd mein alten Fahrlehrer mal fragen da ich den lappen inner schule gemacht habe..

Und ich habe letztens gehört das irgendwann nächstes Jahr der Mofaführerschein wegfallen sollte? is da was dran? das man dann ab dem 15 lebensjahr 45 KmH fahren darf, hatte mir dann erst sorge gemacht ich darf dann auch kein mofa mehr fahren weils diesen lappen ja dann nicht mehr gibt, aber is ja quatsch wenn das Mofa auf 25 KmH eingetragen ist können sies ja net schneller machen, gibt ja kein gesetzliches Tuningkit^^ auf 45 KmH

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

eigendlich ja.macht unser nachbar auch.der ist für 2 jahre fuhsgänger geworden.aber mofa fahren darf er,da er vor den stichtag 15 war.und zu den andren sachen,wäre schön um war zusein mit den weg fall .und diese umbau sätze gibt es nicht legal.die müssen wenn es die gibt eine ABE haben.sonst ist nichts mit lusstig.es wird noch teurer als vorher.mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

@Kehk

Wenn Du auch ein Fahrverbot (für Kfz) aufgebrummt bekommen hast, darfst Du in der Zeit kein Mofa fahren.

Ohne Fahrverbot, "nur" Fahrerlaubnisentzug, darf man Mofa fahren, wenn vor dem 1.4.1965 geboren oder mit Prüfbescheinigung.

Die Prüfbescheinigung kann man in fast jeder Fahrschule machen, auch während Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

mal unabhängig vom dürfen:

lass das mit der Ciao, die Dinger sehen witzig aus, aber zum fahren sind sie grausam (außer du wohnt in der Norddeutschen Ebene, da geht es) ...

für 250 Mäuse kriegst du schon ne super Prima, die geht nicht nur besser sondern ist auch zuverlässiger ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

Bevor wir hier weiter im Nebel stochern, sollte uns der TE erstmal darüber aufklären, ob wir hier über ein befristetes Fahrverbot oder über einen Führerscheinentzug (mit anschließender Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist) diskutieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

am 26. Dezember 2007 um 14:03

Also ich nur zur Info ;) Ich bin 18 Jahre alt, und habe meine Prüfbescheinigung noch das ist ja nicht das Problem! Und ich weiss nicht ob ich es richtig verstanden habe (nicht hauen wenn nicht ;) ) Mir wurde nur der Führerschein abgenommen, der Polizist meine wenn ich eine Prüfbescheinigung besitze, darf ich weiter Mofa fahren, und diese Besitze ich ja noch!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

also kein generelles Fahrverbot für KFZ ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

am 26. Dezember 2007 um 14:15

nein halt alles über Mofa.. ab roller bis 45KmH

Oder wo erfahre ich das? weil ich noch kein urteil bekommen habe, ich warte halt auf die Gerichtsverhandlung! Aber der Polizist hats mir halt gesagt als ich den lappen abgenommen bekommen habe.. das ich mofas fahren darf also wird es wohl kein generellen verbot für KFZ gelten..

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

dann sollte das kein Problem darstellen ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

am 27. Dezember 2007 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von tomS

@Kehk

Wenn Du auch ein Fahrverbot (für Kfz) aufgebrummt bekommen hast, darfst Du in der Zeit kein Mofa fahren.

Ohne Fahrverbot, "nur" Fahrerlaubnisentzug, darf man Mofa fahren, wenn vor dem 1.4.1965 geboren oder mit Prüfbescheinigung.

Die Prüfbescheinigung kann man in fast jeder Fahrschule machen, auch während Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist.

Ich kenne es "so ähnlich" allerdings wiegt der Fahrerlaubnisentzug meiner Meinung nach weit schwieriger als ein Fahrverbot.

Bei einem Fahrverbot (also man muss seinen Führerschein lediglich abgeben und bekommt den gleichen Führerschein nach einer bestimmten Zeit wieder zurück) darf man während der Verbotszeit kein Mofa fahren. Die einzige Ausnahme: Man ist vor dem 01.04.1965 geboren, da darf man auch Mofa ohne jegliche Erlaubnispapiere fahren. Der Grund hierfür: Diese Leute waren zum Zeitpunkt der Einführung der Prüfbescheinigung (01.04.1980) bereits 15 Jahre alt und brauchen aus Besitzstandsgründen überhaupt kein Dokument um Mofa zu fahren.

Der andere Fall, dem in der Regel ein schwerwiegenderer Verstoß zugrundeliegt:

Wird einem die Fahrerlaubnis entzogen dann muss man den Führerschein folgerichtigerwiese neu machen. In diesem Fall gilt jedoch die Prüfbescheinigung für ein Mofa weiterhin. Begründung: Die Prüfbescheinigung ist im rechtlichen Sinne keine Fahrerlaubnis (die wiederum durch einen Führerschein lediglich verbrieft wird) sondern nur eine Bescheinigung und die wurde nicht entzogen.

So kompliziert und paradox ist deutsches Recht. ;)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoführerschein verloren! Darf ich Mofa fahren?' überführt.]

Tja.... Bei den Benzinpreisen, kann man Dir eigentlich nur gratulieren :D

OK, Spas beiseite. Fernab vom Gutmenschentum kann es jeden mal treffen. Manch einer wird dadurch auch ruhiger und besonnener im Strassenverkehr. Ich habe meine Zeit damals in den Jahresurlaub geschoben und die letzte Woche dann per Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen überbrückt. Bei 89km bis zur Arbeit stand mir die Option "Öffis" nicht zur Verfügung. Auch das "Home Office" war nicht möglich. Insofern stehst Du ganz gut da. Wenn es letztendlich dazu beiträgt über sein Fahrverhalten nachzudenken, dann hatte das Fahrverbot ja auch seine Wirkung gehabt.

Muter bleiben

fire

Tips? genieß es ab vom Trubel zu sein

Nutz die Gelegenheit dich einfach mal um Sachen zu kümmern, wo du sonst nicht dazu gekommen bist.

Vielleicht auch einfach mal das Moped mal richtig sauber machen, Kette spannen und fetten, kleine Lackabplatzungen mal ausbessern usw.

Der Wagen müsste vielleicht auch mal wieder richtig sauber gemacht werden.

Die Wohnung verträgt evtl. auch mal einen Neuanstrich usw....

dann sind die 4 Wochen schon schnell rum ;)

am 28. Juli 2010 um 9:16

4 Wochen  Urlaub auf den Malediven

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