4 Monate nach kauf: Schock, er hatte einen Totalschaden
Hallo,
ich habe mir im Juni von Privat einen BMW E91 320d Baujahr 12.2005 mit guter Austattung gekauft.
Ich bin jetzt der 3. Halter des Wagens. Beim kauf waren zwei kleine Beulen auf der Motorhaube und ein paar kleinere schrammen drauf.
Laut Aussage meines Verkäufers hat der 1. Besitzer 2008 damit eine Person leicht angefahren und deswegen die kleinen Beulen und Schrammen.
Des weiteren wurde das Fahrzeug nach diesem Personenschaden von der Polizei zur untersuchung beschlagnahmt und für ca. 2 Jahre stillgelegt.
Anschliessend wurde der Wagen von einem "Zwischenhändler" gekauft und hat ihn an meinen Verkäufer im April 2011 verkauft.
Das war die ganze Aussage meines Verkäufers, der mir den Wagen ende Juni 2011 Unfallfrei verkauft hat!
Nach einigen suspekten Auffälligkeiten (gehe jetzt nicht näher ein, wäre zu lang), habe ich mich heute entschlossen den Erstbesitzer zu kontaktieren und mal zu hören was da genau war.
Bin eben beinahe aus den Latschen gekippt. Der erstbesitzer teilte mir mit das er einen absoluten und Wirtschaftlichen Totalschaden mit dem BMW hatte, d.h. beide Airbags ausgelöst, Motorhaube nicht mir erkennbar...quasi ganze Front war zermatscht...Motor soll wohl auch eingebeult gewesen sein.
Er ist frontal mit 70km/h mit jemanden zusammengestossen.
Der Wagen wurde für 2 Wochen Stillgelegt, kam zur Polizei und wurde anschliessend als Totalschaden von seiner Frau (er lag noch im Krankenhaus) an einen Zwischenhändler verkauft.
Was haltet ihr von dieser schilderung? Was sollte ich unternehmen?
Mein Verkäufer wird wohl auch "Nichts" von dem Unfall wissen?!?
Bin für jeden Tipp sehr Dankbar
LG
Beste Antwort im Thema
Einen Gebrauchtwagen mit der Vorgeschichte (die dem TE bekannt war, mit stilllegen, Zwischenhändler etc..) hätte ich eh schon gar nicht gekauft..
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von st328
deswegen würde ich mir niemal ein auto aus 3.ter hand kaufen..
hilft mir jetzt leider auch nicht weiter
Zitat:
geh zum anwalt und laß dich beraten
wollte mich doch hier erstmal beraten lassen
Zitat:
Original geschrieben von retro80
hilft mir jetzt leider auch nicht weiterZitat:
Original geschrieben von st328
deswegen würde ich mir niemal ein auto aus 3.ter hand kaufen..
ich weiß,war auch nicht böse gemeint 😉
Steht in Deinem Kaufvertrag ausdrücklich "unfallfrei" drin? Wenn ja, muss Dein der Verkäufer den Wagen zurücknehmen und Dir den Kaufpreis abz. einer Nutzungsvergütung zurückzahlen - egal ob er davon wusste oder nicht. Dann nimm Dir einen Anwalt und lass den das regeln, das erspart Dir viel graue Haare. Ist der Vorbesitzer solvent, d.h. könnte er überhaupt den Kaufpreis zurückzahlen? Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ist das egal, anderenfalls bleibst Du sonst unter Umständen auf den Anwaltskosten sitzen. Frag aber vorher den Erstbesitzer ob er seine Aussage auch vor Gericht wiederholen würde - ohne die Aussage brauchst Du vorher ein Gutachten.
Der Vorbesitzer kann dann seinen Schaden wiederum bei dem Zwischenhändler geltend machen wenn er nichts davon wusste, wenn es denn noch gibt. Das ist aber nicht Dein Problem...
Ähnliche Themen
So ein Sch...
Was immer du unternimmst, ich nehme an das du auf dem Schaden sitzenbleibst.
ABER
Wenn der Wagen im April vom Händler verkauft wurde, kannst du evt. noch Garantieansprüche gegen den Händler geltend machen.
mfg
Er kann gar nichts gegenüber dem Händler gelten machen, da er nie eine Geschäftsbeziehung zu ihm hatte. Wenn aber ein Privatverkäufer einen Wagen als ausdrücklich "unfallfrei" verkauft, obwohl dieser bereits einen erheblichen (und dazu zähle ich einen Totalschaden...) hatte , ist der in der Haftung- egal ob er was davon wusste oder nicht. Sonst muss man eben "kein Unfall bekannt" oder gar nichts reinschreiben.
Nutzt einem natürlich nur was, wenn von dem Privatverkäufer auch was holen ist...
Nochmals die Frage an den TE: Steht "unfallfrei" im Kaufvertrag oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von retro80
Hallo,
ich habe mir im Juni von Privat einen BMW E91 320d Baujahr 12.2005 mit guter Austattung gekauft.
Ich bin jetzt der 3. Halter des Wagens.
Leider immer sehr schlecht! Man weiß nie, wie das Auto behandelt wurde - vor allem, wenn es mal ein Leasing-Rückläufer war - da kann man (fast) nur Pech haben 🙂
BMW_Verrückter
Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Leider immer sehr schlecht! Man weiß nie, wie das Auto behandelt wurde - vor allem, wenn es mal ein Leasing-Rückläufer war - da kann man (fast) nur Pech haben 🙂Zitat:
Original geschrieben von retro80
Hallo,
ich habe mir im Juni von Privat einen BMW E91 320d Baujahr 12.2005 mit guter Austattung gekauft.
Ich bin jetzt der 3. Halter des Wagens.BMW_Verrückter
Kann man so auch nicht sagen (meiner Meinung nach)
Mein erster war ein Astra G Caravan - Dienstwagen eines Opel Händlers - Lief bis zum Verkauf ohne große Probleme
Anschl. kam der E46 Compact - ein ehemaliger Firmenwagen - hat nun 225.000 km drauf und ich bin mehr als zufrieden
Unser "neuer" E91, auch ein ehemaliger Firmenwagen, wird hoffentlich grenauso gut sein, im Voraus sagen kann man das nie, selbst bei einem Neuwagen.
Einen Gebrauchtwagen mit der Vorgeschichte (die dem TE bekannt war, mit stilllegen, Zwischenhändler etc..) hätte ich eh schon gar nicht gekauft..
Ich würde gar nicht lange warten und erstmal meinen Anwalt anrufen. Falls du keinen an der Hand hast, sprich mal im bekanntenkreis oder in auf deiner Arbeit mit ein paar Leuten, ob sie gute Erfahrungen mit jemandem gemacht haben.
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Einen Gebrauchtwagen mit der Vorgeschichte (die dem TE bekannt war, mit stilllegen, Zwischenhändler etc..) hätte ich eh schon gar nicht gekauft..
ja, jetzt im nachhinein ist man immer schlauer...war aber ziehmlich geblendet von dem super tollem Angebot mit der Ausstattung. Optisch war innen und aussen (bis auf die 2 kleinen Beulen) alles Tip Top.
Im Kaufvertrag steht (von AutoBild) Verkäufer garantiert das der Wagen zu seiner Zeit "Unfallfrei" betrieben worden ist.
Verkäufer erklärt / soweit ihm bekannt ist, das das Fahrzeug in der übrigen Zeit:
folgende Unfallschäden/Beschädigungen hatte:
Personenschaden / siehe Motorhaube................................mehr nicht. Er meinte damit die 2 kleinen, fast nicht sichtbaren Beulen, die niemals von diesem Unfall sein konnten.
LG
Erstmal schlimm die Geschichte, aber du sagst der Wagen steht TipTop da und du hast ihn mit toller Ausstattung für einen guten Preis bekommen.
Warum dann nicht weiter fahren und mit dem Verlust den du durch den evtl. Mehrpreis bezahlt hast weiterfahren? Hattest du ihn mal beim TÜV? Wenn da alles iO ist würde ich mir keine Sorgen machen...
Hallo,
ich kenne die Geschichte ein wenig von der anderen Seite: Mein BMW hatte Totalschaden, von der Versicherung wird man quasi gezwungen, den Wagen an einen recht zwielichtigen Verkäufer zu verkaufen. Es war ein E91 320d, BJ2006 mit etwa 80Tkm. Ca. 4 Monate nach dem Schaden rief dann ein Herr bei mir ein, der das Auto gekauft hatte. Als unfallfrei selbstverständlich. Nach meiner Aussage konnte er wohl seine Bank überreden, den Kaufpreis nicht zu überweisen (warum auch immer er da schon meinen Namen aus der Zulassung kannte). Nach weiteren 2 Monaten rief der nächste Herr bei mir an, dem das Auto wohl eher positiv aufgefallen war, weil alles frisch lackiert war. Er ist dann mit meinem Gutachten vor Gericht gegangen. Ich glaube es reicht aus, wenn der Händler nicht ausdrücklich auf den Unfallwagen aufmerksam gemacht hat, es muss nicht unfallfrei explizit erwähnt sein. Aber ich bin kein Anwalt.... Nichtsdestotrotz hat er zwar recht bekommen, reiht sich aber in die Riege der Gläubiger ein, ob er sein Geld bekommen wird weiss wohl niemand.
Habe das leider miterleben müssen, und konnte nicht mehr als die Leute, die bei mir anriefen, so gut es geht unterstützen. Meine Konsequenz daraus ist aber, dass ich nur bei einem mir seriös vorkommendem Händler kaufen würde.
Für den TE: Anwalt ist denke ich das Beste, was du machen kannst.
mfg
mobydick2710