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35kW Drossel nachrüsten obwohl schon eingetragen?

Kawasaki ER 6
Themenstarteram 12. April 2020 um 20:09

Guten Tag liebes Forum,

ich habe 2 Probleme mit meiner gebraucht gekauften ER6F (BJ. 2006):

1. Sie soll auf 35kW gedrosselt sein gemäß Vorbesitzer. Im Fahrzeugschein steht nur "Leistungsred. d. Einbau eines Gaswegbegrenzers, D=7,2 mm", allerdings unter Feld Leistung steht noch die Originalleistung. Ist dies normal?

2. Ich bin die Maschine gestern das erste Mal richtig ausgefahren und muss sagen, diese ist keinesfalls gedrosselt, da sie ziemlich schnell 220 km/h erreicht hat (mit Drossel sollte sie ca. 180 laufen) und auch die Beschleunigung viel zu krass ist. Auch habe ich am Bowden-Zug keinesfalls eine Begrenzung/Anschlag entdecken können. Nun die Frage, da eine Drossel ja zumindest hoffentlich (siehe 1.) eingetragen ist: Kann ich mir jetzt einfach eine Gaswegdrossel kaufen und diese selber einbauen und es dann dabei belassen oder geht das nicht, da irgendwo vermerkt ist welche Drossel genau wann und wo eingebaut wurde? Brauch ich vielleicht die damalige Bescheinigung zu der alten Drossel oder kann ich einfach eine neue einbauen?

Vielen Dank schonmal!

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20 Antworten

Die Drossel hat ja ein Gutachten und in den Fahrzeugpapieren steht auch drin, welche eingebaut ist. Diese muss natürlich auch dort rein.

Wo hast du die denn gekauft? Von Privat? Dann frage doch den mal, wo er die hingelegt hat. Denn von alleine fällt die Drossel ja nicht raus.

Wenn nicht, könntest du überlegen, ob du gegen ihn weitere Schritte einleitest. Weil du hast die Maschine schließlich mit Drossel gekauft und du hast jetzt die Lauferei und Kosten.

Fakt ist, du musst die Drossel einbauen, die in den Papieren steht

Bei den ganz alten Fahrzeugen war das nicht so tragisch, weil da es eigentlich einheitsteile waren.

Bei den neueren Fahrzeugen ist die Drossel schon auf die Fahrgestellnummer vom Drosselanbieter gemünzt.

Daher ist neu kaufen ohne erneutes Eintragen nicht möglich. Oder halt die richtige wieder zu finden, die mal da drin war.

Ich würde mich mal dringend mit dem Verkäufer unterhalten. Denn das geht ja gar nicht.

Themenstarteram 12. April 2020 um 22:17

Hey danke für deine schnelle Antwort!

Zum Thema: Im Fahrzeugschein steht halt wörtlich nur der Text den ich oben zitiert habe sonst nichts. Wenn ich jetzt einfach ne Drossel einbaue, passt das doch soweit? Oder sollte in den Papieren irgendwo eine Drossel-Seriennummer o. Ä. stehen?

Weißt du denn ob bei der Fahrzeugschein so wie er ist korrekt ist? Wird bei einer Drosselung nicht irgendwie vermerkt auf wieviel kW gedrosselt wurde? Und wenn dies der Fall sein sollte, wie kommt es dann zu dem verbliebenen Vermerk in meinem Fahrzeugschein?

Die Vorbesitzerin meinte, sie sei immer davon ausgegangen das die Maschine gedrosselt ist, sie selber hat sie so gekauft daher auch keine runliegende Drossel oder so :/

Viele Grüße!

Grundsätzliche Frage, brauchst Du gedrosselt?

Hast noch die alten Papiere? Also den alten Fahrzeugbrief?

Zitat:

@Forster007 schrieb am 12. April 2020 um 22:19:17 Uhr:

.

Bei den neueren Fahrzeugen ist die Drossel schon auf die Fahrgestellnummer vom Drosselanbieter gemünzt.

Daher ist neu kaufen ohne erneutes Eintragen nicht möglich.

Das Gutachten ist Auf die FiN geschrieben. In den Papieren steht dann nur noch die Reduzierung an sich.

 

Also wäre ein Neukauf oder gar ein gebrauchtkauf ohne weiteres möglich, wenn es technisch das gleiche Produkt ist.

 

----------------------

Prinzipiell sollte nochmal geschaut werden, ob wirklich nichts verbaut ist.

Zusätzlich solltest du vom Prüfer nochmal die Eintragung überprüfen lassen. Irgendwo müssten ja die 35kw auftauchen...

Guten Morgen,

 

ich versuche, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wie gesagt, versuche!!!

Im Anhang findest Du Bilder, die verdeutlichen sollen, wie es auszusehen hat.

Ich habe 2019 eine Maschine gekauft, die gedrosselt war, uralt Standard, also 25 kW, aber, lt. meiner Vermieterin, daselbst Mitarbeiterin der örtlichen Zulassung, ist das nicht anders heute, nur eben 35 kW!

 

Auf dem ersten Bild ist der alte Fahrzeugbrief zu sehen. Hier wird die ursprüngliche Leistung nur durchgestrichen und auf Seite 3 die geänderte Leistung unter Angabe der Teilenummer des Drosselsatzes und das Datum des TÜV Berichtes nach Par. 19 StVZO eingetragen. Wenn Du diese ET- Nummer besitzt, kannst die Drossel jederzeit nachbestellen!

 

Das zweite Bild ist die Änderungsabnahme nach Par.19StVZO. In meinem Fall die Entnahme der Drossel. Also egal ob Drossel rein oder raus, Du musst das vom TÜV abnehmen lassen und eintragen!

 

Bild 3&4 zeigen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2. Hier ist nur die aktuell gültige Leistung zu sehen! Darin wird auch nicht rumgekritzelt, sondern, bei Änderungen gibt's ne neue!

 

Wenn Du also die Drosselung brauchst, fahr zum Händler, er kann Dir helfen!

Wenn Du sie nicht brauchst, dann musst Du zum TÜV, die Änderung, sprich Drossel raus, bestätigen lassen und zur Zulassung.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Fahrzeugbrief alt.jpg
Abnahme durch TUeV.jpeg
IMG_20200413_073533.jpg
+1

Hallo, kawafahrer,

1. deine Papiere sind nicht in Ordnung, das Motorrad ist offensichtlich ungedrosselt. Original 53kw und gleichzeitig Eintragung eines Gaswegbegrenzers gehen überhaupt nicht zusammen. Das fällt bei der ersten Kontrolle auf.

Ich vermute folgendes: Das Motorrad wurde (wegen A2) von einem Vorbesitzer gedrosselt, nach Erhalt des A wurde es wieder entdrosselt. Hierbei wurde entweder bei der Überwachungsorganisation (TÜV/DEKRA) oder bei der Zulassungsstelle ein Fehler begangen. Das wäre(auf jeden Fall in BaWü, vermutlich aber im ganzen Bundesgebiet) durch die Zulassungsstelle nachvollziehbar. Seit einigen Jahren haben die Zulassungsstellen Zugriff auf die Prüfberichte der Prüforganisationen (auf die Zulassungsdaten sowieso).

2. Wenn du A hast, hast du kein großes Problem, die Zulassungsstelle kann die Prüfberichte/Abnahmen online einsehen und die Papiere berichtigen, fertig.

3. Falls du nur A2 hast, darfst du mit dem Motorrad so nicht im öffentlichen Strassenverkehr fahren, denn man benötigt A, wie dir sicher bekannt ist. Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt.

Das Motorrad benötigt um mit A2 gefahren werden zu dürfen den Einbau einer Drossel, die Abnahme durch eine entsprechende Prüforganisation, und den Eintrag bei der Zulassungsstelle.

Gruß

Meine Freundin hat auch die ER6F zwar von 2007, ist aber alles gleich.

Die haben wir auch gedrosselt.

Im Fahrzeugschein steht bei P.2 P.4 35/8000

Also 35KW bei 8000 1/min

im Vermerk steht:

Feld P.2/P.4 U.T: Leistungsreduzier. Durch Doseelklappenanschlag, Wirks. Durchm. 12,0mm Kenz.: und dann die Nummer der Drossel.

So muss es drinstehen, dann passts.

Wenn nicht:

Leistungsreduzierkit kaufen, zur Prüfstelle und dann zur Zulassungsstelle.

Themenstarteram 13. April 2020 um 13:55

Vielen vielen Dank euch allen für die zahlreichen hilfreichen Antworten!!

Nun ist der Weg leider klar also Drossel einbauen, Prüfstelle, Zulassungsstelle. Dabei gibts nur ein Problem und zwar die Zulassungsstelle, die dank Corona für solche Belange zu hat. Wie sieht es denn aus, da ich einfach jetzt endlich mal fahren will, wenn ich die drossele und von der Prüfstelle (Tüv, Dekra) mir nem Stempel drauf geben lasse aber den Fahrzeugschein nicht korrigieren lasse (vorerst), ich nun aber kontrolliert werde? Wie sieht da wohl die Reaktion aus wenn ich das Prüfstellenschreibsel mithabe?

Viele Grüße!

Wenn du es genau nimmst, fährst du ja immer noch ohne Führerschein, weil Offiziell hat sie ja die offene Leistung.

Im Falle eines Unfalles kann es dann sogar richtig Teuer werden, vorallem wenn eine andere Person inbegriffen ist.

Hast ja keinen Versicherungsschutz mehr wirklich. Klar die Versicherung wird erstmal dem anderen helfen, wird sich das Geld von dir aber wieder holen.

Ich kann dich verstehen. Vorallem bei diesem Wetter will man fahren.

Aber warum hast du denn vorher keine Probefahrt gemacht? Da wäre dir das da schon aufgefallen und du hättest die Maschine einfach nicht gekauft.

Hast ja jetzt so oder so die Laufferei.

Gibt es nicht die Möglichkeit die Fahrzeuge auch Online zu bearbeiten/umschreiben zu lassen?

Sind die nicht noch Telefonisch zu erreichen?

Zitat:

@kawafahrer2498 schrieb am 13. April 2020 um 15:55:56 Uhr:

Vielen vielen Dank euch allen für die zahlreichen hilfreichen Antworten!!

Nun ist der Weg leider klar also Drossel einbauen, Prüfstelle, Zulassungsstelle. Dabei gibts nur ein Problem und zwar die Zulassungsstelle, die dank Corona für solche Belange zu hat. Wie sieht es denn aus, da ich einfach jetzt endlich mal fahren will, wenn ich die drossele und von der Prüfstelle (Tüv, Dekra) mir nem Stempel drauf geben lasse aber den Fahrzeugschein nicht korrigieren lasse (vorerst), ich nun aber kontrolliert werde? Wie sieht da wohl die Reaktion aus wenn ich das Prüfstellenschreibsel mithabe?

Viele Grüße!

Es steht doch schon 35 kW in der Zulassung?

Nur drin scheint sie nicht zu sein?

Der Weg TÜV und Zulassung ist ja somit erledigt und eingetragen! Fahr zum Kawa-Händler oder einer vernünftigen Motorrad Werkstatt, die sich, umgangssprachlich, nicht im Hinterhof befindet! Die wissen, was Du benötigst und es gibt auch keine unzählige Auswahl an Drosseln.

Lass sie vom Fachmann einbauen, das kost auch kein Vermögen, und genieße den Sommer!!!

Alles Andere haben Deine Vorbesitzer erledigt, nur es meinte wohl einer, der Ausbau müsste nicht dokumentiert werden und genau das ist falsch!

Also nochmals, Drossel rein und fahren!

Enjoy the ride!

Der TE hat sich leider unklar ausgedrückt, daher jetzt die Nachfragen.

Er schreibt nur was von Original leistung die im Feld Leistung in der ZB 1 steht.....

Anstatt einfach die Zahl in KW die dort steht, konkret zu benennen.

Noch besser wäre: Ein Bild der ZB 1 oder 2 hochzuladen.

Warum unklar?! Er schreibt, dass die offene Leistung eingetragen ist.

 

Damit darf er das nicht fahren.

 

Interessant wäre, wer die Eintragung gemacht hat. Ob das Gutachten damals korrekt war. Dann hat die Zulassungsstelle mist gebaut. Hilft trotzdem nicht, er Braucht ein Dokument, was auch die Leistung korregiert.

Für petehartmann wars schonmal nicht so klar.

Darum ja die Nachfrage. Er geht von 35 kw in der Zulassung aus.

Übrigens: ich kenne die ungedrosselte Leistung der Maschine dieses Bj. in KW auch nicht.

Dachtezunächst sogar an 37 KW ungedrosselt. Daher für mich auch interessant was im Schein steht.

Themenstarteram 13. April 2020 um 16:29

Moin,

im Feld P2/P4 sind die offenen 53 kW eingetragen, um auf die Nachfragen einzugehen.

Online kann man leider keine technische Änderungen eintragen lassen.

Ist die Frage ob es der Polizei reicht das der TÜV bestätigt, dass die Maschine 48 PS hat?

Beste Grüße!

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