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35 km/h zu schnell gefahren in der 30er Zone

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 14:41

Mein Vater ist letztens 35 zu viel gefahren. Ich hin zweithalter des Wagens. Es ging erst ein Brief an meinen Vater und dort hat er auch die schuld auf sich genommen und noch eine Erklärung zugelegt. Nun kam eine Strafe und ein Fahrverbot an mich. Mein Vater war zu besuch da in einer Stadt in der er noch nicht war weil ich dort hingezogen bin darum ist ihn der Fehler unterlaufen.

Mein Vater sieht mir sehr ähnlich nur trägt er einen Schnurbart und ich einen Bart. Er sieht auch älter aus aber auf dem bild jünger abgelichtet.

Was kann ich dagegen machen?

Beste Antwort im Thema

Du wirst Dir hier primär die üblichen Anschuldigungen durchlesen müssen á la "erzähl' uns keine Opern" und "Du hast Mist gebaut, trage es wie ein Mann".

Wenn Du es belastbar nicht warst, widersprich' dem Bussgeldbescheid, dann hast Du nichts zu befürchten. Wenn Du es eventuell doch gewesen bist, nimm' Dir einen Anwalt, Rechtsberatung darf hier nicht geleistet werden.

Wenn Dein Vater zur Anhörung noch einen länglichen Schrieb beigelegt hat, ist die Sache eh' durch, für die Leute hier im Thread, für die Polizei und für Dich auch.

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Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 15:16

Zitat:

@remix schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:13:27 Uhr:

Frage: wie kommen die Behörden dann überhaupt auf Dich ?!

fristgerecht auf den Bescheid zu antworten ist das wichtigste, was jetzt erstmal ansteht

Weil ich den Wagen auch fahre vermutlich und er im Brief erwähnt hat dass er mich abholen wollte. Und auf dem Bild trägt er eine Nike Kappe die vllt dann doch eher jüngere Leute tragen

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:11:36 Uhr:

 

Wie gesagt es ging auch erst an meinen Vater. Ich weiß nicht mehr genau was der Begriff war allerdings bin ich auch auf den Wagen angemeldet damit ich ihn fahren darf. Mein Vater hat alles auf sich genommen und dann kam lange Zeit nichts zurück und wir haben dort in Lübeck angerufen und gefragt was ist. Dann hieß es der Herr ist im Urlaub und der Brief "wird an die richtige Person geschickt".

Es gibt nur einen Halter und das ist der, der im Fahrzeugschein steht. Der wird auch bei der Kennzeichenabfrage ermittelt. Du bist wahrscheinlich bei der Versicherung als zweiter Fahrer eingetragen, das interessiert aber die Zulassungsbehörde bzw. die Polizei nicht.

 

Der Halter bekommt im Fall des Falles zunächst einen Anhörungsbogen, in dem er den Verstoß zugeben oder einen anderen Fahrer benennen kann. Das scheint wohl in Eurem Fall schiefgelaufen zu sein.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 15:18

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:15:26 Uhr:

Unerklärlich....wenn der Vater der Halter ist und logischerweise den Brief zuerst bekommen hat und auch noch zugibt daß er der Fahrer war....

Wieso kriegst Du dann noch einen Bescheid?

Warum hat aber dann der Vater nicht gleich gezahlt?

Soweit ich weiß war keine Strafe drauf sondern es ging um einen wenn ich mich richtig Entsinne Anhörungsbogen

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 15:19

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:17:56 Uhr:

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:11:36 Uhr:

 

Wie gesagt es ging auch erst an meinen Vater. Ich weiß nicht mehr genau was der Begriff war allerdings bin ich auch auf den Wagen angemeldet damit ich ihn fahren darf. Mein Vater hat alles auf sich genommen und dann kam lange Zeit nichts zurück und wir haben dort in Lübeck angerufen und gefragt was ist. Dann hieß es der Herr ist im Urlaub und der Brief "wird an die richtige Person geschickt".

Es gibt nur einen Halter und das ist der, der im Fahrzeugschein steht. Der wird auch bei der Kennzeichenabfrage ermittelt. Du bist wahrscheinlich bei der Versicherung als zweiter Fahrer eingetragen, das interessiert aber die Zulassungsbehörde bzw. die Polizei nicht.

Der Halter bekommt im Fall des Falles zunächst einen Anhörungsbogen, in dem er den Verstoß zugeben oder einen anderen Fahrer benennen kann. Das scheint wohl in Eurem Fall schiefgelaufen zu sein.

Genau richtig. Er hat den Anhörungsbogen bekommen und die Schuld aber auch auf sich genommen nur mit Erklärung weil es dies für richtig gehalten hat und nicht um die Strafe zu umgehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:07:51 Uhr:

Widerspruch einlegen, darin Deinen Vater als Fahrer angeben.

Ich würde jetzt gar niemanden mehr angeben, sondern nur noch abstreiten daß ich gefahren bin. Soll das Gericht doch einen Gutachter zur Personenidentifizierung bestellen. Irgendwo hört der Behördenblödsinn dann doch auf.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:15:26 Uhr:

Warum hat aber dann der Vater nicht gleich gezahlt?

Die Möglichkeit gibt es nur bei Verstößen unterhalb der Punktegrenze. Oberhalb muss immer der Fahrer ermittelt werden und der kriegt den Bußgeldbescheid.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 15:22

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:19:43 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:07:51 Uhr:

Widerspruch einlegen, darin Deinen Vater als Fahrer angeben.

Ich würde jetzt gar niemanden mehr angeben, sondern nur noch abstreiten daß ich gefahren bin. Soll das Gericht doch einen Gutachter zur Personenidentifizierung bestellen. Irgendwo hört der Behördenblödsinn dann doch auf.

Gruß Metalhead

Aber wo können wir dies abstreiten? Wo müsste ich mich melden?

In solchen Fällen schießt sich die Behörde selbst Ins Bein. Kluge Leute legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, ohne dabei aber den Fahrer zu benennen, der wurde ja bereits benannt und die Behörde hat dem nicht geglaubt. Zur fälligen Gerichtsverhandlung treten dann Sohn und Vater gemeinsam auf, am besten noch mit einem wasserdichten Alibi des Sohnes. Dann wird das gegen den Sohn eingestellt und gegen den Vater ist es bis dahin verjährt. Ein Fahrtenbuch kann es auch nicht geben, denn man hat ja mitgewirkt.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 15:26

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:23:12 Uhr:

In solchen Fällen schießt sich die Behörde selbst Ins Bein. Kluge Leute legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, ohne dabei aber den Fahrer zu benennen, der wurde ja bereits benannt und die Behörde hat dem nicht geglaubt. Zur fälligen Gerichtsverhandlung treten dann Sohn und Vater gemeinsam auf, am besten noch mit einem wasserdichten Alibi des Sohnes. Dann wird das gegen den Sohn eingestellt und gegen den Vater ist es bis dahin verjährt. Ein Fahrtenbuch kann es auch nicht geben, denn man hat ja mitgewirkt.

Puhh natürlich auch blöd wenn ich vor Gericht muss. Also er wurde meine ich ca. mitte Oktober geblitzt. Also ich meine ich hätte alles gezahlt wenn es den Stress nicht geben würde dafür allerdings bin ich in der Probezeit und müsse somit sogar noch einen Aufbaukurs oder ähnliches nehmen.

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:26:53 Uhr:

 

Puhh natürlich auch blöd wenn ich vor Gericht muss. Also er wurde meine ich ca. mitte Oktober geblitzt. Also ich meine ich hätte alles gezahlt wenn es den Stress nicht geben würde dafür allerdings bin ich in der Probezeit und müsse somit sogar noch einen Aufbaukurs oder ähnliches nehmen.

Warum solltest Du zahlen? Ich gehöre zwar auch zu der "Steh-zu-Deinen-Fehlern"-Fraktion, aber wenn ich definitiv nicht gefahren wäre, würde ich natürlich auch nichts bezahlen.

Und wenn der Sohn jetzt einfach zahlt?

Wäre das so schlimm?

Einer wars ja doch und es bleibt somit in der Familie...

Hast halt beim Papa dann was gut!

Dann weist doch die Behörde darauf hin, dass Dein Vater bereits zugegeben hat, dass er gefahren ist. Haben die in Ihrem Schreiben in irgendeiner Form darauf Bezug genommen, dass sie das eventuell nicht glauben?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:29:44 Uhr:

Und wenn der Sohn jetzt einfach zahlt?

Wäre das so schlimm?

Einer wars ja doch und es bleibt somit in der Familie...

Hast halt beim Papa dann was gut!

Mit Zahlen ist es bei 35 km/h zuviel nicht getan, zumal er noch in der Probezeit ist.

am 19. Dezember 2019 um 15:31

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:22:14 Uhr:

 

Aber wo können wir dies abstreiten? Wo müsste ich mich melden?

erstmal fristgerecht mit Widerspruch antworten;

wenn Ihr beide vorne gesessen habt, haben die Dich wohl als Fahrer identifiziert - wie sollten Die sonst auf Dich kommen?!

vielleicht hat die Behörde Fahrer und Beifahrer durch die Gesichtserkennung laufen lassen und das war das Ergebnis ?!

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:22:14 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:19:43 Uhr:

 

Ich würde jetzt gar niemanden mehr angeben, sondern nur noch abstreiten daß ich gefahren bin. Soll das Gericht doch einen Gutachter zur Personenidentifizierung bestellen. Irgendwo hört der Behördenblödsinn dann doch auf.

Gruß Metalhead

Aber wo können wir dies abstreiten? Wo müsste ich mich melden?

Widerspruch bei der Bußgeldstelle einlegen mit der Begründung daß du nicht gefahren bist (müsst eigentlich drauf stehen). Da gibt's auch Infos und Vordrucke im Netz.

Gruß Metalhead

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