325i E90 TOTALSCHADEN!!!

BMW 3er E90

Hallo Leute!
Mein Auto wurde durch die Schuld eines anderen zu einem Totalschaden.
Der Gutachter hat mein Auto bereits begutachtet und hat dem Auto einen Restwert von 13.500€ gegeben. Er hat gleich ein paar Angebote von Schrotthändlern in der nähe machen lassen. Da wo mein BMW hingeschleppt wurde (eine Art Abschleppdienst und Werkstatt) hat die Werkstatt ein Angebot von 4000€ gemacht. Jetzt behält sich die Versicherung die 4000€ und zahlt mir die Differenz aus, aber mir steht es zu, das Auto eingehändig zu Verkaufen. Ist das Angebot von der Werkstatt fair oder wollen die mich übers Ohr ziehn?
Die Daten vom Auto:
BMW 325i E90
BJ 2005
103.000 Km
Navigation Business
Soundsystem Professional
Keyless Go
Voll Leder in Beige
M-Paket
M3 Felgen
Sitzmemory
usw...
Der Motor funktioniert es riecht aber leicht nach Motoröl im Innenraum.
Die vordere Achse ist gebrochen.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Du darfst also ruhig auf den Putz hauen und verlangen, dass die gegnerische Versicherung die verunfallte Schrottmöhre auf eigenes Risiko selbst verhökert.
die versicherung verhökert da garnichts selbst!
die versicherung lässt das fahrzeug über den gutachter in eine restwertbörse einstellen und gibt die kaufangebote an den geschädigten weiter - dieser kann dann selbst entscheiden an wen er das fahrzeug verkauft, oder ob er das fahrzeug weiterhin behält, dann gibts allerdings auch keinen restwert aufs konto da dieser ja dann in der garage steht!

Genau das ist aber nicht so ganz richtig... Der TE

kann

das Fahrzeug natürlich selbst behalten und auf eigene Rechnung verhökern -

er muss es aber nicht...

Es wird zwar immer mehr zur Mode, dass die Versicherungen das auf ihre Kunden abschieben (ihre Kunden im Sinne von Teil- oder Vollkaskoschäden), im Falle eines Haftpflichtschadens muss ich als Geschädigter aber gar nix - außer abwarten, dass die Kohle der gegnerischen Versicherung halbwegs pünktlich auf dem Kontoauszug erscheint.

Dass sich manche diese zweifelshafte Praxis dennoch von gegnerischen Versicherungen auf's Auge drücken lassen, beruht allenfalls auf Unwissenheit und mangelnder Rechtsberatung.

Ich hab ja nun berufsbedingt die letzten Jahre schon einige Schadensabrechnungen von Mandanten bearbeitet, selbst verhökern musste davon keiner seinen verunfallten Wagen. Lief alles komplett über die gegnerische Versicherung. In der Regel war die Rechnung ganz einfach - Wiederbeschaffungswert in voller Höhe plus Ausfallschaden plus Aufwandspauschale. Gelegentlich plus Schmerzensgeld, aber das wird dann privat und nicht betrieblich verbucht...

Zitat:

Original geschrieben von I.Getta


Das Angebot von der Werkstatt hat da nichts zu sagen oder?

In der Regel nicht. Kostenvoranschläge der Werkstatt haben nur Sinn, wenn es sich um Bagatellschäden handelt, für welche die Versicherung nicht erst einen Gutachter bemühen möchte. Der ist mit seinem Stundensatz ja auch nicht ganz billig.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Genau das ist aber nicht so ganz richtig... Der TE kann das Fahrzeug natürlich selbst behalten und auf eigene Rechnung verhökern - er muss es aber nicht...

und was ist daran nun nicht richtig?

genau DAS habe ich doch geschrieben.... 🙄

Zitat:

Lief alles komplett über die gegnerische Versicherung.

die versicherung darf das fahrzeug garnicht selbst verhökern, da sie nunmal nicht der eigentümer ist!

Zitat:

Der ist mit seinem Stundensatz ja auch nicht ganz billig.

wenn du doch

(angeblich)

soviel ahnung von autounfällen und deren abwicklung hast - dann müsstest du doch eigentlich wissen, das der sachverständige keinen stundensatz veranschlagt - sondern seine entlohnung anhand der schadenshöhe bestimmt...

Wow wow wow..., mal langsam. Man könnte ja fast annehmen, dass sich da wer auf den Schlips getreten fühlt. Sorry, war absolut nicht meine Absicht... 😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und was ist daran nun nicht richtig?
genau DAS habe ich doch geschrieben.... 🙄

Also wenn ich das aus Deinem Beitrag nicht gänzlich falsch herausgelesen habe, bist Du der Überzeugung, der TE

müsse

sich damit abfinden, sich selbst um den Verkauf des Restschrotts zu kümmern. Also entweder sich mit den von der gegnerischen Versicherung ausgelegten Angeboten der Verwerter begnügen oder eben auf eigenes Risiko einen anderen Abnehmer zu finden.

Und genau DAS ist falsch! Natürlich kann jeder Geschädigte bei Lust und Laune seine verunfallte Möhre selbst verhökern, das steht völlig außer Frage, auch kann man sich darauf einlassen, den Restverkauf an einen vom Versicherer vorgeschlagenen Verwerter abzuwickeln - aber man muss es eben nicht. Genau hier liegt der kleine aber feine Unterschied.

Ob das am Ende überhaupt ein Grund wäre sich zu streiten, steht natürlich auf einem anderen Blatt, denn ob der Versicherer nun den Restwert abzieht und man diesen vom Verwerter bekommt, ist ja völlig egal. Das mal dazu... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


die versicherung darf das fahrzeug garnicht selbst verhökern, da sie nunmal nicht der eigentümer ist!

Das ist nur ein rein formelles Problem (wenn auch theoretisch richtig). Die Versicherung wird aber im Zuge der Schadensabwicklung zum Eigentümer, nämlich dann, wenn man dafür unterschreibt und der komplette Wiederbeschaffungswert ausgeglichen wird. Nennt sich Eigentumsabtretung durch Wertersatz...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wenn du doch (angeblich) soviel ahnung von autounfällen und deren abwicklung hast - dann müsstest du doch eigentlich wissen, das der sachverständige keinen stundensatz veranschlagt - sondern seine entlohnung anhand der schadenshöhe bestimmt...

Aha..., und kassiert für einen 10.000 Euro Schaden am Bentley für 1 Stunde Arbeitszeit genauso viel wie für einen 10.000 Euro Schaden am Opel mit 4 Stunden Gesamtbegutachtung? Wo hast Du denn sowas aufgeschnappt??? 😉

1. Die meisten Versicherer bedienen sich deutschlandweit externer Sachverständigenbüros. Hast Du mal privat ein Gutachten bei einem solchen anfertigen lassen? Wahrscheinlich nicht, denn dann würdest Du auf der Rechnung den Stundensatz des Gutachters wiederfinden.

2. Das Gericht zahlt einem freien Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren ebenfalls eine Aufwandsentschädigung - nach Stundensatz laut Rechnung, nicht nach Schadenshöhe.

Schau mal spaßenshalber in das Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen... 😁

Mal ehrlich, das wäre auch nicht sehr sinnvoll, da der Gutachter dann automatisch ein persönliches Interesse daran hätte, jeden Schaden so hoch wie nur irgendmöglich und vertretbar zu bemessen. Eine Unabhängigkeit der Schadensbegutachtung wäre dann gar nicht mehr gegeben. Ich bezweifel nicht, dass es in bestimmten Fällen auch diese Art der Aufwandsentschädigung gibt, aber die Regel ist es definitiv nicht...

* * * * *

Damit hier kein Missverständnis aufkommt, ich bin weder Verkehrsrechtsexperte noch Schadensabwickler. Ich hab nur eben gelegentlich beruflich auch mit solchen Dingen zu tun, wenn auch vorwiegend im gewerblichen Bereich.

Prinzipiell wird es für den TE wohl keinen nennenswerten Unterschied machen, wenn das Fahrzeug von einer seitens der Versicherung benannten Fremdfirma aufgekauft wird. In manchen Fällen kommt ein Selbstverkauf sogar finanziell besser, weil ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann. Da hat so mancher Geschädigte noch ne schnelle Mark nebenbei gemacht... 😁

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