325i E90 TOTALSCHADEN!!!
Hallo Leute!
Mein Auto wurde durch die Schuld eines anderen zu einem Totalschaden.
Der Gutachter hat mein Auto bereits begutachtet und hat dem Auto einen Restwert von 13.500€ gegeben. Er hat gleich ein paar Angebote von Schrotthändlern in der nähe machen lassen. Da wo mein BMW hingeschleppt wurde (eine Art Abschleppdienst und Werkstatt) hat die Werkstatt ein Angebot von 4000€ gemacht. Jetzt behält sich die Versicherung die 4000€ und zahlt mir die Differenz aus, aber mir steht es zu, das Auto eingehändig zu Verkaufen. Ist das Angebot von der Werkstatt fair oder wollen die mich übers Ohr ziehn?
Die Daten vom Auto:
BMW 325i E90
BJ 2005
103.000 Km
Navigation Business
Soundsystem Professional
Keyless Go
Voll Leder in Beige
M-Paket
M3 Felgen
Sitzmemory
usw...
Der Motor funktioniert es riecht aber leicht nach Motoröl im Innenraum.
Die vordere Achse ist gebrochen.
18 Antworten
Das ist ein Fall für "NeoNeoman" ... der weiß so was. Als Rechtfinanzparagraphenkennsupermann. Der kommt schon noch.
Ich weiß leider nur, dass man entweder über den Tisch gezogen oder über's Ohr gehauen wird 😁.
Aber Antworten 25 Minuten vor dem WM Finale?
Sehr schwer zu sagen. Lass dir doch mal ein Angebot zur Reparatur machen. Kann gut sein dass man den für 5000-7000 wieder flott bekommt. Aber auch dann wäre der Preis eigentlich fair.
Ähnliche Themen
Totalschaden, aber ein Restwert von 13.500 Euro? Wohl kaum. Ich denke mal, Du meintest den Wiederbeschaffungswert... 🙂
Nun ja, die gegnerische Versicherung ist gehalten, Dich als Geschädigten vollends schadenfrei zu halten. Das heißt, Du musst am Ende so gestellt sein, als wäre der Schaden gar nicht erst eingetreten.
Du darfst also ruhig auf den Putz hauen und verlangen, dass die gegnerische Versicherung die verunfallte Schrottmöhre auf eigenes Risiko selbst verhökert. Die generische Versicherung hat Dir den Wiederbeschaffungswert nebst Mietwagenkosten oder Ersatzpauschale für eine angemessene Wiederbeschaffungsfrist in voller Höhe zu ersetzen - und das ohne wenn und aber.
Über den Wert des Fahrzeuges kann ich jetzt nix sagen, aber ruhig mal selber schauen, ob es beim Händler ein Fahrzeug dieser Ausstattung zum genannten Preis tatsächlich gibt. Hab schon erlebt, dass die nagelneuen 2000 Euro Felgen nebst neuer Reifen oder das nachgerüstete Navi Professional einfach untergegangen sind in der Schadensberechnung, weil einfach der Serienwert herangezogen wurde oder der Gutachter mal eben die ersten verfügbaren Mobile-Preise aufgerufen hat. Von Privat, versteht sich... 😉
* * * * *
Auch wenn ich persönlich kein Freund davon bin wegen jedem Scheiß zum Anwalt zu rennen, im Falle eines solchen Totalschadens würde ich es machen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übrigens in jedem Fall tragen und wenn man sich einen Fachanwalt mit entsprechender Ahnung von der Materie nimmt, sind die Chancen über den Tisch gezogen zu werden auch recht gering...
* * * * *
Die Frage ist halt, ob sich die damit verbundene Verzögerung rentiert. Wegen 200 oder 300 Euro sicher nicht, aber wenn mehr drin ist, warum nicht...
Ansonsten, wenn Du damit leben kannst... 😉
Zumal es ja auch noch die 130% Regelung gibt. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 13.500€ bedeutet dass, dass der Reparaturaufwand 13.500€ x 1,3 = 17.550€ (abzgl. Wertminderung) nicht überschreiten darf, die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden muss, du die Reparaturabrechnung nicht fiktiv ausführen darfst und das Fahrzeug min. 6 Monate weiterfahren musst.
Ich bin zwar kein Gutachter und kenne auch das Gutachten nicht, aber nach über 15.000€ Reparaturaufwand sieht mir das Fahrzeug nicht aus. Hast du den Gutachter selbst beauftragt? Falls nein, such dir selbst einen Gutachter, insbesondere wenn du das Auto noch weiterfahren möchtest. Und dem erzählst du dann, wie du weiterverfahren möchtest (Auto reparieren und behalten o. veräußern) .
Das Gutachten selber habe ich noch nicht, aber ich habe mit dem Gutachter telefoniert und er meinte, dass es ein Schaden von Ca. 14000 Euro ist .
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Du darfst also ruhig auf den Putz hauen und verlangen, dass die gegnerische Versicherung die verunfallte Schrottmöhre auf eigenes Risiko selbst verhökert.
die versicherung verhökert da garnichts selbst!
die versicherung lässt das fahrzeug über den gutachter in eine restwertbörse einstellen und gibt die kaufangebote an den geschädigten weiter - dieser kann dann selbst entscheiden an wen er das fahrzeug verkauft, oder ob er das fahrzeug weiterhin behält, dann gibts allerdings auch keinen restwert aufs konto da dieser ja dann in der garage steht!
Das heißt ja eigentlich der Gutachter müsste einen Restwert für das Auto bestimmt haben und das ist dann die Differenz die sich die Versicherung einbehält. Das Angebot von der Werkstatt hat da nichts zu sagen oder?