320€ Strafe wegen Handy am Ohr
Moin,
vorweg, ich bin Lkw Fahrer bei einer Spedition aus Norddeutschland. Wir fahren in ganz Europa, Asien, Nahost und Nordafrika. In den letzten zwei Jahren wurde ich dreimal geblitzt und da leider immer recht deutlich zu schnell (immer mit'm LKW):
- 22km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)
- 25km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle
- 29km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)
Ich bin in der Regel 3-6 Wochen (je nach Tour auch mal länger zB Ostkazachstan) am Stück unterwegs und hab dann nur 3 Tage frei. Daher bin ich leider die Tage vor dem freien Wochenende immer mal zu flott unterwegs gewesen...
Jetzt wurde ich im Mai auf der Autobahn (A2) von einem mobilen Blitzer erwischt. Ich war nicht zu schnell (Tempomat auf 84km/h, 80 ist erlaubt), aber ich habe telefoniert mit Handy am Ohr. Völlig unnötig, da ich ein headset besitze. Es war jedoch der Akku leer und dann hab ich eben so telefoniert.
Nun habe ich den Bußgeldbescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen:
290,-€ Strafe+25,-€ Bearbeitungsgebühr+3,50€ für Auslagen
Also zusammen 318,50€ und ein Punkt für das Handy am Ohr... Begründung: weil ich den letzten 2 Jahren bereits 3 Vergehen begangen habe (siehe oben).
Meine Fragen nun: Hatte jemand mal ähnliches? Konnte bei google rein gar nix dazu finden.. Ist das rechtlich ok, die Strafe von 40,- auf 290,- anzuheben? Wer hat das entschieden? Die busgeldstelle selber? Kann mir jemand im Bußgeldkatalog die Stellen nennen, wo erläutert wird, wie Strafen angehoben werden können und in welchem Maße? Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...
Danke für eure Mühe!
MfG
Beste Antwort im Thema
Warum meinen eigentlich immer Berufskraftfahrer, sie könnten auf der Straße machen was sie wollen? Sollte man sich nicht gerade als BKF vorbildlich an die Vorschriften halten?
Und wenn man dann erwischt wird, direkt nach nem Anwalt schreien, um sich dann wieder raus zu reden...
Und wenn Du dann das nächste mal mit nem Handy am Ohr durch ne Baustelle rast, kommt es vielleicht zu nem Unfall:
http://img.welt.de/.../Schwerer-Lkw-Unfall-auf-Autobahn-12.jpg
Bravo!
Ich hoffe daß Du die 320 Euro bezahlen mußt und dann vielleicht mal Dein Verhalten überdenkst! Denn wenn Du keine Strafe zahlen mußt, wirst Du an Deinem Verhalten auch kaum was verändern... warum auch, wenn man sich ja immer wieder raus reden kann!?
110 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das OLG Bamberg (29. 11. 2010 - 3 Ss OWi 1660/10) hat eine Verfünffachung von 100 Euro Regelsatz auf 500 Euro als verhältnismäßig angesehen, weil zuvor in kurzer zeitlicher Abfolge mehrere zwar unterschiedliche, aber gravierende Verkehrsverstöße begangen wurden.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Sind dafür nicht "identische" Verstöße notwendig?Schaut man sich hier ein wenig beim TE um, da ging es von 60 auf 300 Euro - ist Faktor 5, und so ganz pillepalle waren die Voreintragungen mit nicht gerade geringen Überschreitungen und dann auch noch im Baustellenbereich nun auch nicht - passt nicht nur ungefähr, sondern eine doch erstaunlich präzise Willkür durch die Bußgeldstelle.
So nochmal, es sind
40,-und ein 1 Punkt!!!! Der Vorfall war irgendwann im April und wird daher noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet, hat der Anwalt mir auch nochmal bestätigt. Somit wurde die Strafe versiebenfacht, also nix mit präziser Willkür und was die gute Bekannte von einer Arbeitskollegin, die es von dem Schwipschwager der besten Freundin gehört hat, bei der Bußgeldstelle erfragt haben will, ist nun wirklich keine gesicherte Aussage....
Was der Anwalt gesagt hat, schreibe ich hier nicht rein. Hab sowieso schon viel zu viel hier reingeschrieben... Vorsichtig formuliert, er ist zuversichtlich...
Zitat:
Original geschrieben von tresas
Der Vorfall war irgendwann im April und wird daher noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet, hat der Anwalt mir auch nochmal bestätigt.
Und wieso schreibst Du im Eingangsposting etwas völlig anderes?
Zitat:
Jetzt wurde ich im Mai auf der Autobahn (A2) von einem mobilen Blitzer erwischt. Ich war nicht zu schnell (Tempomat auf 84km/h, 80 ist erlaubt), aber ich habe telefoniert mit Handy am Ohr.
Falls Du tatsächlich bei einem Anwalt gewesen sein solltest, dann solltest Du ihm fairerweise auch sagen, dass hier der tatsächliche Gegner am eigenen Tisch sitzt.
Danke für den Hinweis! Hab's extra nochmal zuhause überprüfen lassen, war definitiv Anfang April... Mein Fehler, die Zeit geht so schnell... Naja, dein letzter Satz war trotzdem überflüssig 😉
Und ich war übrigens nicht beim Anwalt, sondern hab mit ihm telefoniert. Bin nämlich nicht zu Hause...
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Mich würde jetzt echt mal interessieren, wie die MPU abläuft, wenn man nur dort hin muss, weil man in einer Parkbucht, mit angezogener Handbremse, aber laufenden Motor telefoniert hat. Ich glaub, die Prüfer würden sich ziemlich verarscht vor kommen.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Es ist nach aktuellem Bußgeldkatalog bereits verboten bei laufendem Motor ein Handy in der Hand zu halten. Das kostet bei erstem Vergehen 40 Euro und 1 Punkt.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg und man muss vor Wiedererhalt zur MPU.
MPU interessiert nicht, welche Vergehen begangen wurden.
MPU untersucht, ob die Person fähig ist Recht und Unrecht zu unterscheiden, auf andere Straßenverkehrsteilnehmer rücksicht nimmt und Einsichtig ist keine Verkehrsverstöße mehr zu begehen, sowie paar andere Sachen.
Daher bestehen viele MPU nicht oder erst nach vielen Versuchen.
MPU ist dehnbar wie Kaugummi und etwas bleibt immer kleben.
Es reicht schon eine Zigarette vor der MPU fallen zu lassen vor Aufregung und sich dann danach zu bücken. Ist der Prüfer Nichtraucher fragt er, ob der Prüfling das auch im Auto machen würde und dann ist fast jede Antwort falsch und führt zu einer negativen MPU.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Es reicht schon eine Zigarette vor der MPU fallen zu lassen vor Aufregung und sich dann danach zu bücken. Ist der Prüfer Nichtraucher fragt er, ob der Prüfling das auch im Auto machen würde und dann ist fast jede Antwort falsch und führt zu einer negativen MPU.
Wo hast du denn solchen Unsinn her?
Hält sich wahrscheinlich genau so wie das Gerücht mit der Kugel auf der Pyramide und dem Vergessen des Schließens der Tür. Da sitzen Leute, die ein psychologisches Studium absolviert haben. Die sind schon etwas kompetenter und fällen Entscheidungen nicht im booschen Prinzip.
Zitat:
Original geschrieben von tresas
Danke für den Hinweis! Hab's extra nochmal zuhause überprüfen lassen, war definitiv Anfang April... Mein Fehler, die Zeit geht so schnell...
Wie man sich hier im Datum irren kann, ist mir ein Rätsel; denn im Bußgeldbescheid steht immer u.a. Ort und Zeitpunkt der Tat.
Ebenso ist mir ein Rätsel die Frage nach der möglichen Begründung für die Höhe des Bußgeldes. Steht auch immer im Bescheid.
Müsste man eigentlich wissen, wenn man schon ein paar Bescheide erhalten hat.
O.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Wo hast du denn solchen Unsinn her?Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Es reicht schon eine Zigarette vor der MPU fallen zu lassen vor Aufregung und sich dann danach zu bücken. Ist der Prüfer Nichtraucher fragt er, ob der Prüfling das auch im Auto machen würde und dann ist fast jede Antwort falsch und führt zu einer negativen MPU.
Vielleicht von Interesse, wenn der Prüfer verkehrt herum ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Es reicht schon eine Zigarette vor der MPU fallen zu lassen vor Aufregung und sich dann danach zu bücken. Ist der Prüfer Nichtraucher fragt er, ob der Prüfling das auch im Auto machen würde und dann ist fast jede Antwort falsch und führt zu einer negativen MPU.
Vielleicht solltest Du mal Jemanden fragen der keine fadenscheinigen Gründe suchen muss um sein Durchfallen zu begründen.
1. Dürfte es keinem Psychologen einfallen ein Verhalten negativ zu bewerten das auf schlichtem Anstand beruht, eher dürfte das einfache liegenlassen der Kippe negativ bewertet werden.
2.Aber im Gebäude zu Rauchen könnte durchaus negativ bewertet werden da zu 99,9% dort das Rauchen verboten ist. Und somit wäre nicht das Fallenlassen das Problem sondern das Rauchen an sich weil man wieder mal gezeigt hat das man sich nicht an Regeln hält.
Zumindest im Büro des Psychologen dürfte Rauchverbot herrschen und das ausgerechnet Der jemanden unerlaubt irgendwo rauchen sieht der diesen Raucher dann als Kunden hat dürfte wenig wahrscheinlich sein.
Zitat:
Original geschrieben von tresas
...Was der Anwalt gesagt hat, schreibe ich hier nicht rein. Hab sowieso schon viel zu viel hier reingeschrieben... Vorsichtig formuliert, er ist zuversichtlich...
Hi Tresas,
klar hast Du schon zuviel gesagt und bist hier auch schon kräftig durch den Fleischwolf gedreht worden. Mach´ Dir nichts draus, Du kannst Dir halt Deine Mitforisten nicht aussuchen. Dennoch würde ich es sehr begrüßen, wenn Du das Ergebnis der ganzen Sache hier mitteilen könntest. Eine 7x höhere Strafe ist schließlich nicht ohne und selbst jene, die mit dem Finger auf Dich zeigen, kann´s erwischen.
In diesem Sinne Kopf hoch und halt´ uns auf dem Laufenden!
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Hi Tresas,Zitat:
Original geschrieben von tresas
...Was der Anwalt gesagt hat, schreibe ich hier nicht rein. Hab sowieso schon viel zu viel hier reingeschrieben... Vorsichtig formuliert, er ist zuversichtlich...
klar hast Du schon zuviel gesagt und bist hier auch schon kräftig durch den Fleischwolf gedreht worden. Mach´ Dir nichts draus, Du kannst Dir halt Deine Mitforisten nicht aussuchen. Dennoch würde ich es sehr begrüßen, wenn Du das Ergebnis der ganzen Sache hier mitteilen könntest. Eine 7x höhere Strafe ist schließlich nicht ohne und selbst jene, die mit dem Finger auf Dich zeigen, kann´s erwischen.
In diesem Sinne Kopf hoch und halt´ uns auf dem Laufenden!
Jepp, kann mich da dem ghostrider nur anschließen. Nicht alle hier sind schlecht! Auch mich würde mal interessieren, wie das ganze ausgeht. Vorallem: Was für eine Begründung die Behörde dann letztendlich hatte...
Ich selbst habe auch schon mal erhöhtes Bußgeld aufgrund "Vorsatz" über mich ergehen lassen müssen. Der Höhepunkt war damals, als ich ein zivilfahrzeug der Polizei überholte und man mir Überhöhte Geschwindigkeit mit Vorsatz vorwarf. Messmethode: Ermittlung durch Nachfahren.
Der Polizist sagte als erstes, als er mich stoppte: "Wissen Sie, was sie falsch gemacht haben? Sie haben uns überholt!"
Tja, letztendlich bin ich schlauer und ruhiger aus der Sache geworden.
Niemand hier ist ohne Schuld und Tadel! Nur gibt es halt manche, die es nicht zugeben. Fehler macht jeder im Strassenverkehr, das ist leider menschlich. Zum Glück geht's in 99% der Fälle gut. Das letzte Prozent beschert uns Unfälle und Knöllchen...
Moin,
da ich es selber auch immer blöd finde, wenn ein Thema hier nicht zu Ende geführt wird, möchte ich euch mitteile, wie die ganze Geschichte geendet ist.
Bereits kurze Zeit nachdem ich die Sache dem Anwalt übergeben hatte, rief er mich an und teilte mir mit, dass sich die zuständige Richterin bei ihm gemeldet habe, die selber auch sehr verwundert über die Höhe der Strafe gewesen sei. Laut meinem Anwalt ist ihm als auch der Richterin so ein Fall bisher nicht bekannt gewesen. Einige Wochen später erhielt ich dann Post, wo mir eine Strafe von 70,- ohne Gerichtsverfahren angeboten wurde. Ich beriet mich mit meinem Anwalt und nahm die Strafe an. Mein Anwalt wies mich darauf hin, dass die Chancen gut stehen, auch ohne Strafe rauszukommen, da ich auf dem Foto nicht rede (also Mund geschlossen). Da ich ja aber wirklich telefoniert habe und kein Lust auf den Stress hatte (bin fast nie zuhause), war die Strafe so für mich ok und ich nahm an.
Die Woche erhielt ich dann folgendes Schreiben:
In der Bußgeldsache gegen xx Verteidiger:xx wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht xx am xx.yy.iiii durch die Richterin xx gemäß § 72 OWiG beschlossen:
Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit (Nutzung eines Mobil- oder Autotelefon als Führer eines Kraftfahrzeugs, indem hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten wurde) eine Geldbuße in Höhe von 70,00€ festgesetzt.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 23, 49 StVO; 24 StVG
Gründe:
Zur Begründung wird auf den Bußgeldbescheid des Landkreis xx vom xx.yy.iiii hingewiesen. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 72 Abs. 6 OWiG abgesehen.
Das wars. Strafe ist bezahlt. Danke an alle, die geholfen haben. Man sollte sich nicht immer alles gefallen lassen. Und gelernt habe ich definitiv draus. Passiert mir sicherlich nicht nochmal.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von tresas
Mein Anwalt wies mich darauf hin, dass die Chancen gut stehen, auch ohne Strafe rauszukommen, da ich auf dem Foto nicht rede (also Mund geschlossen).
Mit dieser Aussage ist für mich klar, dass es 2 Möglichkeiten gibt:
- Die Geschichte ist ein kompletter Fake
- Dein Anwalt ist völlig inkompetent.
Du brauchst für ein Bussgeld nicht zu sprechen. Das Mobiltelefon nur in der Hand zu halten reicht völlig aus...
Immer dieses Fake-Geschreie... Hab sonst nix zu tun, als mir komplette Bußgeldbescheide auszudenken... Man man!
Also auf dem Foto ist nur zu sehen, dass ich mir etwas ans Ohr halte... Es könnte ein ipod sein mit dem ich so gerade ein Lied höre oder ein Diktiergerät mit dem ich gerade Anweisungen anhöre, die mir mein Chef mitgegeben hat. Das waren die Beispiele, die er so genannt hat. Er meinte, wenn ich den Mund offen gehabt hätte, eben so als ob ich spreche, dann wäre es schon schwieriger.
Er sagte, dass das Gesetz ein sehr dankbares für Anwälte ist, da man soviele Möglichkeiten hat, rauszukommen. Er hatte neben seinem Schreibtisch witzigerweise eine Box mit einer ganzen Armada von Gegenständen, die Handyähnlichkeit hatten..