320€ Strafe wegen Handy am Ohr

Moin,
vorweg, ich bin Lkw Fahrer bei einer Spedition aus Norddeutschland. Wir fahren in ganz Europa, Asien, Nahost und Nordafrika. In den letzten zwei Jahren wurde ich dreimal geblitzt und da leider immer recht deutlich zu schnell (immer mit'm LKW):

- 22km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)
- 25km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle
- 29km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle (nachts)

Ich bin in der Regel 3-6 Wochen (je nach Tour auch mal länger zB Ostkazachstan) am Stück unterwegs und hab dann nur 3 Tage frei. Daher bin ich leider die Tage vor dem freien Wochenende immer mal zu flott unterwegs gewesen...

Jetzt wurde ich im Mai auf der Autobahn (A2) von einem mobilen Blitzer erwischt. Ich war nicht zu schnell (Tempomat auf 84km/h, 80 ist erlaubt), aber ich habe telefoniert mit Handy am Ohr. Völlig unnötig, da ich ein headset besitze. Es war jedoch der Akku leer und dann hab ich eben so telefoniert.

Nun habe ich den Bußgeldbescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen:
290,-€ Strafe+25,-€ Bearbeitungsgebühr+3,50€ für Auslagen

Also zusammen 318,50€ und ein Punkt für das Handy am Ohr... Begründung: weil ich den letzten 2 Jahren bereits 3 Vergehen begangen habe (siehe oben).

Meine Fragen nun: Hatte jemand mal ähnliches? Konnte bei google rein gar nix dazu finden.. Ist das rechtlich ok, die Strafe von 40,- auf 290,- anzuheben? Wer hat das entschieden? Die busgeldstelle selber? Kann mir jemand im Bußgeldkatalog die Stellen nennen, wo erläutert wird, wie Strafen angehoben werden können und in welchem Maße? Lohnt es, einen Anwalt einzuschalten? Meine Firma würde mir nämlich einen Stellen...

Danke für eure Mühe!

MfG

Beste Antwort im Thema

Warum meinen eigentlich immer Berufskraftfahrer, sie könnten auf der Straße machen was sie wollen? Sollte man sich nicht gerade als BKF vorbildlich an die Vorschriften halten?
Und wenn man dann erwischt wird, direkt nach nem Anwalt schreien, um sich dann wieder raus zu reden...
Und wenn Du dann das nächste mal mit nem Handy am Ohr durch ne Baustelle rast, kommt es vielleicht zu nem Unfall:
http://img.welt.de/.../Schwerer-Lkw-Unfall-auf-Autobahn-12.jpg
Bravo!

Ich hoffe daß Du die 320 Euro bezahlen mußt und dann vielleicht mal Dein Verhalten überdenkst! Denn wenn Du keine Strafe zahlen mußt, wirst Du an Deinem Verhalten auch kaum was verändern... warum auch, wenn man sich ja immer wieder raus reden kann!?

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@TE:
Sei froh, dass es so glimpflich abläuft.

Bei 3. Verstoß könnte auch mehr passieren...

Es ist nach aktuellem Bußgeldkatalog bereits verboten bei laufendem Motor ein Handy in der Hand zu halten. Das kostet bei erstem Vergehen 40 Euro und 1 Punkt.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg und man muss vor Wiedererhalt zur MPU.

Als LKW-Fahrer haste noch das Problem des einzuhaltenden Mindestabstandes, der bringt bei Erwischt-Werden gleich 2 Punkte...

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Es ist nach aktuellem Bußgeldkatalog bereits verboten bei laufendem Motor ein Handy in der Hand zu halten. Das kostet bei erstem Vergehen 40 Euro und 1 Punkt.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg und man muss vor Wiedererhalt zur MPU.

Mich würde jetzt echt mal interessieren, wie die MPU abläuft, wenn man nur dort hin muss, weil man in einer Parkbucht, mit angezogener Handbremse, aber laufenden Motor telefoniert hat. Ich glaub, die Prüfer würden sich ziemlich verarscht vor kommen.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


@TE:
Sei froh, dass es so glimpflich abläuft.

Bei 3. Verstoß könnte auch mehr passieren...

Es ist nach aktuellem Bußgeldkatalog bereits verboten bei laufendem Motor ein Handy in der Hand zu halten. Das kostet bei erstem Vergehen 40 Euro und 1 Punkt.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg und man muss vor Wiedererhalt zur MPU.

Als LKW-Fahrer haste noch das Problem des einzuhaltenden Mindestabstandes, der bringt bei Erwischt-Werden gleich 2 Punkte...

Handy am Ohr kostet

60 €

und gibt einen Punkt.

Bezüglich Handy am Ohr...

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/17/ampel-rot-motor-aus-handy-erlaubt/

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier



Zitat:

Original geschrieben von jschie66


@TE:
Sei froh, dass es so glimpflich abläuft.

Bei 3. Verstoß könnte auch mehr passieren...

Es ist nach aktuellem Bußgeldkatalog bereits verboten bei laufendem Motor ein Handy in der Hand zu halten. Das kostet bei erstem Vergehen 40 Euro und 1 Punkt.
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg und man muss vor Wiedererhalt zur MPU.

Als LKW-Fahrer haste noch das Problem des einzuhaltenden Mindestabstandes, der bringt bei Erwischt-Werden gleich 2 Punkte...

Handy am Ohr kostet 60 € und gibt einen Punkt.

Bezüglich Handy am Ohr...

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/17/ampel-rot-motor-aus-handy-erlaubt/

Bezüglich des ausgeschalteten Motors:

Wie sollen die beobachteten Polizisten dann genau feststellen, daß der Motor lief, wenn es nicht gerade Winter war und Abgaswölkchen aus dem Auspuff kamen? Dann müßten die doch genau am Täter-Fahrzeug sein und den Motor genau hören.

Doch wie sieht es dann bei einem E-Auto aus? Das steht der Motor in dem Moment, wo das Fahrzeug hält. Also auch im Stop-and-Go-Verkehr, wenn bei anderen Autos der Motor läuft. Aber da ist doch die Gefahr wieder größer, denn ein versehendlicher, abgelenkter Tip aufs Pedal und die Karre geht los ...

Nach dem Urteil dürfte dann aber bei jedem stop des E-KFZ der Fahrer das Handy in der Hand halten.

Ich wäre dafür, daß im KFZ generell nur mit Freisprech telefoniert wereden dürfte.

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Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Ich wäre dafür, daß im KFZ generell nur mit Freisprech telefoniert wereden dürfte.

Was, da soll ich bei eiskalten Wetter oder Sturm auf dem Rastplatz auch noch aussteigen um meine emails abzurufen?!

Abgesehen davon ist die STVO hier eindeutig un bedarf keiner weiteren Klärung. Eventuell sollte sie aber konkretisiert oder erweitert werden.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Mich würde jetzt echt mal interessieren, wie die MPU abläuft, wenn man nur dort hin muss, weil man in einer Parkbucht, mit angezogener Handbremse, aber laufenden Motor telefoniert hat. Ich glaub, die Prüfer würden sich ziemlich verarscht vor kommen.

Nö, da man nicht deswegen zur MPU müsste sondern weil man regelmäßig gegen die Vorschriften verstoßen hat bis das Bonuspunkteheft voll war. Letztlich geht es dann nicht speziell um die von dir geschilderte Situation sondern um alle Delikte die dazu führten das man trotz aller schriftlichen Warnungen auf min 8 Punkte kam, bis Mai 18 Punkte.

Die Frage ist also warum man fortgesetzt gegen die Vorschriften verstoßen hat obwohl man ja Bußgeldbescheide bekommen hat wie auch eine Mitteilung das man eine kritische Punkteanzahl überschritten und ein Angebot für ein Seminar bekommt man auch noch bevor die Karte wirklich gelocht wird und man zur MPU darf. Es ist also schon eine gewisse Lernresistenz nötig damit eine verkehrsrechtliche MPU fällig wird.

Was die Bußgeldhöhe angeht, ein Bekannter hat mal seine Bekannte in einer Bußgeldstelle dazu befragt. Von Der kam die Meinung das die Höhe bei mehreren Voreinträgen nicht ungewöhnlich sei. Da habe Sie schon deutlich Höhere rausgeschickt. Auch bei den Behörden ist bekannt das Bußgelder oft von der Firma bezahlt werden und damit wird die Latte eben nochmals Höher gelegt damit es schmerzt. Wem es nicht passt kann ja dagegen angehen und hoffen das ein Richter die Strafe senkt, habe Sie persönlich noch nie erlebt. Aber Behörden und Richter kennen eben auch die Statistiken welche zeigen wie gering die Gefahr des Erwischt werdens ist.
😁 Er hat da nicht ganz Uneigennützig nachgefragt, ist auch Berufskraftfahrer der öfters mal das Handy am Ohr hat. Nur wurde Er noch nie erwischt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von MvM


Mich würde jetzt echt mal interessieren, wie die MPU abläuft, wenn man nur dort hin muss, weil man in einer Parkbucht, mit angezogener Handbremse, aber laufenden Motor telefoniert hat. Ich glaub, die Prüfer würden sich ziemlich verarscht vor kommen.
Nö, da man nicht deswegen zur MPU müsste sondern weil man regelmäßig gegen die Vorschriften verstoßen hat bis das Bonuspunkteheft voll war. Letztlich geht es dann nicht speziell um die von dir geschilderte Situation sondern um alle Delikte die dazu führten das man trotz aller schriftlichen Warnungen auf min 8 Punkte kam, bis Mai 18 Punkte.
Die Frage ist also warum man fortgesetzt gegen die Vorschriften verstoßen hat obwohl man ja Bußgeldbescheide bekommen hat wie auch eine Mitteilung das man eine kritische Punkteanzahl überschritten und ein Angebot für ein Seminar bekommt man auch noch bevor die Karte wirklich gelocht wird und man zur MPU darf. Es ist also schon eine gewisse Lernresistenz nötig damit eine verkehrsrechtliche MPU fällig wird.

Was die Bußgeldhöhe angeht, ein Bekannter hat mal seine Bekannte in einer Bußgeldstelle dazu befragt. Von Der kam die Meinung das die Höhe bei mehreren Voreinträgen nicht ungewöhnlich sei. Da habe Sie schon deutlich Höhere rausgeschickt. Auch bei den Behörden ist bekannt das Bußgelder oft von der Firma bezahlt werden und damit wird die Latte eben nochmals Höher gelegt damit es schmerzt. Wem es nicht passt kann ja dagegen angehen und hoffen das ein Richter die Strafe senkt, habe Sie persönlich noch nie erlebt. Aber Behörden und Richter kennen eben auch die Statistiken welche zeigen wie gering die Gefahr des Erwischt werdens ist.
😁 Er hat da nicht ganz Uneigennützig nachgefragt, ist auch Berufskraftfahrer der öfters mal das Handy am Ohr hat. Nur wurde Er noch nie erwischt.

Wenn er BKF ist, dann frage ich mich, wieso er keine Freisprech der verschiedensten Art benutzt. Gibts schließlich auch in Bluetooth ohne hinderndes Kabel.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


@TE:
Sei froh, dass es so glimpflich abläuft.

Bei 3. Verstoß könnte auch mehr passieren...

...

Sind dafür nicht "identische" Verstöße notwendig?

Der TE hat, sofern ich den Eingangspost richtig interpretiere, 3x gegen ein TL verstoßen.

Mir erschließt sich noch nicht ganz, weswegen dann ein Handyverstoß verteuert wird.

@ TE: Rechtsgrundlage für die Höhe sollte im Bescheid drin stehen.

Es steht nirgends das Bußgelder nur bei identischen Verstößen erhöht werden können, Sie werden erhöht wenn mehrere Verstöße registriert sind und Er hat mehrere Verstöße mit Bonuspunkten auf dem Konto und Das reicht.
Man könnte auch sagen das die Punkte die Gemeinsamkeit sind die zur Erhöhung führten.
Aber man darf ja jederzeit gegen den Bescheid anfechten.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Sind dafür nicht "identische" Verstöße notwendig?

Das OLG Bamberg (29. 11. 2010 - 3 Ss OWi 1660/10) hat eine Verfünffachung von 100 Euro Regelsatz auf 500 Euro als verhältnismäßig angesehen, weil zuvor in kurzer zeitlicher Abfolge mehrere zwar unterschiedliche, aber gravierende Verkehrsverstöße begangen wurden.

Schaut man sich hier ein wenig beim TE um, da ging es von 60 auf 300 Euro - ist Faktor 5, und so ganz pillepalle waren die Voreintragungen mit nicht gerade geringen Überschreitungen und dann auch noch im Baustellenbereich nun auch nicht - passt nicht nur ungefähr, sondern eine doch erstaunlich präzise Willkür durch die Bußgeldstelle.

"Gravierend" und "in kurzer Abfolge" sind auch so Begriffe, die ich so oder so interpretieren kann. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


"Gravierend" und "in kurzer Abfolge" sind auch so Begriffe, die ich so oder so interpretieren kann. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Bei "Gravierend" noch etwas einfacher. Alles was mit Punkten belegt wird z.B..

Die Definition von "kurzer Abfolge" ist da schon wesentlich schieriger.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


"Gravierend" und "in kurzer Abfolge" sind auch so Begriffe, die ich so oder so interpretieren kann. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Kurze Abfolge wird wohl irgendwas mit innerhalb von zwei Jahren sein oder innerhalb eines Jahres und gravierend alles das, was ordentlich Geld kostet und Punkte bringt.

Tür und Tor hat hier nicht die Bußgeldstelle sperrangelweit aufgerissen.

Wär natürlich interessant was der Anwalt dazu meint...

Den Begriff "Käse" kann ich auch so oder so interpretieren. Nur aus meiner Interpretationsvielfalt dann abzuleiten, dass ein professioneller Käsemacher diesen Begriff willkürlich benutzt, wäre verdammt weit aus dem Fenster gelehnt. 😉

Aja, von wegen "Motor aus und Handy in der Hand"...
Ich habs schon oft erlebt, daß die Leute gerade da wo sie stehen, einfach den Motor aus machen und anfangen zu telefonieren... Ob sie dabei den Verkehr behindern, ist denen völlig egal!
Also das kann doch auch keine Lösung sein!

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