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31 km/h zu schnell in der Ortschaft

Themenstarteram 14. September 2005 um 19:19

Moin Leute,

heute kam ein Brief von der Rennleitung ins Haus geflattert,

in dem meinem Vater vorgeworfen wird (er ist Halter), in einer Ortschaft die zul. Geschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben ...

Was kann man jetzt tun ?

Wenn er sagt er sei gefahren, bekommt er ja auch ein Fahrverbot von einem Monat.

Selbiges gilt für mich, der gefahren ist, jedoch kommt die Nachschulung hinzu und die Probezeitverlängerung ...

 

Kann man da irgendwas machen, was ratet ihr mir ???

MfG Alex

P.S.: Kann man sich aussuchen wann man die Pappe abgibt ???

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41 Antworten

Du bist in der Probezeit wie ich das verstehe da kommt keine nachschulung sondern eine verlängerung der Probezeit um 2 Jahre also gesamt haste dann 4 Jahre Probezeit gehabt .

Wenn in dieser Zeit wieder ein grober verstoß anfällt musst du zur nachschulung und das kostet auch richtig Geld.

Themenstarteram 14. September 2005 um 20:42

Ich glaube es ist ein Delikt der Klasse A - und dann ist diese Nachschulung wohl anzuordnen

Und ne Ausrede a la "Krampf im rechten Fuss" oder so zählt nicht, oder ?

Ne, kommt Nachschulung + Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre auf ihn zu, wegen dem eingefahrenen Punkt.

Zudem ist Nachschulug auch nicht ganz billig, 400 € + biste da gut gleich los......

am 14. September 2005 um 20:48

Jo, so schauts aus! Insgesamt kannst du mit folgendem rechnen: 1 Monat Fahrverbot, 50? Euro Strafe, 2 Jahre Probezeitverlängerung, Nachschulung, und noch Punkte in Flensburg....

Zusammengefasst: Fahre niemehr als 15 km/h (auf Tacho)zu schnell, vorallem in der Probezeit ;) Naja, ich hab bisher schwein gehabt, mich haben sie immer nur mit dem Firmenwagen dranbekommen. Mit dem Audi noch nie....Aber ab nächstem April kann mir das eh egal sein :)

Hier mal ein guter Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

und ein Link zur Probezeit bzw. deren Verlängerung:

Probezeit

Ich hoffe dir hilft es etwas.

Chris

In deinem Falle:

Bußgeld: 100,00 Euro

Gebühren und Auslagen:ca. 25,60 Euro

Punkte: 3 Punkte

Fahrverbot: 1 Monat

Probezeitverlängerung: 2 Jahre

Nachschulung: ca. 300 Euro (+/-50€)

Chris

Themenstarteram 14. September 2005 um 21:05

Bei "Ersttätern": Verlängerung, Aufbaukurs, dann ab dem zweiten Mal: eine Verwarnung und Empfehlung zu einem verkehrs-psychologischen Seminar und nach dem dritten Verstoß Anordnung einer MPU, sind keine Strafen im rechtlichen Sinn, sondern Auflagen, damit man die Fahrerlaubnis weiter behält und nutzen kann.

Das heißt also man hat danach 1mal frei *oder nicht ?*

Naja, ich lass das Foto mal herschicken, und wenn der ich gerade zufällig nach links geguckt habe, dann is alles okay ...

Und da ich den Blitzer nciht gesehen habe muss ich wohl woanders hin gesehen haben.

Soweit ich weiß muss man den Fahrer erkennen können ...

@john: Ja, hinterher ist man immer schlauer, aber ihr wisst ja wie das ist, man ist in eile, tritt mal ein wenig rauf und ... den rest seht ihr ja.

Bis dann, Alex...

P.S.: CIh werde euch natürlciha uf dem laufenden halten ... Vielleicht auch als Abschreckung für andere

Nach dem Besuch des Aufbauseminars hast du tatsächlich einen "Schuss" frei.

Aber auch wirklich nur einen!

Chris

JA man hat nen freischuß aber den macht man dann ohne schein.

So wie man da nachlesen kann heißt es ja man bekommt ne 2te chance mit dem seminar und eine verlängerung wenn man diese nicht richtig nutze kann der schein eingezogen werden.

simpel gesagt das Eis wird dünner beim 2ten mal liegste im wasser.

ODer hab ich was übersehen mit dem freiflug?

Themenstarteram 14. September 2005 um 21:18

und dann is egal wie schnell ???

Nur so rein theoretisch - werde natürlich nie wieder zu schnell fahren ... ist viel zu teuer, sehr gefährlich und nciht gerade spritsparend, und das bei den preisen ...

nicht ganz entweder 2 weniger schwerwiegende vorfälle oder 1(einer) wie der jetzt und der schein ist weck.

ICh finde es dennoch hart nach 2 schlimmen bzw. 4 leichten vergehen schein weck. Da war das ganze Geld für den schein für den Ar... :(

Moinsen!!

Guck doch mal auf www.radarfalle.de .

Da gibts es jede Menge Tips, wie man sich bei Verkehrsverstößen verhalten soll/kann und ausserdem jede Menge Information zur Messtechnik und zu deren Benutzung. Die Frage solltest du mal dort im Forum posten und zusätzlich mal die Urteile durchstöbern, da gibts jede Menge interressantes.

 

MFG Chris

am 15. September 2005 um 14:05

BIN SEIT DEM 27.7. OHNE FLEPPEN....

2 monate darf ich n abgeben...habs ja bald geschafft...

haben ortsausgang gestanden wo aber eigentlich kein ort mehr ist sondern nur noch acker aber das schild ist halt weiter weg gewesen ... naja ist ansichtssache

hatte verpennt und musste zur uni

freu mich wieder aufs autofahren *lol*

2 monate 4 punkte 250 eus +bearbeitungsgebüren

Die beste Lösung ist jmd ander z.B. der Opa oder nen kumpel nimmt das auf seine Kappe dann spart man sich die NAchschulung und den ganzen Plot. Ich denke auch das dann Lehre genug ist.

Tja ich habe noch 3 Tage dann hab ich meinen wieder.....Geschwindigkeitsüberschreitung um 47 Km/H das war die Geschichte mit dem Lasern aus dem Fahrzeug, habe nicht geklagt und musste das jetzt über mich ergehen lassen... :(

Naja sprit sparen hat auch was :D

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