30 km/h vor Schulen - auch mitten in der Nacht?
Guten Morgen zusammen,
mal eine Frage zum Thema "Geschwindigkeitslimit" die mich schon was länger beschäftigt.
Bei uns in der Stadt gibts eine lange breite Straße, auf der eine Grundschule ist. Tagsüber ist das natürlich viel los (Da Ganztagsschule) und da wird auch (zurecht!) oft geblitzt. Ich fahre dort natürlich immer angemessen und vorsichtig. Wenn ich aber abends von meiner Freundin nach Haus fahre, muss ich auch da lang fahren. Vor und nach der Schule ist 50 erlaubt, nur in Höhe der Schule steht eben das "Schule 30 km/h" Schild, was darauf hinweist dass hier nur 30 erlaubt sind wegen der Schule.
Aber wie verhält sich das denn mitten in der Nacht? Die Schule steht ja auch nachts da, aber die 30 stehen da ja wegen der Kinder, aber um 2 Uhr nachts werden da ja keine Kinder mehr zur Schule gehen / aus der Schule kommen.
Dürfte man dort also dann nachts schneller fahren? Und darf dort zu Nicht-Schulzeiten auch geblitzt werden? Wie gesagt, das Ganze liegt nicht in einem Wohngebiet mit 30er Zone sondern auf einer 50-km/h Straße.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Ja es geht mir auch um die rechtliche Frage, OB dann eine Messung dort statthaft wäre.Zitat:
Original geschrieben von Fordscene-bb
Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !!
Rechtskräftig ist eine solche Messung.
In Hessen hat die Landesregierung beschlossen, dass künftig z.B. vor KiTa und Schulen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschilder gekennzeichnet werden, welche die Gültigkeitsdauer des Tempolimits deutlich machen, also von bis, oder nur während der Schulzeiten, oder nicht in Ferien etc.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Was soll die Stadt denn machen? Die Leute sehen den Blitzer und bremsen, wenn kein Blitzer dasteht, wird gerast. Selbst wenn der Blitzer jede Woche einmal dortsteht, werden die Kinder an den anderen 4 Tagen angefahren oder sogar an dem Tag, an dem der Blitzer dortsteht, weil die Heinis auf den Blitzer und den Tacho sehen, anstatt auf die Straße.Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Verkehrszeichen soweit diese nicht Zeitlich begrenzt sind ( durch Zusatzschild) sind immer gültig. Sinn und Zweck von ausserschulzeitlichen Kontrollen ist klar .. Kohle abzocken.
Bring deine Stadtverwaltung also nicht auf dumme Gedanken, die könnten auf die Idee kommen das auch zu tun und das währe Rechtens.Wir hier versuchen als Anwohner in einem Kindergartenbereich seit Jahren regelmäßige Kontrollen zu bekommen, Antwort der Verwaltung
nach durchgeführten Probemessungen 2 von dreihundert Fahrzeugen
währen beanstandet worden , unterhalb der Busgeldgrenze. Lohnt nicht also muß erst ein oder zwei Kinder Sterben.
Da liegt die Logig. Jol.Die Leute sind eben dumm, können sich nicht an die Limits halten. Deshalb zockt man sie dort ab, wo sie auch Konsequenzen zu befürchten haben... Aber der Stadt die Schuld am Verhalten der uneinsichtigen Autofahrer geben?
Ich gebe der Stadt nicht die Schuld sondern versuche zu erläutern warum die da ausserhalb der Schulzeiten Kontrollen machen die nach Abzocke riechen.Warum macht Sie das?
aus dem gleichen Grund weshalb sich eine Katze oder Hund selbst abschleckt
( ich sag nicht wo) ...weil sie es kann. jol.
Man kann es den Gemeinden nicht verdenken, wenn sie diese Möglichkeiten nutzen. Das Geld liegt quasi auf der Straße, man muß es nur aufheben...
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Das Zusatzschild Schule steht auch da, damit Tempo 30 nicht durch ein weiteres Schild wieder aufgehoben werden muss sondern nach durchfahren des "Gefahrenbereichs" aufgehoben ist und wieder Tempo 50 gilt.
Was für ein Blödsinn!!!! Hast du während des Theor.Unterrichtes in der Fahrschule geschlafen?
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Was für ein Blödsinn!!!! Hast du während des Theor.Unterrichtes in der Fahrschule geschlafen?
Danke für die "freundliche Zurechtweisung".
Dein Beitrag wäre noch hilfreicher gewesen, wenn du den wahren Sachverhalt erklärt hättest.
Aber es macht natürlich mehr Spass, andere verbal runterzuputzen.
Also nochmals dankeschön.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man kann es den Gemeinden nicht verdenken, wenn sie diese Möglichkeiten nutzen. Das Geld liegt quasi auf der Straße, man muß es nur aufheben...
Man muss sich aber fragen, warum (oftmals angeblich Personalmangel) dann ausgerechnet zu den Gefahrenzeiten eben nicht das Geld eingesammelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Was für ein Blödsinn!!!! Hast du während des Theor.Unterrichtes in der Fahrschule geschlafen?Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Das Zusatzschild Schule steht auch da, damit Tempo 30 nicht durch ein weiteres Schild wieder aufgehoben werden muss sondern nach durchfahren des "Gefahrenbereichs" aufgehoben ist und wieder Tempo 50 gilt.
Bei Hano mag es sein, dass sein theoretischer Unterricht schon etwas her ist. Bei mir istsnun auch schon nicht mehr taufrisch, aber dennoch ist mir mal gesagt worden, dass Limits entweder expliziet aufgehoben werden, vorher angekündigt wird, wie lang der Streckenabschnitt ist, auf dem das Limit gilt oder das Limit kommt, wie hier, mit einem entsprechendem Gefahrenhinweis daher, welcher den Gefahrenbereich kennzeichnet und das Limit nur für diesen Bereich gilt.
Bei Kurven wirds genauso gehandhabt und da gehts mir auch regelmäßig auf den Zeiger, wenn die Leute erst bis zum nächsten Schild warten, bis sie wieder beschleunigen.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Danke für die "freundliche Zurechtweisung".Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Was für ein Blödsinn!!!! Hast du während des Theor.Unterrichtes in der Fahrschule geschlafen?
Dein Beitrag wäre noch hilfreicher gewesen, wenn du den wahren Sachverhalt erklärt hättest.
Aber es macht natürlich mehr Spass, andere verbal runterzuputzen.Also nochmals dankeschön.
Das hatte ich mir gespart,da es weiter oben schon erklärt wurde.Aber gerne nochmal.
Steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrzeichen(dreieckig,rot umrandet und die Spitze oben)dann gilt die Begrenzung solange bis die Gefahrstelle vorbei ist.Beispiel:Baustelle und Tempo 60 dann ist am Ende der Baustelle die 60 automatisch aufgehoben.
Bei dem hier genannten(30) mit dem zusatz Schule gilt das nicht.Die 30 haben Bestand bis sie aufgehoben werden.Das geschieht z.B. durch ein neues Temposchild,eine Kreuzung oder Einmündung oder der Ortsausgangstafel.Der Hinweis Schule dient wie hier schon erwähnt dem besseren Verständnis.
Wollte dich auch nicht runterputzen,sondern lediglich darauf hinweisen das deine Aussage schlichtweg falsch ist.Das geht nicht gegen dich persönlich,wenn du das so aufgefasst hast dann bitte ich um Entschuldigung.
Frage an den TE:
Steht da auch noch das Gefahrenschild "Kinder"?
Aus Berlin kenne ich es nämlich nur so, dass auch dieses Schild dabei steht (meiner Meinung nach auch logisch).
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Wollte dich auch nicht runterputzen,sondern lediglich darauf hinweisen das deine Aussage schlichtweg falsch ist.Das geht nicht gegen dich persönlich,wenn du das so aufgefasst hast dann bitte ich um Entschuldigung.
Is scho recht 😉
Aber danke, das du es noch mal erläutert hast.
Man(n) lernt eben nie aus 😁
@ patti 106:
da hast du wohl wahr. Hab meinen Lappen (ungereinigt) seit 14.07.72 und der Fahrlehrer (damals schon deutlich über 60) hatte einen recht unkonventionellen Unterrichtsstil, besonders während der Fahrstunden. Das einzige, was du da zu hören kriegtest, war ein gezischtes "rechts rechts rechts", wenn der Abstand zum Strassenrand 30 cm überschritt. Alles weitere wurde per unauffälligen Handzeichen mitgeteilt, was du aus dem Augenwinkel heraus sehen solltest - und was ein evtl. hinten sitzender Prüfer von dort aus nicht sehen konnte.