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30 km/h vor Schulen - auch mitten in der Nacht?

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 8:42

Guten Morgen zusammen,

mal eine Frage zum Thema "Geschwindigkeitslimit" die mich schon was länger beschäftigt.

Bei uns in der Stadt gibts eine lange breite Straße, auf der eine Grundschule ist. Tagsüber ist das natürlich viel los (Da Ganztagsschule) und da wird auch (zurecht!) oft geblitzt. Ich fahre dort natürlich immer angemessen und vorsichtig. Wenn ich aber abends von meiner Freundin nach Haus fahre, muss ich auch da lang fahren. Vor und nach der Schule ist 50 erlaubt, nur in Höhe der Schule steht eben das "Schule 30 km/h" Schild, was darauf hinweist dass hier nur 30 erlaubt sind wegen der Schule.

Aber wie verhält sich das denn mitten in der Nacht? Die Schule steht ja auch nachts da, aber die 30 stehen da ja wegen der Kinder, aber um 2 Uhr nachts werden da ja keine Kinder mehr zur Schule gehen / aus der Schule kommen.

Dürfte man dort also dann nachts schneller fahren? Und darf dort zu Nicht-Schulzeiten auch geblitzt werden? Wie gesagt, das Ganze liegt nicht in einem Wohngebiet mit 30er Zone sondern auf einer 50-km/h Straße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Ich hab da dann auch noch kein Blitzer stehen sehen !! 

Ja es geht mir auch um die rechtliche Frage, OB dann eine Messung dort statthaft wäre.

Rechtskräftig ist eine solche Messung.

In Hessen hat die Landesregierung beschlossen, dass künftig z.B. vor KiTa und Schulen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschilder gekennzeichnet werden, welche die Gültigkeitsdauer des Tempolimits deutlich machen, also von bis, oder nur während der Schulzeiten, oder nicht in Ferien etc.

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Das ist nicht war.

Im 30er Bereich wie auch Kindergarten und Schulen, wirst härter bestraft.

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Das ist nicht war.

Im 30er Bereich wie auch Kindergarten und Schulen, wirst härter bestraft.

Zeig mir mal bitte wo das steht.

Kann auch nur das finden, was Du gesagt hast.

Nehme mein denn zurück, wobei ich nicht der einzige bin, der es so weiß.

Zumal mein Cousin mal mit 28 km mehr in einer 30er Kindergartenzone höher bestraft wurde.

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Kann auch nur das finden, was Du gesagt hast.

Wieso wohl? :rolleyes:

Glaubs mir, da wird kein Unterschied gemacht WO man nun zu schnell war, obs 28 zu schnell vorm Kindergarten waren oder auf der Hauptstraße (Innerorts). Wobei ersteres natürlich deutlich unverantwortlicher ist als letzteres. Und mit 28 zu schnell innerorts wird man schon anständig bestraft. Da biste mit einigen Punkten dabei, aber Fahrverbot noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Das Zusatzschild Schule steht auch da, damit Tempo 30 nicht durch ein weiteres Schild wieder aufgehoben werden muss sondern nach durchfahren des "Gefahrenbereichs" aufgehoben ist und wieder Tempo 50 gilt.

Und wie können wir es so definieren, ab wann man aus dem "Gefahrenbereich" ist? :confused: Sobald die Schulgebäude hinter Dir ist? Oder erst ab nächsten Kreuzung? Oder noch länger, weil die Schulwege ja überall "verteilt" sind?

Die Zusatzschild, betrachte ich mal so, hat genauso viel Effekt wie die Zusatzschild "Lärmschutz", nämlich die Autofahrer mitzuteilen warum die Geschwindigkeit begrenzt ist. (wozu eigentlich?!? Um etwa die Blitzer zu gerechtfertigen?)

Nur mal meine Gedanke dazu.

@Nice-DJ:

Meines Wissens wird man nur höher bestraft, wenn man im Verkehr jemanden dabei gefährdet hat, oder sowas. Mist... mir fällt die Begriff nicht ein. :( :rolleyes: Nicht etwa "Verkehrsgefährdung"? *grübel* Und generell gibt es Unterscheidungen, ob die Geschwindigkeitsübertretung innerhalb oder außerhalb von der Ortschaft stattfand und mit welchen Fahrzeuggruppe man unterwegs war (d.h. LKW oder nicht-LKW). Ansonsten gibt es (außer bei Wiederholungen) keine Unterschiede.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Und wie können wir es so definieren, ab wann man aus dem "Gefahrenbereich" ist? :confused: Sobald die Schulgebäude hinter Dir ist? Oder erst ab nächsten Kreuzung? Oder noch länger, weil die Schulwege ja überall "verteilt" sind?

Da ich zumindest hier in meiner Gegend keine Schilder sehe, die das 30 wieder aufheben, überlässt man das wohl der "sicherheitsbewussten Mündigkeit" des Bürgers, auf die hier schon so oft gepocht wurde.

Ich lasse mich da aber auch gern eines Besseren belehren ;)

Und den Lärmschutz nehme ich durchaus ernst. Wohn du mal mit deinem Schlafzimmerfenster direkt neben einer vierspurigen Hochstrasse. Nein tu ich auch nicht, aber da wo ich wohne, werden Freitag abends die 50 Stadtlimit gerne mal pro Rad ausgelegt, und da man sich ja "im sportlichen Zweikampf" befindet, werden Gänge auch bis zum Limit ausgedreht.

"Schule" und "Lärmschutz" sind Zusatzzeichen, die das Limit begründen. Mit dessen Ausdehnung oder Dauer hat das nichts zu tun.

Anders wäre es mit einem Gefahrenzeichen, z.B. "Baustelle", dann ist das damit direkt verbunden aufgestellte Tempolimit auf den Gefahrenbereich beschränkt, der sich aus der Örtlichkeit normalerweise eindeutig ableiten lässt.

Vielleicht sollte man auch bedenken, dass eine Vielzahl von Schulen den Kindern Nachmittags oder in den Ferien als Spielplatz dient.

Was bringt das Diskutieren warum und weshalb,

wenn keine Zusatzschild die Beschränkung begrenzt, gilt sie jeden Tag rund um die Uhr.

Ja, und dieser Sachverhalt wird meines Wissens nach auch an den Fahrschulen vermittelt.

Und nur mit Anhänger wird man schärfer bestraft:)

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Was bringt das Diskutieren warum und weshalb,

wenn keine Zusatzschild die Beschränkung begrenzt, gilt sie jeden Tag rund um die Uhr.

Der Glaube, man müsse sich nachts nicht dran halten, scheint aber weit verbreitet zu sein. Zumindest bin ich schon einige Male angehupt oder angeblinkt worden, wenn ich es des nachts gewagt habe, mit Strich 30 und Tempomat durch eine unserer Tempo 30-Zonen zu fahren (recht lange, schnurgerade Strecke).

Hallole

Verkehrszeichen soweit diese nicht Zeitlich begrenzt sind ( durch Zusatzschild) sind immer gültig. Sinn und Zweck von ausserschulzeitlichen Kontrollen ist klar .. Kohle abzocken.

Bring deine Stadtverwaltung also nicht auf dumme Gedanken, die könnten auf die Idee kommen das auch zu tun und das währe Rechtens.

Wir hier versuchen als Anwohner in einem Kindergartenbereich seit Jahren regelmäßige Kontrollen zu bekommen, Antwort der Verwaltung

nach durchgeführten Probemessungen 2 von dreihundert Fahrzeugen

währen beanstandet worden , unterhalb der Busgeldgrenze. Lohnt nicht also muß erst ein oder zwei Kinder Sterben.

Da liegt die Logig. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Die Zusatzschild, betrachte ich mal so, hat genauso viel Effekt wie die Zusatzschild "Lärmschutz", nämlich die Autofahrer mitzuteilen warum die Geschwindigkeit begrenzt ist. (wozu eigentlich?!? Um etwa die Blitzer zu gerechtfertigen?)

Ein etwaiger Blitzer wird durch all diejenigen gerechtfertigt, die trotz eines Limits solche Straßen entlang bolzen. Die wollen Zeichen 274 nicht verstehen und haben es nicht anders verdient.

Erklärende Schilder erhöhen die Akzeptanz solcher Limits. Das ist ein psychologisches Ding - man hält sich im Mittel eher an Beschränkungen, wenn ein Grund genannt wird.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole

Verkehrszeichen soweit diese nicht Zeitlich begrenzt sind ( durch Zusatzschild) sind immer gültig. Sinn und Zweck von ausserschulzeitlichen Kontrollen ist klar .. Kohle abzocken.

Bring deine Stadtverwaltung also nicht auf dumme Gedanken, die könnten auf die Idee kommen das auch zu tun und das währe Rechtens.

Wir hier versuchen als Anwohner in einem Kindergartenbereich seit Jahren regelmäßige Kontrollen zu bekommen, Antwort der Verwaltung

nach durchgeführten Probemessungen 2 von dreihundert Fahrzeugen

währen beanstandet worden , unterhalb der Busgeldgrenze. Lohnt nicht also muß erst ein oder zwei Kinder Sterben.

Da liegt die Logig. Jol.

Was soll die Stadt denn machen? Die Leute sehen den Blitzer und bremsen, wenn kein Blitzer dasteht, wird gerast. Selbst wenn der Blitzer jede Woche einmal dortsteht, werden die Kinder an den anderen 4 Tagen angefahren oder sogar an dem Tag, an dem der Blitzer dortsteht, weil die Heinis auf den Blitzer und den Tacho sehen, anstatt auf die Straße.

Die Leute sind eben dumm, können sich nicht an die Limits halten. Deshalb zockt man sie dort ab, wo sie auch Konsequenzen zu befürchten haben... Aber der Stadt die Schuld am Verhalten der uneinsichtigen Autofahrer geben?

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