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30.000er Inspektion überschritten, Auswirkung auf Garantie?

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Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 19:41

Hallo,

 

hab mich leider nicht rechtzeitig für die erste Inspektion gekümmert und hab ein Termin erst ende Dezember bekommen, da wird der Tiger knapp 33.000 runter haben.

 

Könnte es später Probleme mit der Garantie geben, falls was sein sollte?

 

LG

Beste Antwort im Thema

Ich sag mal, n' "netter" Händler könnte das für Dich passend korrigieren, wenns nicht allzu heftig überschritten ist und der Termin nicht kurzfristiger zustande kommen kann.

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Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:46:33 Uhr:

Ich glaube 5000 km vorher fängt das Ding erst an zu blinken?

Die Vorwarnung ist Zeitgesteuert (x-Tage vorher) und zeigt die restlichen Tage bis zum fälligen Kundendienst an. Sie berechnet sich aus der Grundlage den letzten gefahrenen Kilometerleistungen (ähnlich wie die Voraussage des restlichen Tankvolumens)

Zitat:

 

Dies ist nicht auf den Hersteller fixiert! Mir sind Rückweisungen von Ansprüchen aus diesem Grund (geringfügigen Überschreitungen von 10 Tagen oder 1500 km Fahrleistung) sowohl von Mercedes als auch von KIA bekannt.

VW soll die Regelung bisher noch relativ großzügig auslegen. Was immer großzügig und noch bedeuten mag.

Das stimmt so nicht. Die 3.000 km habe ich vorletztes Jahr schriftlich bekommen, da ich genau in der Urlaubszeit in die Situation gekommen bin und erst ich 2 Wochen (nach Spanien), dann meine Eltern drei Wochen (auch 3.000 km insgesamt) mit meinem Auto in den Urlaub gefahren sind. Ich hätte dann quasi 3.000 km vorher die Inspektion und Garantieverlängerung machen müssen - das wollte ich nicht. Wir haben es dann im Endeffekt so hinbekmmen, dass wir die Inspektion doch zwischen unsere beiden Urlaubsfahrten gelegt haben und ziemlich pari waren.

Garantie- und Kulanzprobleme habe ich bei Mercedes in den letzten Jahrzehnten nicht einmal gehabt bei inkl. Firmenfuhrpark sicherlich an die 40 Fahrzeugen (über die letzten 20 Jahre gesehen).

Bei VW Audi (die wir vorher in wesentlich größerer Stückzahl im Firmenfuhrpark hatten) war das völlig anders. Daher wundert mich diese strikte Regelung aktuell auch nicht, möchte mich aber dagegen verwehren, dass dies bei Mercedes ähnlich ist :-)

Oh,

ein Sternenanbeter?

Es freut mich das Mercedes die Gesetze und Regelungen bei Dir so verbraucherfreundlich ausgelegt hat.

Hieraus ein Verhalten für das Verhalten gegenüber allen Verbrauchern abzuleiten ist sehr mutig.

Vielleicht kann das Verhalten gegenüber einem Einzelnen ja als Grundsatzthema repliziert werden?

@OJG42781 liefert dann die Grundsatzentscheidungen

Zitat:

 

@OJG42781 liefert dann die Grundsatzentscheidungen

Ist kein Problem, stand in den Garantiebedingungen!

Kulanz - ok - das sind dann Einzelfallentscheidungen, sicherlich auch bei Mercedes. Die trifft aber nicht der Händler oder NL vor Ort, sondern das Werk selbst, da helfen keine guten Beziehungen zum "Meister" vor Ort.

By the way, die haben das aber auch angezogen. Wie gesagt, ist 2 Jahre her, aktuell (Stand heute in den AGB Junge Sterne):

"Eine Überschreitung von bis zu

1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe)"

Soweit ich das woanders gelesen habe, ist die Junge Sterne noch etwas rigoroser als bei Neuwagen. Wenn ich nachher noch die Zeit finde, schaue ich mal bei uns nach. Haben eben einen GLC zugelassen. Online habe ich nur die MB100 gefunden, die wie Junge Sterne ist.

0 Tage und 0 km finde ich, wie gesagt, hart ;-)

Also worüber wird hier jetzt gesprochen:

Es gibt einen Vertrag mit Garantiebedingungen zwischen Käufer und Hersteller.

Darin steht das Inspektionen, wie vorgeschrieben, durchzuführen sind.

"Wie vorgeschrieben" beinhaltet in der Regel eine absolute KM Angabe und/oder einen Zeitraum nach denen die Inspektionen, wie durchzuführen sind.

Das ist klar vereinbart und nicht verhandelbar. Wer sich daran nicht hält, und jetzt kommt's, köönnte im Schadensfall seine Garantieansprüche verlieren.

Ein, "ich war aber im Urlaub" oder "mein Händler hatte keinen Termim" wird daran nichts ändern.

Man muss sich rechtzeitig kümmern.

Man kann dann nur auf das entgegenkommen des Herstellers hoffen, Anspruch hätte man keinen.

Warum ein Hersteller dann ggf entgegenkommen zeigt ist sicher von vielen Faktoren abhängig, wie bspw Öffentlichkeitsdruck, Werbeversprechen, Neugeschäft, kleiner kostengünstiger Mangel usw.

Probleme wirds sicher geben wenn die Reparatursummen in die "tausende" gehen wie bei kapitalen Motroschäden, Getriebeschäden o.ä.

Wie in entsprechenden Fällen Verfahren wird kann man nur Raten, da jeder Fall zu individuell ist.

Also eigentlich eine klare Sache, "durchsetzbare Garantieansprüche" ergeben sich nur aus den festgeschriebenen Vertragsbedingungen zur Garantieleistung. Darüber hinaus ist man "in Gottes Hand".

.....Und auch "nur ein Tag oder nur 500km" wären eine Vertragsverletzung.

Andersherum würde man ja auch auf eine Garantieregelung bestehen wenn ein Schaden 100km/1Tag vor dem Garantieende Eintritt.

Jo, ist ja auch ok!

Bei dem einen Hersteller gibt es in den Garantiebedingungen keinen Spielraum zur Intervallanzeige, bei dem anderen schon.

Die zweite Variante finde ich angenehmer für den Endkunden.

Zitat:

@OJG42781 schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:37:46 Uhr:

 

Die zweite Variante finde ich angenehmer für den Endkunden.

Volle Zustimmung!

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 14:54

Heut nochmal mit dem Meister gesprochen, in der Zeit wo der Service fällig ist, hat man keine Mobilitätsgarantie. Das ist alles.

Zitat:

@cascadeure schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:54:50 Uhr:

Heut nochmal mit dem Meister gesprochen, in der Zeit wo der Service fällig ist, hat man keine Mobilitätsgarantie. Das ist alles.

Hallo,

der Meister hat das sicherlich mit einem Auszug aus den Garantiebedingungen hinterlegt.

Aus den Bedingungen der Neuwagengarantie selbstverständlich.

Nicht aus den Bedingungen für die Mobilitätsgarantie, da ist klar, dass keine Leistungspflicht besteht.

..........und allein die würde für mich eine rechtzeitige Inspektion -besonders bei beabsichtigten Fernfahrten- begründen.

 

Gruß

Hannes

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:32:54 Uhr:

Also worüber wird hier jetzt gesprochen:

Es gibt einen Vertrag mit Garantiebedingungen zwischen Käufer und Hersteller.

Darin steht das Inspektionen, wie vorgeschrieben, durchzuführen sind.

"Wie vorgeschrieben" beinhaltet in der Regel eine absolute KM Angabe und/oder einen Zeitraum nach denen die Inspektionen, wie durchzuführen sind.

Das ist klar vereinbart und nicht verhandelbar. Wer sich daran nicht hält, und jetzt kommt's, köönnte im Schadensfall seine Garantieansprüche verlieren.

Ein, "ich war aber im Urlaub" oder "mein Händler hatte keinen Termim" wird daran nichts ändern.

Man muss sich rechtzeitig kümmern.

Man kann dann nur auf das entgegenkommen des Herstellers hoffen, Anspruch hätte man keinen.

Warum ein Hersteller dann ggf entgegenkommen zeigt ist sicher von vielen Faktoren abhängig, wie bspw Öffentlichkeitsdruck, Werbeversprechen, Neugeschäft, kleiner kostengünstiger Mangel usw.

Probleme wirds sicher geben wenn die Reparatursummen in die "tausende" gehen wie bei kapitalen Motroschäden, Getriebeschäden o.ä.

Wie in entsprechenden Fällen Verfahren wird kann man nur Raten, da jeder Fall zu individuell ist.

Also eigentlich eine klare Sache, "durchsetzbare Garantieansprüche" ergeben sich nur aus den festgeschriebenen Vertragsbedingungen zur Garantieleistung. Darüber hinaus ist man "in Gottes Hand".

.....Und auch "nur ein Tag oder nur 500km" wären eine Vertragsverletzung.

Andersherum würde man ja auch auf eine Garantieregelung bestehen wenn ein Schaden 100km/1Tag vor dem Garantieende Eintritt.

Und weiter? Was willst du uns damit sagen?

Obiges Zitat haben wir doch schon am 4. Dez 2018 gelesen. Aber ohne eigenen Text bleiben so viele Fragen offen ;)

Mir wurde am 01.08.2019 vom Serviceberater gesagt, dass es bei bis zu 3 Tagen überziehen des Termins keine Probleme gäbe.

Also ich habe bisher auch nie Probleme gehabt, wenn man mal über den eigentlich Termin war.

Ob es nun irgendwo exakt fixiert ist oder nicht, spielt da nur bedingt eine Rolle.

Fragen wir doch mal anders rum. Wer hat denn schon Probleme gehabt mit einem Schaden innerhalb der Garantie aber nach Fälligkeit des nächsten Service?

Für mich ist das hier nur eine theoretische Diskussion. Fakt ist, wenn du ein Garantiefall, dann meldest du das an deinen VW Partner und der kümmert sich dann darum und den interessiert eigentlich nur, ob du noch innerhalb der Garantiefrist bist.

War nicht VW, aber Audi.

Bei meinem Audi A4 hat ca. 10.000 km nach Wechsel des Zahnriemen eine Umlenkrolle blockiert und der Riemens für den Antrieb des Klimakompressors ist gerissen. Der hat sich um die Kurbelwelle gewickelt. Der Zahnriemen ist übergesprungen und in der Folge war auf vier von sechs Zylindern keine Kompression mehr, also wirtschaftlicher Totalschaden.

Audi hat den Kulanzantrag abgelehnt, weil ich angeblich die erste Inspektion nicht gemacht habe. War aber nur ein Versehen des Händlers. Der hat vergessen die erste Seite des Serviceheftes zu kopieren.

Selbst wenn es so gewesen wäre. Was hat das mit einem Jahre später eintretenden Schaden zu tun? Also suchen die sehr genau nach Möglichkeiten, warum die sich nicht an Reparaturen beteiligen. Ergo ist auch die Warscheinlichkeit groß, dass bei Anschlussgarantien sehr genau hingesehen wird.

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