3 Spurige leere Autobahn, befolgt ihr das Rechtsfahrgebot??
hi,
bin jetzt am donnerstag nachts auf der A45 gefahren, tempomat auf 220 und dann kamm ich ins grübeln, in deutschland gilt das rechtsfahrgebot, aber weil ich keinen behindert habe bin ich in der mitte gefashren, und habe die kurven geschnitten, praktisch bei einer linkskurve, von der mittleren fahrspur auf die linke und aus der kurve auf die mittlere. natürlich mit benutzung des blinkers. wenn mich nun so die polizei sehen würde, würde ich mich strafbar machen, oder nicht.
wie gesagt autobahn war leer, und komischerweise sehr sehr wenige lkws unterwegs. finde auch sicherer bei solcher geschwindigkeit in der mitte zu fahren, weil man zum ausweichen (ja ja bei den geschwindigkeiten und nachts nicht wirklich möglich) ja links und rechts mehr spielraum hätte.
die 2te frage, auf einer 2spurigen autobahn, kann ich in der mitte, also zwischen zwei spuren fahren, natürlich auch unter diesem aspekt das diese leer ist. und wie verhaltet ihr euch auf so leeren auobahnen???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. März 2016 um 12:32:10 Uhr:
Zitat:
Wenn ich jemanden, der auf der rechten Spur 130 fährt auf einen LKW auflaufen lasse behindere ich den genau so
Nein, das nicht. Sonst hast du aber vollkommen recht!
Auf der rechten Spur ist man erstmal vollkommen für sich selber verantwortlich, wer anfängt irgendwo aufzulaufen hat schon einen Fehler gemacht. Nämlich Abstand nicht eingehalten!
Der 130-Fahrer hat in meinem geschilderten Fall 2 Möglichkeiten: Entweder reduziert er selbst seine Geschwindigkeit um 50 km/h, um den 180-Fahrer passieren zu lassen, oder er wechselt relativ frühzeitig nach links (ohne Gefährdung) und der 180-Fahrer muss sein Tempo um die gleichen 50 km/h reduzieren. Warum sollte in einer solchen Situation der 180-Fahrer mehr Recht auf "sein" Tempo haben?
Abgesehen davon wäre es natürlich nett, wenn der 130-Fahrer für die Dauer des Überholvorgangs sein Tempo auf 160 erhöhen würde, dann treffen sich beide sozusagen in der Mitte...
293 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Und auf Landstraßen und Autobahnen haben die Tepolimits auch meist einen Sinn.
Ach, wirklich?
Nur weil man eine Vorschrift anwenden kann, muß sie noch lange nicht sinnvoll sein.
Der Sinn der meisten Tempolimits auf den häufig von mir befahrenen Landstrassen und AB entzieht sich mir völlig.
Bsp.:
Auf der 3spurigen AB von Lübeck nach Hamburg war ein für ein Teilstück von ca. 2km ein Tempolimit von 60km/h angesetzt ( ansonsten dort keine Beschränkung )
Anruf von mir bei der Autobahnmeisterei Bad Oldesloe nach 3 Wochen, mit der Frage was das soll und wie lange es noch dauert.
Antwort:
Für das Einrichten einer Baustelle mit Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn wurde auf ca. 100m die Mittellleitplanke entfernt. Auf deutschen AB ist nach Vorschrift in diesem Bereich ein Tempolimit von 60 km/h einzurichten.
Wie waren noch seine Worte, seien sie beruhigt, in den nächsten Tagen machen wir eine schöne Verschwenkung, und dann wissen sie warum sie langsam fahren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Ach, wirklich?
Nur weil man eine Vorschrift anwenden kann, muß sie noch lange nicht sinnvoll sein.
Der Sinn der meisten Tempolimits auf den häufig von mir befahrenen Landstrassen und AB entzieht sich mir völlig.
Bsp.:
Auf der 3spurigen AB von Lübeck nach Hamburg war ein für ein Teilstück von ca. 2km ein Tempolimit von 60km/h angesetzt ( ansonsten dort keine Beschränkung )
Anruf von mir bei der Autobahnmeisterei Bad Oldesloe nach 3 Wochen, mit der Frage was das soll und wie lange es noch dauert.
Antwort:
Für das Einrichten einer Baustelle mit Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn wurde auf ca. 100m die Mittellleitplanke entfernt. Auf deutschen AB ist nach Vorschrift in diesem Bereich ein Tempolimit von 60 km/h einzurichten.Wie waren noch seine Worte, seien sie beruhigt, in den nächsten Tagen machen wir eine schöne Verschwenkung, und dann wissen sie warum sie langsam fahren müssen.
Intzeressante Information.
Auf der A24 sind auch auf Teilstücken die Leitplanken entfernt worden und da gilt das Limit "100"!
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Fahrbahnbelag fehlerhaft ist oder neu. Gerade bei ner neuen AB ist man gerne schneller.
@ mädels,
das mit 20-30 zu schnell beziehts sich wie im titel des threads auf autobahnen. auf keine spielstraße, keine 30er 50er zone.
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Der Sinn der meisten Tempolimits auf den häufig von mir befahrenen Landstrassen und AB entzieht sich mir völlig.
Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich der Sicherheitstechnik liegt.
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Zitat:
Original geschrieben von TwingoMaus
In dem Ursprungsthread ging es um zwei Fragen:
1. Ist der häufige Fahrbahnwechsel strafbar?
2. Wie verhält sich unsereins auf zweispurigen AB's?
Wurde die Frage nach der Strafbarkeit eigentlich schon beantwortet? Strafbar ist es sicher nicht, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von TwingoMaus
In dem Ursprungsthread ging es um zwei Fragen:
Demnach also ab einer gewissen Geschwindigkeit, ein notorischer Linksfahrer/in?Ist ja auch OK so, solange du niemanden blockierst und für dich damit glücklich wirst.....🙂
Der Begriff "notorischer Linksfahrer" ist ja nun ein wenig polemisch. Wenn es darum geht, schnellere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen, klebe ich kaum an der linken Spur fest. Ganz im Gegenteil: Wenn ein vermutlich schnelleres Fahrzeug von hinten kommt, mache ich gelegentlich sogar "meinen" Kolonnenplatz in einer langsamen Überholkolonne frei.
Ich sage es mal so: Es gibt Situationen, in denen es zweckmäßig ist, sich unter Misachtung der formal gültigen Verkehrsregeln zu bewegen. Ob man die STVO dennoch dogmatisch befolgt, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks.
Einige Beispiele:
Auf der BAB links bleiben, wenn in 300m Entfernung rechts eine Einfahrt einmündet und die rechte Fahrspur frei ist. Es könnte ja im nächsten Moment ein Fahrzeug auftauchen, welches auf die Autobahn einfahren will.
Auf der BAB bei schneller Fahrt links fahren, wenn man auf langsamen Verkehr aufläuft, da viele Verkehrsteilnehmer ein schnelles Fahrzeug auf der rechten Spur nicht wahrnehmen und unvermittelt zum Überholen ansetzen.
Bei sehr schneller Fahrt und ohne Verkehr von hinten die rechte von drei Spuren meiden, da diese oft in deutlich schlechterem Zustand ist, als die mittlere und linke Spur.
Einsatz der Lichthupe, um anderen Fahrern Verzicht auf die eigene Vorfahrt anzuzeigen.
Einsatz der Lichthupe, um anderen Fahrer auf einen technischen Defekt oder Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Mitschwimmen mit leicht überhöhter Geschwindigkeit trotz Tempolimit.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich der Sicherheitstechnik liegt.
Man muss ja nicht in diesen Berufen tätig sein, um sich eine eigene Meinung über Sinn und Unsinn mancher Regeln bilden zu dürfen. Das betrifft nicht nur Verkehrsregeln, sondern beispielsweise auch das Deutsche Steuerrecht oder sonstige Bürokratie.
Es ist doch eine allgemein bekannte Tatsache, dass viele Limits schlichtweg politisch motiviert sind.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Ob man die STVO dennoch dogmatisch befolgt, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks...
...und natürlich auch eine Frage der persönlichen finanziellen Möglichkeiten (wenn man sich in Gegenden mit hoher Kontrolldichte bewegt).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
und natürlich auch eine Frage der persönlichen finanziellen Möglichkeiten (wenn man sich in Gegenden mit hoher Kontrolldichte bewegt).
Kann man in D Fahrverbote und FS-Entzug durch finanzielle Möglichkeiten abwenden?
Geld reicht also bestenfalls für die kleinen, punktlosen Sünden.
Und die kann jeder bezahlen, der volltanken kann. 😁
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Einige Beispiele:
Auf der BAB links bleiben, wenn in 300m Entfernung rechts eine Einfahrt einmündet und die rechte Fahrspur frei ist. Es könnte ja im nächsten Moment ein Fahrzeug auftauchen, welches auf die Autobahn einfahren will.
Das ist eine unart. Dadurch werden sogar die schnelleren Fahrer auf der linken Spur gefährdet. Wer auf die AB will, muß Vorfahrt gewähren. Ich weiche auch mit 200 nicht von der rechten Spur ab nur weil einer rauf will. Der hat 1. einen genügend langen Beschleunigungsstreifen um den richtigen Moment abzupassen, 2. einen Außenspiegel und 3. einen Hals der das Drehen des Kopfes ermöglicht.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Auf der BAB bei schneller Fahrt links fahren, wenn man auf langsamen Verkehr aufläuft, da viele Verkehrsteilnehmer ein schnelles Fahrzeug auf der rechten Spur nicht wahrnehmen und unvermittelt zum Überholen ansetzen.
Ich fahre trotzdem rechts wegen dem Rechtsfahrgebot. Wenn andere ihre SPiegel nicht RICHTIG einsetzen kann ich auch nichts für.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Einsatz der Lichthupe, um anderen Fahrern Verzicht auf die eigene Vorfahrt anzuzeigen.
Das kann ins Auge gehen. Die Lichthupe ist nicht dafür gedacht, sie ist da, um ein Überholvorhaben oder den Überholvorgang anzukündigen oder um vor Gefahren zu warnen. Wer losfährt weil einer mit der Lichthupe den Verzicht seiner Vorfahrt ankündigen wollte und es knallt dann, der hat schlichtweg die Arschkarte gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Mitschwimmen mit leicht überhöhter Geschwindigkeit trotz Tempolimit.Oliver
Da schleißt es sich ja schon aus, dass jemand anderes schneller fahren kann, wenn man mitschwimmt.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Das betrifft nicht nur Verkehrsregeln, sondern beispielsweise auch das Deutsche Steuerrecht
Wenn du also bei sinnfreien Tempolimits unvermindert weiterfährts, bescheißt du auch das Finanzamt?
Du kannst JEDEN in Deutschland bescheißen, nur nicht das Finanzamt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Geld reicht also bestenfalls für die kleinen, punktlosen Sünden.
Und die kann jeder bezahlen, der volltanken kann. 😁
Würde ich nicht sagen, manch einem ist 1€/h im Parkhaus zu viel.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Kann man in D Fahrverbote und FS-Entzug durch finanzielle Möglichkeiten abwenden?
Geld reicht also bestenfalls für die kleinen, punktlosen Sünden.
Und die kann jeder bezahlen, der volltanken kann. 😁
Ja, die Möglichkeit besteht, auch für die "großen" mit Punkten behafteten Sünden😉
Je nach Sachlage liegt es im Ermessensspielraum des Richters, wenn beispielsweise die berufliche Existenz in direktem Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis steht.
Unter diesen Umständen kann dann alternativ auch eine (hohe) Geldstrafe ausgesprochen werden.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich weiche auch mit 200 nicht von der rechten Spur ab nur weil einer rauf will.
Das kann aber auch zur Folge haben, daß man dann wegen so einem Auffahrenden, dem egal ist, was von hinten kommt, eine heftige Vollbremsung hinlegen muß. Da ist es doch oft entspannender, die Spur zu wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Ja, die Möglichkeit besteht, auch für die "großen" mit Punkten behafteten Sünden😉
Je nach Sachlage liegt es im Ermessensspielraum des Richters, wenn beispielsweise die berufliche Existenz in direktem Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis steht.
Unter diesen Umständen kann dann alternativ auch eine (hohe) Geldstrafe ausgesprochen werden.
Das funzt aber idR nur bei Ersttätern und auch nur bis zu einer gewissen Höhe des Vergehens.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das kann aber auch zur Folge haben, daß man dann wegen so einem Auffahrenden, dem egal ist, was von hinten kommt, eine heftige Vollbremsung hinlegen muß. Da ist es doch oft entspannender, die Spur zu wechseln.
Für diesen Fall beobachte ich schon mal vorsichtshalber die Linke Spur und lege prophylaktisch den rechten Daumen auf die Hupe und mache mich für Blinken/Lichthupe bereit.
Wenn jeder deswegen gleich die rechte Spur räumt, lernen die Deppen die , egal was kommt, rauf ziehen es nie. Die sollen gleich merken dass von hinten auch welche mit 200 kommen. Meistens ziehen auch nur die ungeachtet dem rückwärtigen Verkehr rauf, denen es auch beim Überholen schnurzpiepegal ist was von hinten kommt.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das funzt aber idR nur bei Ersttätern und auch nur bis zu einer gewissen Höhe des Vergehens.
Das ist richtig!
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das ist eine unart. Dadurch werden sogar die schnelleren Fahrer auf der linken Spur gefährdet. Wer auf die AB will, muß Vorfahrt gewähren. Ich weiche auch mit 200 nicht von der rechten Spur ab nur weil einer rauf will. Der hat 1. einen genügend langen Beschleunigungsstreifen um den richtigen Moment abzupassen, 2. einen Außenspiegel und 3. einen Hals der das Drehen des Kopfes ermöglicht.
Wenn ich mich bereits auf der linken Spur befinde, und dort bleibe, kann ich kaum den nachfolgenden Verkehr gefährden. Natürlich wäre es absolut regelkonform, den Blinker rechts zu setzen und unmittelbar vor der Beschleunigungsspur nach rechts zu wechseln und ein dort vor mir fahrendes Fahrzeug wäre anschließend wartepflichtig aber an dieser Stelle verzichte ich gerne auf meine Vorfahrt. Leben und Gesundheit haben Priorität.
Die Erfahrung zeigt ja, dass man nicht mal auf der linken Spur einer dreispurigen AB mehr als Schnellfahrer sicher ist, wenn mehrere Fahrzeuge unmittelbar nacheinander auf die AB auffahren. Da wird teilweise blitzschnell auf die mittlere und linke Spur gewechselt, um sich gegenseitig zu überholen...
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das kann ins Auge gehen. Die Lichthupe ist nicht dafür gedacht, sie ist da, um ein Überholvorhaben oder den Überholvorgang anzukündigen oder um vor Gefahren zu warnen. Wer losfährt weil einer mit der Lichthupe den Verzicht seiner Vorfahrt ankündigen wollte und es knallt dann, der hat schlichtweg die Arschkarte gezogen.
Wer auf die verzichtete Vorfahrt eingeht, hat im Zweifel immer die A-Karte gezogen - ganz egal, wie der Vorfahrtverzicht zuvor angezeigt wurde. Wer ganz sicher gehen will, muss immer warten, bis die Situation vollkommen unzweifelhaft ist. Das halte ich für praktisch kaum mehr durchführbar. Irgendwo auf dem platten Land wo sehr geringe Verkehrsdichte herrscht, funktioniert es vielleicht noch.
Man darf sich dann konsequenterweise auch nie in blinde Kreuzungen reintasten und muss sich im Zweifel - immer schön STVO-konform - einweisen lassen. etc.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn du also bei sinnfreien Tempolimits unvermindert weiterfährts, bescheißt du auch das Finanzamt?
Ich fahre weder unvermindert weiter, noch bescheiße ich das Finanzamt. Es gibt im Falle des Tempolimits auch ein Mittelding zwischen unvermindert schnell weiterfahren und sofort ab dem Schild laut Tacho das Limit einhalten. Ähnlich verhält es sich mit der Steuer, auch dort gibt es Bewertungs-, Ermessens- und Gestaltungsspielräume.
Oliver