3 Spurige leere Autobahn, befolgt ihr das Rechtsfahrgebot??

hi,

bin jetzt am donnerstag nachts auf der A45 gefahren, tempomat auf 220 und dann kamm ich ins grübeln, in deutschland gilt das rechtsfahrgebot, aber weil ich keinen behindert habe bin ich in der mitte gefashren, und habe die kurven geschnitten, praktisch bei einer linkskurve, von der mittleren fahrspur auf die linke und aus der kurve auf die mittlere. natürlich mit benutzung des blinkers. wenn mich nun so die polizei sehen würde, würde ich mich strafbar machen, oder nicht.

wie gesagt autobahn war leer, und komischerweise sehr sehr wenige lkws unterwegs. finde auch sicherer bei solcher geschwindigkeit in der mitte zu fahren, weil man zum ausweichen (ja ja bei den geschwindigkeiten und nachts nicht wirklich möglich) ja links und rechts mehr spielraum hätte.

die 2te frage, auf einer 2spurigen autobahn, kann ich in der mitte, also zwischen zwei spuren fahren, natürlich auch unter diesem aspekt das diese leer ist. und wie verhaltet ihr euch auf so leeren auobahnen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 18. März 2016 um 12:32:10 Uhr:



Zitat:

Wenn ich jemanden, der auf der rechten Spur 130 fährt auf einen LKW auflaufen lasse behindere ich den genau so

Nein, das nicht. Sonst hast du aber vollkommen recht!
Auf der rechten Spur ist man erstmal vollkommen für sich selber verantwortlich, wer anfängt irgendwo aufzulaufen hat schon einen Fehler gemacht. Nämlich Abstand nicht eingehalten!

Der 130-Fahrer hat in meinem geschilderten Fall 2 Möglichkeiten: Entweder reduziert er selbst seine Geschwindigkeit um 50 km/h, um den 180-Fahrer passieren zu lassen, oder er wechselt relativ frühzeitig nach links (ohne Gefährdung) und der 180-Fahrer muss sein Tempo um die gleichen 50 km/h reduzieren. Warum sollte in einer solchen Situation der 180-Fahrer mehr Recht auf "sein" Tempo haben?

Abgesehen davon wäre es natürlich nett, wenn der 130-Fahrer für die Dauer des Überholvorgangs sein Tempo auf 160 erhöhen würde, dann treffen sich beide sozusagen in der Mitte...

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Aber hallo mein lieber.

Wie ich schon geschrieben bzw. zitiert habe wo kein kläger da kein richter.

Du bist natürlich mister 100% und machst auch immer alles nach deinem wissen richtig.

Wenn halt keiner da ist, kann einem auch keiner an die karre pissen so einfach ist das 😉.

Gruss
Maik

:edit:
Ich beziehe hier die ganze sache aber auf das rechtsfahren, nicht das hier alle denke wenn ich privat im straßenverkehr unterwegs bin lasse ich "die sau raus", (das mache ich auch aber auf privatem grund und boden und unter ausschluß der öffentlichkeit) ich weiß schon wie weit ich gehen kann bzw. wie weit man die gesetzte ausreizen kann.

Ich bin nicht Mister 100%.

Aber gerade von einem Fahrlehrer zu hören er fährt auf leerer Straße wie er will?

Das schließt ja auch nicht AB ein.

In TEgel ist morgens die Ampelschaltung abartig scheiße. Ich fahre trotzdem nicht, obwohl keiner kommt, bei den roten Ampeln drüber.

:edit:
edit übersehen.

Re: Re: 3 Spurige leere Autobahn, befolgt ihr das Rechtsfahrgebot??

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@ThaFUBU
Wie kommst du darauf, daß seine Autobahn nicht leer war? Der o.g. Satz des TE im Eröffnungsbeitrag läßt da IMHO keine Interpretationsmöglichkeiten offen.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


hi,

bin jetzt am donnerstag nachts auf der A45 gefahren, tempomat auf 220

wie gesagt autobahn war leer, und komischerweise sehr sehr wenige lkws unterwegs. f

wenige lkw´s und autos waren da 100% auch.....

PLUS die Gegenfahrbahn

bei tempomat wird er ständig 220 gefahren sein ergo, auch mal ein paar km mit abblendlicht....

Okay, da stimme ich dir natürlich zu...😉

Wenn man nachts 220 auf zwei Spuren und in der Mitte fahren muss, um sich sicher zu fühlen, sollte man es lieber ganz sein lassen.

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Hallo eminem 7905,

ob du dich mit häufigem Spurwechsel strafbar machst glaube ich kaum, denn es ist rein rechtlich ohnehin eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, bei diesen Aktionen behinderst, schneidest oder nötigst du jemanden Anderen. Dann wird daraus eine Straftat.

Nichts desto trotz, gilt in der BRD das Rechtsfahrgebot und wie schon von einem Vorredner erwähnt, kommt es zu folgenden Bußgeldern: Nichteinhaltung ohne Behinderung = 20€, mit Behinderung 40€ und einen Punkt in Flensburg.

Dann ist noch zu beachten, dass es einen Paragraphen gibt, der klar und deutlich aussagt, dass die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Ich weiß nicht, wie bei Nachts 220km/h entschieden wird, wenn etwas passiert. Dies kann ja auch in der Form sein, dass du dein Fahrzeug in die Leitplanken setzt (ein einfacher Reifenplatzer kann da schon ausreichen) und der Nächste 5min später seines in dein Wrack. Wenn man dir dann nachweisen kann, dass du zu schnell warst, wirst du mindestens eine Teilschuld bekommen, wenn nicht sogar die kpl.. Ist es das wert?

Also wie schon mein Vorredner erwähnt hat, wenn du ohnehin 3 Fahrbahnen brauchst um dich bei 220km/h sicher zu fühlen, würde ich mich in solchen Situationen an deiner Stelle sicherer fühlen, wenn ich langsamer fahren würde.

Aber ich denke du bist alt genug und wirst das in der Zukunft auch weiter für dich richtig entscheiden.

Gruß "Die Maus"

Zitat:

Original geschrieben von TwingoMaus


Ist es das wert?

sorry das ich jetzt so plump antworte. ja es ist das wert, denn es macht einfach nur spaß, und spaß ist halt mit risiko verbunden, wobei das risiko hier nicht allzu groß ist.

das bedeutet nicht das ich ein rücksichtsloser reser bin, fahre nur dort schnell wo es erlaubt ist. sonst max. 20-30km/h zu schnell, je nach verkehrssituation.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn man nachts 220 auf zwei Spuren und in der Mitte fahren muss, um sich sicher zu fühlen, sollte man es lieber ganz sein lassen.

vielleicht hat du mich falsch verstanden, ich fühle mich auf der leeren rechten spur auch sicher, aber sicherer ist es doch wenn man die ganze straße (autobahn) benutzt. und es ist wirklich so, das sehr oft die rechte spur im misserablen zustand ist, so das ein permanentes linksfahren ohne verkehrsbehinderung sicherer ist.

Zitat:

Original geschrieben von TwingoMaus


Hallo eminem 7905,

ob du dich mit häufigem Spurwechsel strafbar machst glaube ich kaum, denn es ist rein rechtlich ohnehin eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, bei diesen Aktionen behinderst, schneidest oder nötigst du jemanden Anderen. Dann wird daraus eine Straftat.

Nichts desto trotz, gilt in der BRD das Rechtsfahrgebot und wie schon von einem Vorredner erwähnt, kommt es zu folgenden Bußgeldern: Nichteinhaltung ohne Behinderung = 20€, mit Behinderung 40€ und einen Punkt in Flensburg.

Dann ist noch zu beachten, dass es einen Paragraphen gibt, der klar und deutlich aussagt, dass die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Ich weiß nicht, wie bei Nachts 220km/h entschieden wird, wenn etwas passiert. Dies kann ja auch in der Form sein, dass du dein Fahrzeug in die Leitplanken setzt (ein einfacher Reifenplatzer kann da schon ausreichen) und der Nächste 5min später seines in dein Wrack. Wenn man dir dann nachweisen kann, dass du zu schnell warst, wirst du mindestens eine Teilschuld bekommen, wenn nicht sogar die kpl.. Ist es das wert?

Also wie schon mein Vorredner erwähnt hat, wenn du ohnehin 3 Fahrbahnen brauchst um dich bei 220km/h sicher zu fühlen, würde ich mich in solchen Situationen an deiner Stelle sicherer fühlen, wenn ich langsamer fahren würde.

Aber ich denke du bist alt genug und wirst das in der Zukunft auch weiter für dich richtig entscheiden.

Gruß "Die Maus"

Die Rechtslage in der "BRD" interessiert mich persönlich wenig. Ich lebe in Deutschland ;-)

Zu den 200km/h gab es in den letzten Tagen ein recht erfreuliches Urteil. Ein Porschefahrer hat nach einem Abflug bei 200 km/h erfolgreich seine Versicherung zur Zahlung verurteilt, die sich zunächst aufgrund der Geschwindigkeit aus der Haftung herauswinden wollte.

Wer 3 Spuren braucht, um sicher zu fahren, sollte lieber langsamer unterwegs sein. An dieser Stelle volle Zustimmung! Ich habe den Ursprungsbeitrag jedoch so verstanden, dass er die 3 Spuren für den zusätzlichen Fahrspaß ausnutzen will (Ideallinie fahren). Das muss auf der AB meiner Meinung nach nicht sein. Die Grenzen zwischen "völlig freier" Autobahn und "ein wenig Verkehr" sind da für meinen Geschmack zu fließend.

Dennoch wähle ich selbst bei dieser Geschwindigkeit die linke oder mittlere Spur aus Sicherheitsgründen.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Die Rechtslage in der "BRD" interessiert mich persönlich wenig. Ich lebe in Deutschland ;-)

"wer wird millionör" 500 euro kandidat. 😉 😉 😉 wo liegt denn die BRD???

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Die Rechtslage in der "BRD" interessiert mich persönlich wenig. Ich lebe in Deutschland ;-)
Oliver

Ok. Bei so einer Einstellung ja auch normal, denn wer anscheinend nicht weiß, was BRD heißt, der weiß dann anscheinend auch nicht, wo er lebt......🙂

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Zu den 200km/h gab es in den letzten Tagen ein recht erfreuliches Urteil. Ein Porschefahrer hat nach einem Abflug bei 200 km/h erfolgreich seine Versicherung zur Zahlung verurteilt, die sich zunächst aufgrund der Geschwindigkeit aus der Haftung herauswinden wollte.
Oliver

Du kannst in dem Fall nur von einem Vollkaskoschaden reden. Zwei Paar Schuhe, darum gehts in meinem Beitrag gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Wer 3 Spuren braucht, um sicher zu fahren, sollte lieber langsamer unterwegs sein. An dieser Stelle volle Zustimmung! Ich habe den Ursprungsbeitrag jedoch so verstanden, dass er die 3 Spuren für den zusätzlichen Fahrspaß ausnutzen will (Ideallinie fahren). Das muss auf der AB meiner Meinung nach nicht sein. Die Grenzen zwischen "völlig freier" Autobahn und "ein wenig Verkehr" sind da für meinen Geschmack zu fließend.
Oliver

In dem Ursprungsthread ging es um zwei Fragen:

1. Ist der häufige Fahrbahnwechsel strafbar?
2. Wie verhält sich unsereins auf zweispurigen AB's?

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Dennoch wähle ich selbst bei dieser Geschwindigkeit die linke oder mittlere Spur aus Sicherheitsgründen.
Oliver

Demnach also ab einer gewissen Geschwindigkeit, ein notorischer Linksfahrer/in?

Ist ja auch OK so, solange du niemanden blockierst und für dich damit glücklich wirst.....🙂

Gruß "Die Maus"

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


sorry das ich jetzt so plump antworte. ja es ist das wert, denn es macht einfach nur spaß, und spaß ist halt mit risiko verbunden, wobei das risiko hier nicht allzu groß ist.

das bedeutet nicht das ich ein rücksichtsloser reser bin, fahre nur dort schnell wo es erlaubt ist. sonst max. 20-30km/h zu schnell, je nach verkehrssituation.

Hi eminem7905,

es gibt für mich nicht wirklich plumpe Antworten, daher ist das so OK.

In deinem Ursprungsthread ging es um zwei Fragen, auf die ich dir aus meiner Sicht eine Antwort gegeben habe........mehr nicht.

Es ist nur immer wieder erstaunlich, dass manche User anscheinend gegebene Antworten immer dazu nutzen, demjenigen der antwortet, durch unsachgemäße Kommentare einen "Reinwürgen" zu wollen. Aber das ist wohl ein Phänomen dieser unrealen Internetwelt.

Da kann man sich doch eigendlich die Öffnung eines Threads mit einer Fragestellung sparen............oder?

Ich habe übrigens mit keinem Wort geschrieben, dass du ein rücksichtsloser Fahrer bist und gehe da eigendlich auch nicht von aus.

Gruß "Die Maus"

Wer aber sogar bis 30 schneller als erlaubt fäht, ist ein Raser.

Das heißt in der Stadt bis zu 90 oder 110 (Stadtautobahn). Und auf Landstraßen und Autobahnen haben die Tepolimits auch meist einen Sinn.

Hi patti106,

wer in der Stadt 90km/h fährt, den nenne ich nicht mehr Raser sondern....................das spar ich mir hier.

Solche Menschen handeln grob fahrlässig und sollten mit jeglicher zu Verfügung stehenden Härte bestraft werden. Meiner Meinung nach sollten sie nie wieder einen FS bekommen, wenn sie einmal erwischt wurden, denn so etwas ist weiß Gott kein Kavaliersdelikt mehr.

Ist aber halt auch nur meine Meinung!

Gruß "Die Maus"

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


das bedeutet nicht das ich ein rücksichtsloser reser bin, fahre nur dort schnell wo es erlaubt ist. sonst max. 20-30km/h zu schnell, je nach verkehrssituation.

Interessante Aussage. 😉

Nur weil man sich persönlich eine Höchstgrenze für Geschwindigkeitsüberschreitungen setzt, handelt man nicht grob fahrlässig (und könnte somit als Raser bezeichnet werden)?

Ganz im Gegenteil, der Vorsatz und die offensichtliche Routine macht die Sache eigentlich noch schlimmer. Denn du scheinst die zHg ja anscheinend als Mindestgeschwindigkeit auszulegen und benutzt deinen gesunden Menschenverstand unter Beachtung der Verkehrssituation erst, wenn es um die genaue Festlegung der Geschwindigkeitsübertretung geht.

Die Landsberger Allee und andere Straßen in Berlin haben ein Limit von 60. Wenn man dann +30 fährt, fährt man 90!

Und gerade die Landsberger Allee lädt dazu ein, da die Straße dreispurig ist und Häuser erst zT einige hundert Meter von der Straße entfernt.

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