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3-rädrige Fahrzeuge Fahren ohne Fahrerlaubnis

Themenstarteram 15. November 2019 um 7:38

Hallo liebe Leute,

die Woche hat ja schon gut begonnen und wurde gestern noch besser. Ich bin dabei Geld zu sparen um mit einen 3-Rad-Roller zu kaufen damit ich nicht immer das Auto nehmen muss zur Schule, auch teile ich mir das Auto mit meiner Freundin und das wäre eine kleine Erleichterung.

Wie auch immer, gestern war ich vor der Schule bei einem Roller- und Motorradhändler den ich sehr gut kenne und habe mir die Roller angeguckt, die er da hatte. Und da habe ich die Piaggio MP3 mit 44PS gelieb äugelt und habe die dann für 1 Tag zur Probe gehabt. Alles soweit gut. Ich hatte mich reichlich davor informiert, wie es ist mit Klasse B und 3-Rad-Roller. Da ich mein Führerschein 2014 gemacht habe, darf ich laut Gesetz sowas fahren, da ich inzwischen 22 bin auch über 15kW und halt nur im Inland.

"§ 6 Abs. 3a FeV:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland,

im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist."

Das hatte mir der Händler auch so zugesichert.

Ich bin also damit zur Schule gefahren und als ich auf dem Weg nachhause war wurde ich von der Polizei angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle. Ich gab ihm mein Führerschein, die Papiere und mein Ausweis. Alles soweit gut. Da kam der andere, sah aus wie ca. 20 und meinte im großkotzigen Ton, dass ich das Ding gar nicht fahren darf weil ich nur Klasse B habe und nicht A2 oder A. Ich antwortet, dass ich das auch nicht brauche für den MP3 weil ich laut Gesetz das im Inland auch fahren darf. Er hat sich aber überhaupt nicht auf eine Diskussion eingelassen, meinte ich kriege eine Anzeige wegen FoFE. Ist das überhaupt haltbar? Seit wann gilt denn ein neues Gesetz was die 3-Rad-Roller betrifft? Hab ich mich ohne zu Wissen jetzt wirklich strafbar gemacht? Ich kann alles nachweisen, dass ich den Roller gefahren bin und wieviel PS der hatte. Und dass es sich dabei um ein dreirädriges Fahrzeug handelt.

Hoffe auf beruhigende Antworten.

LG

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23 Antworten

Bei der Leistung des Fahrzeugs brauchst Du m.E. einen Motorrad-FS. Da reicht nicht der B.

Anders wäre es wenn das dreirädrige Fahrzeug nicht als Motorrad gilt.

Themenstarteram 15. November 2019 um 7:47

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 15. November 2019 um 08:45:03 Uhr:

Bei der Leistung des Fahrzeugs brauchst Du m.E. einen Motorrad-FS. Da reicht nicht der B.

Anders wäre es wenn das dreirädrige Fahrzeug nicht als Motorrad gilt.

Das tut es ja auch nicht, es ist als dreirädriges Fahrzeug deklariert. Von Piaggio und der Händler hat es nochmal bestätigt.

wiki:

Führerscheinrecht

Piaggio MP3 mit Dach und Anhänger

Gemäß der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2013 zum Führen des MP3 ein Motorradführerschein (Klasse A1 für bis zu 15 kW oder Klasse A für mehr als 15 kW Motorleistung) erforderlich.[2] Die mehrspurige Variante LT, welche als PKW zählt (im Gegensatz zur Variante RL, diese zählt als Motorroller) des Piaggio MP3 darf jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde.

Themenstarteram 15. November 2019 um 7:52

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 15. November 2019 um 08:50:41 Uhr:

wiki:

Führerscheinrecht

Piaggio MP3 mit Dach und Anhänger

Gemäß der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2013 zum Führen des MP3 ein Motorradführerschein (Klasse A1 für bis zu 15 kW oder Klasse A für mehr als 15 kW Motorleistung) erforderlich.[2] Die mehrspurige Variante LT, welche als PKW zählt (im Gegensatz zur Variante RL, diese zählt als Motorroller) des Piaggio MP3 darf jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde.

Es war auch die LT Variante, die RL hat der Händler mir garnicht erst vorgeschlagen. Die Stelle im Wiki habe ich auch gefunden, die geht aber noch weiter:

"Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst jetzt auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Soweit das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist."

Letzeres trifft ja auch bei mir zu mit 22 Jahren.

Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt - da es sich wohl um einen Sonderfall handelt, würde ich mich hier reuig zeigen und meine Unkenntnis des Sachverhaltes einräumen. Etwaig kommst Du dann nur mit einer Verwarnung davon.

Ach, ja, Sorry, Du bist ja ü21 Jahre jung.

Hmmm. Welche Argumente hatten den die Beamten?

Dann könnte ich sowas ja auch fahren? Bin fast 50 und hab B seit - anno Dunst.

Themenstarteram 15. November 2019 um 8:06

Der eine Beamte war beschäftigt irgendwas abzufragen während der andere sich gefühlt sehr aufgespielt hat weil er wohl der Meinung war jemanden erwischt zu haben ohne Lappen, was aber totaler Quatsch ist. Und sowieso, ich glaube kaum, dass ein Händler so ein großes Risiko eingehen würde und mir was in die Hand drückt was ich garnicht fahren darf, der würde sich im Endeffekt auch strafbar machen. Die Argumente waren, dass es sich hier um ein dreirädriges FZ handelt, mein Führerschein aber erst 2014 gemacht wurde, daher dürfte ich das nicht fahren. Meine Argumentation, dass ich das Fahren darf seit der Änderung von 2016 hat ihn überhaupt nicht interessiert.

Ja könntest du auch, ich bin noch am sparen aber werde mir das definitiv holen. Bei mir ist das halt auf Inlandfahrten beschränkt da Führerschein 2014 gemacht und nicht 2013. Bei dir wäre es aber ohne irgendwelche Einschränkungen möglich.

Ich hatte mich auch mal für das Teil interessiert und (wahrscheinlich wie Du) zum Thema Führerschein recherchiert. Mal ein paar herausgegriffen (hier, hier oder § 6 Abs. 3a FeV: stützen alle Deine Version.

Saublöd, dass der Beamte anderer Meinung war, weil das u.U. bei Dir Stress erzeugt.

Entweder passiert nix, weil ein schlauerer Kollege die Anzeige verhindert.

Oder Du musst nach Erhalt der Anzeige wahrscheinlich einen Anwalt suchen...

Korrektur, die darfst so was fahren. Ob du so was fahren kannst, zeigt dann die Praxis.

Wenn ich die Hinweise beim BMVI richtig verstanden habe, braucht der TE die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96.

Die Regelung ist wohl zu kompliziert für den Beamten gewesen. Piaggio ist dort sehr gemein, mal gilt der MP3 als Roller, mal als mehrspuriges Kraftfahrzeug. Je nach Ausstattung (z.B. ein Bremspedal für alle Bremsen).

Zitat:

@pivili schrieb am 15. November 2019 um 09:10:51 Uhr:

Ich hatte mich auch mal für das Teil interessiert und (wahrscheinlich wie Du) zum Thema Führerschein recherchiert. Mal ein paar herausgegriffen (hier, hier oder § 6 Abs. 3a FeV: stützen alle Deine Version.

Saublöd, dass der Beamte anderer Meinung war, weil das u.U. bei Dir Stress erzeugt.

Entweder passiert nix, weil ein schlauerer Kollege die Anzeige verhindert.

Oder Du musst nach Erhalt der Anzeige wahrscheinlich einen Anwalt suchen...

Nicht zwingend, soll auch Staatsanwälte geben, die sowas nach genauer Überprüfung selbst einstellen. Falls polizeiliche Anhörung erfolgen sollte, nicht hingehen. Angaben zur Sache höchstens schriftlich "ich habe Klasse 3 mit Schlüsselnummer 96 und die berechtigt mich zum Führen von ........").

Abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt eine Anklage macht.

Anwalt würde ich erst beauftragen, wenn die Anklage ins Haus flattert. Vorher nur, wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist, denn sonst darf man den selbst zahlen.

Themenstarteram 15. November 2019 um 8:17

Zitat:

@pivili schrieb am 15. November 2019 um 09:10:51 Uhr:

Saublöd, dass der Beamte anderer Meinung war, weil das u.U. bei Dir Stress erzeugt.

Entweder passiert nix, weil ein schlauerer Kollege die Anzeige verhindert.

Oder Du musst nach Erhalt der Anzeige wahrscheinlich einen Anwalt suchen...

Ich hoffe ein, sorry für den Ausdruck, kompetenter Beamte guckt da nochmal drüber und verhindert das. Sonst geht der Stress erst recht los.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2019 um 09:11:29 Uhr:

Korrektur, die darfst so was fahren. Ob du so was fahren kannst, zeigt dann die Praxis.

Wenn ich die Hinweise beim BMVI richtig verstanden habe, braucht der TE die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96.

Die Regelung ist wohl zu kompliziert für den Beamten gewesen. Piaggio ist dort sehr gemein, mal gilt der MP3 als Roller, mal als mehrspuriges Kraftfahrzeug. Je nach Ausstattung (z.B. ein Bremspedal für alle Bremsen).

Ja, ob ich das fahren kann ist ja was anderes. Bist du dir sicher mit 96, ich war der Meinung 96 ist das mit dem Anhänger wo man paar Stunden in der Fahrschule ist und das wars. Als B96 kenn ich das.

Laut Papieren ist das die LT Version, also die als mehrspuriges KFZ gilt. Die RL Version hat der Händler auch garnicht erwähnt, weil die als Roller gelten und da natürlich A1, A2 oder A brauche.

Peter, ist das so schwer zu fahren?

Bin am überlegen mir noch eine 125er auf den Hof zu stellen für Berliner Stadtverkehr. Wenn ich sowas fahren darf (wußte ich wirklich nicht), dann wäre das ja mal interessant.

TE, aber teuer sind die, keine Frage.

Zunächst zur Schlüsselnummer:

Nein, sicher bin ich mir nicht, steht aber so auf der Homepage des BMVI. Auf der vom Tüv-Nord ist diese Einschränkung wiederum nicht gemacht, da steht der Hinweis auf die dreirädrigen Fahrzeuge unter der Klasse B ohne jegliche Einschränkung.

Ich hab jetzt beim BMVI nachgefragt, was richtig ist.

Einfach ausprobieren. Wer als Jugendlicher Mofa/Moped gefahren ist, kommt auch mit einer 125er schnell klar. Ein MP3 ist vom Fahrverhalten etwas anders, gewöhnt man(n) sich aber auch schnell dran. Für den Berliner Stadtverkehr würde ich persönlich dann auch einen MP3 bevorzugen, die sind deutlich spurstabiler als ein 125er Roller.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 15. November 2019 um 09:17:48 Uhr:

Peter, ist das so schwer zu fahren?

zwei Übungsstunden mit einem Fahrlehrer, der Rest kommt mit der Fahrpraxis.

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