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3-rädrige Fahrzeuge Fahren ohne Fahrerlaubnis

Themenstarteram 15. November 2019 um 7:38

Hallo liebe Leute,

die Woche hat ja schon gut begonnen und wurde gestern noch besser. Ich bin dabei Geld zu sparen um mit einen 3-Rad-Roller zu kaufen damit ich nicht immer das Auto nehmen muss zur Schule, auch teile ich mir das Auto mit meiner Freundin und das wäre eine kleine Erleichterung.

Wie auch immer, gestern war ich vor der Schule bei einem Roller- und Motorradhändler den ich sehr gut kenne und habe mir die Roller angeguckt, die er da hatte. Und da habe ich die Piaggio MP3 mit 44PS gelieb äugelt und habe die dann für 1 Tag zur Probe gehabt. Alles soweit gut. Ich hatte mich reichlich davor informiert, wie es ist mit Klasse B und 3-Rad-Roller. Da ich mein Führerschein 2014 gemacht habe, darf ich laut Gesetz sowas fahren, da ich inzwischen 22 bin auch über 15kW und halt nur im Inland.

"§ 6 Abs. 3a FeV:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland,

im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist."

Das hatte mir der Händler auch so zugesichert.

Ich bin also damit zur Schule gefahren und als ich auf dem Weg nachhause war wurde ich von der Polizei angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle. Ich gab ihm mein Führerschein, die Papiere und mein Ausweis. Alles soweit gut. Da kam der andere, sah aus wie ca. 20 und meinte im großkotzigen Ton, dass ich das Ding gar nicht fahren darf weil ich nur Klasse B habe und nicht A2 oder A. Ich antwortet, dass ich das auch nicht brauche für den MP3 weil ich laut Gesetz das im Inland auch fahren darf. Er hat sich aber überhaupt nicht auf eine Diskussion eingelassen, meinte ich kriege eine Anzeige wegen FoFE. Ist das überhaupt haltbar? Seit wann gilt denn ein neues Gesetz was die 3-Rad-Roller betrifft? Hab ich mich ohne zu Wissen jetzt wirklich strafbar gemacht? Ich kann alles nachweisen, dass ich den Roller gefahren bin und wieviel PS der hatte. Und dass es sich dabei um ein dreirädriges Fahrzeug handelt.

Hoffe auf beruhigende Antworten.

LG

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23 Antworten

Wahnsinn , mir brummt der Schädel....

Wenn man sich diesen Verordnungs,Ausnahmen, Einschränkungen,Erweiterungswust durchließt.

Kein Wunder daß da keiner mehr durchsteigt.

Natürlich auch die Exekutive vor Ort nicht mehr....

Wem haben wir den Wahnsinn eigentlich zu verdanken?

Globalisierung oder EU?

Oder Edmund Stoiber dem Entbürokratisierer?

Wen darf man bashen? :)

 

Ich weiss es nicht?

eher der Evolution des Gedankens. Lange Zeit war geregelt, dass dreirädrige Fahrzeuge PKW sind, wenn zwei Räder auf einer Achse einen gewissen Mindestabstand voneinander haben. Dann kam Piaggio auf den Gedanken, ein Fahrzeug dafür zu bauen, was man als Roller mit dem PKW-FS fahren kann. Soweit, so gut, bis die Unfallzahlen anstiegen. Also musste man diese FZ doch fahrerlaubnispflichtig machen, aber allen, die die FE schon hatten, konnte man diese Berechtigung natürlich nicht wegnehmen. So kamen die ganzen Fristen und Ausstellungsdaten in die Gesetze.

Es kommt sicherlich darauf an, in welche Fahrzeugklasse der in Frage stehende Roller eingestuft ist. Mit dem nach 2013 erworbenen FS Klasse B darf man ab 21 Jahre im Inland(!) ein Fahrzeug der Klasse L5e fahren - das sind dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrischer Rad-Anordung und einer bbHG von mehr als 45 km/h. Wenn in den Papieren was von L5e steht und/oder "dreirädr. Kfz > 45 hm/h" ist alles gut.

Ich würde auch sagen, die Polizisten irren sich. Wie wäre es, wenn Du die Änderung der Fev ausdruckst und nochmal Kontakt zu dem Polizisten suchst. Vielleicht einfacher, als es in ein paar Wochen dem Richter zu erklären.

Mal so nebenbei:

Haben dich die Beamten weiterfahren lassen,oder wie ist die Kontrolle abgelaufen?

Normalerweise wird bei FoFE die Weiterfahrt untersagt.

Das ist der Vorteil des MP3, den kann man schieben.

Themenstarteram 16. November 2019 um 1:03

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. November 2019 um 13:46:19 Uhr:

Es kommt sicherlich darauf an, in welche Fahrzeugklasse der in Frage stehende Roller eingestuft ist. Mit dem nach 2013 erworbenen FS Klasse B darf man ab 21 Jahre im Inland(!) ein Fahrzeug der Klasse L5e fahren - das sind dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrischer Rad-Anordung und einer bbHG von mehr als 45 km/h. Wenn in den Papieren was von L5e steht und/oder "dreirädr. Kfz > 45 hm/h" ist alles gut.

Da stand irgendwas mit L5e, hab die Papiere nicht mehr die hat der Händler wieder.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. November 2019 um 20:42:30 Uhr:

Mal so nebenbei:

Haben dich die Beamten weiterfahren lassen,oder wie ist die Kontrolle abgelaufen?

Normalerweise wird bei FoFE die Weiterfahrt untersagt.

Mir wurde die Weiterfahrt untersagt und ich durfte schieben bis zum Händler, welcher zum Glück nicht weit weg war und bin mitm Bus nachhause gefahren.

Und Du hast doch dem Händler die Geschichte sicher erzählt, oder?

Wie war seine Reaktion?

Er hätte Dir doch anbieten können eine Kopie der Zul.besch. 1 oder 2 zu machen und Dir diese mitgeben können, zusätzlich ein Ausdruck der Bestimmungen bezgl.FE, damit Du umgehend auf dem Revier die Anzeige abwenden kannst.

 

Edit: hat der Polizeibeamte den Fzg.schein fotografiert oder kopiert?

Sonst könnten Sie ja sonstwas reinschreiben...

Auch eine Version (RL) die Du eben nicht fahren dürftest.

Das wäre ziemlich unproblematisch, da auch das Kennzeichen notiert wird. Einfach noch mal beim Händler aufschlagen und eine Kopie der Zul.Bescheinigung I machen lassen. Nicht dass das Teil dann verkauft ist.

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