3 MPS zu empfehlen ?

Mazda 323 3 (BW)

Hallo liebe platz da fahrer 🙂

Ich habe nach langem überlegen eine probefahrt beim händler angemeldet wo ich auch schon sehr gespannt auf das fahrzeug bin , aber das ist erstmal nebesächlich ... ich würde gern wissen ob dieses fahrzeug irgendwelche probleme aufweist falls es zu einem kauf kommen sollte? wo ich mir später gedanken machen sollte etc. motor - getriebe - karosse? ( hatte bis jetzt noch nie ein mazda)

Dann noch was , was sehr wichtig ist...
weiß jemand ob man das orginal radio irgendwie austauschen kann ??
Mag sein das der ein oder andere sagt bose ist gut aber ich halte nix von , deswegen müsste ich wissen ob man auch ein din radio einbauen könnte ??

Und zu guter letzt ...

ist es möglich via chip tuning oder durch umprogrammieren des steuergerätes noch was an leistung raus zu holen... ? ich weiß das 260ps mehr als reichen aber ich würde dennoch gern wissen ob es möglich ist ?

mfg

53 Antworten

Kann doch jeder machen wie er will. Kann den lkwmechaniker schon verstehen. Obwohl ich sagen muss, dass der MPS an sich schon eine Preisgranate ist.

Er kanns ja probieren und wenn es nicht läuft, hat er draus gelernt. Wenns aber gut geht, ist noch besser.

Bsp: Ich hab auch mal mein Auto vor 2 Jahren zur HU/AU zu ATU geschafft, weils da "nur" 69€ kam. Aber daraus hab ich auch gelernt und kann nur jedem raten, die Finger davon zu lassen.

Meinem altem Auto muss ich auch noch die letzte Ölung, ähhh, letzte Inspektion verpassen. Ich habe mal bei ATU einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann bei meinem Händler. Und schau mal einer kuck, der Markenhändler hat gerade mal 10€ mehr notiert (beide hatten dieselben Mängel notiert). Da sind nur die Lockvogelangebote günstig, wobei manchmal auch die Leistung mehr als billig ist.
Aber 2500 € sind auch schon eine ganze Menge Holz.

Zitat:

Original geschrieben von red3


Ich rede die ganze Zeit auch nicht von der Mobilitätsgarantie (abschleppen tut dich jeder), sondern von den Mängeln an deinem Fahrzeug. Für die Beseitigung solcher Mängel und für die Abwicklung des Garantiefalls (Rost am Auto, immer wieder Probleme mit dem Motor) ist nur der ausliefernde Händler verpflichtet.

Kannst Du bitte mal die Quelle mitteilen, wo Du diese Aussage her hast? Das ist vollkommener Blödsinn! Wenn Du ein Auto bei einem Vertragshändler kaufst, hast Du eine

Werksgarantie

. Heisst mit anderen Worten: Du kannst zu

jedem

Vertragshändler gehen! Ein Händler, der die Garantieleistung verweigert macht sich strafbar, den das Ganze ist gesetzlich geregelt. Das gilt auch für EU-Importe! Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:

- Checkheft ist durch einen autorisierten Fachhändler bei der Auslieferung abgestempelt worden.
- Es handelt sich um einen Mangel, den der Hersteller zu vertreten hat (also keine Beulen und Kratzer z.B.).
- Die Wartungsintervalle wurden eingehalten.

genau ! und alles andere is quark !

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Also seit ihr der meinung das ich das auto über die apl vermittlung , ohne bedenken bestellen kann ??
oder nicht ?

mfg

..geh doch mit dem Angebot des Vermittlers zu Händlern, zuletzt zu dem , den Du eigentlich bevorzugst, 15 % sollte mindestens drin sein, bei uns hing sogar ein Rundlauf am schwarzen Brett mit 17 ......

Mein Nachbar ist dann sicherlich "aus Spaß" 3 mal in München gewesen...

Im konkreten Fall ging es um Rost und einen unrunden Motorlauf, der nicht abzustellen war. Die ersten Reparaturversuche und alle anderen kleinen Garantieschäden (wie z.B Elektrik im Außenspiegel defekt, polternde Hinterachse) hat auch der Händler vor Ort gemacht.
Und da sich der Rost und der Motor anscheinend nich in den Griff bekommen ließen, wollte mein Nachbar den Wagen wandeln. Und in dem Fall hat der Händler Recht auf Nachbesserung. Wenn du dann als Besitzer dem Händler dieses Recht nicht zubilligst, dann verzichtest du auf deine Ansprüche.

Das ist sicherlich ein Ausnahmefall und nicht jeder erhält so ein Montagsauto, aber die Aussage des Anwalts vom Nachbar war da Recht eindeutig: Bei größeren Sachen, vor allem dauerhaften/nicht behebbaren Mängeln ist immer der ausliefernde Händler der Ansprechpartner.
Garantiereparaturen macht jeder Händler um die Ecke.

3 Reisen nach München und die Anwaltskosten dürften die damalige Ersparnis mehr als wett gemacht haben.

nungut , scheinst ja schon recht zu haben ...

ich habe ein wenig bei mir in der arbeit rumgefragt und einer meinte das er damals bei seinem golf das fahrzeug von hessen wo er wohnt nach münchen bringen bzw jemand fahren musste weil es irgendwie um die ecke nicht ging...

Ich werde die sache die nächste woche ruhen lassen und mich übernächste woche endgültig darum kümmern weil ich noch für ne führerscheinprüfung lernen muss...

mfg

edit // Nicht falsch verstehen keine pkw prüfung...

Zitat:

Original geschrieben von red3


Mein Nachbar ist dann sicherlich "aus Spaß" 3 mal in München gewesen...

Im konkreten Fall ging es um Rost und einen unrunden Motorlauf, der nicht abzustellen war. Die ersten Reparaturversuche und alle anderen kleinen Garantieschäden (wie z.B Elektrik im Außenspiegel defekt, polternde Hinterachse) hat auch der Händler vor Ort gemacht.
Und da sich der Rost und der Motor anscheinend nich in den Griff bekommen ließen, wollte mein Nachbar den Wagen wandeln. Und in dem Fall hat der Händler Recht auf Nachbesserung. Wenn du dann als Besitzer dem Händler dieses Recht nicht zubilligst, dann verzichtest du auf deine Ansprüche.

Das ist sicherlich ein Ausnahmefall und nicht jeder erhält so ein Montagsauto, aber die Aussage des Anwalts vom Nachbar war da Recht eindeutig: Bei größeren Sachen, vor allem dauerhaften/nicht behebbaren Mängeln ist immer der ausliefernde Händler der Ansprechpartner.
Garantiereparaturen macht jeder Händler um die Ecke.

3 Reisen nach München und die Anwaltskosten dürften die damalige Ersparnis mehr als wett gemacht haben.

Mal langsam! Jetzt redest Du plötzlich von einer Wandlung. Das ist etwas ganz anderes. Logisch, dass Du die Wandlung nur beim ausliefernden Händler vornehmen kannst. Der hat ja schliesslich auch die Kohle für das Auto eingestrichen. Aber bei Reparaturen habe ich also Kunde immer noch die freie Wahl der Werkstatt.....

Ich habe auch nie behauptet, dass man eine gewöhnliche Reparatur oder einen Service nicht beim Händler seiner Wahl machen lassen kann.
Selbst kleine Garantie-Sachen macht der dir fertig.
Aber wehe es kommt mal was Dickes: Was kannst du denn dann bei deinem Händler vor Ort verlangen?

Eine gesetzlich und vertraglich zugesicherte Garantieleistung

Und was ist, wenn sich dieser Mangel bei dieser Garantieleistung, die dir gesetzlich garantiert ist, gar nicht zu deiner Zufriedenheit behoben werden konnte?

Dann mach ich dem Händler, der die Reparatur durchgeführt hat Feuer unterm A****. Dann macht es das ganze nochmal und wenn's immer noch nicht I.O. ist, darf er einen Ingenieur vom Werk bestellen, der der Wandlung zustimmen muss. Ob ein Vertrag gewandelt werden kann oder nicht entscheidet nämlich nicht der Händler, sondern der Hersteller. Der Hersteller hat das Auto ja auch gebaut und ist daher derjenige welcher.

So, und damit ist hier für mich Schluss. Ich habe keine Lust das noch weiter auszudiskutieren. Du scheinst es ja eh besser zu wissen.......

Der letzte Satz trifft ja auch irgendwie auf dich zu...

Warum liest man denn hier im Netz öfters von solchen Erfahrungen - hatten die alle keine Ahnung und haben sich über den Tisch ziehen lassen?

Dein Auslegung der Gesetze in allen Ehren - Mein Nachbar musste zum ausliefernden Händler nach München und genau diesem Händler, und nur bei dem, einen Reparaturversuch eingestehen.
Und eine Wandlung läuft auch nur über diesen Händler und nicht über einen Ingenieur, der zu irgendwohin gereist kommt.
Und das hat selbst der eingeschaltete Anwalt so bestätigt. Der wird ja wohl keine absolute Pfeife gewesen sein und wollte seinem Mandanten eine Reise nach München gönnen...

Zitat:

Original geschrieben von Lkwmechaniker


Also seit ihr der meinung das ich das auto über die apl vermittlung , ohne bedenken bestellen kann ??
oder nicht ?

mfg

definitiv JA

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