3 mal Geblizt
Hallo zusammen,
bevor ihr meckert, Ich habe meinen Frührerschein seit ca 3 1/2 Jahren bin in der zeit ungefähr 150.000km gefahren. Jeder fähr mal zu schnell nur bei manchen sieht es die Rennleitung und bei anderen nicht.
Ich wurde das erstemal vor 1 1/2 Jahren geblitzt außerhalb mit 26 zu schnell.
Das gab 3 Punkte + Aufbausiminar, mein Führerschein wurde eingezogen weil ich keine Info von meinem Dad bekommen habe das ich ein Aufbauseminar machen muss da ich bei meiner Freundin gelebt habe.
jetzt wurde ich vor ca 3 Wochen in der Ortschaft ( 2 Häus) mit 25 zu schnell geblitz ich habe nur ein Anhörungsbogen erhalten. Diesen ausgefüllt und zurück geschickt. Aber noch kein Schreiben mit Punkten und Bußgeld bekommen.
Jetzt wurde ich heut in der Mittagspause wieder geblitzt mit 26 zu schnell außerhalb wieder.
Was habe ich zu erwarten befinde ich mich trozdem in der Stufe zwei der Probezeit oder haut es mich jetzt in zwei und dann in drei sprich den entzug der Fahrerlaubniss.
Ich muss jeden Tag 60km zur Arbeit fahren also 120 am Tag ich komme vom Kuhdorf und bei uns fährt der erste Bus um 9 ich muss aber schon um 9 auf der Arbeit sein.
Was kann ich da machen?
Bitte nur um gescheite Antworten.
Beste Antwort im Thema
Tja,
anscheinend haste aus deinem ersten Fehler net gelernt.
Ich weiß net, was man zu soviel Dummheit noch sagen soll.
Klar wird jeder mal geblitzt, einschließlich mir, aber soviel drüber???
Never!!!
Sorry, nimms mir net für krumm, aber als es Hirn und gesunden Menschenverstand sowie eine Portion Vorsicht/ gegenseitige Rücksichtnahme gab, warste abscheinend grad net anwesend.
Was hast Du dazu in der Fahrschule gelernt???
Vielleicht erinnerst Du dich da mal dran.
Fleppe weg und gut is.
Gruß Roger
Ps: Mögen die MT-Moderatoren biite meine Comments stehn lassen.
Sie verstoßen net gegen die Vorschriften und ein Recht auf freie Meinungsäußerung besteht meinerseits ebenfalls 😉
184 Antworten
Eine Rechtschutzversicherung ist hoffentlich vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von Bigd90
...mein Führerschein wurde eingezogen weil ich keine Info von meinem Dad bekommen habe das ich ein Aufbauseminar machen muss da ich bei meiner Freundin gelebt habe.
Was hat dein Vater damit zu tun? Warst du denn dort, wo du gewohnt hast, nicht gemeldet?
Wer 120 km/Tag an Gesamtweg für den Broterwerb zurücklegen muß ist zwingend auf den FS angewiesen.
Was sollte man also tun? Nicht zu schnell fahren um den FS zu behalten Sonst ist dem TE einfach nicht zu helfen.
Zitat:
@jarompe: Das es teuer wird ist egal. Was mir wichtig ist gibt es sonderreglungen?
und ob ich stufe 3 bekomme oder ob ich noch in stufe 2 bleibe wegen dem noch offen 2ten a Verstoß
Sonderregelung hättest du vll noch beim zweiten mal durchboxen können. Jetzt wieder nach dem selben Verstoß glaube ich kaum das es Aussicht auf Erfolg hat. Ist nicht böse gemeint, aber da kennen die Jungs/Mädels von der Behörde keine Gnade.
Kannst ja wenn es soweit ist und du wirklich zur MPU geladen wirst, sprich die genau Strafe kennst, freiwillig von dir Anbieten nochmals ein Aufbauseminar zu machen(Die Gesamtsituation mit der Wohnlage etc. erläutern), nur ob das akzeptiert wird, glaube ich nicht. Dir bleibt auf keinen Fall der Weg zum Anwalt erspart, er wird dir genaueres sagen können.
Vorallem solltest du wenn du nicht zur MPU geladen wirst die nächsten Jahr stur der STVO folgen, egal wie "nervig" man das ganze sieht. Ich glaub du stehst dann ganz ganz Vorne auf der Abschussliste sollte wieder was sein.
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Zitat:
Original geschrieben von Bigd90
@PepperdusterEin Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Das heißt doch das ich nochmal glück im unglück hatte weil die 1 Strafe noch nicht abgeschlossen ist?
Diese Frage darf ich dir nicht beantworten, soweit mir bekannt ist hat das Regelfahrverbot aber nichts mit der Probezeit zu tun,hier sehe ich einen 3. A Verstoß, falls du noch in der Probezeit bist, das Ergebnis habe ich dir auf Seite1 schon kopiert.
Ich rate dir einen Fachanwalt zu beauftragen.
Ich habe den Brief normal ausgefüllt mit Wohnsitz .
Und habe dann nur immer meine freizeit bei meiner freundin verbracht, und die Post davon nicht persönlich erhalten als wir uns getrennt bin nach hause und da lag der offene brief dazu auf dem tisch.
Nach dem ersten Blitzer nix dazu gelernt.
Nach dem 2. und 3. erst recht nicht.
Herr, lass Hirn vom Himmel fallen.
Du wirst auf jeden Fall eine ganze Weil zu Fuss gehen müssen, heulen hilft auch nicht.
Teuer wirds außerdem und bis du den FS wieder hast, sprich MPU, wirds eine ganze Weile dauern.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wer 120 km/Tag an Gesamtweg für den Broterwerb zurücklegen muß ist zwingend auf den FS angewiesen...
...oder könnte sich eine wohnung in der nähe seiner arbeitsstelle suchen, deren mehrkosten durch die, durch den umzug resultierenden einsparungen am kfz
(treibstoff, verschleiß, versicherung)locker ausgeglichen werden!
@te: auf irgendwelche sonderregelungen brauchst du nicht zu hoffen, dafür bist du einmal zuviel geknipst worden!
Eventuell hilft es auch, ein schwächer motorisiertes Fahrzeug zu kaufen, falls das gegenwärtig genutzte Fahrzeug zu stark motorisiert ist. Bei manchen Fahrzeugen merkt man die gefahrene Geschwindigkeit oftmals nicht, wenn man nicht ständig auf den Tacho schaut.
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Jo bzw Bus/Bahnkarte schonmal kaufen!Zitat:
Näher an die Arbeitsstelle ziehen.
Wie schon beschrieben 2x über 26(danke Pepperduster) in einem Jahr ist min. 1 Monat ohne Lappen.
Du hast es schon geschrieben, es kann auch sein das du auf "Stufe 3" gestellt wirst,sehr wahrscheinlich sogar, weil dies dein 3ter A-Verstoß in der Probezeit ist.... Dann ist der 1 Monat "etwas" länger und du musst dann noch zur MPU.Eins vorab, egal wie es endet, es wird Teuer!
Quatsch, MPU gibts in diesem Fall nicht.
Die gibts in der Regel nur wenn man mit Drogen hinter dem Steuer erwischt wird.
Bitte keine persönlich gefärbten Angriffe - twindance/MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Quatsch, MPU gibts in diesem Fall nicht.
Die gibts in der Regel nur wenn man mit Drogen hinter dem Steuer erwischt wird.
Eine solche Regelung gibt es
nicht.
Eine MPU wird von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn die Umstände dort den Verdacht aufkommen lassen, daß der Fahrerlaubnisinhaber nicht die für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Anforderungen erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine solche Regelung gibt es nicht.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Quatsch, MPU gibts in diesem Fall nicht.
Die gibts in der Regel nur wenn man mit Drogen hinter dem Steuer erwischt wird.Eine MPU wird von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn die Umstände dort den Verdacht aufkommen lassen, daß der Fahrerlaubnisinhaber nicht die für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Anforderungen erfüllt.
Genauso ist es, bei den Umständen bin ich mir ziemlich sicher das der FS für einige Zeit weg ist und eine MPU angeordnet wird. Aber das werden wir warscheinlich nie erfahren. 😁
Zitat von
www.mpu-help.deZitat:
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Eignung zum Fahren eines Kraftfahrzeuges bestehen. Der Test wird von der Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben. Folgende Anlässe sind die Hauptursachen für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung:
Zu viel Genuss von Alkohol am Steuer. Beim Überschreiten der Promillegrenze von 1,6 wird sofort der Führerschein entzogen und eine MPU gemäß § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet. Dies kann auch geschehen, wenn ein Kraftfahrer wiederholt mit überhöhten Promillewerten im Straßenverkehr aufgefallen ist.
Andere Drogen. Sollte ein Kraftfahrer unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffallen oder liegen der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise vor, dass der Kraftfahrer Drogen konsumiert, kann eine MPU angeordnet werden.
Mehr als 18 Punkte. Beim Überschreiten von 18 Punkten beim Verkehrszentralregister in Flensburg wird eine MPU zur Pflicht, ansonsten bleibt der Führerschein eingezogen.
Gesetzwidriges Verhalten. Auch das wiederholte Auffallen durch Straftaten, die auf eine hohe Aggressivität schließen lassen, kann zu einer MPU führen.
Ich bezweifle das man dem TE hier zur MPU schicken wird.
Das auto ist erst neu habe es seit kurzen und seit dem die 2 blitzer.
Ich wess garnicht was einige verlangen. Jeder ist mal unachtsam es ist einfach so - und mich trifft es meist von 100 auf 70 außerhalb. und innerorts habe ich nur das Grüße schild gesehen und dann nicht drauf geachtet das auf der anderen Straßenseite das 50ger schild steht.