3 Jahre in der Garage !
Hallo Zusammen
Unsere Tochter möchte sich ein Opel Astra G Cabrio kaufen !
Jetzt steht der Wagen schon 3 Jahre in der Garage ! Was muß ich beachten
bevor ich das Auto anlasse und wodrauf sollte ich noch achten ?
vielen dank
LG
Kai-Uwe
Beste Antwort im Thema
Öl wechseln, frisches Benzin, vermutlich neue Reifen , Bremsanlage kontrollieren, eventuell neue Batterie
Das fällt mir so auf Anhieb ein...
Mfg
Manuel
28 Antworten
Da würde mich persönlich mal interessieren: ist denn das Abschleppen eines nicht zugelassenen PKW erlaubt?
Gegen die Tochter hilft eine Abschleppstange anstelle eines Seils 😉
Es gab oder gibt da eine Grauzone.
Habe mal erfahren vor ein paar Jahren dass, der Fahrer des ziehenden Wagen ein LKW schein mit hänger haben muss, der hintere Fahrer braucht auch kein Führerschein, aber der hintere Wagen muss das hintere Kennzeichen von ziehenden Wagen montiert haben und es muss mit Stange geschleppt werden.
Dann zählt der hintere Wagen als Anhänger.
Das ist aber gut 12 Jahre her.
Huhu Zusammen !
Wie ist es denn wenn Sie den Tüv bekommt, kann Sie dann weiter fahren mit den
Kurzkennzeichen ? Die gelten ja 5 Tage !
LG
Kai
Zitat:
@InsigniaSportler schrieb am 23. Mai 2016 um 12:08:21 Uhr:
Es gab oder gibt da eine Grauzone.
Habe mal erfahren vor ein paar Jahren dass, der Fahrer des ziehenden Wagen ein LKW schein mit hänger haben muss, der hintere Fahrer braucht auch kein Führerschein, aber der hintere Wagen muss das hintere Kennzeichen von ziehenden Wagen montiert haben und es muss mit Stange geschleppt werden.
Dann zählt der hintere Wagen als Anhänger.Das ist aber gut 12 Jahre her.
Hm hab keine Ahnung !
wir versuchen es mit den Kennzeichen und mal sehen was kommt !
LG
Kai
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Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden:
für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde
für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)
1. Ein abgemeldetes Auto darf nicht abgeschleppt werden!
2. Abschleppen nur mit Warnblinker erlaubt!
3. Im Pannenwagen muß der Fahrer keinen Führerschein haben und mindestens 15 Jahre alt sein!
4. Ein leerer Tank ist kein Panne im eigentlichen Sinne und rechtfertigt kein Abschleppen!
Und vor 12 Jahren waren die Gesetze und die Straßenverkehrsordnung nicht anders wie heute. Deshalb ist es selbstverständlich verboten, das hintere Kennzeichen vom Fordermann ans hintere Auto zu machen!
Und es wird auch kein abgeschlepptes Auto zum Hänger...
Zitat:
@smh74 schrieb am 23. Mai 2016 um 13:16:39 Uhr:
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden:für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde
für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)
Man darf nur mit vorübergehend abgemeldeten Kennzeichen zur Wiederzulassung und zur Hauptuntersuchung fahren!
Das gilt dann natürlich nicht mehr nach drei Jahren!
Zitat:
@andirel schrieb am 23. Mai 2016 um 15:09:46 Uhr:
Zitat:
@smh74 schrieb am 23. Mai 2016 um 13:16:39 Uhr:
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden:für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde
für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)Man darf nur mit vorübergehend abgemeldeten Kennzeichen zur Wiederzulassung und zur Hauptuntersuchung fahren!
Das gilt dann natürlich nicht mehr nach drei Jahren!
Es bezog sich auf das Kurzzeitkennzeichen, hab es vergessen dazu zu schreiben.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gilt heute das gleich wie beim Abschleppen eine zugelassenen KFZ . Will sagen, nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle.
Schleppen darf man einen abgemeldeten Wagen soweit ich weiß. Schleppen ist aber nicht Abschleppen und bedarf eh der Genehmigung und eines entsprechenden Führerscheins. Mehrachsiger Hänger...
Zitat:
@InsigniaSportler schrieb am 23. Mai 2016 um 12:08:21 Uhr:
Es gab oder gibt da eine Grauzone.
Habe mal erfahren vor ein paar Jahren dass, der Fahrer des ziehenden Wagen ein LKW schein mit hänger haben muss, der hintere Fahrer braucht auch kein Führerschein, aber der hintere Wagen muss das hintere Kennzeichen von ziehenden Wagen montiert haben und es muss mit Stange geschleppt werden.
Dann zählt der hintere Wagen als Anhänger.Das ist aber gut 12 Jahre her.
Der hintere braucht mind. B
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 23. Mai 2016 um 23:32:54 Uhr:
Zitat:
@InsigniaSportler schrieb am 23. Mai 2016 um 12:08:21 Uhr:
Es gab oder gibt da eine Grauzone.
Habe mal erfahren vor ein paar Jahren dass, der Fahrer des ziehenden Wagen ein LKW schein mit hänger haben muss, der hintere Fahrer braucht auch kein Führerschein, aber der hintere Wagen muss das hintere Kennzeichen von ziehenden Wagen montiert haben und es muss mit Stange geschleppt werden.
Dann zählt der hintere Wagen als Anhänger.Das ist aber gut 12 Jahre her.
Der hintere braucht mind. B
Der Hintere braucht KEIN Führerschein.Muss aber mindestens 15 Jahre alt sein
https://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Mahlzeit Leute
Habe gerade in der Zulasungsstelle angerufen !
Ich darf zur nächsten Werkstatt und oder Tüv Fahren mit den Kurzkennzeichen !
Ich muß an der Info bescheid geben das ich mit den Kennzeichen zum Tüv oder zur Werkstatt
fahre ! dann bekomme ich eine Bescheinigung mit die dieses erlaubt !
so die nette Frau am Telefon !
LG
Kai-Uwe
War das Auto schonmal auf euch angemeldet und gibts die alten Kennzeichen noch?
Dann les dich mal ein zum thema "fahren mit entstempelten kennzeichen"
Viele Grüße
Zitat:
@nubby11 schrieb am 27. Mai 2016 um 11:22:17 Uhr:
War das Auto schonmal auf euch angemeldet und gibts die alten Kennzeichen noch?
Dann les dich mal ein zum thema "fahren mit entstempelten kennzeichen"Viele Grüße
Hallo Nubby 11
Nein ist eine Neuanmeldung auf dem namen meiner Tochter !