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3 Jahre 3 Monate für Raser von Rügen

Themenstarteram 20. September 2005 um 18:30

Zitat:

Urteil gegen Unfallfahrer von Rügen

Stralsund (dpa) - Der Verursacher des schweren Verkehrsunfalls mit vier Toten auf Rügen ist am Dienstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen ihn der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung schuldig.

Das Stralsunder Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 24- Jährige am 4. Juni mit einem riskanten Überholmanöver den Tod von vier 18-Jährigen verursacht hat. Er war unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit seinem Sportwagen auf den Kleinwagen der Jugendlichen geprallt.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für drei Jahre und neun Monate Haft plädierte. Die Nebenkläger hatten die für fahrlässige Tötung mögliche Höchststrafe von fünf Jahren gefordert, die Verteidigung zwei Jahre Haft auf Bewährung.

20. September 2005 | 20:01 Uhr | Quelle: dpa

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55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Im Gegenteil zu E.P. der ist eben nicht vorsätzlich in den Clio gefahren unabhängig von dem was er vorher getan hat und nun lass es.

Gut, lassen wir es dabei, dass Alkohol und Drogen keinen Vorsatz darstellen ...

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

Zur Flasche wird gegriffen, wenn man noch nüchtern ist, also bei vollem Bewusst sein.

Und wenn man dann im Rausch zu gewissen unüberlegten Handlungen neigt und dies weiß (weil es einem die Mitmenschen gesagt haben, wenn man wieder nüchtern war) und trotzdem wieder zur Flasche greift, dann kann man in dieser Handlungsweise einen bedingten Vorsatz erkennen.

Deswegen gibt es für Wiederholungstäter auch höhere Strafen, da sie aus dem vergangenen Fehlverhalten offensichtlich nichts gelernt haben ;).

Zitat:

Original geschrieben von querys

Deswegen gibt es für Wiederholungstäter auch höhere Strafen, da sie aus dem vergangenen Fehlverhalten offensichtlich nichts gelernt haben ;).

Das war aber bei ihm der Fall, das er öfter alkoholisiert gefahren ist und auch nicht zum ersten Mal mit dem weißen Pulver in Verbindung gekommen ist, aber das wird auch nur erzählt und das schwierige daran ist dann es zu beweisen, wenn er nicht behördlich aufgefallen ist.

Wer bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluß erwischt wird, zahlt i.d.R. nur ein Bußgeld in Verbindung mit Fahrverboten oder Führerscheinentzug, wenn nichts weiter passiert ist.

Ob auf der Fahrt ein Unfall geschieht oder nicht ist aber reine Glückssache. So gesehen müßte man jeden Alkoholfahrer auch ohne Unfall vergleichbar bestrafen.

Und die Strafe muß auch in einem vernünftigen Verhältnis zu anderen Delikten stehen. Wenn man Alkoholfahrer "für immer wegsperrt", was macht man dann z.B. mit Mördern und Totschlägern?

Insgesamt finde ich das Urteil daher angemessen.

Er muß auch nach der Haftstrafe mit seiner schweren Schuld leben. Und mit einer mehrjährigen Haftstrafe im Lebenslauf bzw. Führungszeugnis ist es meistens auch nicht leicht, wieder auf einen grünen Zweig zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Insgesamt finde ich das Urteil daher angemessen.

Wichtiger wäre meines Erachtens auch eher, daß es ihm auf längere Sicht verwehrt wird, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Wer bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluß erwischt wird, zahlt i.d.R. nur ein Bußgeld in Verbindung mit Fahrverboten oder Führerscheinentzug, wenn nichts weiter passiert ist.

Ob auf der Fahrt ein Unfall geschieht oder nicht ist aber reine Glückssache. So gesehen müßte man jeden Alkoholfahrer auch ohne Unfall vergleichbar bestrafen..

Dem Bußgeld kann ich mich anschließen, denn das ist ja für die abstrakte Gefahr durch den Alkohol im Straßenverkehr. Aber auch wenn jemand in einen Sekundenschlaf fällt ist es Glücksache/Pech, ob daraus ein Unfall entsteht oder nicht. Ohne Unfall auch keine Schuldfrage und deshalb bleibt es auch beim Bußgeld. Warum man ihn dann "gleich" so bestrafen sollte als wenn er 150 Menschen über den Haufen gefahren hat, dass verstehe ich nicht so ganz.

Vielmehr müsste es so sein, dass man bereits für ein zweites Mal "Erwischtwerden" eine deutlich höhere Strafe zu erwarten hat. Das funktioniert aber nur, wenn auch ausreichend kontrolliert wird. Vor wenigen Wochen war mal wieder ein "Großereignis", wo reichlich Alkohol geflossen ist. Ich hatte fest damit gerechnet, dass ich wenigstens an einer Kontrolle vorbeifahren würde, aber dem war nicht so. Und ich bin an diesem Abend/Nacht viel unterwegs gewesen, hab viele Schlangenfahrer gesehen aber keine Polizeikontrollen.

In Kiel wurde vor einiger Zeit dafür mal eine "Großkontrolle" durchgeführt und das Ergebnis war erschütternd, ich glaube jeder Dritte wurde unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluß angehalten. Für mich auch nur ein Zeichen dafür, dass die Kontrollen und Strafen zu gering sind, denn wie sonst lässt sich die erschreckende Zahl erklären?

Moin.

Bei uns kam gerade auf Ostseewelle (örtlicher Privatradiosender) das die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat und es somit vorm BGH verhandelt wird...Hintergrund war wohl der knachpunkt "Fahrlässigkeit" es wird wohl vom bedingtem Vorsatz ausgegangen.

Sorry das ich kein genauen Grund gehört hab, hab beim Radiohören anfangs nur mit einem halben Ohr hingehört! ;)

Meld mich sonst nochmal...

Hat also jemand von der Staatsanwaltschaft die selben Gedankengänge wie ich...siehe Posts

Gruß

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Apollo777

Hintergrund war wohl der knachpunkt "Fahrlässigkeit" es wird wohl vom bedingtem Vorsatz ausgegangen.

Genauso habe ich die Situation ja auch eingeschätzt. Wo man bei dem vorliegenden Sachverhalt Fahrlässigkeit unterstellen will, ist mir nach wie vor schleierhaft...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Genauso habe ich die Situation ja auch eingeschätzt. Wo man bei dem vorliegenden Sachverhalt Fahrlässigkeit unterstellen will, ist mir nach wie vor schleierhaft...

Vermutlich weil man ihm durch den Alk-/Drogenkonsum nicht nachweisen kann, bewusst und mit klarem Verstand gehandelt zu haben, schätze ich.

Milde Strafe für den Polizisten, der ein Kind tötete ...

Lüneburg - Das Lüneburger Landgericht hat den Kriminaloberkommissar Klaus Henning O. (47) wegen fahrlässiger Tötung des Radfahrers Patrick (14) und anschließender Fahrerflucht zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Außerdem muss O. 4500 Euro Strafe zahlen.

In erster Instanz war der Polizist aus dem Landkreis Uelzen vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft wegen Vollrausch verurteilt worden.

Das hätte seine Entlassung aus dem Staatsdienst bedeutet.

Durch die Verringerung des Strafmaßes auf weniger als ein Jahr kann der Mann Beamter bleiben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafverschärfung auf ein Jahr und drei Monate gefordert.

Verminderte Schuldfähigkeit, überlange Verfahrensdauer und der Versuch des Angeklagten, ein Gespräch mit den Eltern zu führen, wertete der Richter als mildernd.

"Der Angeklagte ist kein Monster", sagte der Vorsitzende Richter Peter Bringewat Patricks Eltern.

Sie hatten den Kontakt verweigert.

Die Eltern waren fassungslos über das mildere Strafmaß: "Ich muss mich erst beruhigen", sagte der Vater.

Für die Anwältin der Nebenkläger ist das Urteil unverständlich.

Für sie wiege die Unfallflucht zu schwer.

Sie hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der für Jugendsachen und Verbrechensvorbeugung zuständige Beamte hatte am 9. September 1999 auf der Kreisstraße 28 betrunken den Jungen angefahren und getötet.

Nach Zeugenaussagen hatte er angehalten und war ums Auto gegangen, dann aber weitergefahren.

dpa

erschienen am 25. Sep. 2003 in Norddeutschland

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