3. EU Führerscheinrichtlinie 2013
Es ist ein Hammer, was sich da die EU-Regulierer leisten...
Mit A1-Führerschein (125ccm Leichtkraftrad) sollen dann auch dreirädrige KFZ bis 15 KW auch für sie ab 16 Jahren fahrbar sein.
Heißt: Piaggio Ape Classic oder Piaggio Ape TM können dann ab 16 Jahren gefahren werden, letztere sogar auf Autobahnen.
Fahrzeuge mit 1.290 kg zulässigem Gesamtgewicht!
Gibt auch andere dreirädrige KFZ mit unter 15 KW und bis zu 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Das mit kleinem 2-Rad Führerschein? - Aber Hallo!!!
Schon gar nicht zu erwähnen, dass es auch 3-4 Sitzige 3-Rad-Fahrzeuge in Deutschland gibt...
Sofern noch zu uns kommen sogar 3-Rädrige-Kleinbusse mit 9 Insaßen und unter 15 KW...
Da kommt Freude auf.
Auch wenn ich 3-Rad-Fahrzeuge liebe...
Naja, dann kommt wenigstens der Smite Kabinenroller bald nach Deutschland, wenigstens ein Trostpflaster...
Autobahn-Freunde werden große Freude dran ham, wenn ihre Strecken bald von 65-100 km/h Fahrzeugen nur so wusseln...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Zur Zeit werden etwa 1.500-2.500 Piaggio Ape Classic + TM + Calessino pro Jahr in Deutschland zugelassen.
Ich denke mal, dass mit A1 die Zulassungszahlen drastisch ansteigen werden...
Davon dürfte der Großteil für Gehwegreinigungs bzw. Hausmeisterdienste sein.
Bei mir in der Gegend fahren 3 Firmen nur mit solchen Gefährten rum.
Bei Jugendlichen dürfte der "WOW Faktor" doch eher gering ausfallen.
Ist ähnlich wie mit den 2 Sitzigen Pseudoautos alla Ligier Nova die man mit FS Klasse S fahren
darf. Lt. Wikipedia gab es davon am 1.1.09 gerade einmal 7163 Erteilungen...
MfG
Surfkiller20
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Koyota
Einerseits wird immer über Gängelung durch Vorschriften und Gesetze geschimpft...
Aber auch nur von einer bestimmten Klientel...
Der große Rest kann mit den Regelungen sehr gut leben.
Übrigens wird Italien die A1-Führerscheinregel nicht 1:1 übernehmen.
Sie begrenzen ihn auf zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg.
... die wissen warum 😉
Man bedenke, dass mit der Öffnung des A1 Führerscheins Dreiräder die nichtmal mit B1 geführt werden dürfen (da gilt zulässiges Fahrzeugleergewicht bis 550 kg) dann mit A1 gefahren werden dürfen.
Zur Zeit werden etwa 1.500-2.500 Piaggio Ape Classic + TM + Calessino pro Jahr in Deutschland zugelassen.
Ich denke mal, dass mit A1 die Zulassungszahlen drastisch ansteigen werden...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Klar, aber nur auf 2 Rädern, ohne Anhänger und mit einem Durchschnittsgewicht von vielleicht 100 kg. Daher mit der heutigen Situation absolut nicht zu vergleichen.Zitat:
Original geschrieben von Koyota
Meine Güte, was ihr für Probleme habt. Wir sind damals mit dem Kleinkraftrad und seinen 80km/h auch auf die Autobahn, ohne das deshelb die Erde stillstand.
Dafür waren die Möhren schneller als die Äffchen.
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Zitat:
Original geschrieben von jschie66
@Koyota:Du kennst vermutlich keine Piaggio Ape Classic oder TM.
Ansonsten wüßtest du, dass es dabei um dreirädrige LKWs geht, die mit der ab 1.1.2013 in Kraft tretenden Regel mit Leichkraftrad-Führerschein gefahren werden dürfen.Technische Daten:
411 ccm Diesel-Motor oder 216 ccm 2-Takt-Motor
8,4 KW
56-65 km/h Höchstgeschwindigkeit
Zugelassen für 2 Personen (Calessino für 3 Personen)
Nutzlast: 800 kg
zulässige Anhängelast gebremst bis 750 kg
jschie - doch, kenne ich.
Zu beachten sei auch, dass diese Fahrzeuge bereits drauf und dran sind in Deutschland Zulassung zu erlangen:
http://www.hiwtc.com/photo/products/3/08/36/83667.jpg
Dreirädrige Personenkraftwagen mit 4 Sitzen und 60-85 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Alle unter 15 KW Motorleistung...
Also ab 1.1.2013 mit A1 fahrbar...
Dieses Fahrzeug ist bereits in Deutschland zugelassen:
http://1.1.1.2/.../EEC_approved_electric_three-wheeler.jpg
kann man in Senftenberg anschauen und gleich mitnehmen.
ist auch ab 1.1.2013 mit A1 fahrbar...
Fährt laut Herstellerangaben 75 km/h und ist elektrisch angetrieben.
Ich selbst warte noch drauf, dass die Benzinversion des Fahrzeuges zugelassen wird. Hängt nach meinen Infos noch an Schadstoffausstoß - 2 Airbags ham die schon.
Ich find das echt lächerlich, das in unserem überreglementierten Land solche Teile offiziell auf die Autobahn dürfen...
Das sollte bei Fahrzeugen unter 2,5 Tonnen z.b. erst ab einer realen Dauergeschwindigkeit von 100km/h erlaubt sein.
Zum Glück ist mir auf der Autobahn ein solches Gefährt noch nicht begegnet...
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Ich find das echt lächerlich, das in unserem überreglementierten Land solche Teile offiziell auf die Autobahn dürfen...
Es handelt sich hierbei um eine
EU-Regelung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es handelt sich hierbei um eine EU-Regelung.
was davon in nationales recht umgewandelt wird, obliegt aber den jeweiligen eu-mitgliedsstaaten selbst...
nicht ganz richtig - durch die übergeordnete eu-norm gewährleistete rechte, MÜSSEN im nationalrecht umgesetzt werden. was aber nicht heisst, dass es da überhaupt keinen spielraum gibt.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was davon in nationales recht umgewandelt wird, obliegt aber den jeweiligen eu-mitgliedsstaaten selbst...
...und wurde schon vor einem Jahr - am Stichtag übrigens - verabschiedet. Siehe
»6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften«, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 1, S. 3–25, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2011« -> http://www.bgbl.de/
Bezüglich A1 und A2 habe ich da vor etlichen Monaten schon mal einige Zeilen geschrieben.
Aus dem Bundesgesetzblatt:
Zitat:
Klasse A1: [...] dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Ja, die Fahrzeuge fallen mit rein in die Klasse. Aber: Wer von der mutmaßlichen Zielgruppe will mit 'ner Ape auf der Autobahn tuckern wenn er dort seine YZF-R 125 mit über 130 km/h »ausfahren« kann?
Grüße, Martin
Toll, die sogenannten "Umweltzonen" hätten wir auch lange nicht durchführen müssen, aber welches "Idiotenland" war mal wieder als erstes dabei?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Toll, die sogenannten "Umweltzonen" hätten wir auch lange nicht durchführen müssen, aber welches "Idiotenland" war mal wieder als erstes dabei?
Falsch. Denn diese waren vorgegeben. Pflicht und nicht Kür.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Falsch. Denn diese waren vorgegeben. Pflicht und nicht Kür.Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Toll, die sogenannten "Umweltzonen" hätten wir auch lange nicht durchführen müssen, aber welches "Idiotenland" war mal wieder als erstes dabei?Grüße, Martin
Schon, allerdings hatte das damals glaube ich 4 oder sogar 5 Jahre Zeit... In welchen anderen Europäischen Städten gibts denn sonst noch Umweltzonen nach unserem Vorbild?