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Erkenntnisse HU im Jahr 2013

Themenstarteram 25. April 2013 um 7:48

Hallo Interessierte u. Mitstreiter,

die HU für Kfz ist deutlich gründlicher geworden aus Gründen, die Preiserhöhung der techn. Prüfung zu begründen und den notleidenten Kfz-Werkstätten Arbeit zu verschaffen. Vorweg sei gesagt, der Pkw ist Bauj. 96 ein Opel vectra und wird von mir persönlich fachgerecht gewartet. Das erste Prüfungsergebnis vom FahrzeugSicherheitsPrüfung(FSP) Vertretung TÜV ergab, geringe Mängel (GM) an den Spurstangenköpfen, Staubschutz außerfunktion, da die Anlegeringe der Gummimanschetten abgestriffen waren und der Gummibalk nach oben geschoben war. Als weitere erhebliche Mängel (EM) waren festgestellt, Korrosion der Bremsleitungen im hinteren Achsenbereich mit angehobenen Rostansatz. Eine direkte persönliche Prüfung nachher ergab, das Staubansatz in Verbindung mit Unterbodenschutz die Erhebungen ergaben. Ein weiterer EM war ein rein hörbares Lagerspiel am unteren Querlenker, welches sich im hängendem Zustand auf der Bühne mit einem Klicken am Raddrücken nur feststellen lies. Die Lagerungen sind Gummi gelagert und mit aufgestellten Rädern war das Spiel nicht feststellbar. Im Ergebnis wird hier ein Kfz in untypischer Lage vom FSP geprüft um Mängel festzustellen. Ein mündl. Einspruch ergab, das weitere Sachverständige (SV) ihrem Prüfer Koll. Recht gaben und die gültige HU nicht zugeteilt wurde, im Kostenaufwand erstmalig ca. 100 € entstanden.

Die weitere Prüfung von anderem Prüfverein ergab zum Stand nur GM wegen Rostansatz hintere Radkästen und Ölansatz am Motorgehäuse. Ein EM wäre dabei die Überdeckung des Europazeichens im Kennzeichen gewesen, womit die HU aktuell nicht erteilt worden wäre. Diese Nachprüfung erforderte nochmals ca. 100 € wobei eine Werkstattrechnung von ca. 1000 € erspart blieben.

Im Ergebnis ist festzustellen, die Sachverständigen entscheiden hauptsächlich eigenverantwortlich ohne konkrete Rechtsgrundlagen, da betreffende Richtlinien zur Mangelfestlegung keine konkreten Angaben regeln. Wie auch, wenn keiner die erforderliche Verantwortung dazu übernehmen kann und will, da eine grundlegende Rechtsordnung für Deutschland seit den Jahren 2006/2007 mit den Bereinigungsgesetzen der Alliierten Siegermächte abgeschafft ist.

Mein Hinweis: Jeder sollte nicht blind einer Begutachtung vertrauen, die manchmal zu Gunsten eines Kfz-Service ausfallen kann, denn grundsätzlich ist es ja nicht falsch etwas zu reparieren was noch nicht zu reparieren ist, da die Werkstattveranlassung sich auf festgestellte Mängel des SV berufen kann. Für Fahrer die ihr Kfz selbst warten ist es daher vorteilhaft, einen freien Sachverständigen mit der HU zu beauftragen, der ihnen direkt persönlich Mängel erklärt die nach ihrem Ermessen zu reparieren sind.

Gute Fahrt an Euch dadraußen,

vom Oldti-Fan

 

Beste Antwort im Thema

ich weiss garnicht wo ich anfangen soll vor lauter ignoranz und unwissenheit seitens des te´s...

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Das betreffende Kfz ist keine altersgeschwächte Plage im Strassenverkehr

doch ist es. siehe dien mängelbericht. "fachgerecht warten" bedeutet nicht nur öl nachkippen!

Zitat:

da es genügend Fahrer gibt, die ihr Fahrzeug nur bedienen, fahren und sich den Teufel scheren ob da Öl im Motor ist oder Kühlwasser, wie Bremsen funktionieren oder die erforderliche Beleuchtung u.s.w.

ob genug öl oder kühlwasser drin ist juckt den tüv nicht die bohne. und genau DAS machst du auch nicht. eine ausgeschlagene querlenkerbuchse merkt man beim fahren. ich zuminderst...

Zitat:

Wenn aber ein Sachverständiger keine Rechtsgrundlagen zur Prüfung vorweisen kann, da eben in Deutschland von der Politik die bestehende und erforderliche Rechtsordnung abgeschafft ist, da in Zukunft

Deutschland Europa heisen wird, man bezeichnet jetzt schon die BRfD als den Bund. Meine Person aber vertritt eine klare Rechtsordnung und dazu gehört, das eine HU auf einer gültigen Rechtsordnung funktioniert, dann befasst Euch mal korrekt mit Deutschlands STVZO und den sogenannten Richtlinien zur Mängelfeststellung, da steht nichts Konkretes oder gebt mir bitte einen Hinweis, wo online konkrete Richtlinien offenzugänglich sind und eindeutig vorgeben, wie oder welcher Zustand einheitlich am Kfz vorliegen muss, welche Mängel die Verkehrsicherheit beeinträchtigen und andere erhebliche Mängel eben nicht. Um es hier klar zu sagen, die Bereifung Sommer wie Winter zum betr. PKW ergibt keine Anzeichen, das ein Fahrwerksmangel vorliegt. Könnt Ihr bitte die erklärten Ansichten auch unter Beweis stellen?

a) wie immer...schalt mal dein braunes gedankengut von wegen "es gilt die regelung des 3. reiches" mal ab!

b) ist es richtig das es solche formulierungen gibt, aber wie immer gerne vergessen: ihr müsst auch ALLES lesen und nicht irgendwelches nachgeplappere aus dem netz. wen du dir nämlich mal die GANZEN verträge zum ende des 3. reiches und zur gründung der brd KOMPLETT durchliest wirst du auch auf andere zeilen stossen. diese werden nur nicht immer genannt und zitiert! ich kann dir aus nahezu jedem gesetzt das rauszitieren was du höhren willst.

Zitat:

Z.B. das mein Kfz ein EU-SYmbol neben der Kennzeichen tragen muss?

-> http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... wurde von der brd ratifiziert. siehe deine zulassungsbehörde. ist natürlich klar wen man die brd und den rechtsstaat alles anzweifelt und nach "kriegsrecht" lebt dann is ja alles nicht zulässig. ich wünsch dir im übrigen viel spass im leben. zweifelst du dann auch deinen arbeitsvertrag an? oder deinen zahltag weil er nicht in reichsmark ausbezahlt wird? oder legst du diese pfosten einstellung nur dann an wens zum streiten geht?

Zitat:

Hierzu finde ich keine Person in Deutschland, die sich dazu legitimieren kann, oder bitte benennt mir eine Person/ Behörde? Fragt Euch mal, wieso ist das "amtliche" Kfz-Kennzeichen eine Urkunde, wenn sich keine Behörde dazu legitimiert?

stimmt. die reichregierung unter adolf hitler gibts ja leider nicht. somit ist natürlich niemand in der lage dir das zu erklähren. vermutlich auch nicht der link zum eu recht.

ich finde is in der tat immer wieder lächerlich wen man ein einfaches problem: nämlich dein rostlaube nimmt und daraus ein drama in 10 akten macht. deine kiste entspricht nicht den gängigen sicherheitsrichtlinien (die du ja nicht anerkennst) und darf somit nicht auf deutschen strassen fahren (das ist ja aber kein problem, den da du den deutschen staat ansich nicht anerkennst gibts ja auch keine strassen!). wie machst du das mit der kfz steuer? überweist du die auch? warum? es gibt ja keinen staat? also an wen bezahlen? oder hast du auch reichsdokumente: http://www.deutsches-reich-exil.info/Reichsdokumente.html und überweist an die exilregierung?

selten so einen mist gelesen....

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Immer wieder lustich ... :D :D

Es ist einfach schön, wenn man einen Prüfer hat, dem man Vertrauen kann und der nicht stumpf einen Katalog abhakt, sondern das bemängelt, was wirklich wichtig ist. Ein mitdenkender Ingenieur. Wenn man dann noch einen solchen KFZ-Mann/Frau hat (habe ich leider nicht) fehlen nur noch ein entsprechender Zahnarzt und ein Friseur und alles ist gut. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Es ist einfach schön, wenn man einen Prüfer hat, dem man Vertrauen kann

Stimmt, aber der TE hätte wohl lieber einen Prüfer der ihm einfach nur die Plakette gibt :p

Vollkommen normal dass die Spielprüfung im ausgehobenen Zustand gemacht wird, wenn da das Auto mit mehreren 100kg auf dem Rad steht ist da nichts mehr feststellbar. Genauso ist die beschädigte oder lose Staubmanschette am Spurstangenkopf per Richtlinie ganz verbindlich als Mangel festgelegt, hat der zweite Prüfer wohl einfach nicht gesehen. Bremsleitungen kann man nicht beurteilen ohne sie gesehen zu haben. Jetzt fährt er weiter mit einem defekten Querlenkerlager und Spurstangeköpfen die mangels Schutz bald ihren Geis aufgeben werden.

Themenstarteram 25. April 2013 um 8:57

Danke erstmal für Eure Beiträge, die den Kern des Problems so nicht treffen.

Von mir sollte verdeutlicht werden:

1. Das Sachverständige mit unterschiedlichem Sachverstand das Kfz begutachten.

2. Das fehlerhafte Gutachten als Zeugnis für den Rep.-Aufwand dienen können.

3. Im Ergebnis von Fall zu Fall nicht erforderliche Kosten hergeleitet werden können,

die dem betroffenen Endverbraucher zufallen.

4. Ein gutgemeinter Hinweis, wie dem Geschehenem zu entgegenen ist.

Im übrigen sind meine Beiträge an einem konstruktiven Dialog gerichtet und nicht an oberflächiges PLaaa, Plaaa!

der Oldti-Fan

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Danke erstmal für Eure Beiträge, die den Kern des Problems so nicht treffen.

Von mir sollte verdeutlicht werden:

1. Das Sachverständige mit unterschiedlichem Sachverstand das Kfz begutachten.

2. Das fehlerhafte Gutachten als Zeugnis für den Rep.-Aufwand dienen können.

3. Im Ergebnis von Fall zu Fall nicht erforderliche Kosten hergeleitet werden können,

die dem betroffenen Endverbraucher zufallen.

4. Ein gutgemeinter Hinweis, wie dem Geschehenem zu entgegenen ist.

Im übrigen sind meine Beiträge an einem konstruktiven Dialog gerichtet und nicht an oberflächiges PLaaa, Plaaa!

der Oldti-Fan

1) wilkommen im leben. was machst du wen du ne bypass op brauchst? glaubst du allen ernstes das da alle docs den selben sachverstand haben?

2) was für ein fehlerhaftes gutachten?

3) warum? weil du mit einer gammelkiste zu 2 tüv buden gefahren bist und somit zu recht 2 mal n hunni zahlen müssen hast?

4) und wie ausser einem gescheiten auto haben entgeht man sowas?

ach ja und das man einen querlenker nur im entlasteten zustand "messen" bzw begutachten kann das wustest du nicht? wo ist dann die fachgerechte wartung deinerseits? oder beschränkt sich das aufs öl nachkippen?

am 25. April 2013 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Danke erstmal für Eure Beiträge, die den Kern des Problems so nicht treffen.

Von mir sollte verdeutlicht werden:

1. Das Sachverständige mit unterschiedlichem Sachverstand das Kfz begutachten.

Richtig. Nur - welcher ist der Prüfer mit dem "richtigen" Sachverstand?

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

2. Das fehlerhafte Gutachten als Zeugnis für den Rep.-Aufwand dienen können.

So ist es und so wird bei dem fehlerhaften Gutachten 2 der Rep. Aufwand unterschätzt.

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

3. Im Ergebnis von Fall zu Fall nicht erforderliche Kosten hergeleitet werden können,

die dem betroffenen Endverbraucher zufallen.

Kann passieren, war bei Dir nicht unbedingt der Fall. Das es Dir zu teuer wäre, alles Nötige aus Gutachten 1 zu reparieren, sagt nichts über dessen "Fehlerhaftigkeit" aus.

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

4. Ein gutgemeinter Hinweis, wie dem Geschehenem zu entgegenen ist.

Der gutgemeinte Hinweis ist nichts anderes als ein "ich weiss es besser". Gerade dieser Hinweis zeigt, wie wichtig es wäre, noch strenger zu kontrollieren und auch zufällige "Prüfungen der Prüfer" durchzuführen, bei der eine z.B. ans KBA gekoppelte Stelle die Autos nach der Prüfung nochmal rauszieht und das Gutachten überprüft.

 

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Im übrigen sind meine Beiträge an einem konstruktiven Dialog gerichtet und nicht an oberflächiges PLaaa, Plaaa!

der Oldti-Fan

Keine Ahnung was Plaaa, Plaaa ist. Seit der Existenz der HU ist es so, dass Altautofahrer mit Fzg mit Wartungsstau über die HU und die Strenge der Prüfung meckern. Genau das ist der Beleg für die Notwendigkeit der HU MIT strenger Prüfung.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Ein EM wäre dabei die Überdeckung des Europazeichens im Kennzeichen gewesen, womit die HU aktuell nicht erteilt worden wäre.

Einfach nur mal zu diesem kleinen Punkt, völlig weg von der Fahrzeugtechnik.

Warum ist das Europazeichen im Kennzeichen überdeckt gewesen?

Ich weiß nicht, ob du (TE) das auch so gemacht hast. Aber ich beobachte es häufig, dass da Leute (in diesen Europasternchenkringel) das Logo ihres Fußballvereins reinkleben. Streng genommen ist das Urkundenfälschung und strafbar.

Zitat:

Original geschrieben von Oldti-Fan

Ein weiterer EM war ein rein hörbares Lagerspiel am unteren Querlenker, welches sich im hängendem Zustand auf der Bühne mit einem Klicken am Raddrücken nur feststellen lies. Die Lagerungen sind Gummi gelagert und mit aufgestellten Rädern war das Spiel nicht feststellbar. Im Ergebnis wird hier ein Kfz in untypischer Lage vom FSP geprüft um Mängel festzustellen.

Ein Rad federt bei der Fahrt auf und ab und - weil Gummi gelagert - auch von links nach rechts. Manchmal ist es belastet, manchmal auch entlastet und wenn da Spiel in der Aufhängung ist, dann schlägt das Lager aus (mit zunehmendem Spiel schneller, solange bis es bricht). ;)

Aber egal, du fährst wohl nur mit gleichbleibender Geschwindigkeit (=0) gerade aus. :)

Sei froh, dass du einen Prüfer gefunden hast, der weniger Mängel gefunden hat. Auf diese Art und Weise kannst du noch zwei Jahre fahren. :)

Als Fahrer und Halter des Fahrzeuges solltest du nun aber wissen, dass eben nicht alles in Ordnung ist und zumindest das Lagerspiel im Auge behalten. Ebenso den Reifenverschleiß. Da bist tatsächlich du in der Pflicht, völlig egal was der Prüfer gesagt hat. :o

Ein ungleichmäßig abgefahrenes Profil und Bedenken des nächsten Sachverständigen in einer Verkehrskontrolle und es könnte vorbei sein. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, dass man in einer allgemeinen Verkehrskontrolle so genau hinsieht. Und auch der ungleichmäßige Reifenverschleiß muss nicht auftreten. :)

Den einzigen Tipp, den ich hier von deiner Seite annehmen könnte, ist der, dass man sich einen "schlechten" Prüfer suchen sollte, der nicht genau hinsieht. Spart Geld, aber der Sicherheit ist das nicht zuträglich. :(

Wenn ein technischer Laiendarsteller mit einem 17 Jahre alten Auto zur HU vorfährt, bedürfte es schon eines äußerst väterlichen Prüfers, der es nicht so genau nimmt, aber das kann sich heute keiner mehr erlauben. Und dass die Prüfer unterschiedlich sind: Das wirst du in jedem Beruf erleben - in welcher Welt lebst du nur?

Lieber Oldit-Fan: Die Brötchen kosten auch nicht mehr 10 Groschen! Es fehlte nur noch der Hinweis, dass in Deutschland auch schon alles und jedes beschissen ist;) So wie du den Bericht aufgezogen hast würde ich einen Lehrer hinter dir vermuten:D

Die Erkenntniss zur gesetzlichen Fahrzeugüberprüfung hat sich in den vergangenen Jahren nicht geändert.

Sein Fahrzeug regelmäßig warten, dann kann es keine großen Überraschungen geben. Somit alles im grünen Bereich egal in welchem Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Aber ich beobachte es häufig, dass da Leute (in diesen Europasternchenkringel) das Logo ihres Fußballvereins reinkleben. Streng genommen ist das Urkundenfälschung und strafbar.

Gestern habe ich vor mir an der Ampel jemanden gehabt, der hat sich einen Aufkleber mit dem Umriss der Insel Sylt zwischen Buchstaben und Zahlen geklebt.

Ich denke, dass das ebenfalls nicht erlaubt ist.

Übrigens, es gibt auch Vectra B - Fahrer, die selbst warten und ohne erkennbare Mängel da durchgehen.

Weil sie nämlich wissen, ab wann sie es einem Fachmann übergeben. Mein Lenkgetriebe habe ich bestimmt nicht mehr selbst gemacht. Ein Zahnriemen oder Bremsen schon, das ist noch relativ zügig gemacht.

Aber auch hier gilt: Bevor man sich nicht sicher ist, ist eine Werkstatt so teuer nun auch nicht.

cheerio

Mein Wagen hat mittlerweile fast 20 Jahre auf der Uhr. Keinen Wartungsstau und kam bisher immer ohne Mängel gleich beim ersten Mal über die HU.

Einfach immer regelmäßig und sachgerecht warten bzw. warten lassen, dann ist immer alles in Ordnung. Und auf die Dauer gesehen ist es wirtschaftlicher als alle paar Jahre einen Neuen kaufen.

Bisher haben sich die HU-Prüfer immer über den rostfreien Unterboden und Bremsleitungen gefreut. Ich mich übrigens auch.

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