3,5 Tonner auch 9 Jahre steuerlich abschreiben oder kürzer ?

Hallo Transporter Fahrer -

laut AFA Tabelle muss ich als Nutzungsdauer 9 Jahre für einen LKW ansetzen.
Mein Transporter läuft KFZ-Steuer mässig als LKW, heisst das ,
das ich ihn steuertechnisch auch wie einen Sattelschlepper behandeln muss ???
Würde ihn gerne in einer kürzeren Nutzungsdauer einordnen - dachte so an 6 Jahre wie für Firmen-PKW.
Leider habe ich nichts im Netz finden können, ob Transporter da anders behandelt werden können als LKW.
die AFA-Tabelle, kennt nur PKW (6 Jahre) und eben die LKW, Sattelschlepper, Kippper mit 9 Jahren.

Was setzt ihr für eure Transporter als Nutzungsdauer in der AFA an ?

Gruss aus dem Bayernland und Frohes Neues !

Dirk

30 Antworten

Statt sich über linear, oder degressiv zu streiten könnte man ja auch mal die Leistungs-AfA in Betracht ziehen. Meiner Meinung nach die sinnvollste Afa um einen LKW sinnvoll abzuschreiben. Wie weit kommt man mit so einem 3,5t (auf einer wirtschaftlich sinnvollen Basis)? 300.000 km ? Fährst Du 50 TKM im Jahr, ist das Ding nach 6 Jahren durch. Wenn jedes Jahr die Fahrleistungen festgehalten wird und Du den Wagen tatsächlich nach round about 300 TKm verkaufst, ist das auch seitens der FW nicht zu kippen. Ein weiterer Vorteil: Fährst Du in einem Jahr viel, hast Du vermutlich auch mehr Umsatz und im Ergebnis mehr Gewinn. Da Dein Wagen dadurch auch mehr "gelitten" hat, kannst Du auch ne höhere AfA verbuchen! Kannst also Umsatzschwankungen mit der Leistungs-Afa flexibler Kompensieren, als bspw. mit der linearen...

Das ist schon richtig. Aber dann hast du auch mehr Bearbeitungsaufwand.

Bei Steuererklärung musst dann erst auf den Tacho sehen und musst es ggf. dem FA gegenüber auch nachweisen können.

Wenn du linear oder degressiv abschreibst, brauchst dich um nicht viel zu kümmern.

Die meisten Buchhaltungsprogramme (oder z.B. DATEV, was die Steuerberater benutzen) berücksichtigen das dann automatisch.

Ok wenn man nur einen LKW hat, spielt das keine Rolle, aber bei ner ganzen Flotte kann das schon recht aufwendig werden mit der Leistungs AfA. Und ich muss selbst mal sehen, ob die Leistungs AfA bestehen bleibt. Ich meine ab 2008 darf per se nur noch linear abgeschrieben werden.

Nach welcher Grundlage setzt Du das an? Das Steuerrecht erlaubt ab 2008 nur noch die lineare AfA. Insoweit weiß ich nicht, wie Du das gesetzeskonform anwenden willst. Würde mich aber gerne weiterbilden und hoffe auf Erklärung.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Nach welcher Grundlage setzt Du das an? Das Steuerrecht erlaubt ab 2008 nur noch die lineare AfA. Insoweit weiß ich nicht, wie Du das gesetzeskonform anwenden willst. Würde mich aber gerne weiterbilden und hoffe auf Erklärung.

Wo steht denn, das der § 7 (1) Satz 5 EStG weggefallen ist? Schon mal ins EStG von 2008 geguckt? Ich zwar noch nicht, aber ich bin mir sicher: die Leistungs-Afa hat nach wie vor bestand. Daher weiss ich nicht, was daran nicht "gesetzteskonform" sein sollte. Ist halt wie gesagt nur etwas mehr Arbeit, aber wenn man dadurch Steuernsparen kann?!

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Für Betriebe mit doppelter Buchhaltung (§ 4 Abs. 1) gibt es immer noch die Möglichkeit der Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG. Alle 4/3er fallen da aber raus.

Und selbst bei doppelter Buchhaltung wäre die Leistungs-AfA fraglich, da diese lt. den EStR nur dann gewählt werden kann, wenn "... deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist. ...". Die Leistung kann bei einem Fahrzeug mit dem Kilometerzähler gemessen werden.

Regelmäßig schwankt die Streckenleistung eines Fahrzeuges nicht so sehr. Der degressive Wertverlust kann nicht mit dem Kilometerzähler gemessen werden, also rechtfertigt dieser nicht die Nutzung der Leistungs-AfA.

Da hier ja richtige Fachleute schreiben folgende Frage:

Ist das
"Verzeichnis der Gegenstände des Anlagevermögens"
in Papierform nicht mehr erforderlich mit Einführung des
" Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR".

d.h. per ELSTER übertragen und Ausdruck zum Jahresabschluss.

Gruß
Weste

Das wird wohl daran liegen, dass es hier Leute gibt, die selbst mal Finanzbeamter waren. 😉

Es besteht die Pflicht ein Anlageverzeichnis zu führen. Das wird gerne etwas vernachlässigt. Grundsätzlich hast Du auch mit ELSTER eines. Sofern Du das ausdruckst, wird wohl niemand etwas dagegen haben. Sofern sich aber an den notwendigen Eintragungen nichts ändert würde ich schon deshalb versuchen das Anlageverzeichnis in der Form weiter zu führen, weil damit die leichte Verständlichkeit für einen Dritten nicht in Frage gestellt werden kann. Das ist eine wesentliche Anforderung an Deine Buchhaltung.

Hallo ScaniaChris,
vielen Dank für die Antwort.

Da ich für 2007 erst wieder ( zwischendurch gab es nichts mehr abzuschreiben) ein neues Verzeichnis anlegen muss, bin ich auf der Suche nach einem entsprechenden Vordruck.
Habe das www. schon durchsucht. Gibt es da evt. was amtliches vom Amt oder kann ich mir da was basteln?

Gruß
Weste

Hol' Dir doch die Anlage EUER beim Finanzamt. Dort ist ein Muster dabei. Das passt ziemlich gut und alles notwendige ist enthalten.

Hallo ScaniaChris,

du bist ja besser als mein ehemaliger Steuerberater,
das hätte ich nicht hier im Forum vermutet

Gruß
Weste

Blos nicht so etwas. Finanzbeamte haben die Arbeit der Steuerberater zu kontrollieren. Wenn Sie nicht besser ausgebildet wären, wie könnten die das dann machen?

Solltest Du mal zu einem Plauderstündchen bei Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt vorbei kommen, dann rede mit ihm doch mal unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit über die Qualität der Steuerberater. Vermutlich wird er nur einen oder vielleicht zwei im Zuständigkeitsbereich benennen können, die wirklich gut sind. Die anderen beherrschen das Rechnung schreiben erheblich besser! :O

Aber zu wissen, wo es Vordrucke für ein Anlageverzeichnis gibt, stellt noch keine Leistung dar, mit der man sich abhebt!

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Blos nicht so etwas. Finanzbeamte haben die Arbeit der Steuerberater zu kontrollieren. Wenn Sie nicht besser ausgebildet wären, wie könnten die das dann machen?

😁😁😁

Das ist ja mal eine interessante Theorie, demnach müssten dann aber die StB´s "besser" sein, denn die kontrollieren ja wiederum die Bescheide, den der Finanzbeamte erlassen hat. Denn wenn der StB nicht bessere wäre, wie der Finanzbeamte, wie könne er dann sein Bescheide kontrollieren?! 😕😉

Wie wäre es, wenn die die Steuerberater und das Finanzamt i, Idealfall zusammenarbeiten um den Steuerpflichtigen die Arbeit zu erleichten???

Aber was solls, ich rede eh nur Quatsch, Leistungs-AfA geht bei LKW natürlich nicht, macht auch keiner, wird auch keiner machen, da ab 2008 sowieso "verboten" 🙄

Im diesen Sinne einen schönen Tag noch...

Wer liest ist klar im Vorteil!

Die Leistungs-AfA gibt es auch 2008 noch, allerdings nur für WG bei deren "Verschleiß wesentliche Unterschiede" hat. Bei einem Fahrzeug ist das regelmäßig nicht der Fall. Der Verschleiß verteilt sich regelmäßig linear über die Abschreibungsdauer, insoweit ist die Leistungs-AfA nicht zulässig.

Vielleicht kann ja Rüdiger etwas zur Qualifikation sagen? Auch wenn er kein Steuerberater ist oder war, kennt er doch beide Seiten, d. h. die BWL- und die juristische Seite.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Wer liest ist klar im Vorteil!

Die Leistungs-AfA gibt es auch 2008 noch, allerdings nur für WG bei deren "Verschleiß wesentliche Unterschiede" hat. Bei einem Fahrzeug ist das regelmäßig nicht der Fall. Der Verschleiß verteilt sich regelmäßig linear über die Abschreibungsdauer, insoweit ist die Leistungs-AfA nicht zulässig.

Genau, ein 3-jähriger LKW mit 20.000 Km auf der Uhr ist genauso verbraucht wie einer mit 700.000 KM! 😰 Aber lassen wir das, Ironie scheint Dir fremd zu sein. Ich überlasse den Thread den Leuten, die es "besser wissen"...

Schreibst Du immer den Fuhrpark en Block ab oder die einzelnen Fahrzeuge?

"Leistungsgemäße Abschreibungen sind bei solchen beweglichen Anlagegegenständen wirtschaftlich begründet, deren Leistung erheblich schwankt und deren Verschleiß sich deshalb von Jahr zu Jahr wesentlich unterscheidet ."

Bei Fahrzeugen wird der Verschleiß in km gemessen = objektives Maß.

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