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3,5 Tonner auch 9 Jahre steuerlich abschreiben oder kürzer ?

Themenstarteram 3. Januar 2008 um 3:18

Hallo Transporter Fahrer -

laut AFA Tabelle muss ich als Nutzungsdauer 9 Jahre für einen LKW ansetzen.

Mein Transporter läuft KFZ-Steuer mässig als LKW, heisst das ,

das ich ihn steuertechnisch auch wie einen Sattelschlepper behandeln muss ???

Würde ihn gerne in einer kürzeren Nutzungsdauer einordnen - dachte so an 6 Jahre wie für Firmen-PKW.

Leider habe ich nichts im Netz finden können, ob Transporter da anders behandelt werden können als LKW.

die AFA-Tabelle, kennt nur PKW (6 Jahre) und eben die LKW, Sattelschlepper, Kippper mit 9 Jahren.

Was setzt ihr für eure Transporter als Nutzungsdauer in der AFA an ?

Gruss aus dem Bayernland und Frohes Neues !

Dirk

 

 

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30 Antworten

Wow ... 9 Jahre für ein Nutzfahrzeug! Das ist aber mal lang.

AfA = Absetzung für Abnutzung

hier bei werden die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer umgelegt.

Die Nutzungsdauer ist eine anwendungsbezogene Angelegenheit und die Tabellen sind lediglich eine Orientierungshilfe. Neun Jahre sind für einen LKW eine lange Zeit und viele würden da schon längst in der Wertlosigkeit geführt.

Regulär werden LKW's in drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Mit einem Transporter kann man durchaus ein längere Zeit ansetzen. Auf neun Jahre würde ich trotzdem nicht gehen. Auch viele Transporter sind nach fünf, spätestens sechs Jahren - manchmal sogar erheblich früher - wertmässig am Ende.

Bei den Überlegungen muss man berücksichtigen, dass man sich in der Bilanz weder reicher noch ärmer darstellen darf, als man tatsächlich ist. Mit anderen Worten: Die AfA muss in etwas den tatsächlichen Wertverlust durch Abnutzung erfassen. Wobei da sicherlich ein Jahr mehr oder weniger keine Rolle spielt.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Wow ... 9 Jahre für ein Nutzfahrzeug! Das ist aber mal lang.

AfA = Absetzung für Abnutzung

hier bei werden die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer umgelegt.

Die Nutzungsdauer ist eine anwendungsbezogene Angelegenheit und die Tabellen sind lediglich eine Orientierungshilfe. Neun Jahre sind für einen LKW eine lange Zeit und viele würden da schon längst in der Wertlosigkeit geführt.

Regulär werden LKW's in drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Mit einem Transporter kann man durchaus ein längere Zeit ansetzen. Auf neun Jahre würde ich trotzdem nicht gehen. Auch viele Transporter sind nach fünf, spätestens sechs Jahren - manchmal sogar erheblich früher - wertmässig am Ende.

Bei den Überlegungen muss man berücksichtigen, dass man sich in der Bilanz weder reicher noch ärmer darstellen darf, als man tatsächlich ist. Mit anderen Worten: Die AfA muss in etwas den tatsächlichen Wertverlust durch Abnutzung erfassen. Wobei da sicherlich ein Jahr mehr oder weniger keine Rolle spielt.

Naja Scania Chris das stimmt so nicht ganz. Noch gilt im HGB eindeutig das Vorsichts- und Niederstwertprinzip.

Im Zweifel darf sich ein Kaufmann immer ärmer darstellen, als er ist und stille Reserven anlegen.

Das ist vom Grundkonzept des HGB sogar explizit so vorgesehen, wenn man an das Imparitätsprinzip vor allem denkt.

Mehr Abschreiben geht also immer, wenn man das plausibel begründen kann. Das Finanzamt muss eben halt nur anerkennen. Deshalb sollte man nach unten hin auch nicht maßlos übertreiben.

Aber der Handlungsspielraum ist schon gerade bei AfA nicht unerheblich.

Im Zweifel kann bzw. muss man bei einem zu langen AfA Zeitraum immer noch außerplanmäßige AfA vornehmen, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Also überleg dir einfach, wie lange du den Transporter üblicherweise nutzen möchtest, und welchen Restwert er am Ende der Nutzungsdauer voraussichtlich noch haben wird.

Wenn du das ein wenig nachvollziehbar dem Finanzamt gegenüber belegen kannst, erkennen die das auch an.

Nur nicht zwischendurch die Argumentationslinie verlassen, in dem einen Jahr so in dem nächsten Jahr anders argumentieren. Der Schuß kann nach hinten losgehen.

Ansonsten immer an die Grundsatz denken:

Steuermindernde Tatsachen muss der Steuerpflichtige nachweisen, und steuerbegründende Tatsachen (als steuererhöhende) muss das Finanzamt nachweisen.

Tja FoxT, so wird das ja nichts mit dem Lob für Mercedes ;) Gleich wieder Schlammschlacht im neuen Jahr?!? Iss schon manchmal krass hier.

Es liegt immer an der Begründung, an sonst nichts. Solange man nur eine Steuerbilanz erstellt oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das HGB nachrangig. Eher ist letzteres zu vermuten, da der TE sonst nicht hier diese Frage gestellt hätte. Dann definiere mal, was es heißt sich ärmer oder reicher zu stellen. Meinst Du wirklich dass es auf 100,- Euro mehr oder weniger Realsteuerlast ankommt?!? Das Finanzamt ist nicht päpstlicher als der Papst, höchstens die Steuerpflichtigen!

Die Beweispflicht unterschreibe ich so nicht, aber es wird durchaus so gelehrt. Aber das steht hier ja nicht wirklich zur Diskussion. Es war nach der ansetzbaren ND gefragt und diese Frage wurde ja hinreichend beantwortet.

am 3. Januar 2008 um 17:59

Nur so eine Idee:

Würde in dem Fall eine degressive Abschreibung anerkannt werden?

Der Wertverlust in dem ersten Jahr nach Neukauf ist ja ebenfalls erheblicher, als den den Folgenden. Kann sich das in der Abschreibung niederschlagen?

Weiterer Vorteil, denke ich mir, wäre bei Verkauf als Gebrauchtfahrzeug, den geringen Verkaufswert auf diese Weise etwas zu kompensieren.

Es wäre natürlich auch der frühere Verkauf denkbar, da die Abschreibung in den nachfolgenden Jahren eh schon kleiner ausfällt.

Grundsätzlich wäre eine degressive AfA bei Fahrzeugen anfangs immer günstiger, solange die ND mit mehr als drei Jahren angesetzt wird. Dann kann man ja auf die lineare umsteigen und hat somit eine dem Wertverlust eher entsprechende Abschreibung.

Das setzt aber voraus, dass man die Abschreibungsarten unterscheiden kann, die Regeln kennt und nicht zuletzt auch den Wechselzeitpunkt berechnen kann. Sicherlich kann FoxT der Allgemeinheit das verständlich erklären. Da reicht auch sein Wissen über das HGB und bei mir würde das sicher wieder viel zu viel werden.

Auf 100 Euro kommt es natürlich wohl eher nicht an.

Aber es kommt auch darauf an, ob es nur um ein einzelnes Fahrzeug geht oder ob es doch schon ein paar mehr sind.

Und für ein kleinen Handwerksbetrieb können dann auch ein paar Euro relevant sein.

Das Finanzbeamte nicht päpstlicher als der Papst sind, würde ich hingegen nicht unterschreiben.

Das hängt ganz davon ab, an wen man da gerät. Manche wollen einen ganz schön auf Palme treiben, oft gerade wegen eigentlich unerheblicher Kleinigkeiten.

Vor allem gilt ja wegen der Abschnittsbesteuerung leider nie die Ausrede "aber letztes Jahr wurde es anerkannt....."

Es sei denn, man kann in den engen Grenzen des Treu & Glauben nachweisen, dass man entsprechende Vermögensdispositionen getätigt hat....aber nen 6er im Lotto ist wahrscheinlicher, als das man das nachweisen könnte...

Ähm Scania Chris, du denkst bei deinen Erläuterungen schon an die Unternehmenssteuerreform 2008 ja?

Soweit ich das in Erinnerung habe, ist die degressive AfA steuerlich gar nicht mehr zulässig ab 2008. Für 2007 natürlich schon noch....

Aus der Praxis weiß ich, dass die Schwierigkeiten meisten solchen Steuerpflichtigen entstehen, die nicht plausibel begründen, die Regelungen nicht kennen oder bewusst diesen Regelungen nicht entsprechen wollen. Alle anderen haben ein friedliches Leben. Auf einer Veranlagungsstelle bearbeiten drei Leute 3.500 Vorgänge jedes Jahr. Den Leuten bleibt gar nicht die Zeit, um all die Schauermärchen zu erfüllen, die immer wieder entwickelt werden. Das Gros der Steuererklärungen geht unbeanstandet durch.

Hey, tatsächlich ... an die Unternehmenssteuerreform 2008 habe ich nicht mehr gedacht. Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass ich mich nicht mehr primär mit dieser Thematik beschäftige.

Auf jeden Fall ist die degressive AfA passe! Wieder etwas weniger, was die Nachkömmlinge zu lernen haben.

Im Gesetz steht das mit der Nutzungsdauer aber verständlich genau drin: "... Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. ..." § 7 Abs. 1 S. 2 EStG

am 3. Januar 2008 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

Hey, tatsächlich ... an die Unternehmenssteuerreform 2008 habe ich nicht mehr gedacht. Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass ich mich nicht mehr primär mit dieser Thematik beschäftige.

Auf jeden Fall ist die degressive AfA passe! Wieder etwas weniger, was die Nachkömmlinge zu lernen haben.

Im Gesetz steht das mit der Nutzungsdauer aber verständlich genau drin: "... Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. ..." § 7 Abs. 1 S. 2 EStG

Sollte das etwa bedeuten, daß die Afa - Tabellen in Bezug auf Abschreibungsdauer auch an Gültigkeit verlieren?

Dann wäre das Problem ja schon geringer (speziell Transporter) abzuschreiben.

Themenstarteram 3. Januar 2008 um 18:51

Hallo,

ja die degressive AFA wurde 2008 wieder abgeschafft - obwohl erst in 2006 rückwirkend für 2006 eingeführt,

um Investitionstätigkeiten zu fördern

ist die AFA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen nur eine Richtschnur ? ich dachte immer da muss ich mich streng dran halten. -

sehe gerade das hier für Anhänger 11 Jahre angesetzt werden - wenn der Anhänger nun gebraucht erworben wird und schon 20ig Jahre alt - dann kann ich dann ansetzen was ich will ? denke mal das dann 4 Jahre ok wären, ohne Probleme - obwohl man den Anhänger ja dann länger nutzt.... Fragen über Fragen...

Meinen Transporter habe ich ebenfalls gebraucht erworben, ich kann also 1 Jahr von der normalen Nutzungsdauer abziehen und wenn ich als Gesamtnutzung 6 Jahre ansetze wärend das 5 Jahre - ich denke das das keine Probleme geben dürfte. Obwohl er aber als LKW läuft bei mir in der Steuer. (AFA für LKW ist 9 Jahre)

 

AfA-Tabellen waren schon immer nur Richtlinien. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer war auch schon immer verschieden zwischen einzelnen Betrieben.

Um das mal mit Beispielen zu untermauern:

Sehen wir mal eine Fernverkehrsmaschine. Die hat nach vier, spätestens fünf Jahren regelmäßig seine Schuldigkeit für die meisten Betriebe getan. Sofern aber mit zwei Schichten gefahren wird, liegt die Streckenleistung nach drei Jahren schon höher als bei anderen mit fünf Jahren. Kommen noch wechselnde Fahrer hinzu und schon verkürzt sich das. Dann werden drei Jahre das Maximale an betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sein.

Ähnlich ist das auch bei Transportern. Setze ich einen solchen im Paketdienst ein, dann wird er früher fertig sein, als einer, in welchem ein Handwerker nur seine Werkzeuge zu seinen Einsatzorten fährt.

Die Unterschiede sind groß und man sollte die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf seinen Betrieb realistisch abstimmen. So sieht es das Gesetz vor und die Verwaltung setzt das um.

Klar wird es keine einvernehmliche Lösung geben, wenn der Handwerker, der seine Werkzeuge transportiert, den Transporter in drei Jahren abschreiben will. Da hilft auch die ausgereifteste Begründung nicht weiter.

am 3. Januar 2008 um 19:11

@ ScaniaChris,

jetzt erinnere ich mich!

Man muss lediglich die höhere Abnutzung glaubhaft machen.

Ob das im Einzelfall so einfach ist, bleibt fraglich. Doch wird das zuständige Finanzamt wohl bestimmt Erfahrungswerte preisgeben. Die haben ja nicht nur einen Handwerker oder einen Paketzusteller in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Für die Ausführungen jedenfalls vielen Dank!

Ja Scania Chris, das mit der degressiven AfA kann ich kurz erklären.

Ich werde versuchen, mich dabei auf das Wesentliche zu beschränken.

Grundsätzlich besteht nach dem Steuerrecht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die Möglichkeit, neben der linearen Abschreibung auch die degressive Abschreibung zu wählen. (§ 7 Abs. 2 EStG)

Man darf jedoch nur von degressiven zur linearen AfA wechseln und nicht umgekehrt.

Also wenn man sich für die degressive AfA entscheidet, dann von Anfang an.

Dazu muss man folgendes beachten:

Der AfA Satz muss ein unveränderlicher Prozentsatz sein und darf maximal 20% oder das doppelte der linearen AfA betragen.

Beispiel: Transporter kostet 100.000 Euro Anschaffungskosten. Lineare ND 10 Jahre.

Dann würde man 10.000 Euro pro Jahr abschreiben.

Die degressive AfA darf das doppelte von 10.000 Euro (also =20.000) nicht überschreiten.

20% von 100.000 Euro ist nicht größer als 20.000 Euro.

Also dürfte man hier mit 20% Abschreiben.

Im 1. Jahr = 100.000 minus 20% (=20.000) = 80.000 Euro Restbuchwerte nach einem Jahr

im 2. jahr = 20 % von 80.000 entsprechen 16.000 Euro, also ergibt sich ein Restbuchwert von 64.000 Euro nach dem 2. Jahr usw.

Es ist aber zu beachten, dass für Anschaffungen, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 getätigt wurden, die 3-fache lineare AfA bzw. 30% zulässig sind.

Der Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA macht dann erst Sinn,

wenn erstmalig Restbuchwert * 20 % (in meinem Beispiel) <= Restbuchwert durch Restnutzungsdauer ist.

Kann man auch formelmäßig berechnen, aber geht ja viel einfacher mit Excel, da muss man nicht groß nachdenken.

im 3. Jahr wäre 20% von 64.000 = 12.800 daraus folgt RBW nach 3 Jahren 51.200

20 % von 51.200 sind wieder 10.240, aber 51.200 durch 7 Jahre Restnutzungsdauer sind 7.314 --> noch lohnt der Wechsel also nicht

im 4. Jahr

20% von 40.960 sind 8.192 und verglichen mit 6.827 immer noch größer

im 5. Jahr

20% von 31.808 sind 6.362. Aber!!: 31.808 durch 5 Jahre RND sind auch 6.362!

 

Ergebnis:

Es lohnt sich im 5. Jahr auf die lineare Abschreibung zu wechseln, da erstmalig die lineare Abschreibung der degressiven entspricht und in den Folgejahren höher ausfällt.

Man muss natürlich den optimalen Wechselzeitpunkt immer im Einzelfall betrachten. Manchmal lohnt der Wechsel auch schon nach 3 Jahren und bei anderen Beispielen erst viel später.

In den Allgemeinen Erläuterungen zu der AfA-Tabelle steht zudem folgender Passus:

" 2. Die in den AfA-Tabellen angegebene ND dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Sie orientiert sich an der tatsächlichen ND eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs.

Eine glaubhaft gemachte kürzere ND kann den AfA zugrunde gelegt werden.

3. Sind abweichende Verhältnisse und Bedingungen, wie z. B. Nutzung in mehr als einer Schicht, Einfluss von Nässe, Säuren usw. , die in einem Wirtschaftszweig üblich sind, bereits bei der Ermittlung der ND berücksichtigt, so ist dies in den Vorbemerkungen der jeweiligen AfA-Tabelle angegeben."

Zu dieser allgemeinen Tabelle soll es noch branchenbezogene geben. Abgesehen davon ist diese "aktuelle" Liste auch schon von 2003. Um dies mal am Beispiel von Computern zu erläutern:

In einem Jahr wurden die auf fünf Jahre abgeschrieben, im nächsten schon auf vier, dann auf drei und heute werden die meisten auf zwei Jahre abgeschrieben. Der "technologische Fortschritt" kann die AfA-Tabellen ziemlich schnell überholen.

@FoxT

Eben musste ich nachschauen, weil es waren mal max. 30 %, aber das wurde zwischenzeitlich auch schon einmal verändert. Die max. 20 % waren ja schon unattraktiv. Da war es ja nur eine logische Schlußfolgerung diese Regelung ganz abzuschaffen.

Die degressive AfA wäre letztmalig mit Beginn im WJ 2007 zulässig, dann aber auch noch, bis zu abgelaufen ist.

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