3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Die wurden mal bei Automobil (TV) getestet und haben dabei sehr schlecht abgeschnitten.

Kumpel von mir war Mal da..
Im Prinzip läuft das so ab, du kommst dahin und jemand schreibt alles mögliche über dein Auto auf. Typ, Ausstattung, farbe, evtl vorhandene Schäden usw..

Dann geht der weg und tippt die Sachen in ein PC und dann bieten Händler live drauf. Die sagen dann ich würde xxx€ zahlen. Ähnliche wie bei eBay, bieten mehrere. Du kannst dir dann. Aussuchen welches Angebot du annehmen möchtet oder halt gar keins.

Die Preise die die Leute dir dort bieten sind meist aber lachhaft.. und du bekommst selbst bei richtigen Vertrages Werkstätten teilweise mehr als dort...

Zitat:

@amschulze schrieb am 3. Februar 2019 um 18:12:34 Uhr:


Kumpel von mir war Mal da..
Im Prinzip läuft das so ab, du kommst dahin und jemand schreibt alles mögliche über dein Auto auf. Typ, Ausstattung, farbe, evtl vorhandene Schäden usw..

Dann geht der weg und tippt die Sachen in ein PC und dann bieten Händler live drauf. Die sagen dann ich würde xxx€ zahlen. Ähnliche wie bei eBay, bieten mehrere. Du kannst dir dann. Aussuchen welches Angebot du annehmen möchtet oder halt gar keins.

Die Preise die die Leute dir dort bieten sind meist aber lachhaft.. und du bekommst selbst bei richtigen Vertrages Werkstätten teilweise mehr als dort...

ok.
Danke für die Beschreibung
Dann lass ich das besser.

Sehr schön. Dann endlich Btt. Danke.

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@ZXR600
Gestunken hat er schon VOR dem Update, und das immer, wenn er absolut kalt ist. Ich fahre los, halte nach knapp 200m an (Motor läuft), steige aus, und es stinkt unglaublich.
Nach ca 20km in der Tiefgarage am Büro riecht man gar nichts. Und bei der Regeneration riecht es nach angebranntem Kunststoff.

Hallo zusammen,

ich habe hier von einem Schreiben gelesen, dass einem Käufer mit dem Kaufvertrag ausgehändigt wird, welches über anstehende Rückrufe informieren soll und das der Käufer auch unterschreiben muss.
Vergangene Woche habe ich einen A6 3.0 TDI mit 320 PS von 2015 bei einem Audi Zentrum erworben. Einen Hinweis auf die Rückrufaktionen gab es nicht, ebenso wie besagtes Schreiben.

Das Fahrzeug werde ich voraussichtlich diese Woche abholen. Es wird aufbereitet und die HU/AU erneuert. Ich meine gelesen zu haben, dass das Update für die HU/AU erforderlich ist. Darf der Händler ohne meine explizite Zustimmung die Software aufspielen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Wagen ohne Update zur Probe gefahren und erworben habe, er mir jedoch mit einem Update übergeben wird?
Ich als Laie würde es so deuten, dass das Fahrzeug in einen Zustand versetzt wurde, der nicht dem vertraglich geschuldeten entspricht. Somit bestünde die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Willkommen! Aber, mit Verlaub, deine Fragen werden hier im Thread zigfach beantwortet.

Nur soviel: Das von dir angesprochene Schreiben existiert tatsächlich, ist aber mittlerweile obsolet, da die "Aktion" längst begonnen hat.

Ja, du kannst verweigern, bis dein Fahrzeug durch die zuständige Behörde zwangsstillgelegt wird.

Lasse dich anwaltlich beraten.

Ansonsten viel Spaß im Forum und mit dem Wagen. Ich würde mir nicht die "Freude am Fahren" verderben, weil der Spruch hier viel besser passt..... 😉

Die AUDI Zentren dürfen keine Autos ausliefern, die nicht geflasht sind! Das heißt, das ist wird im Zuge der Aufbereitung mal eben schnell mitgemacht.

Tja, dann ist es wohl zu spät für eine Verweigerung.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 3. Februar 2019 um 20:35:16 Uhr:


Ansonsten viel Spaß im Forum und mit dem Wagen. Ich würde mir nicht die "Freude am Fahren" verderben, weil der Spruch hier viel besser passt..... 😉

Dass eine ähnliche Antwort hier irgendwo zu finden ist, wusste ich nicht. Ich hatte die Stichwort-Suche benutzt, und auch rd. 50 Seiten des Threads gelesen, habe aber nichts passendes gefunden.

An einen Rücktritt vom Kaufvertrag denke ich noch nicht, ich warte erstmal ab wie sich das Fahrzeug verhält.
Die Vorfreude ist weiterhin ungetrübt und wächst mit jedem Tag.
Es ging mir um eine erste Orientierung und ob die Vorlage des Schreibens/die Aufklärung des Käufers verpflichtend ist.

Ich glaube nicht, dass du ein Recht auf Rücktritt hast wenn du das Auto in Empfang genommen hast. Ich würde mich da im Vorfeld nochmal schlau machen und nicht die Katze im Sack kaufen....

@4f4f4f
Zwei Wochen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag!!

Aber ab Unterschriftsdatum Kaufvertrag

Also hat er noch Zeit, wenn er mit letzter Woche die vom 28.01. - 01.02.2019 meinte 😉

Zunächst ein Danke, dass Ihr euch dem Thema annehmt.
Also wie gesagt, ich bin Laie hinsichtlich der Rechtswissenschaften. Ich meine jedoch zu wissen, dass es kein grundsätzliches Rücktrittsrecht gibt, oder liege ich da falsch?
Die 14 Tage fallen doch immer nur im Rahmen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen (online, Telefon & co., oder)?
Von einem regulären Kaufvertrag kann ich ja nur zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, den der Händler nicht beseitigen kann oder will.

Die Edith meint:
Dass ein Update, welches durch das KBA genehmigt wurde, als erheblicher Mangel durchgeht, wage ich zu bezweifeln. Für einen Nachweis hätte ich 1 Jahr (Gewährleistung) Zeit.
Die Argumentation über "nicht geliefert, was vereinbart war" könnte m.M.n. einfacher sein.

Den Kaufvertrag habe ich am 31.01. unterschrieben und das per Mail. Ein Fernabsatzvertrag sollte das jedoch nicht sein, da ich ja vorher (am 26.01.) den Wagen Probe gefahren bin.

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