2er und BMW Mobilitaetsgarantie bei laengerem Ausfall / z.b. AGR Ventil Ausfaelle

BMW 2er F46 (Gran Tourer)

Hallo,

mal ne Frage: Es stehen ja mittlerweile ettliche mit ihrem Fahrzeug in der Werkstatt, ich denke fast jeder hat auch die Mobilitaetsgarantie und bekommt ein Ersatzfahrzeug.

1) Inwiefern hat man denn bei so einem Fahrzeug Mitspracherecht ?
2) Speziell wenn die Reparatur unverhaeltnismaessig lange dauert ?

Ich hab nen 220dx mit Vollausstattung und durfte jetzt ein paar Tage mit einem116er (ohne alles) rumfahren - es gab schlichtweg keine verfuegbaren Fahrzeuge.
Heut bekomme ich einen aelteren X1, da ich sagte dass ich mit dem 1er und zwei Kindern im Kindersitz nicht wirklich gluecklich bin.
Mir wurde dann auch eroeffnet dass ich vor Ostern wohl nicht mehr mit meinem Fahrzeug rechnen kann und ich wohl weiterhin den Leihwagen bekaeme.

Da wir in den Urlaub fahren bin ich jetzt schon leicht angesaeuert, immerhin habe ich in meinem ja zahlreiche Helferlein wie Abstandstempomat die ich sehr zu schaetzen weiss - speziell auf langen Fahrten im Urlaub.

=> Kann ich vom Hersteller verlangen dass er mir ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfuegung stellt ? Speziell wegen 2) ?

Beste Antwort im Thema

Ja sag mal, spinn ich jetzt wirklich?

Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich einen Anspruch auf einen Leihwagen habe oder dass ich denen einen Brief schrebe, wo drin steht, dass ich ab einem bestimmten Tag einen Leihwagen möchte?

Es geht mir nicht um einen Leihwagen. Es geht mir darum, dass ich BMW eine angemessene Frist setze, wenn mein Wagen, der sich innerhalb der Garantie befindet, auch nach Wochen nur in der Werkstatt steht und nicht repariert werden kann. Genau so, wie ich nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen in der Regel ein Recht habe, Minderung oder dergleichen zu verlangen (je nach Art des Schadens). Wer, der Meinung ist, dass er das nicht darf, der muss das nicht tun und kann ja seinen Wagen z. B. Wegen dem AGR Ventil noch ein paar Monate stehen lassen.

Wenn ich einen Fernseher neu kaufe und der nach kurzer Zeit seinen Geist aufgibt und nach vier Wochen immer noch nicht repariert ist, dann erlaube ich mir auch, meinem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur zu setzen.

Wenn hier alle bei BMW immer alles schönreden und so tun, als darf man auf keinen Fall BMW gegenüber etwas fordern, dann lasst die Autos halt in der Werkstatt. Mir doch egal.

Dann. Raucht man sich auch nicht wundern, dass BMW nicht in die Gänge kommt.

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hier mal ein Link zu dem Thema.

@Buggliger: Da steht sehr wohl das man Fristen setzen kann und sollte. Auch ist dort erwaehnt dass man Aufwendungen (und ich zaehle da auch ein adaequates Ersatzfahrzeug dazu, sofern der verkaeufer (hier BMW) den Sachmangel verschuldet.

Wenn das Fahrzeug z.b. auch 4 Wochen irgendwo rumsteht, wer ersetzt mir denn z.B. die connected drive Gebuehren die ich im voraus zu bezahlen hatte ? die Leihwagen haben das ja i.d.r. nicht.

also ich denke dass viele Kunden rechtlich mehr Anspruch haben als BMW (oder auch andere Autoverkaufer) suggerieren wollen. Da spielt man auch wissentlich mit der Unwissenheit der kaeufer.

Ich hoffe ja imme rnoch dass ich diese Woche meine Karre wieder bekomme und nicht mit einem alten X1 in den Urlaub fahren muss.

Gehoert jetzt zwar nicht hierher, aber ich fahr den X1 18dxdrive jetzt seit ein paar Tagen und bin jetzt im nachhinein total beeindruckt wie gut der 220erGT doch im Vergleich ist, besonders die Aisin Automatik...

Naja, wenn man das tut, was die Versicherung in dem link beschreibt, dann werden sich die bei BMW aber amüsieren und lustig machen...
Diese Aussage stammt nicht von mir....

Es wird hier sicher bald geschrieben, warum diese Empfehlungen aus dem link falsch sind und auf BMW nie zutreffen.

Leider ist dort auch erwähnt:

Zitat:

Wichtig:
Der Mangel muss für die Regulierung über die gesetzliche Sachmängelhaftung bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden gewesen sein.

Greift also m.E. in unseren Fällen nicht. Außer das AGR-Ventil wäre direkt nach Kauf mangelhaft gewesen, was aber wohl schwer nachzuweisen ist.

Zumindest haben wir feststellen können, dass hier keiner die genauen Vertragsbedingungen der BMW-Mobilitätsgarantie kennt und man außer dem Flyer und dem Roland-Schutzbrief keine weiteren Informationen dazu hat. Bei den bekannten Bedingungen ist der Mietwagen auf 3 Tage im Inland (plus evtl. Wochenende) beschränkt.

Ich würde vorschlagen, dass sich die Betroffenen direkt bei BMW nachfragen wie die offizielle Regelung bei BMW im Falle eines längeren Ausfalls ist, wenn BMW die Teile für die Reparatur nicht liefern kann, der Wagen aber ohne nicht bewegt werden kann.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann bei einem kompetenten Anwalt nachfragen.

Ich selbst würde darauf achten, dass zwischen dem Händler und mir klar ist, dass ich den Mietwagen nicht zahlen muss. Müßte ich einen Mietwagenvertrag unterschreiben, würde ich mir dies schriftlich geben lassen. Ansonsten kann es später sehr teuer werden. Mir wäre persönlich das Risiko sonst zu hoch.

Ich könnte mir persönlich vorstellen, dass das Setzen einer Frist gegenüber dem Händler über einen Anwalt, dazu führen wird, dass man bei eintreffenden Ersatzteilen priorisiert wird. Der Händler geht dann davon aus, dass der Rechsantalt sich gute Chancen ausrechnet, dass er damit durchkommt. Ansonsten würde ja auch die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen. Das Setzen einer Frist ohne Anwalt, wird aber vermutlich nichts bringen.

Naja, in einschlägigen Seiten steht aber auch, dass davon auszugehen ist, dass ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten auftritt, bereits bei der Ubergabe vorhsnden war. Erst nachher muss der Käufer beweisen, dass der Mangel vorher schon da war.

Dürfte auch schwer sein, bei derart vielen Ausfällen zu behaupten, dass dieser Mangel nicht bereits bei der Auslieferung vorhanden war. Das bedeutet ja nicht, dass er gar nicht erst fahrbereit sein darf.

Ääh, ich sehe gerade: Das, was ich geschrieben habe steht direkt unter dem, was Du aus dem Link zitiert hast??

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Hab gerade mal mit der BMW Kundenbetreueung telefoniert und einfach mal gefragt.

Im Falle des "Teileverzugs" zieht die Mobilitaetsgarantie und das wird vom Autohaus bei BMW beantragt. Einen Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug hat man nicht (i.d.R eine Klasse tiefer, ausser beim 7er - ach ne 🙂 ) aber bei besonderen Anforderungen kann man da mit dem Autohaus mehr oder weniger "auf Kulanz" sprechen.

bleibt also eine gewisse Grauzone...

Beim 1er wird's mit einer Klasse tiefer auch nicht so leicht sein;-) Oder gibt's dann einen Mini?

Danke für die Nachfrsge bei BMW und die Info. Auch, wenn sie allen fachlich fundierten Aussagen hier im Forum widerspricht;-)

Ich bekam damals einen MINI, bei meinem alten Einser. Es hieß, es wäre nichts anderes da.

Zitat:

@TomGaines schrieb am 3. April 2017 um 08:08:28 Uhr:


Ich bekam damals einen MINI, bei meinem alten Einser. Es hieß, es wäre nichts anderes da.

das heisst es doch immer 😉

ich hab dann nur gefragt an wen ich mich wenden muesste, es gibt ja noch andere Autoverleiher wie das Autohaus und an das ist man nicht unbedingt gebunden.

Guten Abend,

mein GT220d steht jetzt seit 3 Wochen. Der Wagen ist noch in der Garantie (8 Monate 20000km).

Folgendes steht auf der BMW Homepage:
Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:
•Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
•Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
•Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
•Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.

Schau ich jetzt in der PDF des Qualitätsbriefs, steht beim Ersatzfahrzeug "maximal 2 Tage". Habe ich jetzt seit 3 Wochen einen Ersatzwagen aus Kulanz, oder doch ein Recht darauf?

Gruß?

Auszug Qualitätsbrief:

Bmw

Häng das lieber nicht an die große Glocke und fahr einfach mit dem Ersatzwagen bis sich Deine Werkstatt wieder meldet. Du hast doch sicher einen "Leihwagenvertrag" unterschrieben, in dem irgend etwas drin steht.

Dort stand 10 Tage, hab dann bei meinem Serviceberater nachgefragt und er sagte das geht automatisch weiter.

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