2992 km und schon der erste Unfall -.-
Hallo,
gestern beim Einkaufen wars dann soweit. Nach 6 Wochen und knappen 3000 km ist mir so ein wundervoller unachtsamer BMW-Fahrer beim Ausparken gegen die Beifahrertür, sowie hintere linke Tür "gedonnert".
Ich bin als er ins Auto eingestiegen ist in die Parklücke links neben ihm gefahren, war am Einkaufszettel, Geldbeutel und Handy einpacken als er voll einschlug und nur nach hinten schaute.
Beide Türen sind verkratzt (jeweils ca. 20 cm und auch richtig tief) und jeweils eine ca. 5Mark große Beule sind auf den ersten Blick sichtbar.
Soviel mal zum Unfallhergang. Schuld ist er, hat er auch eingesehn. Nun aber meine Frage:
Hab ich, da in meinen Augen das Auto mit nichtmal 3000 km noch als Neuwagen zählt, irgendwelche besonderen Rechte was Reparatur und Wertverlust angeht ?
Werde morgen erstmal meinen Freundlichen aufsuchen, damit er sich das ganze mal anschauen kann. Und sobald sich die Versicherung mit der ersten komischen Bemerkung melden sollte, werde ich wohl auch gleich mal einen Anwalt aufsuchen. Wie siehts denn da mit den Kosten aus ? Rechnet der mit der gegnerischen Versicherung direkt ab, oder muß ich da irgendwie in Vorleistung treten ?
Danke schonmal für eure Antworten.
18 Antworten
Hallo TiM66,
so ein Riesenmist, ich würde förmlich ausrasten. Die Reparatur wird sicher bei VW absolut fachgerecht ausgeführt, dass du nachher gar nichts mehr siehst. Der dicke Haken an der Sache ist, dass dein nagelneuer Touran nun ein Unfallwagen ist und du - wenn - auch als solchen verkaufen mußt. Damit ist es eine Wertminderung. Im Moment fällt die sicher für dich dramatisch aus, aber auf eine längere Nutzungszeit relativiert sich das - so wird es die gegnerische Versicherung auch sehen.
Ganz wichtig ist, dass du die Schäden jetzt noch im unreparierten Zustand dokumentierst und fotographierst, weil ein späterer potentieller Käufer sich so besser ein Bild von dem Umfang des Schadens machen kann.
Wenn die Türen getauscht werden, bemerkt man den Unfallschaden später nicht an der dickeren Lackschicht. Vemutlich wird der Gutachter der gegnerischen Versicherung nur eine Neulackierung ansetzen wollen.
Mein Tipp wäre, dass es doch eine Sache für einen Anwalt ist, denn der kann deine Ansprüche am besten durchsetzen. Wer weiss schon als Otto-Normalverbraucher ob man als Unfallgeschädigter nicht selbst einen Gutachter einschalten kann. Man kann gegenüber einer Versicherung, für die sowas Tagesgeschäft ist, schnell viel Fehler machen. Z.B. auch die voreilige Einigung auf einen Gutachter. Mir wäre das zu unsicher und deshalb würde ich mir da Rat holen. Am besten rufst du auch deine Versicherung an - schon allein weil immer die Gefahr besteht, dass der Unfallgegner oder seine Versicherung auf die Idee kommen, dass du eine Mitschuld hast. Das schreib ich mal so ohne auf die konkrete Schuldfrage einzugehen. Am Ende will der andere auch noch eine Beteiligung deiner Versicherung. Außerdem kann dir deine Versicherung auch die besten Tipps geben, wie du dich verhalten sollst.
Ich befürchte, dass du relativ wenig Ersatz für den Wertverlust deines Neuwagens bekommen wirst. Bei Austausch von Teilen und Neulackierung wird da schnell davorn geredet, dass so eine Reparatur keinen Wertverlust nach sich zieht.
Halt und bitte mal auf dem laufenden, wie hoch die Entschädigung für den Wertverlust war. Ich bin auch kein Anwaltfan, aber grad in solchen Sachen wird man zu leicht über den Tisch gezogen und da hilft die der Anwalt zuverlässiger als ein Forumtipp. Aufpassen, wenn dein Fahrzeug geleast oder sonst finanziert ist!
Habe echt Mitleid mit dir und deinem Neuen. Wie das so ist - einmal unachtsam sein und schon ist es passiert. Sieh das Positive, dass niemand verletzt ist.
LG JoJoMS
Das ist ja Mega Blöd! Mein Beileid.
Genaues steht in deinem Vertrag mit der Versicherung drin. Das wirst du dann auch am Montag schnell hören.
Eigentlich sind es 1.000km oder 4 Wochen (was immer zuerst eintritt), ab da gibt es keinen neuen Wagen mehr.
Zitat:
Original geschrieben von TiM66
Hallo,gestern beim Einkaufen wars dann soweit. Nach 6 Wochen und knappen 3000 km ist mir so ein wundervoller unachtsamer BMW-Fahrer beim Ausparken gegen die Beifahrertür, sowie hintere linke Tür "gedonnert".
Ich bin als er ins Auto eingestiegen ist in die Parklücke links neben ihm gefahren, war am Einkaufszettel, Geldbeutel und Handy einpacken als er voll einschlug und nur nach hinten schaute.Beide Türen sind verkratzt (jeweils ca. 20 cm und auch richtig tief) und jeweils eine ca. 5Mark große Beule sind auf den ersten Blick sichtbar.
Soviel mal zum Unfallhergang. Schuld ist er, hat er auch eingesehn. Nun aber meine Frage:
Hab ich, da in meinen Augen das Auto mit nichtmal 3000 km noch als Neuwagen zählt, irgendwelche besonderen Rechte was Reparatur und Wertverlust angeht ?
Werde morgen erstmal meinen Freundlichen aufsuchen, damit er sich das ganze mal anschauen kann. Und sobald sich die Versicherung mit der ersten komischen Bemerkung melden sollte, werde ich wohl auch gleich mal einen Anwalt aufsuchen. Wie siehts denn da mit den Kosten aus ? Rechnet der mit der gegnerischen Versicherung direkt ab, oder muß ich da irgendwie in Vorleistung treten ?
Danke schonmal für eure Antworten.
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du neben
dem BMW eingeparkt als er ausgeparkt hat?
Da würde ich die Unfallschuld als BMW-Fahrer nicht
anerkennen.
Tja das ist so, wenn mann nicht mal 2 Minuten Zeit hat.
Auf jeden Fall ist das ein Unfallwagen und muß auch angegeben werden
(Frage mal Deinen Freundlichen der wird das bestätigen)
Dafür bekommst Du dann auch eine Wertminderung.
Die Reparatur wird man nur nicht sehen, wenn Du einen
gescheiden Lackierer hast.
Gruss Volker
Dank des Dschungels an Versicherungsbedingungen und -unterschiede steigt man da als Laie nicht mehr durch. Es handelt sich ja auch um einen Haftpflichtschaden, der von der gegnerischen Versicherung zu tragen ist. Bislang ist ja von einer Mitschuld von TiM66 noch keine Rede gewesen. Daher nützt ihm auch der Blick in seine eigenen Kfz-Hapftpflichtunterlagen nichts. In der Kfz-Haftpflicht dürften jedoch die Bedingungen sehr angeglichen sein. Aber welchen Unfallverursacher interessiert es schon, ob der Unfallgegener einen neuen Wagen bekommt oder nicht. In der Fahrzeugvollversicherung ist das anders - da gibt es große Unterschiede bei den Bedingungen. Ich würde innerhalb des ersten Jahres und einem 80%igen Totalschaden den Neuwagenwert bekommen. Vor zig Jahren waren die Bedingungen schon mal noch günstiger - dann gabs jahrelang gar keinen Anspruch auf den vollen Neuwagenpreis mehr und jetzt bietet man das zu meinem Erstaunen bei einigen Versicherungen wieder an.
Was meine Kfz-Haftpflicht und meine Kfz-Vollversicherung angeht, so habe ich zu einem Aufpreis von ca. 50 Euro jährlich einen Rabattretter abgeschlossen, durch den ich quasi einen Unfall frei hätte ohne dass meine Verträge hochgestuft würden. Aber wer macht schon freiwillig einen Unfall mit Totalschaden nur um einen neuen Wagen zu bekommen. Da sind mir meine Knochen lieber.
Ich würde mich da zumindest bei einem Anwalt beraten lassen. Der sichert dann optimal deine Ansprüche wegen der Wertminderung.
LG JoJoMS
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Zitat:
Der dicke Haken an der Sache ist, dass dein nagelneuer Touran nun ein Unfallwagen ist und du - wenn - auch als solchen verkaufen mußt.
Nur weil er ein paar Kratzer und Beulen hat, ist es doch kein Unfallwagen.
Auch würde ich erstmal die Reaktion der Versicherung abwarten, ehe ich gleich zum Anwalt renne.
Danke erstmal für euer Mitgefühl. Das ganze hat mich gestern auch sehr gewurmt, aber nunja... ist eh schon rum, klingt blöd und mein Auto ist mir auch heilig, aber ich hoff nur dass ich den Wertverlust irgendwie ersetzt bekomme. Der Vorschlag mit den ganzen Fotos machen, damit man beim Widerverkauf "belegen" kann, dass es nicht ganz so schlimm war, ist gut, danke dafür 😉
Zitat:
Original geschrieben von VRRS
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du neben
dem BMW eingeparkt als er ausgeparkt hat?
Da würde ich die Unfallschuld als BMW-Fahrer nicht
anerkennen.
Tja das ist so, wenn mann nicht mal 2 Minuten Zeit hat.
Auf jeden Fall ist das ein Unfallwagen und muß auch angegeben werden
(Frage mal Deinen Freundlichen der wird das bestätigen)
Dafür bekommst Du dann auch eine Wertminderung.
Die Reparatur wird man nur nicht sehen, wenn Du einen
gescheiden Lackierer hast.Gruss Volker
Er stieg ein.. ich bin in die Parklücke, stand da ungefähr schon 10 Sekunden oder so (in der Zeit ha ter sich wohl angeschnallt, und das Auto angemacht, etc.. also ich stand schon ne ganze Weile da bis er losfuhr.. Die Schuldfrage ist eigentlich einwandfrei geklärt.
Werd dann morgen früh wohl mal einen Anwalt telefonisch kontaktieren, die Frage die ich dabei eben hatte war ob ich für die Anwaltskosten erstmal selber eintreten muß und mir die von der gegnerischen Versicheurng wiederholen muß, oder ob er gleich mit denen abrechnet.
Hallole ...
@ Tim
Das nennt wohl echt Pech 🙁
Allgemeine Infos zu Thema Unfall - was nun :
www.unfallweb.de/index.php?page=unfall
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Hallo TiM66,
so ein Riesenmist, ich würde förmlich ausrasten. Die Reparatur wird sicher bei VW absolut fachgerecht ausgeführt, dass du nachher gar nichts mehr siehst.Hallo,
JOJOMS wie gut kennst Du den Freundlichen von Tim66?
Ich kenne nur einen Freundlichen mit eigener Lackiererei,
die diesen Namen verdient. Der Rest ist entweder unfähig
oder Farbenblind!!!!!!Gruss
Volker
Seht ihr, da geht es schon los VRRS sieht die Schuldfrage schon ganz anders und dem BMW-Fahrer geht am Wochenende evtl. auch noch ein Licht auf.
Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ? Hast Du Zeugen ? Wenn nicht, dann überleg mal, ob du einen Weg findest doch noch Zeugen zu finden. Das zahlt sich dann sicher für dich aus.
Trotzdem - bevor wir hier die Pferde scheu machen - Ruhe ist die erste Bürgerpflicht :-) - hoffen wir, dass der BMW-Fahrer bei seiner (eigentlich völlig wertlosen) ersten Selbsteinschätzung der Schuldfrag bleibt. Ruf aber vorsichtshalber in jedem Fall deine Versicherung an, denn wenn es doch eine Mitschuld gibt, dann gehört es zu deinen Obliegenheiten den Unfall anzuzeigen. Bleibt alles so, wie du es denkst, dann wird deine Versicherung auch nicht leisten müssen. Kläre aber vorher ab, ob dir nicht evtl. deine Versicherung die Hinzuziehung eines Gutachters nicht schon als Schaden anlastet und danach deine Prämien erhöht. Von daher : Anwalt !
Übrigens ist die Sache mit der Teilschuld ein super Geschäft für die Kfz-Versicherungen. Da bleiben dann zwei Rabattstufenanhebungen plus zwei Selbstbeteiligungen hängen. Meine Versicherung gewährte mir mal einen Einblick in die Internas, wie Kunden heute bewertet werden. Ist deine Schadenquote zu hoch, kommen die mit Selbstbeteiligungen und Vertragskündigungen um die Ecke. Bei mir vermasselt noch ein kleiner Unfall von vor 5 Jahren meine Kundenbonität - und den Unfall hab ich nichtmal selber verursacht, sondern ein Vereinsmitglied, dem ich meinen Wagen geliehen hatte *grummel*.
LG JoJoMS
LG JoJoMS
Zitat:
die Frage die ich dabei eben hatte war ob ich für die Anwaltskosten erstmal selber eintreten muß
Hast Du eine KfZ Rechtschutzversicherung, bezahlt diese den, wenn nicht dann erstmal Du.
Hallo,
hier meine Meinung
Das wichtigste was mann zum Autofahren braucht,
ist eine VERKEHRSRECHTSCHUTZVERSICHERUNG!!!
Habe meine seit 20 Jahren und schon 2 mal
gut gebrauchen können.
Bin sonst kein Versicherungsfreund... aber die
muß sein wie eine Privathaftpflicht.
War auch unschuldig!!!
Gruss
Volker
Zitat:
Original geschrieben von Hermy66
Allgemeine Infos zu Thema Unfall - was nun :
www.unfallweb.de/index.php?page=unfall
@ Hermi - das ist schon mal nen guter Tipp. Da findet man leider auch den Hinweis, dass man bei einer Mitschuld seinen Anwalt auch selbst bezahlen muss, falls man keine Verkehrsrechtsschutz hat. Schau mal nach, ob eine Verkehrsrechtschutz im Paket deiner evt. Mitgliedschaft im Verkehrtsclub (ADAC o.ä.) mit drin ist. Durch den ganzen Ärger mit dem Unfall vergißt man vielleicht dies und jenes.
@ TiM66 - knipsen kost ja nix (ich wär beim Kauf eines Gebrauhtwagens mit Unfallschaden sehr froh, wenn ich Bilder vom Schadenausmaß, Gutachtenkopie und die Reparaturbelege bekommen würde.
Es gab doch letztens ein höchstrichterliches Urteil darüber ob ein Unfallbeteiligter am Unfallort eine Schuldanerkenntnis abgeben darf obwohl ihm das sein Versicherungsvertrag untersagt. Ich glaube, das ist so ausgegangen, dass die Schuldanerkenntnis doch unschädlich hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist. Weiss da jemand näheres - oder das entsprechende Urteil ?
TiM66 - ich kann das echt nachvollziehen - meinen (pssst Caddy) habe ich am 14.11. in Hannover abgeholt. Da meiner so lang ist, hab ich da im Verkehr echt Angst. Man muss erst lernen damit umzugehen. Der Horror sich die Radfahrer, die so um das Auto rumflitzen. Richtig klasse finde ich die optische Parkanzeige mit dem RCD510. Die zeigt wirklich alles - auch fix hinter dem Auto beim Parken herhuschende Fußgänger.
Drücke dir die Daumen, dass die Sache positiv für dich ausgeht - der Unfallschaden auch wirklich absolut unsichtbar repariert wird und dass du eine faire Entschädigung bekommst.
Gruß JoJoMS
Hallo TIM66 ,
als erstes würde Ich einen Gutachter beauftragen der den Schaden kalkuliert.Du hast selber die möglichkeit dir einen Sachverständigen zu suchen.
Dann Unterschreibst du beim Gutachter eine Abtrittserklärung und der holt sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung ( Haftpflichtschaden ).
Du kannst dann zum 🙂 gleich und einen Termin machen und einen Leihwagen in anspruch nehmen.
Die Wertminderung sprich Merkantilewertminderung wird der Gutachter berechnen und diesen betrag kannst du dir von der gegnerischen Versicherung wieder holen.
Mit Anwalt würde ich es noch lassen.Wenn der BMW Fahrer seine schuld zugegeben hat und Ich hoffe du hast die Polizei dabei gehabt und der sein Bußgeld bezahlt hat, dann ist eigentlich alles geklärt.
Ärgerlich ist es auf jedenfall gerade weil das Fzg auch noch nicht alt ist, aber das ist das Risiko was jeder Pkw fahrer hat.
Ich drücke dir daumen das alles gut klappt
Gruß
MATRIX_KILLER
Zitat:
Original geschrieben von VRRS
JOJOMS wie gut kennst Du den Freundlichen von Tim66?
Gruss Volker
Hi VRRS Volker,
natürlich kenne ich den Lackierer des Freundlichen von TiM66 nicht ! Bislang habe ich mit Lackierern nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei einem Fahrzeug was eine Komplattlackierung nach 12 Jahren noch so gut wie am ersten Tag, als er vom Lackierer kam. Der häufigste Fehler ist, dass man sein Auto zu oft wäscht. Aber das wolltest du ja nicht wissen.
Die wenigstens VW-Werkstätten haben eine eigene Lackierei - VW gibt solche Aufträge weiter. Man kann übrigends sehr viel Geld sparen, wenn man den Wagen selbst zum Lackierer fährt. Dass ich Bereich der Lackierereien viel Schindluder getrieben wird, hab ich schon gehört - Farbabweichungen sind da keine Seltenheit. Allerdings : der Wagen mit dem schlechtesten Lack ab Werk ist mein neuer Caddy. Davon rede ich lieber nicht - sonst werd ich richtig sauer. Und dann wird einem noch der Spruch dazu gereicht, es sei nur ein Nutzfahrzeug und da wär das halt so. Peng - aus!
Jede Reparatur hat ihre Tücken - meistens sieht man nachher aber nix. Ich hoffe jedenfalls, dass TiM66 einen Schadenerstz für die Wertminderung bekommt - und dazu eine erstklassige Reparatur. 😉
LG JoJoMS