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25er Mofaroller // 25 angemeldet // M 45er Schein // 45 km/h fahren = Problem?

Themenstarteram 17. November 2010 um 21:18

Servus Leute,

und zwar möchte ich wissen, ob und in wie weit die Grünen Stress schieben, wenn man mit dem B17 einen Mofaroller mit 45 km/h fährt.

Sprich, ich hab jetzt den B17 und somit den 45 km/h Schein. Mein Roller ist ein 25 km/h Roller lt. Papiere und auf 25 mit Versicherung angemeldet. Für diesen kauf ich jetzt ne 45er CDI. Muss ich damit zum TÜV??

Reicht es auch, den Roller trotz 25er Papiere mit einer 45er Versicherung anzumelden und ihn dann so zu fahren. Wenn ich ihn auf 25 km/h eingetragen lasse, ich hab den Schein und fahre 45 km/h. Was sagen dazu die Grünen?

Vielen Dank!

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30 Antworten
am 15. Juli 2015 um 17:15

Zitat:

@max.tom schrieb am 15. Juli 2015 um 17:30:02 Uhr:

Einfach den Roller mit den 25 er Papieren zur Dekra/TÜV fahren un um tragen lassen ...

Das kannst vergessen, die Kohle für den Termin ist dann weg. Ohne Teilegutachten läuft da nix. Wir sind in Deutschland, das Land der Dichter und Erbsenzähler

Zitat:

@hanfiey schrieb am 15. Juli 2015 um 19:15:23 Uhr:

Zitat:

@max.tom schrieb am 15. Juli 2015 um 17:30:02 Uhr:

Einfach den Roller mit den 25 er Papieren zur Dekra/TÜV fahren un um tragen lassen ...

Das kannst vergessen, die Kohle für den Termin ist dann weg. Ohne Teilegutachten läuft da nix. Wir sind in Deutschland, das Land der Dichter und Erbsenzähler

Echt jetzt ????

Ein kumperl von mir hatte eine 125 gekauft war gedrosselt und iss zum TÜV /DEKRA hin und hat gesagt das er dire Drossel raus machen will und des auf dem schein hat der TÜV/Dekra denn um getragen nachdem der des begutachtet hat ....

am 15. Juli 2015 um 17:30

Hier geht es nicht um veraltete 80 Kmh drosseln sondern um Mofa und KKR. Wenn das LKR über 11 KW hätte und müsste runtergerosselt werden, was glaubst was dann los ist?. Oder bau mal ein LKR zum Krad um

Zitat:

@hanfiey schrieb am 15. Juli 2015 um 19:30:28 Uhr:

Hier geht es nicht um veraltete 80 Kmh drosseln sondern um Mofa und KKR

Des iss klar, aber das ist das selbe Prinzip...

am 15. Juli 2015 um 17:34

Nein!, wie gesagt, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Ein LKR zum Krad umbauen wäre der richtige Vergleich, mit 125 ccm natürlich.

Zitat:

@hanfiey schrieb am 15. Juli 2015 um 19:34:11 Uhr:

Nein!, wie gesagt, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Ein LKR zum Krad umbauen wäre der richtige Vergleich, mit 125 ccm natürlich.

Habe zwei 50 er Roller ,und einer iss gedrosselt ,der einzige unterschied iss die CDI Einheit mehr iss des nicht ...

Am besten zum TUV/Dekra hin fahren und dem den Sachverhalt schildern ....;)

am 15. Juli 2015 um 18:07

Ja, genau...und Deine Drossel hatte ein Teilegutachten, es gibt noch selten welche vom TÜV oder so die nehmen das nicht so genau, hauptsache es fährt 25. Die Zeiten sind aber vorbei, ohne Teilegutachten,wär ja noch schöner, wovon soll den der Nahverkehr leben..nein, nicht der Verkehr..der ÖVPN natürlich:rolleyes:

am 15. Juli 2015 um 19:59

Soviel ich weiss sind alle Mofaroller gedrosselte 45er. Hab selbst einen. Normalerweise gibt es da andere CDI´s mit EG Genehmigung vom Hersteller der Roller. Die sind Bauartgeprüft, da muss man nur die orginal Papiere und die neue ABE mitführen und kann auch mit beiden Papieren auf 45 km/h versichern.

Nicht alle Mofas sind gedrosselte 45er, wenn ich mal an den Piaggio ZIP25 erinnern darf.

Nur über die CDI von 25 auf 45 ?- das geht aber nur in wenigen Fällen. Oftmals sind da zusätzlich Variomatik-Ringe und andere Variogewichte vonnöten...

Ohne Teilegutachten würde ich auch den Weg zum Prüf-Verein als erfolglos einstufen.

LG

Tina

am 15. Juli 2015 um 21:29

Ja Tina da hast du Recht der Zip gehört zu den wenigen Ausnahmen. Meiner ist zum beispiel nur Über CDI Drehzahlbegrenzt, der hat einen Geber in der Vario. mein Letzter war nur über Ringe begrenzt den hab ich mit anderen Ringen mit ABE entdrosselt und verkauft. Muss aber dazu sagen Entdrosselung hab ich beim Hersteller gekauft.

LG Chris

am 15. Juli 2015 um 21:49
am 15. Juli 2015 um 23:21

Zitat:

Ohne Teilegutachten würde ich auch den Weg zum Prüf-Verein als erfolglos einstufen.

LG

Tina

Zusätzlich dazu muss auch anhand einer Rechnung nachgewiesen werden, dass der Drosselsatz in einer Fachwerkstatt eingebaut wurde.

am 16. Juli 2015 um 19:31

Zitat:

@trockensuppe schrieb am 16. Juli 2015 um 01:21:57 Uhr:

Zitat:

Ohne Teilegutachten würde ich auch den Weg zum Prüf-Verein als erfolglos einstufen.

LG

Tina

Zusätzlich dazu muss auch anhand einer Rechnung nachgewiesen werden, dass der Drosselsatz in einer Fachwerkstatt eingebaut wurde.

Nein, das ist nicht nötig. Der TÜV prüft ja genau das, den ordnungsgemäßen Einbau. Du darfst sogar mit dem Teilegutachten direckt zum TÜV tuckern für den Stempel.

am 4. Juli 2018 um 14:51

Zitat:

@ThomasNo7 schrieb am 17. November 2010 um 22:18:17 Uhr:

Servus Leute,

und zwar möchte ich wissen, ob und in wie weit die Grünen Stress schieben, wenn man mit dem B17 einen Mofaroller mit 45 km/h fährt.

Sprich, ich hab jetzt den B17 und somit den 45 km/h Schein. Mein Roller ist ein 25 km/h Roller lt. Papiere und auf 25 mit Versicherung angemeldet. Für diesen kauf ich jetzt ne 45er CDI. Muss ich damit zum TÜV??

Reicht es auch, den Roller trotz 25er Papiere mit einer 45er Versicherung anzumelden und ihn dann so zu fahren. Wenn ich ihn auf 25 km/h eingetragen lasse, ich hab den Schein und fahre 45 km/h. Was sagen dazu die Grünen?

Vielen Dank!

am 4. Juli 2018 um 14:54

brauche ich den.fürerschei .ja.oder.ein ich bin. baujar61bitte um anfort. juergen menrath. @

Deine Antwort
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