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23 km/h zu schnell - Anhörung wegen einer Verkehrs[...]widrigkeit
Hallöchen an alle,
Ich melde mich mit einem etwas peinlichem Problem.
Vor knapp zwei Wochen wurde ich auf dem Weg nach Hause geblitzt.Um nicht zu Hause etwas kochen zu müssen,entschloss ich mich beim McDonalds etwas zu kaufen.
Auf dem Weg nach Hause, blitze es dann Rot auf. In diesem Moment jedoch, biss ich gerade in meinen Cheeseburger rein. Ich hielt den Burger samt Tüte vor mein Gesicht und hatte auch eine große Schwarze Cap auf. Da dachte ich mir schon wow muss ein vielsagendes Foto werden.
Heute kam jedoch ein Anhörungsbrief in dem 110€ von mir verlangt werden. Gratis dazu gibts einen Punkt.
Als Beweis wird das Foto angegeben, welches aber nicht beiliegt. Wie seht ihr meine Chancen und wie soll ich nun vorgehen?
Beste Antwort im Thema
@TE
Da Du noch ein jüngerer Mensch zu sein scheinst, erlaube ich mir mal ein paar kleine Anmerkungen:
Anhand Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Du innerorts zu schnell unterwegs warst. Zu Deinen Gunsten gehe ich weiter davon aus, dass es sich um ein 50km/h-Limit handelte. Wenn ich die Meßtoleranz dazrechne, warst Du innerorts somit mit mehr als 75km/h unterwegs, was etwa einer Geschwindigkeit von 20 Meter pro Sekunde entspricht. Noch dazu ist Dein Hunger so groß und Deine Zeit so knapp, dass Du nicht in Ruhe essen kannst, sondern dieses beim Fahren machen musst. Wie Du selbst schreibst, verdeckt der Burger nebst Tüte Dein Gesicht, was Dein Sichtfeld nochmal zusätzlich einschränkt. Zumindest eine Hand hast Du ebenfalls nicht am Lenkrad, vielleicht sogar beide Hände am Burger, gelenkt wird dann mit den Knien, wie ich es oftmals sehe. Die normale Reaktionszeit eines Kraftfahrers liegt bei einer guten Sekunde, so lange braucht man, bis man eine Situation erkennt und BEGINNT, die notwendigen Schritte einzuleiten. Heißt also, Kind läuft auf Straße, also Fuß vom Gas, wechseln auf Bremse, dann Schwellzeit, Ansprechzeit der Brremse,..., und die Gefahr ist hoffentlich überstanden. Bei Dir sieht es wie folgt aus: Da Du abgelenkt bist, ist Deine Reaktionszeit mindestens verdoppelt, wenn Du nicht gerade Superman bist, also 2 Sekunden. Dann bist Du noch deutlich schneller als erlaubt, nämlich fast 50% schneller.
Wie sähe es bei 50 km/h aus? Nach den einschlägigen Formeln und einer Sekunde Reaktionszeit legt das Fahrzeug in dieser Zeit 15 m zurück (Reaktionsweg). Dann beginnt die Gefahrenbremsung, der Bremsweg dürfte bei optimalen Bedingungen bei 12,5m liegen. Das bedeutet, dass nach insgesamt knapp 28m das Fahrzeug steht.
Nun das gleiche bei 75 km/h und verlängerter Reaktionszeit: Der Reaktionsweg liegt nun bereits bei 45m, und der Bremsweg verlängert sich auf ca. 28m, das macht zusammen ca. 73m.
Will heißen.Du hast bei dieser Geschwindigkeit von 75 km/h innerhalb der Ortschaft keine reale Chance, irgendetwas zu tun, um einen Unfall zu vermeiden.
Abschließend zu Deinen Fragen: Natürlich kann der Halter des Fahrzeugs, da wir in einem Rechtsstaat leben, alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Das wäre im Groben: Er braucht den zugesandten Anhörungsbogen nicht ausfüllen oder beachten, wenn er nicht will. Er braucht weder den Fahrer benennen noch sich sonst irgendwie äußern. Allerdings kann dann die Behörde, und das wird sie mit Sicherheit tun, gegen ihn einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen kann er wiederum fristgerecht Rechtsmittel (Einspruch) einlegen. Diesen kann er begründen (oder es auch lassen). Er kann beispielsweise schreiben, dass er nicht der Fahrer war, er jedoch nicht bereit ist, den wahren Fahrer zu benennnen. Die Behörde kann dann je nach sportlichem Ehrgeiz den wahren Fahrer ermitteln, oder Dein Bruder kriegt halt 'ne Fahrtenbuchauflage. Oder der Bruder gibt für Dich den Verstoß zu, zahlt das Bußgeld und kassiert den Punkt. Es gibt viele Möglichkeiten.
Ich würde jedoch, wenn ich den o.g. Bockmist schon verzapft habe, alles zugeben und zahlen, den Punkt kassieren UND es als Lehrgeld verbuchen und als Anlass nehmen, mein Fahrverhalten zu ändern.
Grüße der Gardiner
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133 Antworten
@ Drahkke :
er kann sich äußern (muß es aber nicht), oder kann es einfach so akzeptieren und bezahlen. Paßt scho.
@ alsk1 :
Ja, lieber bezahlen als rumzueiern (und vielleicht noch die Führung eines Fahrtenbuches aufgebrummt zu bekommen).
Zitat:
@Kai70 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:49:54 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:47:11 Uhr:
Nur 23Km/h zuschnell? Dafür 110€?
Innerorts 80,-€ Bußgeld und 28,50,-€ Gebühren = 108,50 €, aufgerundet 110,-€
Aha, ich hatte noch nicht das "Erlebnis" in dieser Größenordnung!
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 4. Februar 2015 um 22:52:09 Uhr:
Ja, lieber bezahlen als rumzueiern (und vielleicht noch die Führung eines Fahrtenbuches aufgebrummt zu bekommen).
Das wiederum würde wenn dann ja der Halter und nicht der TE aufgebrummt bekommen. ;)
Zitat:
@alsk1 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:38:32 Uhr:
Bezahlen und als Lehrgeld hinnehmen. Selbst wenn man Dich nicht erkennt, dann ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet den Fahrer zu benennen.
Bitte wie? Der Halter des Fahrzeugs ist mitnichten um jeden Preis verpflichtet, den Fahrer zu benennen, jedenfalls wenn man §46 OWIG i. V. m. §52 StPO Glauben schenken darf.
Der TE ist trotzdem unglaubwürdig... Entweder HAT er nämlich tatsächlich schon den Bescheid bekommen oder aber eben nur den Anhörungsbogen. Wenn er weiß, was es kostet, wird es wohl der Bescheid sein und der Halter tatsächlich gepetzt haben. Und/oder er ist doch klarer zu erkennen als er glauben wollte.
110 € für 23 km/h ist jedenfalls nicht übertrieben zuviel. Die meisten Kommunen legen auf das reine Bußgeld noch ein paar Euronen drauf als Bearbeitungsgebühren, Auslagen, Porto und was nicht alles. Insbesondere, wenn sie zunächst den Halter angeschrieben und danach per Einwohnermeldeamt die Adresse überprüft haben.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:46:40 Uhr:
Zitat:
@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 22:43:01 Uhr:
Zufälligerweise bin ich nicht der Halter des Autos
Und wie kam dann der Brief an Dich?
Mein bruder hat ihn bekommen
Zitat:
@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 23:00:16 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:46:40 Uhr:
Und wie kam dann der Brief an Dich?
Mein bruder hat ihn bekommen
Ja... und morgen früh geht die Schule wieder los - also ab ins Bett !!
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 4. Februar 2015 um 23:01:50 Uhr:
Zitat:
@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 23:00:16 Uhr:
Mein bruder hat ihn bekommen
Ja... und morgen früh geht die Schule wieder los - also ab ins Bett !!
Tut mir leid wenn das so für dich rüber kommt.
Ich bin mit dem Auto meines Bruder gefahren. Ich wurde geblitzt. Er hat jetzt den Anhörungsbogen erhalten.
Wieso werde ich jetzt so blöd angemacht? Das Bußgeld wäre 80Euro und 28 Euro gebühren.
Dort steht er solle sich erstmal dazu äußern
Edit: War wohl auch mein Fehler hab das ganze etwas missverständlich geschildert. War in eile :) Sorry
Soll er sich eben äußern... zumindest das Foto anfordern oder vor Ort persönlich einsehen (bei der Bußgeldstelle anrufen und einen Termin vereinbaren).
Du kannst auch gerne mit ihm dorthin fahren.
Dann könnt ihr das vor Ort klären. :) ;)
Ist doch alles kein Hexenwerk und sobald es um einen Punkt geht, sind die Behörden schon auch interessiert daran, denjenigen ausfindig zu machen, dem der zusteht. Vielleicht bietet man auch ein Fahrtenbuch an.
Dein Bruder gibt Dir seinen Wagen, Du wirst damit geblitzt und jetzt willst Du Dich da raus reden, damit Dein Bruder die Strafe bekommt?
Also wäre ich Dein Bruder... oh je! Also ich würde Dir nie wieder ein Auto leihen!
Und was ist, wenn Du Einspruch einlegst und Du bist doch auf dem Foto eindeutig zu erkennen? Also daß manche Leute beim lügen nicht erröten...
Zitat:
@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 23:03:40 Uhr:
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 4. Februar 2015 um 23:01:50 Uhr:
Ja... und morgen früh geht die Schule wieder los - also ab ins Bett !!
[...] Wieso werde ich jetzt so blöd angemacht? [...]
Ich glaube, das hat der Traumtänzer scherzhaft gemeint :)
Schreib in den Anhörungsbogen das du beim Hamburgeressen dich nicht aufs Tacho konzentrieren konntest und das du schnell zur Toilette musstest, und von harz 4 lebst. Vielleicht hat die Frau vom Amt gerade einen guten Tag und lässt dich mit einem Schrecken laufen.
@TE
Da Du noch ein jüngerer Mensch zu sein scheinst, erlaube ich mir mal ein paar kleine Anmerkungen:
Anhand Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Du innerorts zu schnell unterwegs warst. Zu Deinen Gunsten gehe ich weiter davon aus, dass es sich um ein 50km/h-Limit handelte. Wenn ich die Meßtoleranz dazrechne, warst Du innerorts somit mit mehr als 75km/h unterwegs, was etwa einer Geschwindigkeit von 20 Meter pro Sekunde entspricht. Noch dazu ist Dein Hunger so groß und Deine Zeit so knapp, dass Du nicht in Ruhe essen kannst, sondern dieses beim Fahren machen musst. Wie Du selbst schreibst, verdeckt der Burger nebst Tüte Dein Gesicht, was Dein Sichtfeld nochmal zusätzlich einschränkt. Zumindest eine Hand hast Du ebenfalls nicht am Lenkrad, vielleicht sogar beide Hände am Burger, gelenkt wird dann mit den Knien, wie ich es oftmals sehe. Die normale Reaktionszeit eines Kraftfahrers liegt bei einer guten Sekunde, so lange braucht man, bis man eine Situation erkennt und BEGINNT, die notwendigen Schritte einzuleiten. Heißt also, Kind läuft auf Straße, also Fuß vom Gas, wechseln auf Bremse, dann Schwellzeit, Ansprechzeit der Brremse,..., und die Gefahr ist hoffentlich überstanden. Bei Dir sieht es wie folgt aus: Da Du abgelenkt bist, ist Deine Reaktionszeit mindestens verdoppelt, wenn Du nicht gerade Superman bist, also 2 Sekunden. Dann bist Du noch deutlich schneller als erlaubt, nämlich fast 50% schneller.
Wie sähe es bei 50 km/h aus? Nach den einschlägigen Formeln und einer Sekunde Reaktionszeit legt das Fahrzeug in dieser Zeit 15 m zurück (Reaktionsweg). Dann beginnt die Gefahrenbremsung, der Bremsweg dürfte bei optimalen Bedingungen bei 12,5m liegen. Das bedeutet, dass nach insgesamt knapp 28m das Fahrzeug steht.
Nun das gleiche bei 75 km/h und verlängerter Reaktionszeit: Der Reaktionsweg liegt nun bereits bei 45m, und der Bremsweg verlängert sich auf ca. 28m, das macht zusammen ca. 73m.
Will heißen.Du hast bei dieser Geschwindigkeit von 75 km/h innerhalb der Ortschaft keine reale Chance, irgendetwas zu tun, um einen Unfall zu vermeiden.
Abschließend zu Deinen Fragen: Natürlich kann der Halter des Fahrzeugs, da wir in einem Rechtsstaat leben, alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Das wäre im Groben: Er braucht den zugesandten Anhörungsbogen nicht ausfüllen oder beachten, wenn er nicht will. Er braucht weder den Fahrer benennen noch sich sonst irgendwie äußern. Allerdings kann dann die Behörde, und das wird sie mit Sicherheit tun, gegen ihn einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen kann er wiederum fristgerecht Rechtsmittel (Einspruch) einlegen. Diesen kann er begründen (oder es auch lassen). Er kann beispielsweise schreiben, dass er nicht der Fahrer war, er jedoch nicht bereit ist, den wahren Fahrer zu benennnen. Die Behörde kann dann je nach sportlichem Ehrgeiz den wahren Fahrer ermitteln, oder Dein Bruder kriegt halt 'ne Fahrtenbuchauflage. Oder der Bruder gibt für Dich den Verstoß zu, zahlt das Bußgeld und kassiert den Punkt. Es gibt viele Möglichkeiten.
Ich würde jedoch, wenn ich den o.g. Bockmist schon verzapft habe, alles zugeben und zahlen, den Punkt kassieren UND es als Lehrgeld verbuchen und als Anlass nehmen, mein Fahrverhalten zu ändern.
Grüße der Gardiner
Er hatte doch schon Fastfood, der Troll muss also nicht weiter gefüttert werden.
wenn Dein Bruder den Anhörungsbogen bekommen hat, muss er nicht viel tun. Bußgeldbescheid abwarten, Einspruch ohne Begründung einlegen, warten bis drei Monate vorbei sind, dann die Begründung nachreichen und Dich als Fahrer benennen. Dann muss es gegen ihn eingestellt werden und gegen Dich ist es verjährt.
Risiken: dem Bruder wird nicht geglaubt bzw. ein Richter meint, ihn als Fahrer dennoch zu erkennen. Dann bleibt es an ihm hängen. Oder andernfalls die Fahrtenbuchauflage.
Die größte Gefahr dürfte hier die Fahrtenbuchauflage darstellen.
Solange es nicht um Fahrverbote geht, würde ich dieses Risiko nicht eingehen, sprich zahlen und gut sein lassen.