23 km/h zu schnell - Anhörung wegen einer Verkehrs[...]widrigkeit
Hallöchen an alle,
Ich melde mich mit einem etwas peinlichem Problem.
Vor knapp zwei Wochen wurde ich auf dem Weg nach Hause geblitzt.Um nicht zu Hause etwas kochen zu müssen,entschloss ich mich beim McDonalds etwas zu kaufen.
Auf dem Weg nach Hause, blitze es dann Rot auf. In diesem Moment jedoch, biss ich gerade in meinen Cheeseburger rein. Ich hielt den Burger samt Tüte vor mein Gesicht und hatte auch eine große Schwarze Cap auf. Da dachte ich mir schon wow muss ein vielsagendes Foto werden.
Heute kam jedoch ein Anhörungsbrief in dem 110€ von mir verlangt werden. Gratis dazu gibts einen Punkt.
Als Beweis wird das Foto angegeben, welches aber nicht beiliegt. Wie seht ihr meine Chancen und wie soll ich nun vorgehen?
Beste Antwort im Thema
@TE
Da Du noch ein jüngerer Mensch zu sein scheinst, erlaube ich mir mal ein paar kleine Anmerkungen:
Anhand Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Du innerorts zu schnell unterwegs warst. Zu Deinen Gunsten gehe ich weiter davon aus, dass es sich um ein 50km/h-Limit handelte. Wenn ich die Meßtoleranz dazrechne, warst Du innerorts somit mit mehr als 75km/h unterwegs, was etwa einer Geschwindigkeit von 20 Meter pro Sekunde entspricht. Noch dazu ist Dein Hunger so groß und Deine Zeit so knapp, dass Du nicht in Ruhe essen kannst, sondern dieses beim Fahren machen musst. Wie Du selbst schreibst, verdeckt der Burger nebst Tüte Dein Gesicht, was Dein Sichtfeld nochmal zusätzlich einschränkt. Zumindest eine Hand hast Du ebenfalls nicht am Lenkrad, vielleicht sogar beide Hände am Burger, gelenkt wird dann mit den Knien, wie ich es oftmals sehe. Die normale Reaktionszeit eines Kraftfahrers liegt bei einer guten Sekunde, so lange braucht man, bis man eine Situation erkennt und BEGINNT, die notwendigen Schritte einzuleiten. Heißt also, Kind läuft auf Straße, also Fuß vom Gas, wechseln auf Bremse, dann Schwellzeit, Ansprechzeit der Brremse,..., und die Gefahr ist hoffentlich überstanden. Bei Dir sieht es wie folgt aus: Da Du abgelenkt bist, ist Deine Reaktionszeit mindestens verdoppelt, wenn Du nicht gerade Superman bist, also 2 Sekunden. Dann bist Du noch deutlich schneller als erlaubt, nämlich fast 50% schneller.
Wie sähe es bei 50 km/h aus? Nach den einschlägigen Formeln und einer Sekunde Reaktionszeit legt das Fahrzeug in dieser Zeit 15 m zurück (Reaktionsweg). Dann beginnt die Gefahrenbremsung, der Bremsweg dürfte bei optimalen Bedingungen bei 12,5m liegen. Das bedeutet, dass nach insgesamt knapp 28m das Fahrzeug steht.
Nun das gleiche bei 75 km/h und verlängerter Reaktionszeit: Der Reaktionsweg liegt nun bereits bei 45m, und der Bremsweg verlängert sich auf ca. 28m, das macht zusammen ca. 73m.
Will heißen.Du hast bei dieser Geschwindigkeit von 75 km/h innerhalb der Ortschaft keine reale Chance, irgendetwas zu tun, um einen Unfall zu vermeiden.
Abschließend zu Deinen Fragen: Natürlich kann der Halter des Fahrzeugs, da wir in einem Rechtsstaat leben, alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Das wäre im Groben: Er braucht den zugesandten Anhörungsbogen nicht ausfüllen oder beachten, wenn er nicht will. Er braucht weder den Fahrer benennen noch sich sonst irgendwie äußern. Allerdings kann dann die Behörde, und das wird sie mit Sicherheit tun, gegen ihn einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen kann er wiederum fristgerecht Rechtsmittel (Einspruch) einlegen. Diesen kann er begründen (oder es auch lassen). Er kann beispielsweise schreiben, dass er nicht der Fahrer war, er jedoch nicht bereit ist, den wahren Fahrer zu benennnen. Die Behörde kann dann je nach sportlichem Ehrgeiz den wahren Fahrer ermitteln, oder Dein Bruder kriegt halt 'ne Fahrtenbuchauflage. Oder der Bruder gibt für Dich den Verstoß zu, zahlt das Bußgeld und kassiert den Punkt. Es gibt viele Möglichkeiten.
Ich würde jedoch, wenn ich den o.g. Bockmist schon verzapft habe, alles zugeben und zahlen, den Punkt kassieren UND es als Lehrgeld verbuchen und als Anlass nehmen, mein Fahrverhalten zu ändern.
Grüße der Gardiner
133 Antworten
Servus Marizz , deine Chancen stehen sehr gut:
1. Du schreibst jetzt einfach erstmal, dass du das Bild haben willst.
2.Dann kriegst du vermutlich das Bild und schreibst, dass du nichts weißt wer gefahren bist und das vom Bild her nicht erkennen kannst.
3. Dann kriegst du einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde und dass wenn das noch öfter vorkommt (das du den Fahrer nicht nennen kannst) ein Fahrtenbuch führen musst. (Was NIE passiert)
4. Vom gesparten Geld mit deiner Frau schön Essen gehen 😉
Lass dir von den Moralaposteln nichts einreden, habe das selbst schon zehnfach hinter mir 😉
Zitat:
@pico24229 schrieb am 5. Februar 2015 um 10:32:07 Uhr:
Servus Marizz , deine Chancen stehen sehr gut:1. Du schreibst jetzt einfach erstmal, dass du das Bild haben willst.
2.Dann kriegst du vermutlich das Bild und schreibst, dass du nichts weißt wer gefahren bist und das vom Bild her nicht erkennen kannst.
3. Dann kriegst du einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde und dass wenn das noch öfter vorkommt (das du den Fahrer nicht nennen kannst) ein Fahrtenbuch führen musst. (Was NIE passiert)
4. Vom gesparten Geld mit deiner Frau schön Essen gehen 😉Lass dir von den Moralaposteln nichts einreden, habe das selbst schon zehnfach hinter mir 😉
Ich glaube auch nicht mehr an diese Mär vom Fahrtenbuch. Immer wieder hört oder liest man darüber, aber ich kenne persönlich keinen Verkehrssünder, dem eins aufgebrummt wurde. Außerdem weiß ich ja nicht, ob es das erste mal für den TE war, aber WENN ja, dann kommt da auch kein Fahrtenbuch bei Aussageverweigerung. Der Bruder muss nicht gegen die eigene Familie aussagen. Also das zur Sache.
Persönlich bin ich aber auch der Meinung, für die Sache gerade stehen und zahlen wäre der richtige Weg. Gehört zum Leben dazu.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 5. Februar 2015 um 10:32:07 Uhr:
Servus Marizz , deine Chancen stehen sehr gut:1. Du schreibst jetzt einfach erstmal, dass du das Bild haben willst.
2.Dann kriegst du vermutlich das Bild und schreibst, dass du nichts weißt wer gefahren bist und das vom Bild her nicht erkennen kannst.
3. Dann kriegst du einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde und dass wenn das noch öfter vorkommt (das du den Fahrer nicht nennen kannst) ein Fahrtenbuch führen musst. (Was NIE passiert)
4. Vom gesparten Geld mit deiner Frau schön Essen gehen 😉Lass dir von den Moralaposteln nichts einreden, habe das selbst schon zehnfach hinter mir 😉
Doof ist nur an deinem "guten Rat" das der TE überhaupt nicht der Halter des Fahrzeugs ist und gar keine Post bekommen hat und somit auch kein Foto anfordern kann. Das muss er jetzt mit seinem Bruder ausmachen, der hat die Post bekommen, weil er der Halter ist.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. Februar 2015 um 10:44:14 Uhr:
Ich glaube auch nicht mehr an diese Mär vom Fahrtenbuch. Immer wieder hört oder liest man darüber, aber ich kenne persönlich keinen Verkehrssünder, dem eins aufgebrummt wurde.
Ich schon, allerdings scheint die Auflage "zu verschwinden" wenn man das Auto mal für 3 Tage zwischendurch abmeldet. 😉
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 23:00:16 Uhr:
Mein bruder hat ihn bekommenZitat:
@Siggi1803 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:46:40 Uhr:
Und wie kam dann der Brief an Dich?
Wenn du deinem Bruder einigermaßen ähnlich siehst hast du gute Chancen damit durch zu kommen.Probieren könnt ihr es auf jedenfall mal,schlimmer wirds dadurch nicht.
Dann muss der Bruder das halt machen..
Zitat:
@pico24229 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:06:02 Uhr:
Dann muss der Bruder das halt machen..
Müssen muss er nicht, wenn er doof ist macht er es.
Aber egal, Grundsatzfrage und Lebenseinstellung.
Maaaann jetzt komm doch nicht wieder so.. Wegen sowas werden die Threads hier immer auf 10 Seiten(im besten Fall) aufgeblasen... 🙁
Und dabei reichen da normalerweise 2 aus..
der Grund, warum die Threads so lang werden ist ja auch, dass immer wieder sinnfreie Ratschläge korrigiert werden müssen. Dein Tipp war definitiv sinnlos - warum sollte man sich in irgendeiner Weise sichtbar machen, wenn der Bruder den Anhörungsbogen bekommen hat.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:11:03 Uhr:
Müssen muss er nicht, wenn er doof ist macht er es.Zitat:
@pico24229 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:06:02 Uhr:
Dann muss der Bruder das halt machen..Aber egal, Grundsatzfrage und Lebenseinstellung.
Also Ich wäre so "doof" und würde den Fahrer als Angehöhriger auf jedenfall verschweigen , zumal Ich davon persönlich ja keinen Nachteil habe.Wo kommen wir denn da hin wenn sich Verwandte schon gegenseitig bei der Bußgeldstelle anschwärzen.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:16:09 Uhr:
Maaaann jetzt komm doch nicht wieder so.. Wegen sowas werden die Threads hier immer auf 10 Seiten(im besten Fall) aufgeblasen... 🙁
Und dabei reichen da normalerweise 2 aus..
Na Hauptsache Dein Tip hatte Sinn. 😁
Zitat:
@meggi 2001 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:20:03 Uhr:
Also Ich wäre so "doof" und würde den Fahrer als Angehöhriger auf jedenfall verschweigen , ....Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:11:03 Uhr:
Müssen muss er nicht, wenn er doof ist macht er es.
Aber egal, Grundsatzfrage und Lebenseinstellung.
Naja, ich finde das immer sehr unglaubwürdig wenn man nicht weiß wer mit seinem Auto unterwegs war.
Aber das Thema hatten wir ja schon mal.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 11:18:49 Uhr:
(...) Dein Tipp war definitiv sinnlos - warum sollte man sich in irgendeiner Weise sichtbar machen, wenn der Bruder den Anhörungsbogen bekommen hat.
?!
Das war der Beste Tipp.
Ich habe einfach nur überlesen, dass sein Bruder den Brief bekommen hat, aber jeder der logisch denken kann sollte erkennen, dass es dann einfach am Bruder ist die von mir aufgezeigte Lösung (auf sich angepasst) zu übernehmen...
Wenn man das dann als Mitleser sieht und versteht, dann kann man sich eine Korrektur ersparen.
es geht nicht darum irgend etwas zu verschweigen. Es geht darum, einfach nur nichts zu tun. Aber das ist wohl am Schwierigsten.
Wenn der Bruder nichts tut bekommt er vermutlich einen Bußgeldbescheid. Dagegen kann er Einspruch einlegen. Bis dahin ist es nicht sinnvoll, irgend etwas zu machen.
Ok.