225 statt 235 - Eintragung erforderlich?
Hallo Zusammen,
ich habe ein paar neue 225/45 R17 Goodyear UltraGrip Performance 2 in meiner Garage. Montiert auf original Audi Felgen TN 8e0601025as8z8
http://www.original-felgen.com/8e0601025as8z8.html
Jetzt würde ich diese gerne auf meinem A4 fahren. Da in den COC Papieren nur die Reifengröße 235/45 R17 angegeben ist, habe ich Goodyear kontaktiert, ob sie die Reifen für meinen Wagen freigeben und das angehängte Dokument erhalten.
So wie ich das sehe ist das für Goodyear kein Problem.
Meine Frage, muß ich jetzt die Reifengröße separat auch beim TÜV eintragen lassen? Wäre das eine Einzelabnahme, was würde mich das ca. kosten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
PS: Kann den Reifen übrigens uneingeschränkt empfehlen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
…und die Bezeichnung des Rades.Zitat:
Dann steht die Reifengröße ja im Schein...
Nur die Felgengröße, oder? Wenn die mit der Originalfelge übereinstimmt...
Angenommen ich habe für die Felge ne ABE, wird die dann auch eingetragen?
Wenn du für die Felge eine ABE hast und die Bereifung Serie bleibt und in der ABE keine Auflage drinn ist, die besagt, dass doch noch eingetragen werden muss, dann muss die auch nicht eingetragen werden.
Wenn eine andere Reifengrösse drauf soll, dann muss wieder eingetragen werden.
Hallole ...
Hab mal kurz in den A4 - 8E Bereich geschaut .
Da findet man z.B. das hier .
http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von Schmatsi
Nur die Felgengröße, oder? Wenn die mit der Originalfelge übereinstimmt...Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
…und die Bezeichnung des Rades.
Angenommen ich habe für die Felge ne ABE, wird die dann auch eingetragen?
Hier die ABE zur R42:
http://gutachten.bmf-application.com/ronal/45821.pdf
und das Gutachten:
http://gutachten.bmf-application.com/.../...u-5-112-57-et45_42r770.pdf
Demnach würde es ausreichen, das Gutachten und die ABE mitzuführen, ohne TÜV-Vorführung.