220 CDI 7g schaltet ganz schlecht. Motorkontrolllampe leuchtet

Mercedes E-Klasse W212

Mein 22o cdi 7g Bj.2012 75000km ist während der Fahrt in notlauf und schaltet jetzt schlecht zudem ist die Motorkontrollleuchte an.

In der SuFu konnte ich nichts brauchbares finden. Weiß aber auch nicht genau damit umzugehen:-(
🙂
Habt ihr eine hilfreiche Idee.
Wenn ich dezent gas gebe geht es einigermaßen (schaltet aber bescheiden), wenn ich aber richtig gas geben will dreht er hoch schaltet nicht (nur manuell)...
🙂😁😕

Beste Antwort im Thema

so hier die Auflösung des Problems,

im Tank befinden sich zwei Kraftstoffpumpen, angeblich hat eine die Funktion immer Druck an der Einspritzanlage zu halten, eine von diesen Pumpen war defekt. Der Dieselfilter saß nicht zu.
Der Defekt der Pumpe, wurde durch das zusammenziehen des Filters ausgelöst. Warum das so gekommen ist kann keiner sagen.
Die Pumpen wurden beide auf Junge Sterne Garantie getauscht. Aber den Filter soll ich bezahlen da der nicht von der Car-Garantie übernommen wird.
Ich hab lapidar gesagt OK den soll ich wohl noch bezahlen können. 😉
Doch jetzt der Schock. Der schnödelige Filter soll direkt 118,-€ kosten + Montage + MwSt.
😰😰😰
was kann der denn für soviel Geld?

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Ja ich denke auch und direkte Hilfe oder sagen wir mal konkrete Diagnose, kann man hier nicht erwarten.
So schön das auch wäre
🙂

Zitat:

Ja ich denke auch und direkte Hilfe oder sagen wir mal konkrete Diagnose, kann man hier nicht erwarten.

Ohne das Auslesen der Fehlerspeicher kommt man nicht weiter. Dazu sind es zu viele mögliche Fehlerquellen. Wir sind gespannt, was dabei rauskommt.

Was würde denn eine Diagnose brimgen? Nix...ist Sonntag..ruf den Notdienst und fertig...dafür hast du bezahlt und brauchst deine Kuh nicht durch den Regen scheuchen...

Zitat:

Original geschrieben von H.Lunke


Was würde denn eine Diagnose brimgen? Nix...ist Sonntag..ruf den Notdienst und fertig...dafür hast du bezahlt und brauchst deine Kuh nicht durch den Regen scheuchen...

Ich würde aber den Wagen erst morgen abschleppen lassen, so hast du ihn zumindest bei dir noch stehen bis dahin.

Und bitte stets beim Abschleppen dabei sein. Mein Golf ist damals beim Runterfahren vom Abschlepper an die Rampe gekommen. Kein Wunder wenn man mit einer Seite auf nem Bordstein parkt?!?!?! 😕😕😕😕😕

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Wie fast immer bei solchen Themen...keine Rückmeldung...schade.

so hier die Auflösung des Problems,

im Tank befinden sich zwei Kraftstoffpumpen, angeblich hat eine die Funktion immer Druck an der Einspritzanlage zu halten, eine von diesen Pumpen war defekt. Der Dieselfilter saß nicht zu.
Der Defekt der Pumpe, wurde durch das zusammenziehen des Filters ausgelöst. Warum das so gekommen ist kann keiner sagen.
Die Pumpen wurden beide auf Junge Sterne Garantie getauscht. Aber den Filter soll ich bezahlen da der nicht von der Car-Garantie übernommen wird.
Ich hab lapidar gesagt OK den soll ich wohl noch bezahlen können. 😉
Doch jetzt der Schock. Der schnödelige Filter soll direkt 118,-€ kosten + Montage + MwSt.
😰😰😰
was kann der denn für soviel Geld?

Wenn Du das Auto erst im Mai gekauft hast, hast Du
mindestens ein halbes Jahr Gewährleistung. Wieso sollst Du was zahlen? Mich würde JS einen alten Schei..... interessieren.

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von audi1969


so hier die Auflösung des Problems,

im Tank befinden sich zwei Kraftstoffpumpen, angeblich hat eine die Funktion immer Druck an der Einspritzanlage zu halten, eine von diesen Pumpen war defekt. Der Dieselfilter saß nicht zu.
Der Defekt der Pumpe, wurde durch das zusammenziehen des Filters ausgelöst. Warum das so gekommen ist kann keiner sagen.
Die Pumpen wurden beide auf Junge Sterne Garantie getauscht. Aber den Filter soll ich bezahlen da der nicht von der Car-Garantie übernommen wird.

Ich hab lapidar gesagt OK den soll ich wohl noch bezahlen können. 😉
Doch jetzt der Schock. Der schnödelige Filter soll direkt 118,-€ kosten + Montage + MwSt.
😰😰😰
was kann der denn für soviel Geld?

1. Wenn die Ursache des Pumpendefekts der Filter war, sollen die den Filter auch bezahlen,

oder Dieter Zetsche fragen wer den bezahlen soll.

2. Wenn die nicht sagen können warum das gekommen ist, sollen die Dieter Zetsche fragen.

3. Wenn die beides nicht wollen, würde ich an deiner Stelle bei Dieter Zetsche anfragen.

Ihr habt recht, ich soll diesen schnödeligen Filter bezahlen, aber ich seh das noch anders.
nächste Woche kommt mein Verkäufer aus seinem Urlaub. Ich werde ihn den ersten Tag seiner Arbeit mal so richtig was zum denken geben😉

Ich bin nicht einer der sich wegen Schadenbeteiligung quer stellt, doch kann ich erstens nicht nachvollziehen das der Filter überhaupt so teuer sein kann und zweitens seh ich nicht ein roundabout 200,-€ zu bezahlen für Sachen welche ich nicht verschuldet habe.
Für das Geld geh ich doch lieber Eis kaufen...😁

Zitat:

Original geschrieben von audi1969


Ihr habt recht, ich soll diesen schnödeligen Filter bezahlen, aber ich seh das noch anders.
nächste Woche kommt mein Verkäufer aus seinem Urlaub. Ich werde ihn den ersten Tag seiner Arbeit mal so richtig was zum denken geben😉

Genau, denn hier greift die gesetzliche Gewährleistung.

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Verkäufer reklamiert werden.

Sollte der Verkäufer, wie es leider viele machen (ich gehe davon aus, das auch 12 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung die meisten es nicht wissen und es nicht wider besseren Wissens vorsätzlich tun😰) auf irgendwelche Garantiebedingungen verweisen, dann kannst du folgendes erwidern:

Zitat:

Auszug aus dem BGB


§ 477 Sonderbestimmungen für Garantien

(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Und diese gesetzlichen Rechte sind in deinem Fall eindeutig.

Zitat:

Auszug aus dem BGB


§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 446 Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Und jetzt mit etwas einfacheren Worten. 😉

Mängelhaftung ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist.

Wirkungsweise: Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der

1. entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
2. zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,

dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst. Diese können aber von einer Garantie abgedeckt sein (siehe Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie ).

BTW ich bin auch kein Rechtsanwalt, musste mich aber beruflich seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 intensiv mit dem Thema befassen und habe dieses Wissen privat schon mehrfach erfolgreich angewandt. Leider war das nicht immer einfach, so dass ich viel diskutieren und argumentieren musste, bis schlussendlich, zwei mal nur nach mehrfacher Rücksprache mit der Rechtsabteilung, die anstehenden Reparaturen für mich kostenneutral erledigt wurden. 😁

Bedenke aber: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." 😉

cu termi0815

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