21 Zoll beim F10
Hey,
Ich möchte mir 20 Zoll für den Sommer zulegen, da die letzten Sommerfelgen in 19 Zoll mir viel zu klein vorkommen.
Dabei hatte ich nebenbei den Gedanken: Wenn man das preisliche weglässt, wie sieht’s mit 21 Zoll aus? Bekomme ich sie problemlos drauf (zB als 285er)? Merkt man jede Schwelle auf dem Asphalt?
Hätte gerne ein paar Erfahrungsberichte.
Danke
Beste Antwort im Thema
Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich klinke mich aus der Diskussion jetzt aus, du bist ein hoffnungsloser Fall.
Warum ? - Nur ein kleiner wesentlicher Punkt.
Zitat:
Ansonsten uneingetragen fahren
Unverantwortlicher gegenüber Dritten kann man nicht agieren.
Das ist egozentrisch veranlagt und hat nichts mehr mit Reife zu tun .
78 Antworten
Bei Deiner Überlegung übersiehst du einen ganz wesentlichen Punkt , der hier mehrmals schon geschrieben worden ist.
Ich nehme mal ein Beispiel :
Zitat:
@Pyro-Bass schrieb am 27. April 2018 um 12:59:07 Uhr:
Ohne Eintragung erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit jeglicher Versicherungsschutz.
Kannst Du machen, wenn Dir es das wert ist, privat ggf. für Personenschäden zu zahlen
Wenn es zu Personenschäden kommt , musst du dein ganzes Leben zahlen und bist
faktisch auch diese Zeit pleite - Dein Leben ist auch hin.
Wenn du nicht zahlen kannst, leiden diese Personen nochmals.
Und das wegen ein paar bekloppten Felgen ??
*Vielleicht versteht er das :-) *
Die Haftpflicht zahlt in jeden Fall, dafür ist sie da!
Sie holt sich ggf. Etwas, ich meine bis 4000 Euro zurück.
Vollkasko kann aussteigen,. dass dann p.P.
Dass ist volles Zivilrecht.
Straßenverkehrsrechtlich ist die erloschene BE ohne Verkehrsunsicherheit kein Grund für eine sofortige Stilllegung.
Nicht ganz, es gibt keine Deckelung bei grober Fahrlässigkeit (ggf. Vorsatz)
Eine Versicherung wird solange das Geld bei dir "eintreiben" bis sie zufrieden sind.
Die Haftpflicht alleine geht aber in Vorleistung, damit der Geschädigte abgedeckt ist.
Und sobald du was hast, sind sie beim Verursacher wieder da.
Wäre ja noch doller , wenn die "Kandidaten" mit der Annahme und maximal 4000 eus
machen könnten, was sie wollten :-)
Manche zahlen das mal eben aus der Champagner-Kasse und hätten ihren Spass.
Das ist ja schön zu hören, aber grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ist ja kaum in der Praxis vorhanden.
Es baut ja keiner Räder auf um damit jemanden zu schädigen bzw. Obwohl er weiß dass es wohl passieren kann.
Egal.....
Meiner Ansicht nach kann man z.B. nicht fahrlässig ein Handy bedienen, sondern nur vorsätzlich.
Belangt werden alles nur wegen fahrlässig.
Deutsches Recht schweres recht
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Back to topic:
Ich glaube bei derzeitiger Sachlage mit diesem Impact-Test und wissend dass es eine Weisung an die Prüfstellen gegeben hat, unterschreibt das kein Sachverständiger und übernimmt dann trotzdem dafür die Verantwortung, wenn er kein „Go“ vom Hersteller der Felgen bekommt, das er nicht bekommen wird.
Ergo: legal wird das wohl nicht werden
Nee das glaube ich auch nicht, das wäre ja schon nahe an einer Falschbegutachtung und somit strafbar.
Ich warte noch auf eine Statement eines Teamleiters
Zitat:
@Roma238 schrieb am 27. April 2018 um 10:23:50 Uhr:
@swa00Das muss gehen, irgendwer muss mir das eintragen. Ansonsten uneingetragen fahren, habe ich aber schon gemacht 3 Jahre lang & wollte das eigentlich nicht nochmal wiederholen.
Oder den impact Test machen lassen, kostet aber bestimmt wieder x Euro
Dieser Impact Test kostet Dich ggf. auch einen Reifen und eine Felge.
Glaube nicht, dass Du eine getestete Felge bzw Reifen wieder auf ein Auto packen darfst.
Ich kenne mich im Bereich Testwesen ein wenig aus und die Dinger werden nach Testende und Auswertung garantiert einmal gut in die Bandsäge geschoben, damit es auch ganz sicher verschrottet wird.
Nur mal um die Gemüter zu beruhigen.
Es handelt sich hier immer noch um Original OEM Felgen, welche weder gebrochen noch geschweißt sind! Ich halte es für in keinster Weise bedenklich, diese Felgen mit anderen reifen zu fahren, solange diese ordnungsgemäß auf den Felgen montiert sind & ordnungsgemäß auf der felgenbreite gefahren werden können/dürfen!
Diesen Impact Test halte ich für mal wieder Deutschland, alles auf Nummer sicher gehen & 100 mal absichern. Ist auch ok soweit, wenn man solchen Wert auf die Sicherheit im Straßenverkehr gibt, aber in manchen Fällen hätte man das weniger bürokratisch lösen können. Aber das gehört hier jetzt nicht hin.
Danke das ihr mich vermehrt drauf hingewiesen habt, dass die BE erlischt & kein Versicherungsschutz gewährt wird, wenn ich die Felgen uneingetragen fahre!
Aber das dadurch ernsthaft Menschen Gefährdet werden oder allgemein ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dadurch entsteht, halte ich für Blödsinn und Punkt.
Das Thema ist an dieser Stelle für mich beendet.
Manchen ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu helfen.
Da stellen sich mir als Automotive Ingenieur tätig im Bereich Fahrwerk echt die Nackenhaare auf.
Es gibt ein Wort dafür: Beratungsresistent
Mir fehlen auch die Worte :-)
Zwei Worte einfach nur:
- sicherheitsrelevant
- verboten
Aber warum war es vorher nicht relevant? Gesetze wieder zu langsam?
Das war ja nen richtig groß gewordener trend und TÜV konform
Der Sachverständige erzählte mir was von Leuten, die auf nem Golf dann 20“ TT Räder hatten und da ist wohl dann tatsächlich beim durchfahren eines Schlagloches ein Bruch der Felge mit anschließendem Unfall gewesen.
Nach den wilden Diskussionen hätte ich auch mal eine Frage.
Mir gefallen die Styling 311 vom f07 in 21 Zoll sehr gut.
Würden sie mit den Maßen:
Felgenbreite vorne 8.5J und hinten 10J
Einpresstiefe vorne 25 mm und hinten 41 mm,
mit einer entsprechender Bereifung auf meinen 535d theoretisch passen?
Ja, passt. Schon mehrfach gesehen.
Erfordert dann halt eine Einzelabnahme. Sollte aber problemlos sein.